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"Aktionsplan"
Drucksache 301/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010)
... a) einen Aktionsplan mit den veranschlagten Zahlungen und dem vorgesehenen Auflösungsdatum;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgenabschätzung
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 2
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen und der Folgenabschätzungen
• Anhörungen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Rechtsgrundlage
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Finanzbogen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1314: Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland 2007-2010
Drucksache 246/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010)
Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 255/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009) 490 endg.; Ratsdok. 14030/09
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009)
Drucksache 698/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... 9. Robustes und konsequentes Vorgehen gegen Produkt- und Markenpiraterie ist unerlässlich. Daher unterstützt der Bundesrat den von der Kommission beabsichtigten Aktionsplan.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 573/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe KOM (2010) 473 endg.
... Gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung 2 ist der Verkauf von Ammoniumnitrat (einer dieser gefährlichen Ausgangsstoffe) mit einem Nitrogengehalt von mehr als 16 % an die breite Allgemeinheit verboten. Allerdings sieht dieses Instrument weder Genehmigungssysteme noch eine Meldepflicht für verdächtige Transaktionen vor, und es erfasst zudem nur einen einzigen der im Aktionsplan der EU zur Verbesserung der Sicherheit von Explosivstoffen als hochgradig gefährlich eingestuften Ausgangsstoffe.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags Gründe und Ziele des Vorschlags
o Allgemeiner Hintergrund
o Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
o Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche bzw. fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Veröffentlichung der Stellungnahmen und Gutachten
o Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte Zusammenfassung des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
o Subsidiaritätsprinzip
o Auswirkungen auf die Grundrechte
o Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
o Überprüfungs-, Revisions-, Verfallsklausel
o Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Einfuhr, Inverkehrbringen, Besitz und Verwendung
Artikel 5 Genehmigung
Artikel 6 Meldung von verdächtigen Transaktionen und Diebstahl
Artikel 7 Datenschutz
Artikel 8 Sanktionen
Artikel 9 Änderung der Anhänge
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 12 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 13 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 14 Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikel 15 Übergangsbestimmung
Artikel 16 Überprüfung
Artikel 17 Inkrafttreten
Anhang 1 Stoffe und ihre Gemische, die Angehörigen der Allgemeinheit nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn ihre Konzentration die nachfolgend angegebenen Grenzwerte nicht übersteigt
Anhang 2 Der Meldepflicht für verdächtige Transaktionen unterliegende Stoffe und ihre Gemische
Drucksache 425/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zur Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala, Uganda
... – unter Hinweis auf den Aktionsplan zur Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts, der von der EU am 4. Februar 2004 paraphiert wurde1, um die Initiativen der EU zu koordinieren, die Universalität und Integrität des Römischen Statuts zu fördern und die Unabhängigkeit und effektive Arbeitsweise des IStGH zu gewährleisten,
Drucksache 231/10
... (4) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2011 und bis zum 30. Juni 2014 jeweils einen Energieeffizienz-Aktionsplan vor.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind
§ 3 Energieeinsparziele
§ 4 Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung
§ 5 Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung
§ 6 Information der Marktteilnehmer
§ 7 Anbieterliste; Verordnungsermächtigung
§ 8 Energieaudits
§ 9 Bundesstelle für Energieeffizienz
§ 10 Beirat
§ 11 Datenerhebung; Verordnungsermächtigung
§ 12 Bußgeldvorschriften
§ 13 Zwischenüberprüfung
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2. Vollzugsaufwand
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2. Bürokratiekosten
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage
IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz
Drucksache 260/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine europäisches Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge KOM (2010) 186 endg.
... 2. Aktionsplan für umweltfreundliche Fahrzeuge
Mitteilung
1. Ziele der Strategie
2. Aktionsplan für umweltfreundliche Fahrzeuge
2.1. Regulierungsrahmen
2.2. Förderung von Forschung und Innovation im Bereich umweltfreundliche Technologien
2.3. Marktakzeptanz und Verbraucherinformation
2.4. Globale Aspekte
2.5. Beschäftigung
2.6. Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften zu CO2-Emissionen
2.7. Besondere Maßnahmen für Elektrofahrzeuge
1. Inverkehrbringen
2. Normung
3. Infrastruktur
4. Energie, Stromerzeugung und -verteilung
5. Wiederverwertung und Transport von Batterien
3. Governance
Drucksache 549/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.
... In seinen Schlussfolgerungen zur integrierten Meerespolitik vom 16. November 20095 ersuchte der Rat die Kommission, Vorschläge zu unterbreiten, wie wissenschaftliche Erkenntnisse noch besser genutzt werden können. Dieser Forderung wird mit der vorliegenden Mitteilung entsprochen, indem die Voraussetzungen für ein koordinierteres Vorgehen bei der Sammlung und Zusammenstellung von Meeresdaten aufgezeigt und ein Aktionsplan entwickelt wird, über den die einzelnen politischen Instanzen ihre Teile des Puzzles beitragen, das zusammengesetzt das angestrebte Ziel ergibt.
Mitteilung
1. Kontext
2. Aktuelle Herausforderungen
3. Ziele
4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente
4.1. EU-Richtlinien
4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten
4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung
4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer
4.5. ur-EMODnet
4.6. EU- und nationale Agenturen
4.7. Küstendaten
Tabelle
4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente
5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur
6. Steuerung des Prozesses
7. Zeitplan
Drucksache 281/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010)
Drucksache 335/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010) 273 endg.
... Im Aktionsplan des Rates und der Kommission zur Umsetzung des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union6 war unter anderem ein Vorschlag für den Abschluss des Protokolls – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – aufgeführt. Auch im Stockholmer Nachfolgeprogramm für "
Drucksache 460/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit - Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011 - 2020 KOM (2010) 389 endg.
