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"Aktionsprogramms"


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0275/05
0581/05
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0883/04
0176/04
0565/04
0336/04
0983/04
0806/04
0789/04
0622/04
0805/04
0576/04
1002/04
0280/04
0983/04B
0578/04
0894/04
0380/04
0372/04B
0365/04
0849/03
Drucksache 498/06

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kleinwaffen und leichten Waffen mit Blick auf die Konferenz zur Überprüfung des UN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Ausrottung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten und die Schaffung eines internationalen Abkommens über den Waffenhandel



Drucksache 796/06

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft3,



Drucksache 473/06

... Gegenstand dieser Mitteilung bildet die Prävention von Unfällen und Verletzungen in den Mitgliedstaaten durch Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Sie liefert einen strategischen Rahmen in Form eines gemeinschaftlichen Aktionsplans, der den Mitgliedstaaten helfen soll, Prioritäten für ihre Maßnahmen zur Verringerung von Unfällen und Verletzungen aufzustellen. Diese Maßnahmen sind vorrangig im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)2 und dessen Nachfolgeprogrammen durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/06




Begründung

Vorschlag

Der Rat der Europäischen Union

3 empfiehlt:

FODERT die Kommission AUF,


 
 
 


Drucksache 418/06

... Die Bundesrepublik Deutschland hat sich auf internationaler Ebene (Europäische Union, Vereinte Nationen, OSZE, Wassenaar Arrangement) vielfach für eine strenge Kontrolle dieser Waffengattung eingesetzt und ist entsprechende Verpflichtungen eingegangen. Die Bundesrepublik Deutschland befördert im Rahmen der Vereinten Nationen die Weiterentwicklung des Kleinwaffenaktionsprogramms. Insbesondere verfolgt sie das Ziel, weltweite Regelungen zur Kontrolle von Waffenvermittlungsgeschäften und Waffentransfers zu schaffen. Sie war maßgeblich an der Erarbeitung eines internationalen Instruments beteiligt, das den Staaten ermöglicht soll, die Lieferwege illegaler Waffen zuverlässig zurückzuverfolgen. Im Rahmen der OSZE geht die Verabschiedung von Leitlinien zu Waffenvermittlungsgeschäften auf das Mitwirken der Bundesrepublik Deutschland zurück. Im Rahmen der EU wirkt die Bundesrepublik Deutschland darauf hin, dass die EU international für eine strenge Kontrolle dieser Waffengattung wirbt. Die Gemeinsame Aktion des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen (2002/589/GASP) geht auf eine Initiative des Bundesrepublik Deutschland zurück. Auch die Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit, die der Europäische Rat im Dezember 2005 angenommen hat, wurde von der Bundesregierung miterarbeitet. In § 42 Nr. 2



Drucksache 227/06

... - in Kenntnis des Weltaktionsprogramms der Vereinten Nationen für Behinderte (Resolution der UN-Generalversammlung 37/52 vom 3. Dezember 1982),



Drucksache 527/06

... Mit der Annahme des 6. Umweltaktionsprogramms (6.UAP) haben das Europäische Parlament und der Rat anerkannt, dass die Wirkung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, vor allem zum Pflanzenschutz, weiter verringert werden muss.



Drucksache 219/06

... - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 293/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Januar 2000 zur Annahme eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft (Daphne-Programm) über vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen7,



Drucksache 653/05

... Eine Schätzung der auf zentraler Ebene anfallenden Kosten wurde auf Basis der entsprechenden Kosten der PISA-Studie vorgenommen. Die für 2005 benötigten Mittel sind in den Budgets der Programme Sokrates und Leonardo da Vinci vorgesehen. Für 2006 sollen vergleichbare Beträge bereitgestellt werden, und für die Zeit ab 2007 hat die Kommission vorgeschlagen, entsprechende Ausgaben im Rahmen des neuen Aktionsprogramms für lebenslanges Lernen zu tätigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/05




I Einleitung

1 Mehrsprachigkeit in der europäischen Gesellschaft

2 Begrenztheit der verfügbaren Daten

3 Bedarf an zuverlässigeren Daten

II Einführung des Indikators

1 Zweck

2 Methodik

3 Zielgruppe

4 Skala

5 Sprachen

6 Kompetenzen

7 Weitere Daten

8 Zusammenarbeit

9 Beirat für den europäischen Indikator für Sprachenkompetenz

10 Finanzielle Auswirkungen

11 Zeitplan

III Fazit


 
 
 


Drucksache 351/05

... Das vorliegende Programm kann auch durch andere Programme ergänzt werden, zum Beispiel durch das Programm „Mehr Sicherheit im Internet“, das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das Programm zur Verhütung von Verletzungen, das Siebte Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung sowie das Programm „Jugend“.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/05




