Artikel 4
Biersteuergesetz (BierStG)
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2
Steuertarif, steuerpflichtige Menge
§ 3
Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung
§ 4
Steuerlager
§ 5
Steuerlagerinhaber
§ 6
Registrierte Empfänger
§ 7
Registrierte Versender
§ 8
Begünstigte
§ 9
Beförderungen (Allgemeines)
§ 10
Beförderungen im Steuergebiet
§ 11
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 12
Ausfuhr
§ 13
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 14
Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 15
Steuererklärung, Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3
Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 16
Einfuhr
§ 17
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 18
Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 19
Erwerb durch Privatpersonen
§ 20
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 21
Versandhandel
§ 22
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5
Steuervergünstigungen
§ 23
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen
§ 24
Steuerentlastung im Steuergebiet
§ 25
Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 6
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen
§ 26
Steueraufsicht
§ 27
Geschäftsstatistik
§ 28
Besondere Ermächtigungen
§ 29
Durchführung
Abschnitt 7
Schlussbestimmungen
§ 30
Ordnungswidrigkeiten
§ 31
Übergangsbestimmungen
Begründung
Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 5
Zu § 12
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Abschnitt 3
- Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 6
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen Schlussbestimmungen
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Abschnitt 7
- Schlussbestimmungen
Zu § 30
Zu § 31