... Für die nächsten zehn Jahre wurden sieben Ziele benannt. Für jedes dieser Ziele werden Maßnahmen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene vorgeschlagen werden. Die Kommission wird die Kontinuität mit dem dritten Aktionsplan für Straßenverkehrssicherheit gewährleisten, insbesondere in den Fällen, in denen im Rahmen der Expost-Evaluierung Maßnahmen benannt wurden, die fortgeführt werden sollen.
3 Einleitung
2. Ex-Post-Evaluierung des dritten Europäischen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit
3. Grundsätze und Zielvorgaben
3.1. Grundsätze
Die höchsten Standards für die Straßenverkehrssicherheit in ganz Europa anstreben
Ein integriertes Konzept für Sicherheit im Straßenverkehr
Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und geteilte Verantwortung
3.2. Zielvorgabe
4. Strategische Ziele
Ziel 1: Verkehrserziehung und Fahrausbildung/Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern
• Lernen vor der Führerscheinprüfung
• Führerscheinprüfung
• Fahrtraining nach dem Führerscheinerwerb
Ziel 2: Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen
• Grenzüberschreitender Informationsaustausch auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit
• Durchsetzungskampagnen
• Fahrzeugtechnik zur Unterstützung der Durchsetzung
• Nationale Durchsetzungsziele
Ziel 3: Sicherere Straßenverkehrsinfrastruktur
Ziel 4: Sicherere Fahrzeuge
• Heutige Fahrzeuge
• Fahrzeuge der Zukunft
Ziel 5: Nutzung moderner Technologie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr fördern
Ziel 6: Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern
Ziel 7: Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer schützen
• Motorisierte Zweiräder
• Fußgänger und Radfahrer
• Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
5. Umsetzung der Leitlinien für die Europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020
5.1 Verbesserung des Einsatzes aller Beteiligten durch eine stärkere Regelung
• Vorrang für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
• Schaffung eines Rahmens für die offene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
5.2 Gemeinsame Instrumente für die fortlaufende Beobachtung und Bewertung der Effizienz der Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
• Verbesserung der fortlaufenden Beobachtung durch Datenerhebung und -analyse
• Das Verständnis von Unfällen und Risiken verbessern
6. Schlussfolgerung
Drucksache 281/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010)
Drucksache 133/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... 18. fordert diesbezüglich alle Gemeinden auf, die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Umsetzung der Tätigkeiten für die Integration der Roma 2005–2015 und die Strategie für die Roma zu unterzeichnen, um Roma-Fragen in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen auf lokaler Ebene zu behandeln; fordert die Staatsorgane der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf, die Finanzmittel für die Umsetzung der operationellen Pläne als Teil des Nationalen Aktionsplans zugunsten von Roma-Frauen aufzustocken;
Drucksache 130/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu den Ergebnissen der Kopenhagener Klimakonferenz (COP 15)
... – unter Hinweis auf den Aktionsplan von Bali (Entscheidung 1/COP 13),
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Im Rahmen dieser Mitteilung sollen Schlüsselmaßnahmen ermittelt werden, mit denen bis 2020 das kostenwirksame Energieeinsparpotenzial von 20 % in allen Sektoren, u. a. im Bauwesen, im Versorgungs- und Verkehrssektor sowie in der Industrie, vollständig verwirklicht werden kann. Parallel dazu sollen die aus dem ersten Aktionsplan fir Energieeffizienz gewonnenen Erfahrungen geprüft werden.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 698/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... 15. Robustes und konsequentes Vorgehen gegen Produkt- und Markenpiraterie ist unerlässlich. Daher unterstützt der Bundesrat den von der Kommission beabsichtigten Aktionsplan.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 281/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010)
Mitteilung
1. Einleitung
2. Daten
Rechtliche Bewertung und Umsetzung
Agenturen und Netze
Sammlung von Informationen
3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten
3.1. Prävention
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittländern
Bekämpfung des Menschenhandels
Visa und Information
3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittstaaten
4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU
4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen
Gesetzgeberische Maßnahmen
Informationsaustausch und -analyse
5 Agenturen
4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen
5. Nachhaltige Lösungen
5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland
5 Finanzierung
Legislative Kontrolle
5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger
5 Finanzierung
Politische Entwicklung
5.3. Neuansiedlung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 741/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten und Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken (Datenschutz-Rahmenabkommen)
... ). Der Entwurf beruht inhaltlich zum Teil auf Vorarbeiten einer 2006 von EU- und US-Seite eingerichteten Arbeitsgruppe (High-Level Contact Group on data protection). Er dient der Umsetzung der im Aktionsplan der Kommission zum Stockholmer Programm (KOM (2010)
Anlage Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten und Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken (Datenschutz-Rahmenabkommen)
3 1.
3 2.
3 3.
3 4.
4 4.1
4 4.2
4 4.3
Drucksache 829/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer E-Government-Aktionsplan 2011 - 2015: Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden KOM (2010) 743 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer E-Government-Aktionsplan 2011 - 2015: Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden KOM (2010)
Drucksache 740/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission Grünbuch der Kommission: EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größere Wirkung KOM (2010) 629 endg.
... und dem auf der internationalen Agenda für die Wirksamkeit der Hilfe (Pariser Erklärung und Aktionsplan von Accra)
Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung
1. Einleitung
2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung
2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis
2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung
2.3. Förderung von Governance
2.4. Sicherheit und Fragilität
2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe
2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung
2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe
3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum
3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum
3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung
4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft
4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung
4.2. Energie und Entwicklung
5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 460/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit - Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011 - 2020 KOM (2010) 389 endg.
