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"Allgemeininteresses"


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Drucksache 349/08 (Beschluss)

... So bestimmen Artikel 2d Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Richtlinie 2007/66/EG, dass wirtschaftliche Gründe für die Wirksamkeit eines Vertrags nur dann als zwingende Gründe gelten dürfen, wenn die Unwirksamkeit in Ausnahmesituationen unverhältnismäßige Folgen hätte. Zudem dürfen wirtschaftliche Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem betreffenden Vertrag nicht als zwingende Gründe eines Allgemeininteresses gelten. Dazu gehören u. a. auch die durch die Verzögerung bei der Ausführung des Vertrags verursachten Kosten, Artikel 2d Abs. 3 Satz 5 Richtlinie 2007/66/EG. Gerade die Kosten einer Verschiebung der Ausführungszeit - etwa auf der Grundlage des § 2 Nr. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB

7. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB

17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB

18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB

21. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB

22. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB

23. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB

24. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB

25. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB

26. Zu Artikel 1 Nr. 17a - neu - § 115a - neu - GWB

§ 115a
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

27. Zu Artikel 1 Nr. 17b - neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB

28. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB

29. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB

Zu § 118

30. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB

Zu § 121

31. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB

32. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB

33. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB

34. Zu Artikel 2 § 5 VgV


 
 
 


Drucksache 487/08

... Im Licht der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es nicht angebracht, eine Vorabgenehmigung für die Kostenerstattung durch das Sozialversicherungssystem eines Mitgliedstaats für die ambulante Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat vorzuschreiben. Soweit die Kostenerstattung für diese Behandlungen innerhalb der Deckungsgrenzen des Krankenversicherungssystems des Versicherungsmitgliedstaats bleibt, bedeutet das Fehlen einer Vorabgenehmigung keine Beeinträchtigung des finanziellen Gleichgewichts der Systeme der sozialen Sicherheit25. Bezüglich der Krankenhausversorgung hat der Gerichtshof jedoch entschieden dass sich nicht ausschließen lässt, dass eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit oder das Ziel, eine ausgewogene allen zugängliche ärztliche und klinische Versorgung aufrechtzuerhalten einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen kann der eine Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen kann. Der Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Zahl der Krankenhäuser, ihre geografische Verteilung, ihr Ausbau und die Einrichtungen, über die sie verfügen, oder auch die Art der medizinischen Leistungen, die sie anbieten können, planbar sein müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/08




Begründung

1. Hintergrund und Vorbereitungsarbeiten

2. Elemente des Gemeinschaftsrahmens für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

3. Kohärenz mit anderen politischen Massnahmen der Gemeinschaft

4. Allgemeine Rechtliche Aspekte

a Rechtsgrundlage

b Subsidiarität

c Verhältnismäßigkeit

5. Kapitel I

5.1. Ziel der Richtlinie

5.2. Geltungsbereich der Richtlinie

6. Kapitel II – Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständig sind

6.1. Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats

7. Kapitel III – Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

7.1. Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

7.2. Ambulante Behandlung

7.3. Krankenhausbehandlung

7.4. Verfahrensgarantien

7.5. Informationen für Patienten und nationale Kontaktstellen

7.6. Regeln für Gesundheitsdienstleistungen

8. Kapitel IV – Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung

8.1. Zusammenarbeitspflicht

8.2. Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen

8.3. Europäische Referenznetze und Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen

8.4. Gesundheitstelematik

8.5. Datenerhebung

8.6. Umsetzungsausschuss

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständige Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats

Kapitel III
Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 6
Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 7
Ambulante Behandlung

Artikel 9
Verfahrensgarantien für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 10
Informationen für Patienten bezüglich der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 11
Bestimmungen für die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 12
Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

Kapitel IV
Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung

Artikel 13
Zusammenarbeitspflicht

Artikel 14
Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen

Artikel 15
Europäische Referenznetze

Artikel 16
Gesundheitstelematik

Artikel 17
Zusammenarbeit im Hinblick auf neue Gesundheitstechnologien

Artikel 18
Datensammlung für Statistik und Überwachung

Kapitel V
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 19
Ausschuss

Artikel 20
Berichte

Artikel 21
Bezugnahme auf andere Rechtsvorschriften

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 173/08

... Die dem Gemeinschaftsrecht widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben oder gemeinschaftsrechtskonform umgestaltet. Um sicherzustellen, dass keine unvertretbaren Einbußen an den genannten Gütern des Allgemeininteresses zu befürchten sind, werden Kehrbezirke beibehalten. Die oder der Bezirksbevollmächtigte übernimmt im Wesentlichen Kontrollaufgaben, die andernfalls durch eine staatliche Behörde wahrgenommen werden müssten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig in weiten Teilen ihren Schornsteinfeger selbst aussuchen. Für die Bezirksschornsteinfegermeister nach altem Recht werden angemessene Übergangsregelungen getroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)

