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"Aktionsplan"
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... Es ist überaus wichtig, dass sich die Akteure auf allen Ebenen so bald wie möglich mit der Frage befassen, wie und nach welchen Prioritäten die Abstimmung der Finanzierung im nächsten Finanzzeitraum erfolgen soll, wobei es gilt, den Aktionsplan sowie die auf Ebene der Strategie und der Schwerpunktbereiche festgelegten Zielvorgaben zu berücksichtigen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie
2.1. Politisches Engagement
2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen
2.3. Abstimmung der Finanzierung
2.4. Governance
2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors
2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen
2.7. Sensibilisierung
2.8. Monitoringsystem
3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis
3.1. Rettung der Ostsee
3.2. Anbindung der Region
3.3. Steigerung des Wohlstands
4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung
Drucksache 70/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... Die sorgfältige Auswertung und Analyse der Beiträge wird der Kommission nützliche Anhaltspunkte für die Vorbereitung möglicher Rechtsetzungsinitiativen im Sinne der Mitteilung "Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms" (KOM (2010)
Drucksache 453/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
... III dauerhaft in § 48 SGB III integriert. Die Beschränkungen der Berufsorientierungsmaßnahmen in § 48 Absatz 2 SGB III werden dauerhaft aufgehoben, um mehr Prävention in der Berufsorientierung zu erreichen. Damit wird die Zielsetzung der Qualifizierungsinitiative von Bund und Ländern und des Ausbildungspakts von Bundesregierung und Spitzenverbänden der Wirtschaft/Kultusministerkonferenz unterstützt. Zudem sollen die berufliche Eingliederung behinderter junger Menschen verbessert und der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention flankiert werden. Die Befristung soll jetzt wegfallen, damit für die Zeit ab 2014 frühzeitig Planungssicherheit für die Bundesagentur für Arbeit und die Länder besteht und rechtzeitig die diesbezüglich notwendigen Dispositionen getroffen werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
Teil 2 Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Schließung der Zusatzversorgung
§ 28 Träger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung
§ 29 Geschäftsführung
§ 30 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Verfahrens- und Anspruchsregelungen; Finanzierung
§ 31 Versorgungsverfahren
§ 32 Verpfändung, Übertragung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 33 Übergang von Schadenersatzansprüchen
§ 34 Verjährung
§ 35 Rechtsweg
§ 36 Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung
Kapitel 3 Versorgungsleistungen
§ 37 Ruhegeld
§ 38 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 39 Witwen- und Witwergeld
§ 40 Waisengeld
§ 41 Interne Teilung beim Versorgungsausgleich
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
II. Finanzielle Auswirkungen und Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5 Bundeshaushalt:
Kommunale Haushalte:
2. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:
3. Weitere Kosten
5 Gesetzgebungskompetenz
5 Nachhaltigkeit
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2207: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
Drucksache 390/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (19. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2011) - COM(2012) 373 final
... Das Netzwerk für Subsidiaritätskontrolle des Ausschusses der Regionen zählte Ende 2011 insgesamt 134 Partner. Die Anzahl der Partner, insbesondere im Hinblick auf die regionalen Parlamente und Regierungen, ist damit stark angewachsen. 2011 führte das Netzwerk gezielte Konsultationen zu fünf Vorschlägen der Kommission durch (Fazilität " Connecting Europe"; Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger; Überprüfung der EU-Politik für Luftqualität und Emissionen; Energieeffizienz und Integration der Roma9). Es brachte außerdem einen zweiten Aktionsplan mit Schwerpunkt auf der TEN-V-Politik auf den Weg, der darauf abstellt, bewährte Verfahrensweisen für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in Europas Regionen und Städten zu ermitteln.