... 4. Um jenes Ziel zu erreichen, schlägt die Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor. Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat alle Maßnahmenvorschläge, die geeignet erscheinen, die Straßenverkehrssicherheit in Europa zu verbessern. Hierzu gehören unter anderem die Vorschläge zur Förderung der aktiven und passiven Sicherheit von Fahrzeugen sowie die Durchführung des Aktionsplans zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa. Gerade im Aufbau und in der schnellen Verbreitung eines reibungslosen Informationsaustausches zwischen den Fahrzeugen untereinander und mit der Verkehrsinfrastruktur ist ein hohes Potenzial zur wesentlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit gegeben.
Drucksache 811/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010) 716 endg.
... Auch auf internationaler Ebene steht die Stärkung der Sanktionsregelungen auf dem Finanzmarktreformprogramm. Beim G20-Gipfel in Washington am 15. November 2008 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf einen Aktionsplan zur Finanzmarktreform, der auch Maßnahmen zum Schutz der Märkte und Anleger vor unerlaubten Handlungen einschloss und angemessene Sanktionsregelungen gewährleisten soll.7 Verstärkte Rechtsdurchsetzung und umfassendere Rechtsmittel gehören auch zu den Zielen der jüngsten Finanzmarktreform in den USA. 8
Mitteilung
1. Einleitung
2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor
2.1. Schlüsselbegriffe
2.2. Der EU-Rechtsrahmen
3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen
3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen
3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen
4. VORGESCHLAGENE Massnahmen
4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen
4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung
• Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen
• Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen
• Ausreichend hohe Bußgelder
• Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute
• Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen
• Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße
• Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Bei der Abwehr neu auftretender Bedrohungen und der Verbesserung der Sicherheitslage in Europa wurde bereits viel erreicht. Nachdem nun der Vertrag von Lissabon2 in Kraft ist, kann die EU weitere entschlossene Maßnahmen in Angriff nehmen und sich dabei auf das Stockholmer Programm und den Aktionsplan zur Umsetzung dieses Programms3 stützen. In der Strategie der inneren Sicherheit, die Anfang 2010 unter dem spanischen Vorsitz angenommen wurde,4 sind die Herausforderungen, Grundsätze und Leitlinien für EU-Strategien gegen diese Bedrohungen dargelegt. Die Kommission wurde aufgefordert, Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie vorzuschlagen. Die vorliegende Mitteilung kann sich somit auf bereits getroffene Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen stützen. Sie enthält Vorschläge für Maßnahmen, mit denen wir in den nächsten vier Jahren gemeinsam schwere und organisierte Kriminalität, Terrorismus und Cyberkriminalität wirksamer bekämpfen und ihnen vorbeugen, die Außengrenzen besser sichern und unsere Widerstandsfähigkeit gegenüber natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen erhöhen können.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
Drucksache 258/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma
... 11. legt den EU-Organen nahe, Roma-Gemeinschaften von der untersten Ebene bis zu der Ebene der internationalen NGO in den Prozess der Entwicklung einer verbindlichen EU-Roma-Politik einzubeziehen, und zwar in alle Aspekte der Planung, Umsetzung und Überwachung, und dabei auch die Erfahrungen aus dem Jahrzehnt der Integration der Roma 2005–2015, dem OSZE-Aktionsplan und den Empfehlungen des Europarats, der Vereinten Nationen und des Parlaments selbst zu nutzen; fordert die Mobilisierung der Roma-Gemeinde, damit die integrationspolitischen Maßnahmen gemeinsam umgesetzt werden können, da diese nur bei umfassender Einbeziehung aller Beteiligten erfolgreich sein können;
Drucksache 104/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... Der Bundesrat betrachtet das Grünbuch daher auch als Chance zur Weiterentwicklung der Forststrategie der EU von 1999 und dem EU-Forstaktionsplan von 2006 und sieht im Hinblick auf die dargestellte Multifunktionalität der Forstwirtschaft und die Bedeutung des Sektors Forst und Holz für die EU die Zuständigkeit primär beim Agrarrat.
Drucksache 831/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... Hierzu sind im Aktionsplan zum Stockholmer Programm zwei Legislativvorschläge vorgesehen.
Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern
1. Einleitung
2. Hintergrund
3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden
3.1 Problemstellung
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten
a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde
Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind
b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden
Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form
Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll
c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden
Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen
d Die europäische Personenstandsurkunde
Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische
4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
4.1 Problemstellung
4.2 Rechtsrahmen
4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung
Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen
b Anerkennung von Rechts wegen
Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen
c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen
Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden
Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden
5. Fazit
Drucksache 176/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zur 13. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
... 12. begrüßt, dass sich die Vereinigten Staaten wieder an den Gremien der Vereinten Nationen beteiligen und daraufhin zum Mitglied des UNHRC gewählt wurden, und ihre konstruktive Arbeit zur Meinungsfreiheit in der 64. Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie zum Aktionsplan zu den Folgemaßnahmen nach der Überprüfungskonferenz von Durban; fordert die USA und die EU-Mitgliedstaaten auf, auf dem Weg fortzuschreiten und bei solchen Initiativen in Zukunft in vollem Umfang zusammenzuarbeiten;
Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates
Mitwirkung der Europäischen Union
Drucksache 829/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer E-Government-Aktionsplan 2011 - 2015: Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden KOM (2010) 743 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer E-Government-Aktionsplan 2011 - 2015: Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden KOM (2010)
1. Anwendungsbereich des Aktionsplans
2. Prioritäten Aktionen
2.1. Stärkung der Nutzer
2.1.1. Auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste
2.1.2. Kooperative Produktion von Dienstleistungen
2.1.3. Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
2.1.4. Erhöhung der Transparenz
2.1.5. Einbeziehung der Bürger und Unternehmen in politische Entscheidungsprozesse
2.2. Binnenmarkt
2.2.1. Nahtlose Dienste für Unternehmen
2.2.2. Persönliche Mobilität
2.2.3. EU-weite Einführung grenzübergreifender Dienste
2.3. Effizienz und Effektivität der Regierungen und Verwaltungen
2.3.1. Verbesserung der organisatorischen Abläufe
2.3.2. Verringerung der Verwaltungslasten
2.3.3. Umweltbewusstes Regierungshandeln
2.4. Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste
2.4.1. Offene Spezifikationen und Interoperabilität
2.4.2. Schlüsselvoraussetzungen
2.4.3. Innovative elektronische Behördendienste
3. Governance
Drucksache 413/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen KOM (2010) 348 endg.
