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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Alkoholeinfluss"


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Drucksache 799/12

... Die Vorschrift enthält die Mitteilungspflichten des KBA. Das KBA übermittelt Mitteilungen an die nach Landesrecht zuständige Behörde immer dann, wenn ein Punktestand erreicht wird, auf Grund dessen eine Maßnahme zu ergreifen ist. Diese Regelung fand sich entsprechend auch schon im bisherigen Absatz 6. Neu geregelt ist, dass das KBA die zuständige Behörde bei den in Satz 2 aufgeführten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die Tatbestände des Fahrens unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel betreffen, nicht erst unterrichtet, wenn eine Maßnahmenstufe erreicht ist, sondern bei jeder diesbezüglichen Entscheidung. Das ist erforderlich, weil die wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nach § 46 Absatz 3 in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder/Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 4
Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 4a
Fahreignungsseminar

Artikel 2
Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 31a
Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik

§ 31b
Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

§ 31c
Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 6
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 7
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes StVG

a Ziele der Neuregelungen

aa Verbesserung der Verkehrssicherheit

bb Transparenz

cc Vereinfachung

b Auswirkungen

c Neue Begriffe

d Neuregelungen über die Speicherung im Fahreignungsregister

e Neue Bestimmungen über die Führung des Fahreignungsregisters

f Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems

g Neuregelungen zum Fahreignungsseminar

2. Änderung weiterer Gesetze

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

5. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

3. Weitere Kosten

a Gebührenermittlung

b Sonstige Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Absatz 16

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zur Überschrift und zu den Absätzen 1, 2 und 6

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 11

Zu Absatz 4b

Zu Absatz 8

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 31a

Zu § 31b

Zu § 31c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 12

Zu Absatz 17

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2362: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 466/12

... Die Maßgabe steht im Zusammenhang mit Maßgabe Nummer 1 Buchstabe a. In Buchstabe a heißt es, dass § 24a StVG bis zum 31. Dezember 1992 keine Anwendung findet. Diese Norm aus dem StVG definiert die Ordnungswidrigkeit des Fahrens unter Alkoholeinfluss. In Buchstabe h wird nun bestimmt, dass die Übergangsregelung in den neuen Bundesländern in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr auch für Maßnahmen nach den Vorschriften über den Führerschein auf Probe anzuwenden ist. Mit Wirksamwerden des § 24a StVG am 1. Januar 1993 ist diese Maßgabe überholt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

§ 83

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

Artikel 4
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzesvorhabens

1. Anlass

2. Ziel

II. Gegenstand, Methode und Wirkung der Rechtsbereinigung

1. Gegenstand

2. Methode

3. Wirkung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1. - Kapitel II, Sachgebiet B: Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 Personenstandsgesetz

Zu 2. - Kapitel III

Zu 3. - Kapitel IV, Sachgebiet B: Haushalts- und Finanzwesen, Abschnitt III

Zu 4. - Kapitel V

Zu 5. - Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III

Zu 6. Kapitel VIII

Zu 7. - Kapitel X

Zu 8. - Kapitel XI

Zu 9. - Kapitel XII, Sachgebiet E: Chemikalienrecht, Abschnitt III Nummer 1 Chemikaliengesetz

Zu 10. - Kapitel XIII

Zu 11. - Kapitel XVI

Zu 12. - Kapitel XVII

Zu 13. - Kapitel XIX

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2018: Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag


 
 
 


Drucksache 520/08

... Verkehrsunfälle schließlich stellen einen großen Teil der sozialen Kosten dar. 2003 hat die Kommission vorgeschlagen, die Einbeziehung von Unfallkosten in die Berechnung von Mautgebühren zu ermöglichen. Die entsprechende Bestimmung wurde jedoch vom Parlament und vom Rat schließlich abgelehnt4. Unfallrisiken hängen nicht nur von der zurückgelegten Strecke ab, sondern auch von komplexen Faktoren wie überhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, weshalb Instrumente wie Versicherungsprämien wirksamer sein könnten. Diese Frage wird im Rahmen der Überprüfung des Gemeinschaftlichen Aktionsprogramms im Bereich der Straßenverkehrssicherheit eingehender behandelt, die die Kommission bis 2010 durchzuführen beabsichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/08




Begründung

1. Hintergrund Des Vorschlag

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Hintergrund

1.3. Geltende Richtlinien

1.4. Effizientere und umweltgerechtere Entgelterhebung

1.5. Kohärenz mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Konsultation der Beteiligten und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage, Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 7