Teil 1
Berufsrecht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Eigentümerpflichten

§ 2
Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen

§ 3
Schornsteinfegerregister

§ 4
Nachweise

§ 5
Mängel

§ 6
Erbbaurecht und Gebäudeeigentum

Kapitel 2
Bezirke, Bezirksbevollmächtigte

§ 7
Bezirke

§ 8
Bezirksbevollmächtigte

§ 9
Anforderungen und Verfahren

§ 10
Bestellung

§ 11
Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten

§ 12
Aufhebung der Bestellung

Kapitel 3
Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister

§ 13
Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister

§ 14
Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte

§ 15
Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte

§ 16
Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten

§ 17
Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister

§ 18
Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten

§ 19
Führung des Kehrbuchs

§ 20
Kosten

§ 21
Aufsicht

§ 22
Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts

§ 23
Zuständige Behörden

Kapitel 4
Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme

§ 24
Bußgeldvorschriften

§ 25
Nichterfüllung, Zweitbescheid

§ 26
Ersatzvornahme

Teil 2
Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk

Kapitel 1
Organisation

§ 27
Träger der Zusatzversorgung

§ 28
Organe

§ 29
Vertreterversammlung

§ 30
Vorstand und Geschäftsführung

§ 31
Satzung

§ 32
Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher

§ 33
Härtefonds

§ 34
Aufsicht

Kapitel 2
Allgemeine Anspruchsregelungen

§ 35
Mitteilungspflicht und Datenübermittlung

§ 36
Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen

§ 37
Übergang von Schadensersatzansprüchen

§ 38
Verjährung

§ 39
Rechtsweg

Kapitel 3
Mitgliedschaft und Beiträge

§ 40
Mitgliedschaft

§ 41
Beiträge

Kapitel 4
Versorgungsleistungen

§ 42
Arten der Versorgungsleistungen

§ 43
Ruhegeld

§ 44
Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit

§ 45
Witwen- und Witwergeld

§ 46
Waisengeld

§ 47
Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes

Teil 3
Übergangsregelungen

§ 48
Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister

§ 49
Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013

§ 50
Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013

§ 51
Versorgungsanstalt

§ 52
Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder

§ 53
Weitere Anwendung von Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Schornsteinfegergesetzes

§ 5
Bestellung

§ 12
Allgemeine Berufspflicht

§ 24
Gebührenordnung

§ 30
Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes

§ 42
Aufsicht

§ 57a
Geltung für Bezirksbevollmächtigte

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts

II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts

III. Vorteile der Neuregelung:

a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses

b. nicht diskriminierend

c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht

I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht

II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

D. Gesetzgebungskompetenz

I. Kompetenztitel

II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk

E. Gesetzesfolgen

I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand

3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand

II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten

2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe

3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten

2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer

2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen

3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts

3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem

3.2 Versicherungsmodell

3.3 Freies Marktmodell

3.4 Konzessionsmodell

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

H. Befristung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens


 
 
 


Drucksache 538/08

... Die Inhalte des Entwurfs sind aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt, da sie die einzige Möglichkeit zur Eindämmung der steigenden Gesundheitsgefahren des Internethandels und der Auswüchse des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln darstellen, auch wenn bisher keine konkreten Fälle des Versandes gefälschter Arzneimittel durch deutsche Versandapotheken bekannt geworden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Bedeutung

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Ziffer 1

Ziffer 2

Ziffer 3

Zu Artikel 2

Ziffer 1

Ziffer 2

Ziffer 3

Zu Artikel 3

Ziffer 1

Ziffer 2


 
 
 


Drucksache 316/08

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU (Nr.) L 376 S. 36), der die Anforderung beglaubigter Übersetzungen nur gestattet, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies erfordern, soll nur die Vorlage einfacher Übersetzungen verlangt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Bestimmung von Teilbereichen

