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32 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Altfallregelung"


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Drucksache 4/19 (Beschluss)

... Der bisherige Gesetzentwurf sieht für die Anerkennung der Deckungsfähigkeit britischer Vermögenswerte lediglich eine Altfallregelung (Indeckungnahme bis 30. März 2019) vor. Demnach wären deutsche Pfandbriefbanken zukünftig gehindert, Kredite mit britischen Deckungswerten über einen Pfandbrief zu refinanzieren. Dies ist aus folgenden, fachlich unbestrittenen Gründen sachlich nicht gerechtfertigt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 4

Artikel 4a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

2. Zu Artikel 5 Nummer 1 bis 3 - neu - und Nummer 4 § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, § 49 Absatz 3 und 4 PfandBG

Artikel 5
Änderung des Pfandbriefgesetzes

3. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 66a Absatz 1 Satz 2 VAG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 4/1/19

... Der bisherige Gesetzentwurf sieht für die Anerkennung der Deckungsfähigkeit britischer Vermögenswerte lediglich eine Altfallregelung (Indeckungnahme bis 30. März 2019) vor. Demnach wären deutsche Pfandbriefbanken zukünftig gehindert, Kredite mit britischen Deckungswerten über einen Pfandbrief zu refinanzieren. Dies ist aus folgenden, fachlich unbestrittenen Gründen sachlich nicht gerechtfertigt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/19




1. Zu Artikel 4

Artikel 4a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

2. Zu Artikel 5 Nummer 1 bis 3 - neu - und Nummer 4 § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, § 49 Absatz 3 und 4 PfandBG

Artikel 5
Änderung des Pfandbriefgesetzes

3. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 66a Absatz 1 Satz 2 VAG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 63/17 (Beschluss)

... "§ 79 Altfallregelung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Absatz 2 Satz 2 PStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 34 Absatz 4 Satz 1 PStG , Nummer 8 Buchstabe b § 35 Absatz 3 Satz 1 PStG , Nummer 9 § 36 Absatz 2 PStG , Nummer 11 Buchstabe c § 41 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 12 Buchstabe b § 42 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 13 § 43 Absatz 2 Satz 3 PStG , Nummer 15 Buchstabe b § 45 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 16 § 45a Absatz 3 Satz 3 PStG

3. Hilfsforderung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1 Nummer 27

§ 79
Altfallregelung

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 16 Absatz 3 PStV

5. Zu Artikel 2 Nummer 25 Anlage 6 zu den §§ 48, 70 PStV

6. Zu Artikel 2

'Artikel 2a Änderung des Transsexuellengesetzes


 
 
 


Drucksache 457/17

... "§ 79 Altfallregelung". `

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 457/17




§ 79
Altfallregelung

,Artikel 2a Änderung des Transsexuellengesetzes


 
 
 


Drucksache 63/1/17

... "§ 79 Altfallregelung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Absatz 2 Satz 2 PStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 34 Absatz 4 Satz 1 PStG , Nummer 8 Buchstabe b § 35 Absatz 3 Satz 1 PStG , Nummer 9 § 36 Absatz 2 PStG , Nummer 11 Buchstabe c § 41 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 12 Buchstabe b § 42 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 13 § 43 Absatz 2 Satz 3 PStG , Nummer 15 Buchstabe b § 45 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 16 § 45a Absatz 3 Satz 3 PStG

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 1 Nummer 27

§ 79
Altfallregelung

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 16 Absatz 3 PStV

5. Zu Artikel 2 Nummer 25 Anlage 6 zu den §§ 48, 70 PStV

6. Zu Artikel 2

'Artikel 2a Änderung des Transsexuellengesetzes


 
 
 


Drucksache 266/16 (Beschluss)

... Es erscheint zudem fragwürdig, ob die bloße Ausweitung eines gesetzlichen Duldungstatbestandes zugunsten von Ausländern, die die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung beabsichtigen, die von der Praxis erhoffte Signalwirkung für ausbildungsbereite Arbeitgeber bewirken kann. Dem von der Bundesregierung verfolgten Regelungsziel, sowohl den geduldeten Ausländern als auch den ausbildungsbereiten Betrieben Rechtssicherheit für die Dauer der Ausbildung zu verschaffen und das aufenthaltsrechtliche Verfahren zu vereinfachen, wird mit der Einführung eines neuen Aufenthaltstitels "Aufenthaltsgewährung für die Dauer einer Berufsausbildung" in Anlehnung an § 25b AufenthG zielführender und systemgerecht entsprochen. Dem Bedürfnis, einer vorzeitigen Verfestigung des Aufenthalts im Bundesgebiet bei nicht hinreichend gesicherter Integrationsperspektive entgegenzuwirken, kann gegebenenfalls mit einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" entsprechend dem Vorbild der Altfallregelung (vgl. § 104a Absatz 1 Satz 3 AufenthG) Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III