Bericht
1. Einleitung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe
2.1. Kommission
2.2. Nationale Parlamente
2.3. Europäisches Parlament und Rat
2.4. Ausschuss der Regionen
2.5. Gerichtshof
3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden
3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle
3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab
Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18
Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19
5 Fluggastdatensätze20
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... Über die spezifischen Fragen der Steueroasen hinaus verfolgt die Kommission das Ziel, zu einem gerechten und soliden Steuerumfeld in der EU beizutragen, das Mitgliedstaaten, Steuerpflichtigen und Investoren zugute kommt und in dem die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlagen wirksam in Angriff genommen wird (innerhalb der EU und in den Beziehungen mit Drittländern). Es ist wichtig, dass die sich daraus ergebenden Vorteile nicht durch Maßnahmen von Drittländern untergraben werden. Zurzeit werden mögliche Lösungsstrategien geprüft mit dem Ziel, gegen Jahresende einen Aktionsplan vorzulegen. Ziel ist die Festlegung einer Reihe von Maßnahmen, Verfahren und Instrumenten für ein koordiniertes Vorgehen. Hierzu könnte eine Kombination von Abwehrmaßnahmen oder Sanktionen gegen Länder, die unlauteren Steuerwettbewerb praktizieren, und Anreizen, diese Praktiken einzustellen, gehören. Der Schwerpunkt wird auf koordinierten Maßnahmen liegen. Die Mitteilung wird sich auch mit Fragen der aggressiven Steuerplanung befassen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten
3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU
3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften
3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente
3.2.2. Besserer Informationsaustausch
3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung
3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit
3.2.5. Bessere Steuerpolitik
4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern
4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer
4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung
5. Fazit
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 47. Der Weltmarkt für Ökoindustrien wird auf einen Wert von mindestens einer Billion Euro geschätzt, der sich in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich nahezu verdoppeln wird. Bereits heute sind europäische Unternehmen weltweit führend in den Bereichen Recycling und Energieeffizienz und sollten daher angespornt werden, diese wachsende weltweite Nachfrage mithilfe des Aktionsplans für Öko-Innovationen 48zu nutzen. Beispielsweise dürfte der europäische Sektor der erneuerbaren Energien bis 2020 allein mehr als 400 000 neue Arbeitsplätze generieren. 49
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 751/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final
... Der barrierefreie Webzugang ist Gegenstand zahlreicher politischer Initiativen auf europäischer Ebene, etwa der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 (IKT-Zugänglichkeit), des eGovernment-Aktionsplans 2011-2015 (integrative und zugängliche elektronische Behördendienste) und der "Digitalen Agenda für Europa" (Vorschlag der Kommission zur Sicherstellung der vollständigen Barrierefreiheit von Websites des öffentlichen Sektors bis spätestens 2015); ferner werden Forschung und Entwicklung, die auf technische Lösungen zur Gewährleistung eines barrierefreien Webzugangs abzielen, durch EU-Förderprogramme (RP7, CIP) unterstützt. Auch durch die überarbeiteten Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe soll die Barrierefreiheit von Websites gefördert werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Ziele und Kontext des Vorschlags
1.2. Technischer Hintergrund
1.3. Politischer Hintergrund
1.4. Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Der Vorschlag im Einzelnen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang
Artikel 4 Harmonisierte Normen und Konformitätsvermutung
Artikel 5 Europäische und internationale Normen und Konformitätsvermutung
Artikel 6 Zusätzliche Maßnahmen
Artikel 7 Berichterstattung
Artikel 8 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Umsetzung
Artikel 11 Überprüfung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang
Artikel 4 Vermutung der Konformität mit harmonisierten Normen
Artikel 5 Vermutung der Konformität mit europäischen oder internationalen Normen
Artikel 6 Zusätzliche Maßnahmen
Artikel 7 Überwachung und Berichterstattung
Artikel 8 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Umsetzung
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Anhang Einschlägige Websites öffentlicher Stellen (gemäß Artikel 1 Absatz 2)
Drucksache 745/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 18. Die Ergebnisse der Umgebungslärmrichtlinie zeigen, dass EU-weit sehr viele Menschen mit Lärmpegeln oberhalb der WHO-Empfehlungen belastet sind. Die Umgebungslärmrichtlinie fordert eine Lärmaktionsplanung bei Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Zur Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer Verbesserung führen, fehlen aber die Werkzeuge. Anstelle neuer Regelungen wird der bessere Vollzug der Maßnahmen als Schwerpunkt des Umweltaktionsprogramms angegeben. Grundsätzlich wird dieser Ansatz begrüßt, allerdings fehlen u.a. in der Umgebungslärmrichtlinie konkrete Vorgaben für den Vollzug und die Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. So ist eine Kontrolle des Vollzugs der Richtlinie, die sich rein auf die Datenerhebung (Lärmkartierung) und Aufstellung von Lärmaktionsplänen bezieht, nur dann sinnvoll, wenn klare Ziele genannt und Instrumente zur Zielerreichung bereitgestellt werden. Um eine Verbesserung der Lärmsituation zu erreichen, sollte sich der Fokus des Umweltaktionsprogramms daher auf konkret bestehende Richtlinien (z.B. Umgebungslärmrichtlinie), die erforderlichen Anpassungen dieser sowie die Synergieeffekte verschiedenen Richtlinien (Umgebungslärm/Luftreinhaltung vs. Verkehr) richten. Folgende Punkte sollten im Rahmen des Umweltaktionsprogramms für eine Verbesserung der Umgebungslärmrichtlinie aufgenommen und überarbeitet werden:
