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"Altenpflegeurteil"


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Drucksache 363/05

... In dem Altenpflegeurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Oktober 2002 (2 BvF 1/01) verneint das Gericht für einen Teilausschnitt eines Berufsbildes, und zwar für den des Altenpflegehelfers, die Erfüllung der Kriterien der 1994 reformierten Subsidiaritätsklause1. Das Gericht betont, dass diese Vorschrift keinen Beurteilungsspielraum enthalte, der einer verfassungsgerichtlichen Würdigung entzogen sei. Der Bundesgesetzgeber könne sich auf konkurrierende Kompetenztitel nur stützen, soweit eine bundesgesetzliche Regelung zur Herstellung von lediglich gleichwertigen Lebensverhältnissen im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich sei. Dazu reicht ein bloßes Bedürfnis, eine Opportunität, nicht aus. Es ist vielmehr notwendig, dass sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik erheblich und in einer das Sozialgefüge erschütternden Weise auseinander entwickeln oder eine konkrete Gefahr dafür besteht. Diese enge Begrifflichkeit mag für einen Teilausschnitt eines Berufsbildes überzeugen, um dem Bund von einer besonders intensiven Regulierung abzuhalten. Sie geht aber dort in das Leere, wo es um Grundfragen der Infrastrukturausstattung mit überregionaler Bedeutung für das Gemeinwesen geht. Infrastrukturausstattung garantiert gleichwertige Lebensverhältnisse. Es darf daher seitens des Gesetzgebers nicht zugewartet werden, bis eine konkrete Gefahr besteht, dass Teile des Landes infolge unterschiedlicher Formen der Planungsverfahren benachteiligt werden. Insoweit erscheint es konsequent, für das Fachplanungsrecht für raumbedeutsame Infrastrukturplanungen eine derartige Gefahrensituation stets anzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/05




Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 18
Erfordernis der Planfeststellung

§ 18a
Anhörungsverfahren

§ 18b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 18c
Rechtswirkungen der Planfeststellung

§ 18d
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 18e
Rechtsbehelfe

Artikel 2
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

§ 17a
Anhörungsverfahren

§ 17b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 17c
Rechtswirkungen der Planfeststellung

§ 17d
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 17e
Rechtsbehelfe

Artikel 3
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

§ 14a
Anhörungsverfahren

§ 14b
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 14c
Rechtswirkungen der Planfeststellung

§ 14d
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 14e
Rechtsbehelfe

Artikel 4
Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz

Artikel 5
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

§ 2a
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 2b
Rechtswirkungen der Planfeststellung

§ 2c
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 2d
Rechtsbehelfe

§ 2e
Bauaufsichtsbehörde

§ 7a
Entschädigungsverfahren

§ 12
Übergangsregelung für Planungen

Artikel 7
Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 8
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 11a
Erfordernis der Planfeststellung

§ 11b
Anhörungsverfahren

§ 11c
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 11d
Rechtswirkungen der Planfeststellung

§ 11e
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 11f
Rechtsbehelfe

§ 11g
Vorarbeiten

§ 11h
Veränderungssperre, Vorkaufsrecht

§ 11i
Vorzeitige Besitzeinweisung

§ 12
Enteignung

§ 12b
Umlage der Mehrkosten für Erdkabel

§ 20
Übergangsregelung

Artikel 9
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 11
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 12
Neubekanntmachung

Artikel 13
Inkrafttreten

2 Begründung


 
 
 


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