3. Zu Artikel 3

'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG

5. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG

6. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

7. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG

8. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Nummer 2 AufenthG

11. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 7 AufenthG

14. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG

15. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

16. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9a - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG

19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG

20. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG

21. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG

22. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG

23. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG

24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG

25. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG

26. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten

27. Zu den Integrationskursen

28. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

29. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand

30. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein

31. Zum Studium als Integrationsmaßnahme

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

32. Zu BAföG als Fördermöglichkeit


 
 
 


Drucksache 68/1/16

... in Deutschland aufgenommen werden und damit keine langwierigen Asylverfahren durchlaufen müssen, - eine Altfallregelung für gut integrierte Asylbewerber geschaffen wird, die vor dem 1. August 2014 eingereist sind, noch keinen gesicherten Aufenthaltsstatus erlangt haben, sich seit Antragstellung ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen und über deren Antrag aus Gründen, die der Asylbewerber nicht selbst zu vertreten hat, noch nicht entschieden wurde,

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Drucksache 68/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 68/2/16

... 7. Als wirksame Maßnahme zur Entlastung des BAMF empfiehlt der Bundesrat eine Altfallregelung für besonders langjährige Asylverfahren. Das betrifft Asylsuchende, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist und gut integriert sind, noch keinen gesicherten Aufenthaltsstatus erlangt haben, sich seit Antragstellung ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen und über deren Antrag aus Gründen, die der Asylbewerber nicht selbst zu vertreten hat, noch nicht entschieden wurde und die während dieses Aufenthaltes keine Straftaten begangen haben.



Drucksache 266/1/16

... Es erscheint zudem fragwürdig, ob die bloße Ausweitung eines gesetzlichen Duldungstatbestandes zugunsten von Ausländern, die die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung beabsichtigen, die von der Praxis erhoffte Signalwirkung für ausbildungsbereite Arbeitgeber bewirken kann. Dem von der Bundesregierung verfolgten Regelungsziel, sowohl den geduldeten Ausländern als auch den ausbildungsbereiten Betrieben Rechtssicherheit für die Dauer der Ausbildung zu verschaffen und das aufenthaltsrechtliche Verfahren zu vereinfachen, wird mit der Einführung eines neuen Aufenthaltstitels "Aufenthaltsgewährung für die Dauer einer Berufsausbildung" in Anlehnung an § 25b AufenthG zielführender und systemgerecht entsprochen. Dem Bedürfnis, einer vorzeitigen Verfestigung des Aufenthalts im Bundesgebiet bei nicht hinreichend gesicherter Integrationsperspektive entgegenzuwirken, kann gegebenenfalls mit einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" entsprechend dem Vorbild der Altfallregelung (vgl. § 104a Absatz 1 Satz 3 AufenthG) Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Überschrift, Absatz 4 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III

4. Zu Artikel 3

'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1a Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 AsylbLG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 1a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 AsylbLG

7. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG

8. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG

9. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

11. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 AufenthG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

16. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Satz 1a - neu - AufenthG

17. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufEnthG

18. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG

19. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

20. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG

21. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 43 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 Buchstabe a - neu -, Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 1a - neu -, Absatz 4 Satz 2 AufenthG , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

23. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

24. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG

25. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9 AufenthG

26. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG

27. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG

28. Zu Artikel 5 Nummer 9 § 68 Absatz 1 Satz 1 AufenthG

29. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG

30. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG

31. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG

32. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG

34. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG

35. Zu den Angeboten für Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive

36. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten

37. Zu den Integrationskursen

Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

43. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand

44. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein

45. Zum Studium als Integrationsmaßnahme

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

46. Zu BAföG als Fördermöglichkeit

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 406/1/16

... Mit § 50i EStG in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes ist eine Regelung geschaffen worden, die die Besteuerung späterer Veräußerungsgewinne in den Fällen ermöglicht, in denen aufgrund früheren Rechtsverständnisses auf die - auch unionsrechtlich zweifellos zulässige - Besteuerung der stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland (oder im Zeitpunkt einer Umstrukturierung) verzichtet wurde (sog. Altfallregelung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2. Zu Artikel 7 Nummer 1