Drucksache 557/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Im internationalen Kontext sind im Sinne eines kohärenten und interoperablen Rahmens von E-Government auf EU-Ebene neben der Ministererklärung von Malmö insbesondere die Mitteilung der Kommission "Eine Digitale Agenda für Europa"16F17F17F17) 8F9Fsowie der E-Government-Aktionsplan zu berücksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)
4 Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Elektronischer Zugang zur Verwaltung
§ 3 Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen
§ 4 Elektronische Bezahlmöglichkeiten
§ 5 Nachweise
§ 6 Elektronische Aktenführung
§ 7 Übertragen und Vernichten des Papieroriginals
§ 8 Akteneinsicht
§ 9 Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand
§ 10 Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates
§ 11 Gemeinsame Verfahren
§ 12 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung
§ 13 Elektronische Formulare
§ 14 Georeferenzierung
§ 15 Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter
Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 27a Öffentliche Bekanntmachung im Internet
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 8 Änderung des Passgesetzes
Artikel 9 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 11 Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
§ 11a Elektronische Datenübermittlung
Artikel 14 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Artikel 15 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 16 Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 18 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 19 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 20 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Artikel 21 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 22 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 24 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 26 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
§ 32d Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union
Artikel 27 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 28 Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Artikel 29 Evaluierung
Artikel 30 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. E-Government-Gesetz des Bundes
2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7
3. Weitere Regelungen des Entwurfs
4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
4 Barrierefreiheit
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Weitere Einzelvorgaben
5 Entlastungen
Länder inklusive Kommunen
Weitere Kosten
Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit
Gleichstellungspolitische Auswirkungen
Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 23
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 30
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
1. Gesamtbewertung
2. Im Einzelnen
2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse
a Streichung von Schriftformerfordernissen
b Gefühlte Schriftform
c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur
2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen
a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung
b Elektronische Aktenführung
c Optimierung von Verwaltungsabläufen
2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
a Auswirkungen auf die Verwaltung
b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
c Zeitliche Perspektive
3. Schlussfolgerungen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 546/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank COM(2012) 511 final
... (7) Das Europäische Parlament hat bei mehreren Gelegenheiten dazu aufgerufen, eine europäische Einrichtung zu schaffen, die für bestimmte Aufgaben bei der Beaufsichtigung von Finanzinstituten unmittelbar zuständig ist, so in seinen Entschließungen vom 13. April 2000 zur Mitteilung der Kommission "Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan"7 und vom 21. November 2002 zu den aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Europäischen Union8.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - eine Reihe zentraler Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft; - einen Aktionsplan für Beschäftigung im Gesundheitswesen;
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 475/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
... Im Rahmen der Agenda 21 des bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro angenommenen Aktions - programms für den Übergang in das 21. Jahrhundert wurde das Mandat erteilt, einen Weltzustandsbericht zu pflanzengenetischen Ressourcen für die Landwirtschaft und einen Globalen Aktionsplan zu deren Erhaltung und nachhaltigen Nutzung zu erarbeiten und das weltweite System für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für die Landwirtschaft entsprechend dem Ausgang der Verhandlungen über das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) an - zupassen. Da bei den Verhandlungen zur CBD weder Einvernehmen erzielt werden konnte über den Zugang zu den pflanzengenetischen Ressourcen für die Landwirtschaft, die vor dessen Inkrafttreten gesammelt worden waren, noch zu den "Rechten der Bauern" an solchen Ressourcen, sollten die diesbezüglich offengebliebenen Fragen im Rahmen des weltweiten Systems für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für die Landwirtschaft gelöst werden. Vor diesem Hintergrund hat die 27. Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) 1993 beschlossen, die seit 1983 in der FAO bestehende rechtlich nicht bindende Verpflichtung über pflanzengenetische Ressourcen neu zu verhandeln. Am 3. November 2001 hat die 31. Konferenz der FAO den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft angenommen. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vertrag am 6. Juni 2002 gemeinsam mit der Europäischen Gemeinschaft und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet. Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft bildet einen international vereinbarten rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft.