Artikel 7a

Artikel 7b

Artikel 7c

Artikel 7d

Artikel 7e

Artikel 7f

Artikel 7g

Artikel 7h

Artikel 7i

Artikel 7j

Artikel 8c

Artikel 9b

Artikel 9c

Artikel 11

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang III
A Mindestanforderungen bei der Erhebung von Gebühren für externe Kosten und Höchstbetrag der Gebührenbestandteile für externe Kosten

1. Betroffene Netzabschnitte

2. Betroffene Fahrzeuge, Strassen und Zeiträume

3. Gebührenhöhe

4. Gebührenbestandteile für externe Kosten

4.1. Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung

Tabelle

4.2 Kosten der verkehrsbedingten Lärmbelastung

Tabelle

4.3 Verkehrsstaukosten

Tabelle


 
 
 


Drucksache 230/1/08

... 4. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass sich der Datenaustausch zur Ermittlung des Halters eines Fahrzeugs nicht nur auf die Verkehrsdelikte Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Überfahren eines roten Stopplichts beschränken darf. Angesichts des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen sollte sich der Vorschlag für eine Richtlinie auf alle Verkehrsdelikte erstrecken, die mit einem Bußgeld ab 70 Euro geahndet werden. Es wäre nicht einsichtig, wenn zwar die grenzüberschreitende Vollstreckung der Sanktionen bei Delikten ab 70 Euro Bußgeld gewährleistet, aber nicht für alle Delikte auch der Austausch von Halterdaten ermöglicht würde.



Drucksache 230/08

... Erfasst werden folgende Verkehrsdelikte: Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkoholeinfluss (nachfolgend "

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Drucksache 230/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

4 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

Option 3 beinhaltet in Bezug auf die grenzübergreifende Rechtsdurchsetzung die

Option 4 beruht auf der gegenseitigen Beweisanerkennung und der

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Bestimmungen ZUR Erleichterung der grenzübergreifenden Rechtsdurchsetzung

Artikel 3
Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Nutzung eines elektronischen Netzes

Artikel 5
Deliktsbescheid

Artikel 6
Zentrale Behörden

Artikel 7
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Kapitel III
Ausschussverfahren

Artikel 8
Ausschuss

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10

Artikel 11

Anhang

Formblatt für den Deliktsbescheid nach Artikel 5

A. Angaben zum Fahrer

B. Fragen:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 302/08

... Beibringung eines medizinischpsychologischen Gutachtens bei wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen unter Betäubungsmitteleinfluss, um Gleichbehandlung mit entsprechenden Handlungen unter Alkoholeinfluss herzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung

§ 25a
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

§ 25b
Ausstellung des Internationalen Führerscheins

§ 29
Ausländische Fahrerlaubnisse

§ 29a
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

1 Sehtest

2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5

2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe

2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen

Anlage 8b
(zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8c
(zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Artikel 3
Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Anlage 7
.2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)

Artikel 4
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Artikel 7
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gender Mainstreaming

II. Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten Bürger

aa Neue Informationspflichten

bb Geänderte Informationspflichten

cc Wegfall von Informationspflichten

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


 
 
 


Drucksache 645/08

... Es sind dies das Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit, Vorfahrtsverletzungen einschließlich der Missachtung von Haltanordnungen durch Lichtzeichenanlagen, Verstöße beim Abbiegen, die falsche Straßenbenutzung, Abstandsverstöße, das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss sowie Zuwiderhandlungen, die sich als konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Vorfeld des konkreten Unfalls) darstellen. Bei der Festlegung der neuen Bußgeldhöhe wurde insbesondere berücksichtigt, ob der Bußgeldregelsatz für die betreffende Zuwiderhandlung seit Erlass der

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Drucksache 645/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Ausgaben und Einnahmen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Abschnitt II
Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

Anhang
(zu Nr. 12 der Anlage)

Tabelle

Anhang
(zu § 3 Abs. 3)

Tabelle

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

1. Wesentlicher Inhalt

2. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2 BKatV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 BKatV

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4 Abs. 1 Satz 1 Nummern 3 und 4

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage zu § 1 Abs. 1

5. Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 600: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


 
 
 