... Mit ihrer Mitteilung von 2001 zum Europäischen Vertragsrecht1 hatte die Europäische Kommission eine umfassende öffentliche Konsultation zu den Problemen in die Wege geleitet die sich aus den Unterschieden zwischen dem Vertragsrecht der Mitgliedstaaten ergeben sowie zu möglichen Maßnahmen in diesem Bereich. Auf der Grundlage der Konsultationsergebnisse legte die Kommission 2003 einen Aktionsplan2 mit Vorschlägen vor, wie sich die Qualität und Kohärenz des Europäischen Vertragsrechts durch die Einführung eines Gemeinsamen Referenzrahmens mit gemeinsamen Grundsätzen, einer gemeinsamen Terminologie und Mustervorschriften, auf die der Gesetzgeber der Union bei der Ausarbeitung oder Änderung von Rechtsvorschriften zurückgreifen sollte, verbessern lassen.
Grünbuch der Kommission Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen
1. Zweck des Grünbuchs
2. Hintergrund
3. Herausforderungen für den Binnenmarkt
3.1. Verbraucherverträge
3.2. Unternehmerverträge
4. Wahl des am besten geeigneten Europäischen Vertragsrechtsinstruments
4.1. Welche rechtliche Form sollte ein europäisches Vertragsrechtsinstrument haben?
Option 1: Veröffentlichung der Ergebnisse der Expertengruppe
Option 2: Eine offizielle Toolbox” für die Rechtsetzungsorgane
Option 3: Kommissionsempfehlung zum Europäischen Vertragsrecht
Option 4: Verordnung zur Einführung eines fakultativen europäischen
Option 5: Richtlinie über ein Europäisches Vertragsrecht
Option 6: Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts
Option 7: Verordnung zur Einführung eines Europäisches Zivilrechtsgesetzbuches
4.2. Welche Vertragsarten sollte das Instrument regeln?
4.2.1. Sollte das Instrument sowohl für Verbraucherverträge als auch für Unternehmerverträge gelten?
4.2.2. Sollte das Instrument sowohl für grenzüberschreitende als auch für innerstaatliche Verträge gelten?
4.3. Welchen sachlichen Anwendungsbereich sollte das Instrument haben?
4.3.1. Enge Auslegung
4.3.2. Weite Auslegung
4.3.3. Sollte das Instrument für bestimmte Vertragsarten gelten?
4.3.4. Gegenstand eines Europäischen Zivilrechtsgesetzbuchs
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 459/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.
... Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas – Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms
Drucksache 735/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2010 zu EU-Maßnahmen zur Ölexploration und Ölförderung in Europa
... – in Kenntnis des EU-Aktionsplans zur biologischen Vielfalt4,
Drucksache 5/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Luftreinhalte- oder Aktionsplan
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes1
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung
VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und die Preiswirkungen
VII. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
IX. Zeitliche Geltung/Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)
Drucksache 741/10
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten und Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken (Datenschutz-Rahmenabkommen)
... ). Der Entwurf beruht inhaltlich zum Teil auf Vorarbeiten einer 2006 von EU- und US-Seite eingerichteten Arbeitsgruppe (High-Level Contact Group on data protection). Er dient der Umsetzung der im Aktionsplan der Kommission zum Stockholmer Programm (KOM (2010)
Drucksache 632/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiariät und der Verhältnismäßigkeit (17. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2009) KOM (2010) 547 endg.
... Das Netzwerk für Subsidiaritätskontrolle des Ausschusses der Regionen ist über eine interaktive Website20 tätig, die im Jahr 2009 über 111 Mitglieder verfügte, d.h. über 20 % mehr als im Vorjahr. Es ermöglicht seinen Mitgliedern die Teilnahme an den Anhörungen des Ausschusses zu neuen EU-Initiativen. Das Netz hielt auch zwei Anhörungen ab, die dazu dienten, die Auffassungen von lokalen und regionalen Vertretern in die von der Kommission durchgeführten Folgenabschätzungen einfließen zu lassen 21. 2009 wurde der erste Aktionsplan des Netzwerks eingeleitet, um für ausgewählte Politikbereiche – Einwanderung, Klimawandel, Sozialpolitik, Gesundheitspolitik und Innovation – die besten Verfahren für die Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes in den Regionen und Städten Europas herauszuarbeiten. In Anbetracht der neuen durch den Vertrag von Lissabon zugewiesenen Rolle hat der Ausschuss seine Geschäftsordnung 22 angepasst; ab 2010 werden sämtliche seiner Stellungnahmen ausdrücklich auch auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Bezug nehmen.