Drucksache 180/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Oktober 2003
... In Anbetracht dessen, dass einhundertfünfzig Staaten auf der Internationalen Technischen Konferenz über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft im Juni 1996 in Leipzig den Globalen Aktionsplan für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (im Folgenden als "Globaler Aktionsplan" bezeichnet) angenommen haben, der einen international vereinbarten Rahmen für die Erhaltung, Erforschung, Sammlung, Charakterisierung, Evaluierung und Dokumentation pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft darstellt, zu dem als ein Element die Entwicklung und Unterstützung eines sinnvollen, effizienten und nachhaltigen Systems von Sammlungen pflanzengenetischer Ressourcen weltweit gehört;
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... Eine entscheidende Voraussetzung für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ist die Verfügbarkeit von Finanzierungen über einen längeren Zeithorizont. Auf EU-Ebene wurden bereits Maßnahmen getroffen, um langfristige Investitionen in die Realwirtschaft zu fördern, insbesondere mit der Bereitstellung von Finanzmitteln durch Finanzierungsinstrumente der EU20 und die Europäische Investitionsbank21, mit der Projektanleiheninitiative22 im Rahmen von "Europa 2020" und mit dem Aktionsplan der Kommission zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU, der finanzielle Maßnahmen und Regulierungsmaßnahmen miteinander kombiniert. Als Beitrag zu den Gesprächen beim Europäischen Rat zu Wachstum und Beschäftigung hat die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten eine zielgerichtete Umprogrammierung vorgenommen, damit im nächsten Finanzierungszeitraum die Strukturfonds zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU eingesetzt werden können. Außerdem hat die Kommission angekündigt, dass sie überprüfen wird, wie sich die im Zuge der Umsetzung der neuen Basel-III-Standards eingeführten neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken in bestimmten wichtigen Bereichen wie etwa der Finanzierung von KMU auswirken.
1. Einleitung
2. GEMEINSAM für Neues Wachstum
2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:
Seeverkehr Leitaktion 2:
Luftverkehr Leitaktion 3:
Energie Leitaktion 4:
2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
Mobilität der Bürger Leitaktion 5:
Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:
Unternehmensumfeld Leitaktion 7:
2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
Dienstleistungen Leitaktion 8:
Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:
Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:
2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
Verbraucher Leitaktion 11:
3. Schlussfolgerung
Anhang I Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II
Anhang II Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen
Drucksache 776/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan: Europäisches Gesellschaftsrecht und Corporate Governance - ein moderner Rechtsrahmen für engagierte Aktionäre und besser überlebensfähige Unternehmen - COM(2012) 740 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan: Europäisches Gesellschaftsrecht und Corporate Governance - ein moderner Rechtsrahmen für engagierte Aktionäre und besser überlebensfähige Unternehmen - COM(2012) 740 final
Drucksache 502/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 1. weist mit Nachdruck darauf hin, dass es gemäß dem Aktionsplan der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung das Ziel von Familienplanungsprogrammen sein muss, es Paaren und Einzelpersonen zu ermöglichen, sich zu informieren und auf dieser Grundlage eine freie und verantwortungsvolle Entscheidung darüber zu treffen, ob sie ein Kind haben wollen, wobei sie uneingeschränkten Zugang zu sicheren, effektiven und akzeptablen Methoden der Familienplanung ihrer Wahl haben müssen und keine Gewalt angewandt werden darf;
Drucksache 160/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum - COM(2012) 128 final
... 5. Der Bundesrat begrüßt die Benennung von politischen Indikatoren, um die Messbarkeit der konkreten Umsetzung der Ostseestrategie und ihre Vermittelbarkeit zu verbessern. Es bestehen jedoch Zweifel, ob die Beeinflussung aller genannten Zielvorgaben durch die Maßnahmen des Aktionsplans und der Schwerpunktbereiche auch in jedem Fall möglich ist.