Drucksache 3/2/08

... Der Anteil der Jugendlichen, die bei der Begehung von Straftaten unter Alkoholeinfluss gestanden haben, hat sich seit 1996 mehr als verdreifacht. Die enthemmende und aggressionsfördernde Wirkung übermäßigen Alkoholkonsums wirkt sich zudem bei den Fallzahlen der Gewaltkriminalität aus. Gegen diese Missstände ist ebenso wie zum Schutz der Jugendlichen entschieden vorzugehen. Die Möglichkeit der Erziehungsbeauftragung durch den Personensorgeberechtigten hat sich in der Praxis nicht bewährt. Höchst problematisch ist insbesondere, dass der Begriff im Gesetz nicht ausreichend definiert ist. Es bestehen Unklarheiten bei der Auslegung und infolgedessen Schwierigkeiten im Vollzug, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit des Vorliegens eines Autoritätsverhältnisses zwischen minderjähriger und erziehungsbeauftragter Person. Damit können sich Minderjährige in Begleitung von volljährigen Freunden oder Partnern zu später Stunde, auch nach Mitternacht, in Gaststätten und Diskotheken aufhalten. In diesen Fällen kommt es zunehmend zu Alkoholmissbrauch oder übermäßigem Alkoholkonsum, ohne dass dagegen effektiv eingeschritten werden kann. Um der Aushöhlung des Schutzzwecks des

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Drucksache 3/2/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 124/1/07

... Die Bundesregierung lässt bei ihrer Betrachtungsweise außer Acht, dass im Fall des Erwerbs der Fahrerlaubnis für Krafträder (A1) im Alter von 16 Jahren die Probezeit und damit das Alkoholverbot im Zeitpunkt des Erwerbs der Pkw-Fahrerlaubnis (B) bereits beendet sind. Die Koppelung des Alkoholverbotes an die Probezeit wird daher möglicherweise dazu führen, dass vermehrt 16jährige eine Fahrerlaubnis erwerben, um im Alter von 18 Jahren dem Alkoholverbot nicht mehr unterworfen zu sein. Ab diesem Zeitpunkt steigt jedoch erst das Risiko mit einem Pkw, dessen Fahrer unter Alkoholeinfluss steht, einen Unfall zu erleiden, da mit dem Pkw mehr Personen befördert werden.

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Drucksache 124/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 24c Abs. 1 StVG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 24c Abs. 1 StVG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 24c Abs. 1 StVG

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 36 Abs. 1 und 2 FeV

5. Zu Artikel 2 Nr. 2a und b - neu - § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie § 58 Abs. 4 FeV

6. Zu Artikel 4a - neu - § 2 FreiwFortbV


 
 
 


Drucksache 692/07

(i) fordert die Kommission daher auf, die konkreten schädlichen Auswirkungen des Fahrens unter Alkoholeinfluss in den Mitgliedstaaten zu benennen und zu quantifizieren, um dann gemeinschaftliche Zielsetzungen für die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Eindämmung des Fahrens unter Alkoholeinfluss zu formulieren, wobei sich die Mitgliedstaaten verpflichten, die schädlichen Folgen des Fahrens unter Alkoholeinfluss zu senken, und dabei den bisher unternommenen Bemühungen Rechnung zu tragen; (ii) betont, dass die Mitgliedstaaten unbeschadet etwaiger Gemeinschaftsvorschriften auf einzelstaatlicher Ebene den zu ergreifenden Maßnahmen eigenständig Gestalt geben können, dass sie aber der Kommission über die bei der Bekämpfung des Fahrens unter Alkoholeinfluss erzielten Fortschritte Bericht erstatten sollten, (iii) weist darauf hin, dass die Kommission Hilfestellung leisten und die Mitgliedstaaten beim Erfahrungsaustausch und dem Austausch bewährter Methoden zwischen den Mitgliedstaaten sowie bei der Durchführung gemeinschaftlicher Untersuchungen zur Bekämpfung der schädlichen Folgen des Fahrens unter Alkoholeinfluss unterstützen muss, wenn die Ziele, die Europa sich gesteckt hat, erreicht werden sollen;



Drucksache 124/07

... " ist eine der Hauptunfallursachen. Bei 22.004 Unfällen mit Personenschaden (6,5 % aller Unfälle mit Personenschaden) im Jahr 2005 stand mindestens ein(e) Beteiligte( r) unter Alkoholeinfluss. Dabei starben 603 Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen (11,2 % der im Straßenverkehr Getöteten dieses Jahres). Alkoholbedingte Unfälle sind in der Regel mit überdurchschnittlich schweren Folgen verbunden. Während im Jahr 2005 bei allen Unfällen mit Personenschaden 16 Getötete und 229 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle kamen, waren es bei den alkoholbedingten Unfällen mit Personenschaden 27 Getötete und 364 Schwerverletzte je 1.000 Unfälle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 124/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 4
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten allgemein