§ 2
Nachweis der theoretischen Sachkunde

§ 3
Nachweis der praktischen Sachkunde

§ 4
Sachkundelehrgang

§ 5
Berufshaftpflichtversicherung

§ 6
Registrierungsverfahren

§ 7
Aufbewahrungsfristen

§ 8
Öffentliche Bekanntmachungen im Rechtsdienstleistungsregister

§ 9
Löschung von Veröffentlichungen

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

- Registrierungsverfahren § 6 RDV

- Mitteilungspflicht der Versicherung § 5 Abs. 6 Satz 1 RDV

b Bürokratiekosten der Verwaltung

- Aufbewahrung der Registrierungsakten § 7 RDV

- Öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister § 8 RDV

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 435: Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz


 
 
 


Drucksache 933/08

... F. in der Erwägung, dass der EG-Vertrag Beschränkungen der Grundfreiheiten zulässt, sofern sie einen mit dem Vertrag vereinbaren legitimen Zweck verfolgen, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind, zur Erreichung der verfolgten Zwecke geeignet sind und nicht über das zur Erreichung dieser Ziele Erforderliche hinausgehen; in der Erwägung, dass parallel dazu Artikel 52 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorsieht, dass Einschränkungen bei der Ausübung der in dieser Charta anerkannten Rechte und Freiheiten unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur dann erfolgen dürfen, wenn sie notwendig sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 933/08




Allgemeine Auswirkungen

2 Forderungen


 
 
 


Drucksache 349/1/08

... So bestimmen Artikel 2d Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Richtlinie 2007/66/EG, dass wirtschaftliche Gründe für die Wirksamkeit eines Vertrags nur dann als zwingende Gründe gelten dürfen, wenn die Unwirksamkeit in Ausnahmesituationen unverhältnismäßige Folgen hätte. Zudem dürfen wirtschaftliche Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem betreffenden Vertrag nicht als zwingende Gründe eines Allgemeininteresses gelten. Dazu gehören u. a. auch die durch die Verzögerung bei der Ausführung des Vertrags verursachten Kosten, Artikel 2d Abs. 3 Satz 5 Richtlinie 2007/66/EG. Gerade die Kosten einer Verschiebung der Ausführungszeit - etwa auf der Grundlage des § 2 Nr. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 GWB

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 Satz 2 und 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2a - neu - GWB entfällt bei Annahme von Ziffer 6

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB

14. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB

15. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB

16. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 1 und 2 GWB

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB

20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB

21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB

25. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG

26. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB

27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB

28. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB

29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 1 Satz 2 und 3 GWB

32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB

33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB

34. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB

35. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB

36. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB

37. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB

38. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB

39. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 115a - neu - GWB

§ 115a
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

40. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB

41. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB

42. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB

Zu § 118

43. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB

Zu § 121

44. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB

45. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB

46. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB

47. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB *

48. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB

49. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB *

50. Zu Artikel 2 § 5 VgV


 
 
 


Drucksache 580/08

... schreibt nicht nur die Einführung vorab festgelegter Entscheidungsfristen für die Verwaltung vor. Nach Ablauf dieser Fristen soll darüber hinaus grundsätzlich eine Genehmigungsfiktion gelten, soweit nicht aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses Ausnahmen gerechtfertigt sind. In einzelnen Fachgesetzen ist das Institut der Genehmigungsfiktion seit langem anerkannt. Das Verwaltungsverfahrensgesetz enthält bislang aber keine ausdrücklichen Regelungen zur Genehmigungsfiktion. Der Gesetzentwurf sieht allgemeine Grundsätze zur Genehmigungsfiktion im Verwaltungsverfahrensgesetz vor. Diese gelten, wenn fachgesetzlich die Genehmigungsfiktion angeordnet und soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist. Die sachgerechte Bestimmung der von der Dienstleistungsrichtlinie geforderten vorab festgelegten Bearbeitungszeiten kann nicht allgemein erfolgen, sondern bleibt dem Fachrecht vorbehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 42a
Genehmigungsfiktion

Abschnitt 1a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

§ 71a
Anwendbarkeit

§ 71b
Verfahren

§ 71c
Informationspflichten

§ 71d
Gegenseitige Unterstützung

§ 71e
Elektronisches Verfahren

Artikel 2
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (FNA 860-10-1)

Artikel 3
Änderung des Personenstandsgesetzes (FNA 211-1)

Artikel 4
Änderung des Konsulargesetzes (FNA 27-5)

Artikel 5
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (FNA 303-8)

§ 73a
Einheitliche Stelle

Artikel 6
Änderung des Steuerberatungsgesetzes (FNA 610-10)