Drucksache 224/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie für die e-Vergabe - COM(2012) 179 final
... Auftraggeber bei Behörden und anderen Stellen, die bereits auf e-Vergabe umgestellt haben, berichten von Einsparungen zwischen 5 und 20%, die Erfahrung zeigt außerdem, dass die Investitionskosten rasch wieder hereingeholt werden können. Angesichts der Größe des gesamten Vergabemarktes in der EU könnten je 5 % an Einsparungen etwa 100 Mrd. EUR in die öffentlichen Kassen zurückfließen. Auch unter ökologischen Gesichtspunkten bietet die e-Vergabe erhebliche Vorteile durch Reduzierung des Papierverbrauchs und des Transportbedarfs sowie des Bedarfs an teuren Archivräumen mit ihrem unvermeidlichen Energieverbrauch. Die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile der e-Vergabe ergänzen sich also und tragen auch zur Erreichung des angestrebten nachhaltigen Wachstums im Rahmen der Strategie Europa 2020 bei. In der Digitalen Agenda für Europa2 und im eGovernment-Aktionsplan 2011-20153 wird außerdem die Bedeutung der Vernetzung von eVergabe-Kapazitäten im gesamten Binnenmarkt hervorgehoben.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Wandel zum besseren - die wirtschaftlichen Argumente für die E-Vergabe
3. Überwindung der Hindernisse - der Weg nach Vorn
3.1. Schaffung eines effektiven Rechtsrahmens
5 Leitaktionen:
3.2. Förderung praktischer Lösungen auf der Grundlage bewährter Verfahren
5 Leitaktionen:
3.3. Unterstützung der Schaffung der Infrastruktur für die e-Vergabe
5 Leitaktionen:
3.4. Verbreitungsstrategie
5 Leitaktionen:
3.5. Überwachung der Verbreitung der e-Vergabe und des erzielten Nutzens
5 Leitaktionen:
4. Führung durch Vorbild
5 Leitaktionen:
5. Internationale Dimension der E-VERGABE
5 LEITAKTION:
6. Schlussfolgerung
Drucksache 548/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final
... (6) ein Aktionsplan zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für die 23 Mio. KMU in Europa, den die Kommission im Dezember 201112 beschlossen hat, und ein Vorschlag für einen neuen EU-Regelungsrahmen zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Risikokapitalfonds;13
1. Einleitung
2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?
3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten
4. Laufende Initiativen der EU
5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum
5.1. Blaue Energie
5.2. Aquakultur
5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus
5.4. Meeresbodenschätze
5.5. Blaue Biotechnologie
6. Fazit
Drucksache 40/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012 - 2015 KOM (2012) 6 endg.
... Erstmals im Jahr 2006 wurden in dem von der Kommission verabschiedeten Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-20101 die verschiedenen Aspekte der EU-Politik im Bereich des Tierschutzes, die die Haltung von Milliarden von Tieren in der EU zu wirtschaftlichen Zwecken regelt, in Gruppen zusammengefasst. Etwa 2 Milliarden Vögel2 und 300 Millionen Säugetiere werden landwirtschaftlich genutzt. Geschätzte 12 Millionen Tiere werden jährlich für Tierversuche verwendet. Die Zahl der Hunde und Katzen liegt Schätzungen zufolge bei etwa 100 Millionen 3; sie werden überwiegend von Privatpersonen gehalten. Die Zahl der innerhalb der EU gehandelten Heimtiere ist schwer zu schätzen. Zur Anzahl der in Zoos und Aquarien gehaltenen Tiere liegen keine Daten auf EU-Ebene vor.