Mitteilung

1. Einführung

2. Rahmenprogramm „GRUNDRECHTE und Justiz“

2.1. Inhalt und Ziele des Programms

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Verhältnis zu bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Verwaltungsbestimmungen

4. FINANZMITTEL

5. Fazit

Anhang zum
Rahmenprogramm „Grundrechte und Justiz“ 2007-2013

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms „Bekämpfung von Gewalt DAPHNE sowie Drogenprävention und -aufklärung“ für den Zeitraum 2007-2013 als Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Zielgruppen

Artikel 6
Teilnahme am Programm

Artikel 7
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Beratungsverfahren

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 601/05

... Voraussetzung für die effiziente Durchführung derartiger Maßnahmen sind konzertierte Bemühungen aller Stakeholder auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene. Soweit angebracht wird im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen und, nach 2007, im Rahmen des Programms PROGRESS EU-Unterstützung bereitgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/05




Mitteilung

1. Einführung - der politische Kontext

2. auf die Anliegen der Stakeholder eingehen - Ergebnis der Konsultation zum Grünbuch

3. eine Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit

3.1. Einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen gewährleisten

3.2. Bewertung der Notwendigkeit einer Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens

3.3. Mainstreaming der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle

3.4. Innovation und bewährte Praktiken fördern und davon lernen

3.5. Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Stakeholdern

3.6. Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung benachteiligter ethnischer Minderheiten

3.7. Erweiterung, Beziehungen zu Drittländern und internationale Zusammenarbeit

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 807/05

... Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Europäischen Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe



Drucksache 6/05

... Absatz 4 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Ursachen für Menschenhandel in den Herkunftsländern, wie insbesondere Armut, fehlende Bildungschancen und mangelnde Chancengleichheit. Mit der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen hat sich die Weltgemeinschaft dazu verpflichtet, bis zum Jahre 2015 den Anteil der extrem armen Menschen in der Welt zu halbieren. Die Bundesregierung trägt mit ihrem Aktionsprogramm 2015 zur Erreichung dieses Ziels bei. lm Aktionsprogramm wird bekräftigt, dass die Ursachen der Armut auch in der mangelnden Gleichberechtigung der Geschlechter liegen. Alle Aktivitäten werden daher so ausgerichtet, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern gleichberechtigt berücksichtigt werden. ein eigenes Kapitel widmet sich dem gezielten Empowerment" von Frauen. eine der darin vorgesehenen Aktionen ist die Bekämpfung des Frauenhandels und der Zwangs und Kinderprostitution. In Entwicklungsländern will die Bundesregierung gefährdeten Kindern und Frauen besondere Unterstützung anbieten, um ihnen neue Beschäftigungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven zu eröffnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Schutz der Souveränität

Artikel 5
Kriminalisierung der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe

Artikel 6
Kriminalisierung des Waschens der Erträge aus Straftaten

Artikel 7
Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Artikel 8
Kriminalisierung der Korruption

Artikel 9
Maßnahmen gegen die Korruption

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen

Artikel 12
Einziehung und Beschlagnahme

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit zum Zweck der Einziehung

Artikel 14
Verfügung über eingezogene Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände

Artikel 15
Gerichtsbarkeit

Artikel 16
Auslieferung

Artikel 17
Überstellung von Verurteilten

Artikel 18
Rechtshilfe

Artikel 19
Gemeinsame Ermittlungen

Artikel 20
Besondere Ermittlungsmethoden

Artikel 21
Übertragung von Strafverfahren

Artikel 22
Feststellung von Vorstrafen

Artikel 23
Kriminalisierung der Behinderung der Justiz

Artikel 24
Zeugenschutz

Artikel 25
Hilfe und Schutz für Opfer

Artikel 26
Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden

Artikel 27
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung

Artikel 28
Sammlung, Austausch und Analyse von Informationen über das Wesen der organisierten Kriminalität

Artikel 29
Ausbildung und technische Hilfe

Artikel 30
Sonstige Maßnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe

Artikel 31
Verhütung

Artikel 32
Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens

Artikel 33
Sekretariat

Artikel 34
Anwendung des Übereinkommens

Artikel 35
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 36
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 37
Verhältnis zu Protokollen

Artikel 38
Inkrafttreten

Artikel 39
Änderung

Artikel 40
Kündigung

Artikel 41
Verwahrer und Sprachen

Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck Zweck dieses Protokolls ist es,