1. Einführung
2. Rechtlicher institutioneller Rahmen
2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle
3. Anwendung der Grundsätze
3.1. Kommission
3.2. Nationale Parlamente 12
3.3. Europäisches Parlament und Rat
3.4. Ausschuss der Regionen
3.5. Gerichtshof
4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität erhoben wurden
5. Fazit
Anhang I Liste der Kommissionsinitiativen, bei denen die Stellungnahmen der nationalen Parlamente Bemerkungen zur Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit enthielten
Drucksache 422/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu "Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment" (2009/2159(INI))
... 62. betont die Bedeutung der fortgesetzten Bekämpfung von Drogen- und Alkoholkonsum sowie tabakbedingter Schäden und anderer Formen von Abhängigkeiten, einschließlich des Glücksspiels, insbesondere durch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Drogenaktionsplan der EU und die EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung alkoholbedingter Schäden und anderer Formen von Abhängigkeiten möglichst umfassend zu nutzen;
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... 2. Da es von größter Bedeutung ist, das gesamte Berufsleben hindurch Kompetenzen und Fertigkeiten zu erwerben, werden umfassende Strategien zu lebenslangem Lernen und insbesondere ein neuer Ansatz für die Erwachsenenbildung benötigt, die auf gemeinsamen Grundsätzen basieren wie der gemeinsamen Verantwortung und Partnerschaft, wirksamen Finanzierungsmechanismen, flexiblen Konzepten, einer qualitativ hochwertigen Erstausbildung und einer gezielten Weiterbildung. Ausgehend von dem Fortschritt im Kopenhagen-Prozess wird die Kommission im Jahr 2011 Folgendes vorlegen: eine Mitteilung über die Durchführung von Strategien zu lebenslangem Lernen und der Entwicklung von Kompetenzen, ein europäisches Strategiehandbuch, das den Rahmen für die Durchführung der Maßnahmen zu lebenslangem Lernen festlegt, und einen erneuerten Aktionsplan Erwachsenenbildung.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 494/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art
... Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Vertragsstaaten des am 23. November 2001 in Budapest zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über Computerkriminalität, die dieses Protokoll unterzeichnen – in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen; eingedenk dessen, dass alle Menschen frei und an Würde und Rechten gleich geboren sind; unter Hinweis auf die Notwendigkeit, eine umfassende und wirksame Verwirklichung aller Menschenrechte, wie sie in den europäischen und anderen internationalen Übereinkünften verankert sind, ohne Unterscheidung oder Diskriminierung sicherzustellen; in der Überzeugung, dass Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art eine Verletzung der Menschenrechte sowie eine Bedrohung des Rechtsstaats und der demokratischen Stabilität bedeuten; in der Erwägung, dass das innerstaatliche Recht und das Völkerrecht eine angemessene rechtliche Antwort auf die mittels Computersystemen betriebene Propaganda rassistischer und fremdenfeindlicher Art vorsehen müssen; in dem Bewusstsein, dass Propaganda für solche Handlungen nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften häufig kriminalisiert ist; im Hinblick auf das Übereinkommen über Computerkriminalität, das flexible, moderne Methoden der internationalen Zusammenarbeit vorsieht, und überzeugt von der Notwendigkeit, die materiellrechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung rassistischer und fremdenfeindlicher Propaganda zu harmonisieren; in dem Bewusstsein, dass die Computersysteme eine noch nie da gewesene Möglichkeit bieten, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Kommunikation weltweit zu erleichtern; in der Erkenntnis, dass die Freiheit der Meinungsäußerung eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für die Entfaltung eines jeden Menschen darstellt; besorgt jedoch über die Gefahr, dass diese Computersysteme missbraucht werden, um rassistische und fremdenfeindliche Propaganda zu verbreiten; eingedenk dessen, dass ein angemessenes Gleichgewicht gewahrt werden muss zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung und der wirksamen Bekämpfung von Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art; in der Einsicht, dass mit diesem Protokoll die im innerstaatlichen Recht verankerten Grundsätze in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung nicht beeinträchtigt werden sollen; unter Berücksichtigung der einschlägigen völkerrechtlichen Übereinkünfte, insbesondere der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und ihres Protokolls Nr. 12 über ein allgemeines Diskriminierungsverbot, der bestehenden Übereinkommen des Europarats über die Zusammenarbeit auf strafrechtlichem Gebiet, namentlich des Übereinkommens über Computerkriminalität, des Internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und der Gemeinsamen Maßnahme der Europäischen Union vom 15. Juli 1996 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit; erfreut über die jüngsten Entwicklungen, welche die internationale Verständigung und Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Computerkriminalität sowie des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit weiter fördern; im Hinblick auf den Aktionsplan, den die Staats- und Regierungschefs des Europarats bei ihrer Zweiten Gipfelkonferenz (Straßburg, 10. und 11. Oktober 1997) angenommen haben und mit dem auf der Grundlage der Standards und Werte des Europarats gemeinsame Antworten auf die Entwicklung der neuen Informationstechnologien gefunden werden sollen – sind wie folgt übereingekommen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art Übersetzung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Kapitel II Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen
Artikel 3 Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Materials über Computersysteme
Artikel 4 Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Drohung
Artikel 5 Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Beleidigung
Artikel 6 Leugnung, grobe Verharmlosung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Artikel 7 Beihilfe und Anstiftung
Kapitel III Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll
Artikel 8 Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 9 Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Beitritt
Artikel 12 Vorbehalte und Erklärungen
Artikel 13 Status und Rücknahme von Vorbehalten
Artikel 14 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 15 Kündigung
Artikel 16 Notifikation
Denkschrift
I. Allgemeines
1. Entstehungsgeschichte
2. Inhalt und Würdigung des Zusatzprotokolls
3. Deutscher Vorbehalt
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Kapitel II – Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Kapitel III – Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll
Zu Artikel 8
Zu Kapitel IV – Schlussbestimmungen
Zu den Artikeln 9
Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... Q. in der Erwägung, dass sich auf den Süden des Mittelmeerbeckens und den Nahen Osten 60 % der an Wassermangel leidenden Weltbevölkerung konzentrieren und nach Berichten des UNDP über die arabische Welt und dem Aktionsplan für den Mittelmeerraum ("
Drucksache 246/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010)
Mitteilung
1. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger der Union
2. Schutz der Grundrechte
3. Mitspracherechte für die europäischen Bürger
4. Stärkung des Vertrauens in den europäischen Rechtsraum
5. Gewährleistung der Sicherheit Europas
6. Solidarität und Verantwortung als Richtschnur unseres Handelns
7. Beitrag zu einem globalen Europa
8. Von politischen Prioritäten zu Maßnahmen und Ergebnissen
Anhang Schutz der Grundrechte
Drucksache 748/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen Besitzstands KOM (2010) 624 endg.