1. Einleitung
2. WOZU eine Tierschutzstrategie?
3. Strategische Massnahmen
3.1. Ein vereinfachter EU-Rechtsrahmen für den Tierschutz
a Die Verwendung ergebnisbasierter Tierschutzindikatoren
b Ein neuer EU-Rahmen zur Verbesserung der Transparenz und Eignung der Tierschutzinformationen für Verbraucher zur Erleichterung ihrer Kaufentscheidung
c Ein europäisches Netzwerk von Referenzzentren
d Gemeinsame Kompetenzanforderungen an Personen, die mit Tieren umgehen29
3.2. Unterstützung der Mitgliedstaaten und Durchführung von Maßnahmen für eine bessere Compliance
3.3. Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit
3.4. Bereitstellung geeigneter Informationen für die Verbraucher und die Öffentlichkeit allgemein
3.5. Optimierung von Synergien mit der Gemeinsamen Agrarpolitik
3.6. Untersuchungen über das Wohlergehen von Zuchtfischen
Anhang
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... In dieser Mitteilung sowie dem beigefügten Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen5 werden die wichtigsten Herausforderungen bestimmt, die aus der Koexistenz verschiedener Regulierungsrahmen im Binnenmarkt erwachsen. Ferner werden Reaktionen auf diese Herausforderungen in Form von Maßnahmen auf nationaler und auf EU-Ebene vorgeschlagen. Das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen enthält detailliertere Angaben, die sich aus der Analyse der Antworten auf das Grünbuch, den in diesem Aktionsplan vorgeschlagenen Initiativen und den einschlägigen Daten ergeben. Die Kommission greift bei den Vorschlägen für Reaktionen auf die vielfältigen Aspekte des Online-Glücksspiels auf vorbildliche Praktiken der EU und der Mitgliedstaaten zurück.
3 Einleitung
1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen
1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht
1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung
1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten
1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit
1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger
1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU
1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes
1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung
1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht
1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche
1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität
1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten
1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen
1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen
1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
2. Fazit
Drucksache 578/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe - COM(2012) 548 final
... Dieser Vorschlag steht voll und ganz im Einklang mit den Zielen der EU-Strategie zur45 Drogenbekämpfung 2005-2012 und des EU-Drogenaktionsplans 2009-2012, in denen das Ziel formuliert wurde, die Abzweigung in der bzw. über die Europäische Union von für die illegale Herstellung von Drogen verwendeten Drogenausgangsstoffen und den illegalen Handel damit zu verringern.
Drucksache 758/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Junge Menschen in Beschäftigung bringen - COM(2012) 727 final
... • EL: 250 Mio. EUR umgeschichtet: Es wird ein Aktionsplan ausgearbeitet, der 333 000 jungen Menschen Gelegenheit geben soll, eine Ausbildung zu machen, Berufserfahrung zu sammeln, einen Arbeitsplatz zu finden oder ein Unternehmen zu gründen.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen
III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später
... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen
IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie
Eine Jugendgarantie
V. Gezielte EU-Initiativen
1. Qualitätsrahmen für Praktika
2. Europäische Ausbildungsallianz
3. Mobilität für junge Menschen
VI. Wie geht es weiter?
Drucksache 107/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Den strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft "Aktivität und Gesundheit im Alter" voranbringen - COM(2012) 83 final
... Die an den einzelnen Aktionen Beteiligten bilden Aktionsgruppen (eine pro Aktion) und verpflichten sich in einem Aktionsplan auf eine Reihe von Aktivitäten im Hinblick auf das Hauptziel. Interessierte Akteure, deren Selbstverpflichtung den Kriterien nicht genügt, werden auf den "Marktplatz" (siehe 3.1.3) verwiesen, wo sie ihren Beitrag leisten können.