§ 4i
Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

4 Allgemein

Zu Satz 1

Zu Satz 2

3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

4 Unionsrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1d

6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG

8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten

Zu Artikel 7 Nummer 1f

Zu Artikel 7 Nummer 3

Zu Artikel 12

9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG

11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG

13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Artikel 11a
Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11a

14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG

15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG

16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG

17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG

18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG

21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG

22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11b
Änderung des Zerlegungsgesetzes

23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:

Artikel 11c
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 68/16 (Beschluss)

... 7. Als wirksame Maßnahme zur Entlastung des BAMF empfiehlt der Bundesrat eine Altfallregelung für besonders langjährige Asylverfahren. Das betrifft Asylsuchende, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist und gut integriert sind, noch keinen gesicherten Aufenthaltsstatus erlangt haben, sich seit Antragstellung ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen und über deren Antrag aus Gründen, die der Asylbewerber nicht selbst zu vertreten hat, noch nicht entschieden wurde und die während dieses Aufenthaltes keine Straftaten begangen haben.



Drucksache 93/16

... 9. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass eine notwendige und wirkungsvolle Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen und eine faire Lastenverteilung in Europa nur über eine gesamteuropäische Lösung und die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bewirken ist. Er unterstützt den Bund hierbei. Die Integration auf nationaler Ebene versteht er als neue Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen in einer Verantwortungsgemeinschaft wahrzunehmen haben. Die zügige Umsetzung eines abgestimmten Integrationskonzeptes mit den vorgenannten Maßnahmen - für eine langfristig angelegte und dauerhaft wirksame Integration - ist für den Zusammenhalt einer heterogener werdenden Gesellschaft geboten. Sie eröffnet zugleich große Chancen für unsere Gesellschaft in ihrer Gesamtheit. Für bereits lange in Deutschland lebende und gut integrierte Asylbewerber sollte - auch zur Entlastung des BAMF - eine Altfallregelung geschaffen werden.



Drucksache 93/16 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass eine notwendige und wirkungsvolle Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen und eine faire Lastenverteilung in Europa nur über eine gesamteuropäische Lösung und die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bewirken ist. Er unterstützt den Bund hierbei. Die Integration auf nationaler Ebene versteht er als neue Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen in einer Verantwortungsgemeinschaft wahrzunehmen haben. Die zügige Umsetzung eines abgestimmten Integrationskonzepts mit den vorgenannten Maßnahmen - für eine langfristig angelegte und dauerhaft wirksame Integration - ist für den Zusammenhalt einer heterogener werdenden Gesellschaft geboten. Sie eröffnet zugleich große Chancen für unsere Gesellschaft in ihrer Gesamtheit. Für bereits lange in Deutschland lebende und gut integrierte Asylbewerber sollte - auch zur Entlastung des BAMF - eine Altfallregelung geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung


 
 
 


Drucksache 152/1/14

... j) Der Bundesrat erwartet, dass die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah in Kraft treten, damit nicht noch mehr Optionspflichtige die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Die Beibehaltung des derzeit geltenden Staatsangehörigkeitsgesetzes hat zur Konsequenz, dass seit 2013 immer mehr Optionspflichtige mit Vollendung des 23. Lebensjahres die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes verlieren. Für diesen Personenkreis müssen unbürokratische Altfallregelungen sowie Übergangsregelungen für die Personen, die sich bereits im Optionsverfahren befinden, getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/1/14




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. [Der Bundesrat bittet daher, bereits im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens eine Evaluation des neuen Optionsverfahrens vorzusehen]

3. {Anspruch auf den Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit}

4. < Wiedereinbürgerungsanspruch >

noch 3:{Wiedererwerb}

noch 4 < Einbürgerung >

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 3 StAG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 5 Satz 2 StAG

7. Zu Artikel 1 § 33 StAG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 34 Absatz 1 Nummer 4 StAG


 
 
 


Drucksache 152/14 (Beschluss)

... j) Der Bundesrat erwartet, dass die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah in Kraft treten, damit nicht noch mehr Optionspflichtige die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Die Beibehaltung des derzeit geltenden Staatsangehörigkeitsgesetzes hat zur Konsequenz, dass seit 2013 immer mehr Optionspflichtige mit Vollendung des 23. Lebensjahres die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes verlieren. Für diesen Personenkreis müssen unbürokratische Altfallregelungen sowie Übergangsregelungen für die Personen, die sich bereits im Optionsverfahren befinden, getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 3 StAG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 5 Satz 2 StAG