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Kriminalisierung

II. Schutz der Opfer des Menschenhandels

Artikel 6
Hilfe und Schutz für die Opfer des Menschenhandels

Artikel 7
Rechtsstellung der Opfer des Menschenhandels in den Aufnahmestaaten

Artikel 8
Rückführung der Opfer des Menschenhandels

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 9
Verhütung des Menschenhandels

Artikel 10
Informationsaustausch und Ausbildung

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Vorbehaltsklausel

Artikel 15
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 16
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Änderung

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer und Sprachen

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Migranten

Artikel 6
Kriminalisierung

II. Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 7
Zusammenarbeit

Artikel 8
Maßnahmen gegen die Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 9
Schutzklauseln

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 10
Information

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Ausbildung und technische Zusammenarbeit

Artikel 15
Sonstige Verhütungsmaßnahmen

Artikel 16
Schutz und Hilfsmaßnahmen

Artikel 17
Übereinkünfte

Artikel 18
Rückführung geschleuster Migranten

Artikel 19
Vorbehaltsklausel

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Änderung

Artikel 24
Kündigung

Artikel 25
Verwahrer und Sprachen

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Definitionen

2. Schaffung von Strafvorschriften

3. Nationale Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens

4. Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen

5. Ausbildung und technische Unterstützung

6. Verhütung

7. Schlussvorschriften

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 621/05

... Die VO (EG) Nr. 1099/2005 sieht in der geltenden Fassung die Lieferung von Angaben zu natürlichen Personen im Alter von 16 bis 74 vor, da einige Mitgliedstaaten auf Grund der gewählten Methode der Personenerhebung keine Angaben zum übrigen Personenkreis liefern können. Die Einbeziehung der jüngeren und älteren Personen wird jedoch bereits derzeit auf europäischer Ebene diskutiert und steht in Zukunft zu erwarten. Bei der Durchführung der Piloterhebungen hat sich in Deutschland die Erfassung aller Personen im Alter von zehn Jahren und älter bewährt. Die Erhebung der Angaben zu diesem Personenkreis soll daher beibehalten werden. Zum einen können hierdurch wichtige Informationen u.a. zum E-Learning vor dem Hintergrund der Pisa-Diskussion und des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Informationsgesellschaft Deutschland 2006“ zu Verfügung gestellt werden. Zum anderen wird die kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Art der Erhebung, Erhebungseinheiten

§ 3
Mindestalter

§ 4
Hilfsmerkmale

§ 5
Freiwilligkeit der Auskunftserteilung

§ 6
Übermittlungsregelung

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Gender-Mainstreaming

B. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2 Vollzugsaufwand

1.2.1 Statistisches Bundesamt

1.2.2 Statistische Ämter der Länder

2. Kosten- und Preiswirkungen

C. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 471/05

... 19 Paneuropäische Fünfjahresinformationskampagne im Rahmen des Aktionsprogramms der Kommission zur Bekämpfung von Diskriminierungen. www.stop-discrimination.info

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 471/05




1. Einführung

2. DieROLLE der Jugend IN der IM Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung

2.1. Kontext

2.2. Der Europäische Pakt für die Jugend

2.2.1. Maßnahmen zugunsten von Beschäftigung, Integration und sozialem Aufstieg von Jugendlichen

2.2.2. Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität

2.2.3. Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

3. Dieaktive Bürgerschaft Jugendlicher

4. AUFNAHME der Jugendpolitischen Dimension IN andere Politikbereiche

5. Unterstützung der Strategie durch Programme

6. Engagement Jugendlicher

7. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Europäischer Pakt für die Jugend

Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg

Allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität

Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

Anhang 2
Auszüge aus dem Vorschlag der Kommission für Integrierte Leitlinien 2005-2008

Mikroökonomische Reformen

3 Beschäftigungsleitlinien

2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

Anhang 3
14 Zielvorgaben für die Jugendpolitik

3 Partizipation20

3 Information21

FreiwilligeAktivitäten Jugendlicher22

Besseres Verständnis und eine bessere Kenntnis der Jugendlichen23

Anhang 4
für die Jugendpolitik relevante Gemeinschaftsprogramme


 
 
 


Drucksache 285/05

... Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007 bis 2013)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


Drucksache 667/05

... Anlass für die Ausarbeitung der Lärmschutzrichtlinie gaben die Entschließung des Rates vom 1. Februar 1993,2 der das 5. Umwelt-Aktionsprogramm beigefügt war, und das Grünbuch zur künftigen Lärmschutzpolitik (KOM(96) 540 endgültig), in dem Lärm als eines der wesentlichen lokalen Umweltprobleme in Europa bezeichnet wird. Die Lärmschutzrichtlinie ist nach dem neuen Konzept der technischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/05