1. Einleitung
2. Der Strategische Durchführungsplan
3. Schaffung des notwendigen Unterstützungsrahmens
3.1. Unterstützung auf EU-Ebene
3.1.1. Ein günstiges ordnungspolitisches Umfeld
3.1.2. Wirksame Finanzierungsmechanismen
3.1.3. Marktplatz: Evidenzbasis, Daten und innovative Ideen
3.2. Unterstützung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene
4. Aktionen vor Ort starten
4.1. Veröffentlichung von Einladungen zur Selbstverpflichtung
4.2. Referenz-Websites
5. Überwachung Bewertung des Fortschritts
6. Governance für eine wirksame Durchführung
7. Fazit
Drucksache 434/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen COM(2012) 433 final
... - wird im Frühjahr 2013 eine Konferenz zum Thema Innovation in der Bauwirtschaft durchführen, um die technologischen Lücken entlang der gesamten Wertschöpfungskette festzustellen und einen Aktionsplan zu deren Behebung festzulegen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen
2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext
2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette
2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft
2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten
3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen
3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche
3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen
3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft
3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb
4. Steuerung Umsetzung der Strategie
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 692/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg
2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020
3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt
4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation
Forschung, Entwicklung und Innovation
Zugang zu Finanzmitteln
Verringerung der CO2-Emissionen
Schadstoff - und Geräuschemissionen
2 Straßenverkehrssicherheit
Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur
4.2. Verbesserung der Marktbedingungen
Ein stärkerer Binnenmarkt
Intelligente Regulierung
4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten
2 Handelspolitik
Internationale Harmonisierung
4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen
Humankapital und Qualifikationen
Anpassung der Industrie
5. Überwachung und Governance
Drucksache 300/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Der EU-Aktionsplan für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 bis 2010 sieht u.a. die Einführung von Tierschutzindikatoren und gemeinschaftliche Kennzeichnung von Produkten vor, bei deren Herstellung strengere als Mindestnormen für den Tierschutz eingehalten werden. Der EU-Aktionsplan 2012 bis 2015 stellt unter anderem fest, dass die Verbraucher über die Produktionsmethoden und deren Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere nicht immer richtig informiert sind und Tierschutz für 64% der Bevölkerung ein wichtiges Thema ist. Ergebnisbasierte Tierschutzindikatoren werden für erforderlich gehalten und hierzu beispielhaft auf die Richtlinie 2007/43 (Masthühner) und die Verordnung 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung verwiesen. Tierschutzbezogene Angaben sollen transparent und wissenschaftlich relevant sein.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -
Zu Artikel 1 Nummer 1
3 4.
3 5.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
10. [und Registrierung]
11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -
18. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1
19. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -
§ 21b1
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 40a
20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6
21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
22. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
3 23.
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1
25. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4
26. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -
27. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
28. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -
29. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3
30. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
31. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a
32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5
33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -
34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6
35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 , Nummer 10a - neu - § 8a , Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 15 Absatz 1 Satz 2 , Buchstabe c § 15 Absatz 4 , Nummer 34 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 18 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b
36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 1 Nummer 5 - neu -
37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5
38. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
40. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -
41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d
42. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -
43. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
44. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4
45. Hauptvorschlag zu Ziffer 57*
Zu Artikel 1 Nummer 18
46. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -
47. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11b
§ 11b
48. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
49. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
50. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2
51. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3
52. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe c § 15 Absatz 4 Satz 2 - neu -
53. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15
54. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1
55. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
56. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1
57. Hilfsvorschlag zu Ziffer 45*
Zu Artikel 1 Nummer 39
58. Zum Gesetzentwurf allgemein
59. Zum Gesetzentwurf allgemein
60. Zum Gesetzentwurf allgemein
61. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 486/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Feldversuch, dem im Anhörungsverfahren nur ein Teil der Länder zugestimmt hat, ist Bestandteil des Aktionsplans "Güterverkehr und Logistik" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Angesichts des prognostizierten Verkehrswachstums im Bereich des Güterverkehrs um 25 Prozent bis 2025 im Vergleich zum Jahr 2004 sei nach der Begründung der Verordnung eine "effiziente Gestaltung aller Verkehrsträger von größter Bedeutung". Am Feldversuch sollen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge teilnehmen, um valide Aussagen über Umweltauswirkungen, Effizienzsteigerungen im Transport, Verkehrssicherheit und infrastrukturelle Auswirkungen zu erhalten. Da Fahrzeuge mit höheren Gesamtmassen wegen der höheren kinetischen Energie ein höheres Gefahrenpotential aufweisen, sollen ausschließlich längere, nicht aber schwerere Fahrzeuge den Feldversuch bestreiten. Der Feldversuch ist räumlich beschränkt. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen nur auf dem in § 2 LKWÜberlStVAusnV (nebst Anlage) festgelegten Streckennetz verkehren.