4. Zu Artikel 1 § 33 StAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 34 Absatz 1 Nummer 4 StAG


 
 
 


Drucksache 505/12

... Sowohl die IMK-Bleiberechtsregelungen als auch die gesetzliche Altfallregelung der §§ 104a und 104b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/12




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand

3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 25b
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 168/4/11

... Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz macht dagegen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis der Eltern der Jugendlichen davon abhängig, dass diese ihren Lebensunterhalt vollständig eigenständig sichern können. Das bedeutet im Ergebnis, wie die Erfahrungen mit früheren Bleiberechtsregelungen bzw. mit der gesetzlichen Altfallregelung des § 104a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/4/11




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 773/11

... Die Kette der anlassbezogenen und stichtagsgebundenen Bleiberechts- und Altfallregelungen der vergangenen Jahre zeugt von der gesellschaftlichen Realität, dass Personen mit Kettenduldungen, tatsächlich langjährigem Aufenthalt und -trotz bestehender Verpflichtung, Deutschland zu verlassen - erreichter Integration immer wieder nachwachsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/11




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand

3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 25b
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

B. Im Einzelnen

Zu Ziffer 2.

Zu § 25b

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu Ziffer 4

Zu Ziffer 5

Zu Ziffer 6

Zu § 25b

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu § 25b

Zu § 25b

Zu § 25b

Zu § 25b

Zu § 25b

Zu Ziffer 3.

Zu Ziffer 4.

Zu Ziffer 5.


 
 
 


Drucksache 704/10

... Durch den neu eingefügten Absatz 2a Satz 1 kann zukünftig auch denjenigen Opfern von Zwangsverheiratungen, die als Minderjährige in Deutschland aufhältig waren, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten wurden, den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der Zwangslage und vor Ablauf von fünf Jahren seit ihrer Ausreise stellen. Dieses Wiederkehrrecht ist nicht davon abhängig, dass sie ihren Lebensunterhalt sichern; stattdessen ist Voraussetzung, dass aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse gewährleistet erscheint, dass sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse (wieder) einfügen können. Durch dieses Erfordernis einer positiven Integrationsprognose, dessen Formulierung aus § 104a Absatz 2 (Altfallregelung für langjährig Geduldete) übernommen wurde, wird gewährleistet, dass im Einzelfall nicht auch diejenigen Personen vom erweiterten Wiederkehrrecht profitieren, die nicht zur Integration in Deutschland bereit oder in der Lage sind und bei denen deshalb auch ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie in Deutschland dauerhaft von Sozialhilfeleistungen abhängig wären. Bei der Integrationsprognose sind unter anderem die Sprachkenntnisse, die Länge des Voraufenthalts sowie die Länge und Regelmäßigkeit des Schulbesuchs zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 88a
Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

Artikel 3
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 237
Zwangsheirat

Artikel 5
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ [25] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften

Artikel 8
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer

II. Weitere Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1520: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 704/1/10

... ) hinausgehender Bedarf weder für eine neue Bleiberechtsregelung noch für eine weitere gesetzliche Altfallregelung besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG , Nummer 2b - neu - § 29 Absatz 3 Satz 3 AufenthG und Nummer 6a - neu - § 60a Absatz 2b - neu - AufenthG

§ 25a
Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 2 AufenthaltG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 3 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 AufenthG

'Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Zu Artikel 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG

12. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 58 Absatz 6 AsylVfG

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 634/08

... Häufig haben sie jedoch wegen des Aufenthaltsstatus der Eltern keine Aufenthaltsperspektive; sowohl die Bleiberechtsregelung der IMK vom 17. November 2006 als auch die gesetzliche Altfallregelung in §§ 104a, 104b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 18a
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung

Artikel 2
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 16
Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen

Artikel 4
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration

II. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 659: Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten


 
 
 


Drucksache 97/08

... Das Abkommen fällt mit Zustimmung des Nationalen Normenkontrollrates unter die Altfallregelung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Abkommen

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 1
Grundsätze

Artikel 2
Ziele und Geltungsbereich

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mechanismen

Artikel 5
Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Titel III
Zusammenarbeit

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Mittel

Artikel 8
Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung

Artikel 9
Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention

Artikel 10
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration

Artikel 12
Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13
Zusammenarbeit im Handelsbereich