... Um die ermittelten Schwachstellen und Mängel wirksam beseitigen zu können, sollten die einzelnen Ergebnisse des Berichts in eine von drei Bewertungskategorien eingestuft werden: konform; konform, aber verbesserungswürdig; nicht-konform. Binnen zwei Wochen sollte der betreffende Mitgliedstaat zu dem Bericht Stellung nehmen und binnen eines Monats nach der Verabschiedung des Berichts einen Aktionsplan zur Behebung der Mängel vorlegen. Außerdem muss der Mitgliedstaat binnen sechs Monaten über die Umsetzung des Aktionsplans berichten. Je nach Art der ermittelten Mängel können angekündigte oder unangekündigte Ortstermine geplant werden, um die ordnungsgemäße Durchführung des Aktionsplans zu überprüfen. Bei schwerwiegenden Mängeln muss die Kommission den Rat unverzüglich in Kenntnis setzen.
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
Folgemaßnahmen der Evaluierung
• Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Fragebogen
Artikel 8 Jahresprogramm
Artikel 9 Liste der Experten
Artikel 10 Teams für Ortstermine
Artikel 11 Durchführung der Ortstermine
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20
Artikel 21 Inkrafttreten
Drucksache 424/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zu der Mitteilung der Kommission "Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009–2015): Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten" (2009/2104(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zu der Mitteilung der Kommission "Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009–2015): Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten" (2009/2104(INI))
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – Annahme und Umsetzung eines überarbeiteten Aktionsplans für Energieeffizienz und Unterstützung eines umfassenden Programms für Ressourceneffizienz (Förderung von KMU und Privathaushalten), Nutzung der Strukturfonds und anderer Fonds für die wirksame Bereitstellung neuer Finanzierungsmöglichkeiten im Wege bestehender äußerst erfolgreicher Modelle von innovativen Investmentsystemen;
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
Drucksache 805/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Gesundheit von Honigbienen KOM (2010) 714 endg.
... Die neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013) – „Vorbeugung ist die beste Medizin”1 wurde 2007 angenommen. 2008 schloss sich daran ein Aktionsplan2 an, der vier Säulen mit spezifischen Maßnahmen umfasste:
I. Einleitung
II. Der Bienenzuchtsektor in der EU
III. Einflussfaktoren der Bienengesundheit
IV. EU-Rahmen für Tiergesundheit im Hinblick auf Bienen
V. Verfügbarkeit von Veterinärarzneimitteln für Bienen
VI. Aspekte der Lebensmittelsicherheit Rückstände im Honig
VII. Pestizide
VIII. Gentechnisch veränderte Organismen GVO
IX. Schutz von Bienen durch Maßnahmen gegen Verlust der biologischen Vielfalt
X. Gemeinsame Agrarpolitik und die Gesundheit von Bienen
XI. Forschung zur Bienengesundheit
XII. Kommunikation zu Fragen der Bienengesundheit
XIII. Allgemeine Verbindung zu internationalen Aktivitäten
XIV. Schlussfolgerungen
Drucksache 511/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zu Albanien
... 18. begrüßt die Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Korruption in kleinem Maßstab unternommen wurden, und insbesondere die Annahme des integrierten Aktionsplans zur Bekämpfung der Korruption für 2010; stellt fest, dass die Bekämpfung der Korruption noch immer eine große Herausforderung für die Politik darstellt, dass Vollzug und Rechtsumsetzung weiterhin schwach sind und dass weitere entschlossene Schritte nötig sind, um der Situation ein Ende zu bereiten, dass Personen, die sich der Korruption schuldig gemacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden; hält es für unbedingt notwendig, eine Bilanz der Ermittlungen und Verurteilungen zu erstellen, auch in Fällen von Korruption auf hoher Ebene, und die von der GRECO-Gruppe ausgesprochenen jüngsten Empfehlungen weiter umzusetzen, insbesondere die Empfehlung zur Verkleinerung der Liste der Beamten, die Anspruch auf Immunität haben; begrüßt, dass strategische Dokumente öffentlich gemacht wurden, damit die Fortschritte, die bei der Umsetzung erzielt wurden, überwacht werden können; fordert außerdem die Annahme eines Rechtsrahmens über umfassende Transparenz, was die Finanzierung der Parteien angeht;
Drucksache 219/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (2009/2198(INI))
... 31. verweist darauf, wie wichtig die Stabilisierung der Sicherheitslage und der politischen Situation in Afghanistan und in Pakistan ist, wenn es darum geht, die unmittelbaren globalen Bedrohungen für die Sicherheit der Europäer einzudämmen (Terrorismus, Drogenhandel, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen), und begrüßt deshalb den EU-Aktionsplan für Afghanistan und Pakistan, den der Rat am 27. Oktober 2009 angenommen hat; betont erneut, dass zur Bewältigung dieser Probleme ein umfassendes Konzept nötig ist, in dessen Rahmen der Sicherheitsaspekt enger mit den Aspekten Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sowie mit Genderaspekten verknüpft wird; fordert den Rat und die Kommission deshalb auf, diesbezüglich konkrete Initiativen zu ergreifen, auch indem der Beitrag der EU gestärkt wird und dafür gesorgt wird, dass die Maßnahmen der EU, der Mitgliedstaaten sowie der internationalen Gemeinschaft kohärenter gestaltet werden;
Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... "4 und vom 6. September 2006 zu dem Aktionsplan 2006–2008 zur Vereinfachung und Verbesserung der gemeinsamen Fischereipolitik5,
Drucksache 747/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010) 636 endg.