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 722/07

... Dem Betroffenen kann auf dieser Grundlage die Weiterfahrt ohne Befähigungszeugnis untersagt oder das Befähigungszeugnis endgültig entzogen werden. Auf diese Weise können Fahrten ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkoholeinfluss besser bekämpft und geahndet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 231/07

... b) Die Änderung der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes zielt darauf ab, weitere Erkenntnisse über den Einfluss von Drogen auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr zu gewinnen und die hohe Dunkelziffer zu erhellen. Dazu ist es erforderlich, dass alle Unfälle mit einem Unfallbeteiligten unter Drogeneinwirkungen in die detaillierte Unfallerfassung eingehen. Unfälle mit Sachschaden und einem Unfallbeteiligten unter Drogeneinfluss werden deshalb entsprechend denjenigen mit einem Unfallbeteiligten unter Alkoholeinfluss nunmehr als schwerwiegend eingestuft. Hintergrund ist, dass im Unterschied zu Unfällen mit Personenschaden die Unfälle mit Sachschaden in der Straßenverkehrsunfallstatistik nur dann detailliert erfasst werden und folglich auch nur dann der Verkehrssicherheitsforschung für nähere Analysen zur Verfügung stehen, wenn sie als schwerwiegend einzustufen sind. Die übrigen Unfälle mit Sachschaden gehen nur nach Anzahl in die Statistik ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 479/06

... Straßenverkehrsdelikte, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss begangen werden führen jährlich zu vielen Todesfällen, bleibenden Gesundheitsschäden und Verletzungen sowie hohen wirtschaftlichen Einbußen. Der Anteil alkoholisierter Tatverdächtigter liegt für Totschlagsfälle seit Jahren bei fast 40%, in Mordfällen bei nahezu einem Viertel, bei einem Drittel hinsichtlich Körperverletzungsdelikten mit Todesfolge, Vergewaltigungen und besonders schweren Fällen der sexuellen Nötigung. Insgesamt wird derzeit in etwa 9% aller aufgeklärten Fälle bei den Tatverdächtigten Alkoholeinfluss bei der Tatbegehung festgestellt (s. Polizeiliche Kriminalstatistik 2004, Bundesrepublik Deutschland, S. 73).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Allgemeines

II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss

III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage

IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Absatz 1 StGB-E

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1

II. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 723/06

... Auf dem Gebiet der Fahrzeugsicherheit sind große Fortschritte erzielt worden. Das Risiko von Autoinsassen, bei einem Unfall verletzt oder getötet zu werden, ist heute erheblich geringer als noch von zehn Jahren. Die Prüfungen von Fahrzeugen und Führerscheinbewerbern wurden nach und nach verschärft, um sicherzustellen, dass Europas Autofahrer den Gefahren des Straßenverkehrs gewachsen sind. Da überhöhte Geschwindigkeit, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und Fahren unter Alkoholeinfluss die Hauptursachen tödlicher Straßenverkehrsunfälle sind, wird jetzt die Durchsetzung der Straßenverkehrsregeln energischer betrieben3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Methodik

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bewertung des Sicherheitseffekts

Artikel 4
Sicherheitsaudit

Artikel 5
Verbesserung der Sicherheit im bestehenden Straßennetz

Artikel 6
Sicherheitsüberprüfungen

Artikel 7
Erfassung und Verarbeitung von Daten

Artikel 8
Erlass und Notifizierung von Leitlinien

Artikel 9
Bestellung und Ausbildung von Gutachtern und Inspektoren

Artikel 10
Berichte über die Durchführung der Richtlinie

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Bewertung des Sicherheitseffekts

Anhang II
Sicherheitsaudit

Anhang III
Behandlung gefährlicher Straßenabschnitte, Sicherheitsmanagement im Straßennetz und Sicherheitsüberprüfung

Anhang IV
Angaben in Unfallberichten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 479/06 (Beschluss)