Artikel 14
Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich

Artikel 15
Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum

Artikel 16
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

Artikel 17
Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik

Artikel 18
Zusammenarbeit im Zollbereich

Artikel 19
Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung

Artikel 20
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen

Artikel 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung

Artikel 23
Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Artikel 24
Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Artikel 25
Zusammenarbeit im Energiebereich

Artikel 26
Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Artikel 27
Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Artikel 28
Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Artikel 29
Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Artikel 30
Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen

Artikel 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung

Artikel 32
Gesamtwirtschaftlicher Dialog

Artikel 33
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 34
Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz

Artikel 35
Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz

Artikel 36
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 37
Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

Artikel 38
Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt

Artikel 39
Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen

Artikel 40
Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes

Artikel 41
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Artikel 42
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 43
Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit

Artikel 44
Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung

Artikel 45
Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker

Artikel 46
Zusammenarbeit im Hinblick auf

Artikel 47
Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität

Artikel 48
Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität

Artikel 49
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 50
Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 51
Ressourcen

Artikel 52
Institutioneller Rahmen

Artikel 53
Bestimmung des Begriffs Vertragspartei

Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)

Titel III
Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)


 
 
 


Drucksache 388/1/07

... Für eine entsprechende Begünstigung der ausländischen Hochschulabsolventen spricht neben dem dargestellten besonderen Interesse der Bundesrepublik Deutschland an qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland auch die Tatsache, dass durch die Änderung des § 10 BeschVervfV im Rahmen der Altfallregelung künftig selbst Asylbewerber im laufenden Asylverfahren und geduldete Ausländer nach vierjährigem Aufenthalt den unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt genießen werden. Es ist weder wirtschafts- noch integrationspolitisch begründbar, dass hier eine Öffnung des im Bereich der Geringqualifizierten eher bedrängten deutschen Arbeitsmarktes erfolgt, während die von der Wirtschaft gesuchten Hochqualifizierten strengen Restriktionen unterliegen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

3. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 224/07 (Beschluss)

... Für eine entsprechende Begünstigung der ausländischen Hochschulabsolventen spricht neben dem dargestellten besonderen Interesse der Bundesrepublik Deutschland an qualifizierten Zuwanderern insbesondere auch die Tatsache, dass durch die Änderung des § 10 BeschVervfV in Art. 7 Abs. 5 Nr. 4 im Rahmen der Altfallregelung künftig selbst Asylbewerber im laufenden Asylverfahren und geduldete Ausländer nach vierjährigem Aufenthalt den unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt genießen werden. Es ist weder einzusehen, noch integrationspolitisch begründbar, dass hier eine Öffnung des im Bereich der Geringqualifizierten eher bedrängten deutschen Arbeitsmarktes erfolgt, während die von der Wirtschaft gesuchten Hochqualifizierten strengen Restriktionen unterliegen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

24. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

25. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

28. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

29. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

30. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

31. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

32. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

33. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz

34. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

35. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

36. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - Besch-VerfV

37. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 224/1/07

... II wird mit der Einfügung von § 70 SGB II in Artikel 6 des vorliegenden Gesetzentwurfs eine Übergangsregelung getroffen, die es den Ländern ermöglicht, durch Landesgesetze zu bestimmen, dass für diejenigen ehemaligen Geduldeten, die ihren Lebensunterhalt noch nicht eigenständig durch eine Erwerbstätigkeit sichern und die am 1. März 2007 leistungsberechtigt nach § 1 AsylbLG waren sowie Sachleistungen bezogen haben, sich die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht nach den Vorschriften des SGB II richten, sondern dass sie stattdessen weiterhin vom Land Sachleistungen entsprechend den Vorschriften des AsylbLG erhalten. Damit soll erreicht werden, dass die im Gesetzentwurf enthaltene Altfallregelung bis zur Arbeitsaufnahme zu keinen höheren Sozialleistungen führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *

25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG

37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *

38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *

39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG

46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG

47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :

48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG

49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG

50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG

51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch

53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV

55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 39/07

Entschließung des Bundesrates zu einer gesetzlichen Altfallregelung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/07




Anlage
Entschließungsantrag des Bundesrates zu einer gesetzlichen Altfallregelung


 
 
 


Drucksache 10/17 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 266/16 PDF-Dokument



Drucksache 359/17 PDF-Dokument



Drucksache 493/15 PDF-Dokument



Drucksache 642/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.