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (FNA 701-1)

§ 10
Aufgabenübertragung und öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss

Artikel 8
Änderung der Handwerksordnung (FNA 7110-1)

§ 5b
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Artikel 9
Änderung des Luftverkehrsgesetzes (FNA 96-1)

Artikel 10
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Einführung einer neuen besonderen Verfahrensart Verfahren über eine einheitliche Stelle

2. Einführung von Regelungen über die Genehmigungsfiktion

3. Einführung von Öffnungsklauseln, damit die Länder bestimmten Berufskammern die Aufgaben der einheitlichen Stelle übertragen können und Einführung von Regelungen zur Anordnung der Geltung des neuen Verfahrensmodells und der Genehmigungsfiktion in einigen Berufskammergesetzen.

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft.

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Rechtsvereinfachung

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 71a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 71b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 71c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 71d

Zu § 71e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 595: Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie


 
 
 


Drucksache 207/07 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 27. Dezember 2006, L 376/36) auszulegen. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 Buchstabe b dieser Richtlinie dürfen die Mitgliedstaaten die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit nur dann Genehmigungsregelungen unterwerfen wenn diese durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (Buchstabe c) und das angestrebte Ziel nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Des Weiteren ist gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d in Verbindung mit Absatz 3 Buchstaben b und c dieser Richtlinie zu beachten, dass Anforderungen, welche die Aufnahme der betreffenden Dienstleistungen auf Grund ihrer Besonderheit bestimmten Dienstleistungen vorbehält, gesondert zu prüfen sind. Diese Prüfung umfasst insbesondere die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/07 (Beschluss)




1. Zu § 2 Abs. 1

2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1und 3

3. Zu § 4 Abs. 1

Zu den einzelnen Regelungen:

4. Zu § 5 Satz 1 Nr. 1

5. Zu § 9 Abs. 6

6. Zu § 18a - neu -

7. Zur Anlage 2 zu § 3 Abs. 8


 
 
 


Drucksache 861/07

... (28) Bei der Einführung der Technologie- und Dienstneutraliät und des Handels für bestehende Frequenznutzungsrechte könnten Übergangsregeln erforderlich werden, einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs, da das neue System bestimmte Frequenznutzer dazu berechtigen könnte, mit Frequenznutzern in Wettbewerb zu treten, die ihre Frequenzrechte zu ungünstigeren Bedingungen erworben haben. Wo umgekehrt Rechte in Abweichung von den allgemeinen Regeln oder nach anderen als objektiven, transparenten, verhältnismäßigen und nicht diskriminierenden Kriterien im Hinblick auf die Erfüllung von Zielen des Allgemeininteresses vergeben wurden, sollte die Situation der Inhaber solcher Rechte nicht in einem Maße zulasten ihrer neuen Wettbewerber verbessert werden, das über das zur Erfüllung von Zielen des Allgemeininteresses Notwendige hinausgeht. Frequenzen, die für die Erfüllung von Zielen des öffentlichen Interesses nicht mehr benötigt werden, sollten eingezogen und gemäß der Genehmigungsrichtlinie neu zugeteilt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)

Artikel 4
Aufhebung

Artikel 5
Umsetzung

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Adressaten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 260/07

... 7. unterstreicht, dass eine wirklich systematische und rigorose Grundrechtsüberwachung mehr verlangt als ausschließlich eine Prüfung auf mögliche Rechtsfehler bei der Abwägung zwischen der Freiheit des Einzelnen und den Erfordernissen des Allgemeininteresses, sondern darüber hinaus auch stets einer politischen Analyse bedarf, um unter den verschiedenen abwägungsfehlerfreien Lösungen diejenige zu identifizieren, die das beste Verhältnis zwischen Zielbestimmung und Grundrechtsbeschränkung herstellt (grundrechtspolitische Optimierung);



Drucksache 207/07

... Die Beschränkung nach Absatz 2 auf Kreditinstitute mit Befugnis zum Geschäftsbetrieb nach dem KWG und Versicherungsunternehmen, die nach dem VAG zum Betrieb der Kautionsversicherung im Inland befugt sind, ist aus Gründen der Gewährleistung der Liquidität der Bürgen gerechtfertigt. Der Ausschluss anderer Bürgen dient zwingenden Gründen des Allgemeininteresses. Diese Leistungsgewähr kann durch die vorgesehene Einschränkung erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Sachkundeprüfung