... 1. Neben hohen Gesundheitsgefahren für die Konsumenten birgt der Konsum von Rauschmitteln, vor allem von Alkohol, erhebliche soziale Risiken, die in der Bevölkerung vielfach weit unterschätzt werden. Allein die Zahl alkoholabhängiger, behandlungsbedürftiger Personen wird in der Bundesrepublik Deutschland auf etwa 2,5 Millionen geschätzt. Zu den besonders sozialschädlichen Wirkungen von Alkohol, aber auch von anderen Rauschmitteln, gehört die Herabsetzung der Hemmschwelle gegenüber der Begehung von Straftaten. Straßenverkehrsdelikte, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss begangen werden, führen jährlich zu vielen Todesfällen, bleibenden Gesundheitsschäden und Verletzungen sowie hohen wirtschaftlichen Einbußen. Der Anteil alkoholisierter Tatverdächtigter liegt für Totschlagsfälle seit Jahren bei fast 40 Prozent, in Mordfällen bei nahezu einem Viertel, bei einem Drittel hinsichtlich Körperverletzungsdelikten mit Todesfolge, Vergewaltigungen und besonders schweren Fällen der sexuellen Nötigung. Insgesamt wird derzeit in etwa 9 Prozent aller aufgeklärten Fälle bei den Tatverdächtigten Alkoholeinfluss bei der Tatbegehung festgestellt (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik 2004, Bundesrepublik Deutschland, S. 73).

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Drucksache 479/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21 StGB (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss

III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage

IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Abs. 1 StGB-E

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - StGB-E

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 582/06

... Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass dem in Verbindung mit Alkoholeinfluss deutlich erhöhten Unfallrisiko von Fahranfängern bzw. jungen Fahrern entgegen gewirkt werden muss und verweist zur Begründung auf den kürzlich von ihr vorgelegten Bericht über die Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2004 und 2005 (Bundestagsdrucksache 16/2100).

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Drucksache 582/06




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger während der Probezeit bzw. für junge Fahrer


 
 
 


Drucksache 678/2/05

... ). Das Gefährdungspotential im Hinblick auf Personen- und Sachschäden ist in beiden Fällen nahezu identisch groß, so dass dem Kraftfahrer jeweils eine höhere Verantwortung obliegt. Vor dem Hintergrund des erheblichen Gefahrenpotentials, welches durch Fahrten unter Alkoholeinfluss entstehen kann, sind beide Normen gerechtfertigt. Jedoch ist in keiner dieser Normen die Verhängung eines Fahrverbots für die Betroffenen bei Verstößen vorgesehen.



Drucksache 678/1/05

... ). Das Gefährdungspotential im Hinblick auf Personen- und Sachschäden ist in beiden Fällen nahezu identisch groß, so dass dem Kraftfahrer jeweils eine höhere Verantwortung obliegt. Vor dem Hintergrund des erheblichen Gefahrenpotentials, welches durch Fahrten unter Alkoholeinfluss entstehen kann, sind beide Normen gerechtfertigt. Jedoch ist keiner dieser Normen die Verhängung eines Fahrverbots für die Betroffenen bei Verstößen vorgesehen.



Drucksache 678/05 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass trotz einer insgesamt seit längerer Zeit leicht abnehmenden Relevanz des Alkohols für das Unfallgeschehen die Zahl der bei Unfällen unter Alkoholeinfluss getöteten oder verletzten Fahranfänger bzw. jungen Fahrer im Verhältnis zu den übrigen Altersgruppen weiterhin besorgniserregend hoch ist.



Drucksache 678/05

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass trotz einer insgesamt seit längerer Zeit leicht abnehmenden Relevanz des Alkohols für das Unfallgeschehen die Zahl der bei Unfällen unter Alkoholeinfluss getöteten oder verletzten Fahranfänger bzw. jungen Fahrer im Verhältnis zu den übrigen Altersgruppen weiterhin besorgniserregend hoch ist.



Drucksache 724/05

... Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Alkoholgenusses im Schiffsverkehr zu verbessern. Unter Alkoholeinfluss stehende Schiffsführer und Offiziere stellen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs dar. Der Unfall des Tankmotorschiffes ENA ll im Hamburger Hafen, mit einer beim Kapitän festgestellten Blutalkoholkonzentration von 2,1 Promille und die durch nautisches Fehlverhalten des stark alkoholisierten Steuermanns verursachte Kollision des Frachters KAREN DANIELSEN mit der Brücke über den Großen Belt zeigen, dass die von Schiffen ausgehenden potenziellen Gefahren für die Menschen und die maritime Umwelt erheblich sind und dem Alkoholmissbrauch am Ruder konsequent begegnet werden muss.

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Drucksache 724/05




2 Vorbemerkung

Zu Punkt 1:

Zu den Punkten 2 und 3:

Zu Punkt 4:

Zu den Punkten 5 und 6:

Zu Punkt 7:

Zu Punkt 8:


 
 
 


Drucksache 531/10 PDF-Dokument



Drucksache 646/10 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.