... Die Strategie legt den Schwerpunkt auf die Beseitigung von Barrieren.9 Die Kommission hat hierzu acht wesentliche Aktionsbereiche festgelegt: Zugänglichkeit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, sozialer Schutz, Gesundheit und Maßnahmen im Außenbereich. Für jeden Aktionsbereich werden die wichtigsten Maßnahmen skizziert, wobei das übergeordnete Ziel auf EU-Ebene jeweils in einem Kästchen ins Blickfeld gerückt wird. Diese Bereiche wurden ausgewählt, weil sie einen Beitrag zu den allgemeinen Zielen der Strategie und des VN-Übereinkommens, den damit zusammenhängenden Strategiedokumenten der EU-Institutionen und des Europarats sowie den Ergebnissen des EU-Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen 2003-2010 und einer Anhörung der Mitgliedstaaten, Interessengruppen und der breiten Öffentlichkeit leisten können. Die nationalen Maßnahmen, auf die verwiesen wird, sollen die Maßnahmen auf EU-Ebene ergänzen; sie decken die Verpflichtungen, die den Mitgliedstaaten aus dem VN-Übereinkommen erwachsen, nicht erschöpfend ab. Die Kommission wird sich des Weiteren im Rahmen der Europa-2020-Strategie, ihrer Vorreiterinitiativen und der Neubelebung des Binnenmarkts mit der Situation der Menschen mit Behinderungen befassen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziele MAßNAHMEN
2.1. Aktionsbereiche
1. Zugänglichkeit
2. Teilhabe
3. Gleichstellung
4. Beschäftigung
5. Allgemeine und berufliche Bildung
6. Sozialer Schutz
7. Gesundheit
8. Maßnahmen im Außenbereich
2.2. Durchführung der Strategie
1. Bewusstseinsbildung
2. Finanzielle Unterstützung
3. Statistiken und Datensammlung sowie Überwachung
4. Im VN-Übereinkommen geforderte Mechanismen
3. Schlussfolgerung
Drucksache 780/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa
... 34. ist der Auffassung, dass die verschiedenen Erfahrungen mit Mindesteinkommen sowie mit dem bedingungslosen Grundeinkommen für alle, gepaart mit zusätzlichen Maßnahmen zur sozialen Einbeziehung und zum sozialen Schutz, zeigen, dass es sich um wirksame Formen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und zur Gewährleistung eines Lebens in Würde für alle handelt; fordert daher die Kommission auf, eine Initiative zur Unterstützung anderer Erfahrungen in den Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen, die bewährte Verfahren berücksichtigen und anregen und individuell verschiedener Modelle des angemessenen Armut verhindernden Mindest- bzw. Grundeinkommens als Maßnahme zur Armutsprävention und zur Sicherung der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Bürger, deren Bedürftigkeit im jeweiligen regionalen Maßstab nachzuweisen ist, bejahen, ohne die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten in Frage zu stellen; ist der Auffassung, dass diese Initiative der Kommission in die Ausarbeitung eines Aktionsplans münden sollte, der die Umsetzung einer europäischen Initiative zum Mindesteinkommen in den Mitgliedstaaten unter Achtung der unterschiedlichen nationalen Gepflogenheiten, tarifvertraglicher Vereinbarungen und der nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten flankieren soll, um folgende Ziele zu erreichen:
Drucksache 475/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu Problemen und Perspektiven der Unionsbürgerschaft (2008/2234(INI))
... 10. ist unter anderem angesichts der geringen Zahl der Unionsbürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsstaat ansässig sind und die Gelegenheit nutzen, bei den Europawahlen oder bei Kommunalwahlen an ihrem Wohnort ihre Stimme abzugeben oder als Kandidat anzutreten, sowie angesichts der praktischen Hindernisse, mit denen potenzielle Wähler in Bezug auf die Wahrnehmung ihres Stimmrechts zu oft zu tun haben, der Auffassung, dass die Europawahlen 2009 als Möglichkeit zur Vorbereitung und Durchführung eines gesamteuropäischen Aktionsplans gesehen werden sollten, der die europäische Identität der Unionsbürger fördern und ihr Bewusstsein für ihre Rechte erhöhen soll;
Drucksache 140/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu der Kontrolle der Ausführung von EU-Mitteln in Afghanistan (2008/2152(INI))
... 34. fordert die afghanische Regierung auf, zu gewährleisten, dass für den vor kurzem verabschiedeten nationalen Aktionsplan für die Frauen in Afghanistan (NAPWA) ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen und dass er in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Frauenorganisationen umgesetzt wird; fordert parallel dazu die Kommission auf, zu gewährleisten, dass ihre Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter transparent sind und im Einklang mit den jeweiligen Maßnahmen der anderen Geber in Afghanistan umgesetzt werden; fordert die Kommission in diesem Sinne auf, einen Bericht zu unterbreiten, in dem geprüft wird, in welchem Maße die Gleichstellung der Geschlechter bisher bei der Planung der von der Europäischen Union gewährten globalen Finanzhilfe berücksichtigt worden ist;
Drucksache 647/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen KOM (2009) 328 endg.; Ratsdok. 11533/09
... (15) In ihrem Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (2004-2010)17 hat sich die Kommission verpflichtet, "
Drucksache 177/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung
... " des Aktionsplans "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Geltende Rechtslage
