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"Alkoholentzugssymptomatik"


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Drucksache 434/13

... Phenazepam ist ein psychotroper Stoff aus der Klasse der 1,4-Benzodiazepine mit angstlösender, antiepileptischer, hypnotischer, sedierender und muskelrelaxierender Wirkung. In Litauen, Lettland, Estland und Russland sind Arzneimittel mit dem Wirkstoff Phenazepam zugelassen. Sie werden dort als Sedativa bei chirurgischen Eingriffen, als Antiepileptika, zur Behandlung einer Alkoholentzugssymptomatik und zur Behandlung von Angststörungen angewendet. Phenazepam ist in diesen Ländern in Tablettenform und als Injektionslösung verfügbar. In Deutschland sind bislang keine Arzneimittel mit dem Wirkstoff Phenazepam zugelassen. Das Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential ist durch seine beruhigende und angstlösende Wirkung mit dem anderer Benzodiazepine vergleichbar. Phenazepam tritt zunehmend in der Drogenszene auch in Deutschland in Erscheinung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebenundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2569: Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


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