§ 1
Grundsatz

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

Abschnitt 2
Vermittlerregister

§ 5
Bestandteile und Inhalt des Registers

§ 6
Eintragung

§ 7
Eingeschränkter Zugang

Abschnitt 3
Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung

§ 8
Geltungsbereich

§ 9
Umfang der Versicherung

§ 10
Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 4
Informationspflichten

§ 11
Information des Versicherungsnehmers

Abschnitt 5
Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater

§ 12
Sicherheitsleistung, Versicherung

§ 13
Nachweis

§ 14
Aufzeichnungspflicht

§ 15
Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten

§ 17
Rückversicherungsvermittlung und Großrisiken

Abschnitt 6
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 18
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 19
Übergangsregelung

§ 20
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 3 Satz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

2. Rechtliche Grundlagen

3. Vorsorge

4. Sach-/Vermögensversicherung

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 8)

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Informationspflichten und Bürokratiekosten

5. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

6. Gleichstellungspolitische Verordnungsfolgen

Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Sachkundeprüfung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Vermittlerregister

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 3 Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Abschnitt 4 Informationspflichten

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absätzen 1 bis 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)


 
 
 


Drucksache 354/07

... Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung wiederholt festgestellt hat, verstoßen solche Regelungen nicht gegen die grundlegenden Freiheiten des Vertrages, die aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (Rs. C 55/94 Gebhard, Slg. 1995, I 4165 Rdnr. 37; Rs. C-208/00 Überseering, Slg. 2002, I 9919 Rdnr. 92), sofern sie in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden, zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sind und nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)

§ 1
Umstellung auf Euro

§ 2
Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz

§ 3
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 13
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 14
Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung der Kostenordnung

Artikel 16
Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Artikel 20
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 22
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 23
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 24
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 25
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 1 Nr. 50)

Anlage 1
(zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag

§ 1
Firma

§ 2
Sitz

§ 3
Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4

§ 4
Stammkapital

§ 5
Geschäftsanteile

§ 6
Vertretung

§ 7
Gründungsaufwand

3 Hinweise:

Anlage 2
(zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung

Anlage 2
(zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Satz 2 - neu -

Zu Satz 3 - neu -

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Artikel 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu den Nummern 1 bis 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Satz 3 - neu -

Zu Satz 4 - neu -

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 10

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 17

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 306/07

... " gerechtfertigt sind41. Das kann die Auswahl an Produkten einschränken, die Verbrauchern zur Verfügung stehen, und die Versicherer mit zusätzlichen Kosten belasten42. Die Versicherungsbranche vertritt den Standpunkt, dass das Privatkundengeschäft lokal ist und eine starke lokale Präsenz erfordert. Nach Ansicht der Kommission sollten sich die Maßnahmen auf die Beseitigung von Marktprotektionismus und den Abbau von unnötigen regulatorischer Kosten konzentrieren, etwa durch die Abschaffung ungerechtfertigter Regelungen zum Allgemeininteresse und bürokratischer Hindernisse wie übermäßiger Berichtspflichten. Mit der richtigen Regulierungsordnung, die einen hohen Verbraucherschutzstandard bietet, werden Möglichkeiten zu direkten grenzübergreifenden Transaktionen naturgemäß genutzt, wo und wann dies für Unternehmen und Verbraucher sinnvoll ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/07




Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Kontext

3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden

4. Ziele und Maßnahmen

4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher

Laufende und geplante Initiativen

Mehr Auswahl, Qualität und Innovation

4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens

Schutz der Verbraucherinteressen

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Laufende und geplante Initiativen

4.3. Stärkung des Verbrauchers

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Beratung der Verbraucher

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 931/07

... a) zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 931/07




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2 Konsultationsverfahren und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Definitionen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Titel II
Vorschriften für öffentliche Aufträge

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 5
Vertraulichkeit

Kapitel II
Anwendungsbereich: Schwellenwerte und Ausnahmen

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 6
Schwellenwerte für öffentliche Aufträge

Artikel 7
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von öffentlichen Aufträgen und Rahmenvereinbarungen

Abschnitt 2
Aufträge, die nicht unter die Richtlinie fallen

Artikel 8
Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden

Artikel 9
Besondere Ausnahmen

Kapitel III
Besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen

Artikel 10
Technische Spezifikationen

Artikel 11
Varianten

Artikel 12
Unteraufträge

Artikel 13
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 14
Informationssicherheit