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Vorgeschichte

Die Verpflichtungen der Kommission aus den Artikeln 16 und 20 der Lärmschutzrichtlinie

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Abstimmung auf andere Politikbereiche

2. Anhörung von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Anhörung von Interessengruppen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments Vorgeschlagenes Rechtsinstrument: Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Weitere Schritte

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 52/1/05

... Bundesgesetzliche Vorgaben zu Hochwasserschutzplänen sollen zurückgestellt werden, da die Europäische Kommission die Vorlage eines Aktionsprogramms Hochwasserschutz plant. Es ist zunächst zu klären, ob und welche Vorgaben es seitens der EU hierzu geben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG

8. a In Artikel 1 Nr. 11 ist § 14o Abs. 2 zu streichen.

9.b Artikel 2 Nr. 5 ist wie folgt zu ändern:

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG

11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG

12. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG

16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG


 
 
 


Drucksache 746/05 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit, auf eine Verringerung auch landwirtschaftlich bedingter Emissionen hinzuwirken, um im Sinne des Ziels des Sechsten Umweltaktionsprogramms den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu verbessern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.



Drucksache 746/05

... Obwohl erhebliche Verbesserungen erzielt wurden, hat die Luftverschmutzung nach wie vor ernsthafte Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund wurde im sechsten Umweltaktionsprogramm (6. UAP) die Ausarbeitung einer thematischen Strategie zur Luftreinhaltung gefordert, mit dem Ziel der „Erreichung einer Luftqualität, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht“2. Im Anschluss an ihre Mitteilung zum Programm „Saubere Luft für Europa“ (CAFE)3 prüfte die Kommission, ob die gelten Rechtsvorschriften ausreichen, um die Ziele des 6. UAP bis 2020 zu erreichen. Diese Analyse berücksichtigte künftige Emissionen und Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt und stützte sich auf die besten vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und Daten aus dem Gesundheitsbereich. Sie zeigte, dass auch bei wirksamer Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften erhebliche negative Auswirkungen fortbestehen werden.



Drucksache 873/05

... sowie zur Unterstützung der Kommission bei der Planung der Bereitschaft für eine Grippepandemie. EISS wird von der Gemeinschaft im Rahmen des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) mitfinanziert. Die zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten sollten nationale Referenzlaboratorien benennen, die gegebenenfalls von dem globalen Influenzaprogramm der WHO als nationale Influenzazentren anerkannt werden. Das EISS-Labornetz nimmt derzeit die Funktion eines „gemeinschaftlichen Referenzlaboratoriums für Influenza beim Menschen“ wahr, das mit Unterstützung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz 2007-201312, das die Kommission am 6. April 2005 vorgeschlagen hat, eingerichtet werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/05




1. Kontext und ZIEL der Mitteilung

2. BEREITSCHAFTSPLANUNG der Europäischen Union mit Blick auf eine Influenzapandemie

3. HAUPTAUFGABEN der Mitgliedstaaten, der Kommission und der DER Gemeinschaftsagenturen

3.1. Planung und Koordination

3.2. Überwachung und Bewertung

3.3. Prävention und Eindämmung

3.4. Kapazität des Gesundheitssystems

3.5. Kommunikation

Kommunikation mit der Bevölkerung

Kommunikation unter den zuständigen Gesundheitsbehörden

4. Pandemiephasen und EU-Alarmstufen

Planung und Koordination

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung

6 Kommunikation

4.1.1. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung

6 Virostatika

6 Impfstoffe

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.2. ECDC

Monitoring und Bewertung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.3. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

Maßnahmen an die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission;

4.1.4. Kommission

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.5. ECDC

Monitoring und Bewertung

Interventionen des Public-Health-Bereichs

4.1.6. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.7. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

6 Virostatika

6 Impfstoffe

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.8. ECDC

Monitoring und Bewertung

6 Kommunikation

4.1.9. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.10. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

4.1.11. ECDC

Monitoring und Bewertung

6 Virostatika

6 Impfstoffe

6 Kommunikation

4.1.12. Mitgliedstaaten

4.2. Postpandemischer Zeitraum: Erholung und Rückkehr zu interpandemischem

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Neue Pandemiephasen der WHO20

Anhang 2
Aus dem Programm für öffentliche Gesundheit finanzierte Projekte im Zusammenhang mit Influenza

Anhang 3
Von der EU unterstützte Forschung zur Influenzapandemie beim Menschen


 
 
 


Drucksache 746/1/05

... 20. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit, auf eine Verringerung auch landwirtschaftlich bedingter Emissionen hinzuwirken, um im Sinne des Ziels des Sechsten Umweltaktionsprogramms den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu verbessern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.