III. Künftiges Recht
1. Änderung der Zivilprozessordnung
2. Änderung der Abgabenordnung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht der Europäischen Union
VII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 865: Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung
Drucksache 658/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
... ") aller EU-Mitgliedstaaten, die Grippe-Impfung in der Zeit zwischen Pandemien im Einklang mit der Entschließung 56.19 der Weltgesundheitsversammlung zu verstärken. Andererseits hat die Kommission zum wiederholten Male in der überarbeiteten Fassung des am 28. November 2005 angenommenen Bereitschafts- und Reaktionsplans der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie6 darauf hingewiesen, dass ein Zusammenhang zwischen der Verstärkung der saisonalen Grippe-Impfung, d. h. der Verwendung interpandemischer Impfstoffe, und der aktuellen Impfstoffherstellung zu sehen ist; letztere wird nicht für ausreichend gehalten, um den Bedarf der Gemeinschaft im Falle einer Pandemie ("
Drucksache 663/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe
... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Dabei ist die Einbeziehung der Länder und der Interessenvertretungen behinderter Menschen sicher zu stellen. In einem solchen Aktionsplan sollen kurz-, mittel- und langfristige Ziele für die Umsetzung des Übereinkommens und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung behinderter Menschen formuliert werden.
Drucksache 766/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zum Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... – unter Hinweis auf den Aktionsplan des Europäischen Rates (2007–2013) für eine Energiepolitik für Europa vom 8./9. März 2009,
Drucksache 407/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu "Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU" (2008/2318(INI))
... ") und den ersten Aktionsplan (2008-2010) zur Durchführung der Strategischen Partnerschaft zwischen Afrika und der Europäischen Union, die von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und Afrikas auf ihrem Treffen am 8. und 9. Dezember 2007 in Lissabon angenommen wurden,
Drucksache 673/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über eine europäische Initiative zur Alzheimer-Krankheit und zu anderen Demenzerkrankungen KOM (2009) 380 endg.; Ratsdok. 12392/09
... Ein Ziel des zweiten Gesundheitsprogramms und laufender nationaler Demenz-Strategien besteht in der Stärkung der Mitsprache nationaler und internationaler Alzheimer-Vereinigungen und einschlägiger Patientenverbände, um sicherzustellen, dass Patienten und ihre Interessenvertreter ausreichend konsultiert werden. Das EU-Programm PROGRESS (2007-2013)26 zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung, zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Integration von Menschen mit Behinderungen wird weiterhin Organisationen unterstützen, die Patienten und deren Angehörige vertreten. Auch werden gegebenenfalls die Möglichkeiten eingesetzt, die der EU-Aktionsplan zugunsten behinderter Menschen (DAP) 2003-2010 bietet.
Mitteilung
1. Einleitung und Problemstellung
1.1. Hintergrund
1.2. Die Problematik
2. Ziele und Gemeinschaftsmaßnahmen
2.1. Frühzeitig handeln, um Demenzen zu erkennen und ein gesundes Altern zu fördern
• Aktionen:
2.2. Gemeinsame europäische Anstrengungen zum besseren Verständnis von
• Aktionen:
2.3. Unterstützung nationaler Solidarität in Bezug auf Demenzerkrankungen:
• Aktionen:
2.4. Wahrung der Rechte von Menschen mit Demenzerkrankungen
• Aktion:
3. Fazit und Ausblick
Drucksache 195/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... Entsprechend den Vorschlägen der Kommission dürfte der Europäische Rat auf seiner Tagung im Frühjahr 2010 einen Energieaktionsplan für den Zeitraum 2010-2014 verabschieden. Die Energieeffizienz bleibt nicht zuletzt durch die Aktualisierung des Aktionsplans für Energieeffizienz ein wichtiges Thema. Die Leitlinien für die Transeuropäischen Energienetze (TEN-E) sollten ebenfalls überarbeitet werden, um ein wirkungsvolles Instrument zur Sicherung der Energieversorgung zu schaffen. Weitere Anstrengungen werden nötig sein, um die neuen Rechtsvorschriften für erneuerbare Energien und den Binnenmarkt im Strom- und Gassektor umzusetzen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Teil I – Politische Prioritäten für 2010
2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Bürgernahe Politik
2.4. Europa als Partner in der Welt
2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz
3. Teil II – Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010
3.1. Personelle Ressourcen
3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. Die EU als globaler Partner Rubrik 4
Drucksache 95/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zur Medienkompetenz in der digitalen Welt (2008/2129(INI))
... 3. fordert die Kommission auf, eine Empfehlung zur Medienkompetenz anzunehmen und einen entsprechenden Aktionsplan aufzustellen; fordert die Kommission auf, 2009 eine Sitzung des Kontaktausschusses für audiovisuelle Mediendienste zu organisieren, um den Austausch von Informationen und eine regelmäßige effiziente Zusammenarbeit zu erleichtern;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.