Artikel 15
Versorgungssicherheit

Artikel 16
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen

Kapitel IV
Verfahren

Artikel 17
Anwendbare Verfahren

Artikel 18
Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung

Artikel 19
Wettbewerblicher Dialog

Artikel 20
Fälle, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen

Artikel 21
Rahmenvereinbarungen

Kapitel V
Vorschriften über die Veröffentlichung und die Transparenz

Abschnitt 1
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 22
Bekanntmachungen

Artikel 23
Abfassung und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Abschnitt 2
Fristen

Artikel 24
Fristen für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote

Abschnitt 3
Inhalt und Übermittlung von Informationen

Artikel 25
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zum Dialog

Artikel 26
Unterrichtung der Bewerber und Bieter

Abschnitt 4
Mitteilungen

Artikel 27
Vorschriften über Mitteilungen

Abschnitt 5
Vergabevermerke

Artikel 28
Inhalt der Vergabevermerke

Kapitel VI
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 29
Überprüfung der Eignung der Bewerber und Auswahl der Teilnehmer, Vergabe des Auftrags

Abschnitt 2
Eignungskriterien

Artikel 30
Persönliche Lage des Bewerbers

Artikel 31
Befähigung zur Berufsausübung

Artikel 32
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Artikel 33
Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit

Artikel 34
Qualitätssicherungsnormen

Artikel 35
Normen für Umweltmanagement

Artikel 36
Zusätzliche Unterlagen und Auskünfte

Abschnitt 3
Auftragsvergabe

Artikel 37
Zuschlagskriterien

Artikel 38
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Titel III
Statistische Pflichten, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 39
Statistische Pflichten

Artikel 40
Inhalt der statistischen Aufstellung

Artikel 41
Beratender Ausschuss

Artikel 42
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Artikel 43
Änderungen

Artikel 44
Änderung der Richtlinie 2004/18/EG

Artikel 45
Umsetzung

Artikel 46
Inkrafttreten

Artikel 47
Adressaten

Anhang I
Dienstleistungen gemäss Artikel 1

Anhang II
Definition bestimmter in Artikel 10 genannter technischer Spezifikationen

Anhang III
Angaben, die in den in Artikel 22 genannten Bekanntmachungen enthalten sein müssen

Ankündigung der Veröffentlichung einer Vorinformation über ein Beschafferprofil

Bekanntmachung einer Vorinformation

3 Bekanntmachung

3 Vergabevermerk

Anhang IV
Merkmale für die Veröffentlichung

Anhang V
Register 36

Teil
A Öffentliche Bauaufträge

Teil
B Öffentliche Lieferaufträge

Teil
C Öffentliche Dienstleistungsaufträge

Anhang VI
Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 207/1/07

... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 27. Dezember 2006, L 376/36) auszulegen. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 Buchstabe b dieser Richtlinie dürfen die Mitgliedstaaten die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit nur dann Genehmigungsregelungen unterwerfen, wenn diese durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (Buchstabe c) und das angestrebte Ziel nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Des Weiteren ist gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d in Verbindung mit Absatz 3 Buchstaben b und c dieser Richtlinie zu beachten, dass Anforderungen, welche die Aufnahme der betreffenden Dienstleistungen auf Grund ihrer Besonderheit bestimmten Dienstleistungen vorbehält, gesondert zu prüfen sind. Diese Prüfung umfasst insbesondere die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/07




1. Zu § 2 Abs. 1

2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1

3. Zu § 3 Abs. 3 Satz 3

4. Zu § 4

1. Abschlusszeugnis

2. Abschlusszeugnis

3. Abschlusszeugnis

5. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 3

6. Zu § 5 Satz 1 Nr. 1

7. Zu § 9 Abs. 6

8. Zu § 18a - neu -Wi

9. Zur Anlage 2 zu § 3 Abs. 8


 
 
 


Drucksache 134/07

... Artikel 28 und 30 des EG-Vertrages besagen unter anderem, dass der Bestimmungsmitgliedstaat auf seinem Hoheitsgebiet den Verkauf von Produkten, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht und nicht gemeinschaftsweit harmonisiert wurden, nicht verbieten darf, es sei denn, die technische Beschränkungen des Bestimmungsmitgliedstaats finden ihre Rechtfertigung in Artikel 30 EG-Vertrag oder in übergeordneten Gründen des Allgemeininteresses, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften als solche anerkannt hat und die überdies das Erfordernis der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel 2
Anwendung einer technischen Vorschrift

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Kapitel 3
Produktinfostellen

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Kapitel 4
Schlussbestimmungen

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 403/07

... 1. weist darauf hin, dass es den gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln an abschreckender Wirkung mangeln würde und ihre Effektivität zweifelhaft wäre, wenn denjenigen, die verbotene Praktiken anwenden, Vorteile auf dem Markt oder das Fehlen von Sanktionen für ihre Zuwiderhandlungen zugutekommen, weil ihre diesbezügliche Haftung auf Schadenersatz nicht uneingeschränkt geltend gemacht werden kann; vertritt die Auffassung, dass sowohl den Vertretern des Allgemeininteresses als auch Geschädigten Klagen erleichtert werden müssen;



Drucksache 207/2/07

... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 27. Dezember 2006, L 376/36) auszulegen. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 Buchstabe b dieser Richtlinie dürfen die Mitgliedstaaten die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit nur dann Genehmigungsregelungen unterwerfen wenn diese durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (Buchstabe c) und das angestrebte Ziel nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Des Weiteren ist gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d in Verbindung mit Absatz 3 Buchstaben b und c dieser Richtlinie zu beachten, dass Anforderungen, welche die Aufnahme der betreffenden Dienstleistungen auf Grund ihrer Besonderheit bestimmten Dienstleistungen vorbehält, gesondert zu prüfen sind. Diese Prüfung umfasst insbesondere die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit.

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Drucksache 207/2/07




Zu § 4

Zu den einzelnen Regelungen:

Nr. 1a): Nr. 1b): Nr. 1c): Nr. 1d): Nr. 1e): Nr. 2a): Nr. 2b): Nr. 2c): Nr. 3a): Nr. 3b):

 
 
 


Drucksache 207/3/07

... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 27. Dezember 2006, L 376/36) auszulegen. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 Buchstabe b dieser Richtlinie dürfen die Mitgliedstaaten die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit nur dann Genehmigungsregelungen unterwerfen wenn diese durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (Buchstabe c) und das angestrebte Ziel nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Des Weiteren ist gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d in Verbindung mit Absatz 3

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Drucksache 207/3/07




Zu § 4


 
 
 


Drucksache 324/06

... zwingende Gründe des Allgemeininteresses

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Drucksache 324/06




2 Einführung

I - Sozialdienstleistungen ALS tragende Säule für Gesellschaft und Wirtschaft IN Europa

1.1. Die Sozialdienstleistungen in der Europäischen Union

1.2. Eine allgemeine Forderung nach Modernisierung und Qualität

1.3. Ein Gemeinschaftsrahmen, der offen ist für die Berücksichtigung spezifischer Merkmale und der die Modernisierung begünstigt

II - Die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf den Bereich der Sozialdienstleistungen: eine IN SICH schlüssige Logik

2.1. Die Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität und die Unterscheidung zwischen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse mit wirtschaftlichem Charakter und solchen mit nichtwirtschaftlichem Charakter

2.2. Die konkrete Situation der Sozialdienstleistungen heute

2.2.1. Die Wahl des Delegationsmodus

2.2.2. Rückgriff auf eine Kostenerstattung aus dem öffentlichen Haushalt

2.2.3. Rückgriff auf Marktregulierung

2.2.4. Vereinbarkeit mit den Regeln für den Marktzugang

III - bessere Überwachung und Begleitung der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse IN der Europäischen Union

3.1. Eine vertiefte Konsultation zu den spezifischen Merkmalen

3.2. Die Beobachtung der Situation der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 327/06 (Beschluss) Allgemeininteresses


Drucksache 325/06

... (b) Erforderlichkeit: die Anforderungen sind durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt;

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Drucksache 325/06




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie

3 Daseinsvorsorge

Herkunftslandprinzip / Dienstleistungsfreiheit


Ergänzende Texte:

Artikel 7
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 15
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 16
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 22
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 36b
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 42
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 45
zur Dienstleistungsfreiheit


 
 
 


Drucksache 474/06

... In den Individualbeschwerdeverfahren Jahn u. a. gegen Deutschland entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Urteil vom 30. Juni 2005, dass die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken der Beschwerdeführer, bei denen es sich um eine bestimmte Gruppe von sog. „Neubauern“ handelt, keine Verletzung von Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur EMRK darstellt und auch Artikel 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 nicht verletzt wurde. Damit revidierte die Große Kammer ein anders lautendes Urteil der Kammer vom 22. Januar 2004. Die Große Kammer stellte zum einen fest, dass das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz vor dem einmaligen Hintergrund der deutschen Wiedervereinigung trotz des Fehlens jeglicher Entschädigungsregelung dem Gebot entspricht, eine gerechte Abwägung zwischen dem Schutz des Eigentums und den Erfordernissen des Allgemeininteresses vorzunehmen, so dass keine Verletzung von Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 vorliegt. Zum anderen verstoße dieses Gesetz, das der Korrektur der Folgen des Modrow-Gesetzes diente, nicht gegen Artikel 14 EMRK und Artikel 1 des Protokolls Nr. 1, da sich dessen Vorschriften auf objektive und vernünftige Gründe stützten.

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Drucksache 474/06




Anlage 1

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

d Minderheitenrechte

e Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta ESC

b Gleichstellungsfragen

c Jugendfragen

d Soziale Kohäsion

e Biomedizin

6. Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

a Bildung

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

b Kultur

9. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben

Bericht

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER

e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

g Minderheitenrechte

h Menschenhandel

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG

d Jugend- und Familienfragen

e Soziale Kohäsion

f Tierschutz

g Gesundheitspolitik

h Biomedizin

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Sport

7. Bildung und Kultur

a Bildung

Interkulturelle und interreligöse Erziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

4 Demokratieerziehung

4 Lehrerfortbildung

b Kultur

Kulturministerkonferenz in Faro

Interkultureller Dialog

Kulturelle Vielfalt

Studien zur Kulturpolitik

4 Denkmalpolitik

8. Medien

Anlage 1

Statistische Angaben

Anlage 2

Statistische Angaben

Anlage 3

Statistische Angaben

Anlage 4

Statistische Angaben


 
 
 


Drucksache 327/06

... (14) Um gleichzeitig zu gewährleisten, dass die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen gewahrt bleibt, sollten die Mitgliedstaaten der für die Nachprüfungsverfahren zuständigen Instanz die Möglichkeit geben, den Vertrag nicht für unwirksam zu erklären oder bestimmte zeitliche Wirkungen des Vertrages anzuerkennen, wenn zwingende Gründe eines nichtwirtschaftlichen Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Die Notwendigkeit, für Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber zu sorgen, erfordert ferner die Festlegung einer vernünftigen Mindest-Verjährungsfrist für Nachprüfungen zwecks Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses und der daraus resultierenden Folgen.

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Drucksache 327/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Optionen ins Auge gefasst werden, von den zwei entweder im Wege der Änderung der

3. rechtliche Aspekte

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Überblick

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a

Artikel 2b

Artikel 2c

Artikel 2d

Artikel 2e

Artikel 2f

Artikel 2

1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2 Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3 Es werden folgende Artikel 2a bis 2f angefügt:

Artikel 2a

Artikel 2b

Artikel 2c

Artikel 2d

Artikel 2e

Artikel 2f

4 Die Artikel 3 bis 7 werden gestrichen.

5 Artikel 8 wird wie folgt geändert:

6 Die Artikel 9 bis 11 werden gestrichen.

7 Artikel 12 erhält folgende Fassung:

8 Anhang II dieser Richtlinie wird als Anhang beigefügt.

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4

Artikel 5

Anhang I
Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss

Anhang II
Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss


 
 
 


Drucksache 327/1/06

... " zwischen den Vertragsparteien oder gegenüber Dritten dennoch bestimmte Wirkungen entfalten kann (Unterabsatz 1), bzw. vorzusehen, dass im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens eine unabhängige Nachprüfungsinstanz feststellen kann, dass auf Grund zwingender Gründe eines nichtwirtschaftlichen Allgemeininteresses "



Drucksache 372/05

... Die Dienste der Kommission sind der Ansicht, dass dieser Artikel 2c, vorbehaltlich der Anwendung der Anforderungen der Verordnung EG) Nr. 999/2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien, im Widerspruch zu den im Gemeinschaftsrecht bestehenden Vorschriften für die Herstellung von Fleischerzeugnissen steht und dazu geeignet ist, den Handel mit Fleischerzeugnissen zu behindern. Des Weiteren vertreten die Dienste der Kommission die Ansicht, dass es an einer ausreichenden Rechtfertigung dieser Maßnahme durch die deutschen Behörden mangelt, denn die Tatsache, dass eine Herkunftsdifferenzierung der aus der maschinellen Entbeinung resultierenden Produkte ohne aufwändige Laboranalytik nicht möglich ist, stellt keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.