Drucksache 789/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... Als Konsequenz aus dem Dioxin-Geschehen Ende des Jahres 2010/Anfang des Jahres 2011 hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette erarbeitet. Das Bundeskabinett hat diesen Aktionsplan in seiner Sitzung am 19. Januar 2011 zustimmend zur Kenntnis genommen. Ein Bestandteil dieses Aktionsplans ist die Verpflichtung zur Absicherung des Haftungsrisikos (Punkt 6 des Aktionsplans).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
§ 17a Versicherung
§ 49a Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Artikel 2 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
§ 61b Rechtsverordnungen des Bundessortenamtes
§ 61c Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 4 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
IV.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
IV.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
IV.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VII. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1899: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Wie bereits in der Mitteilung der Kommission zum Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms erwähnt, wird die Kommission darüber hinaus 2012 im Hinblick auf die Erkennung von Opfern des Menschenhandels spezifische Leitlinien für konsularische Dienste und Grenzschutzbeamte entwickeln.
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 573/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2012) 529 final
... Im Jahr 2014 will die Kommission digitale Dienstinfrastrukturen im Rahmen der vorgeschlagenen Fazilität "Connecting Europe"35 als stets überall verfügbare Cloud-gestützte öffentliche Dienste einführen, z.B. für Online-Unternehmensgründung, grenzüberschreitende Auftragsvergabe und elektronische Gesundheitsdienste sowie den Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors. Außerdem wird sie ihren eigenen Cloud-Plan im Rahmen ihrer Strategie "eCommission" verwirklichen; dazu gehört ein Aktionsplan für die Verlegung öffentlicher Dienstleistungen, die im Zuge anderer Unionsprogramme erbracht werden, in die Cloud.
1. Einleitung
2. Merkmale Vorteile des CLOUD-Computing
3. Weitere Schritte
3.1. Cloud-Computing und Digitale Agenda Digitaler Binnenmarkt
3.2. Besondere Schlüsselaktionen zum Cloud-Computing
3.3. Schlüsselaktion 1- Lichten des Normendschungels
3.4. Schlüsselaktion 2 - Sichere und faire Vertragsbedingungen
3.5. Schlüsselaktion 3 - Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft
4. Zusätzliche politische Schritte
4.1. Stimulierungsmaßnahmen
4.2. Internationaler Dialog
5. Fazit
Drucksache 559/2/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... ), heilt dieses Defizit nicht, so dass bei dem bestehenden hohen Sanierungsbedarf u.a. im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung die Schaffung entsprechender Befugnisse des Eisenbahn-Bundesamtes und der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder unabdingbar notwendig ist.
Drucksache 340/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt - COM(2012) 238 final
... Entsprechend dem Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzübergreifender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt (COM(2008) 798 final vom 28. November 2008) erstellt, pflegt und veröffentlicht die Kommission ein Verzeichnis der vertrauenswürdigen Listen (sogenannte "trusted lists"), die die Mitgliedstaaten der Kommission auf der Grundlage von Artikel 2 Absatz 3 der Entscheidung
Drucksache 692/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
Drucksache 345/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... • ein äußerst ehrgeiziger Aktionsplan, mit dem in den Schlüsselbereichen mit dem größten Wachstumspotenzial rasch Fortschritte erzielt werden sollen (Teil I);
Mitteilung
3 Einleitung
1. Mobilisierung: Konzentration der Bemühungen auf rasche Fortschritte in den Bereichen mit dem Grössten Wachstumspotenzial
1.1. Schwerpunkt auf Schlüsselbereichen
1.2. Ehrgeizige Ziele zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung
1.3. Überwachung und Festlegung von Abhilfemaßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters
2. Wirksamkeit: Ein Besseres Funktionieren des Binnenmarktes für Unternehmen Bürger
2.1. Grundsätze der intelligenten Regulierung bei der Anwendung und Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften
2.2. Intelligenterer Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen und Bürgern, damit diese von ihren Rechten und Möglichkeiten Gebrauch machen können
2.3. Schnelle und wirksame Problemlösung und Zugang zu Rechtsmitteln
2.4. Bessere Überwachung, Koordinierung und Kontrolle
3 Schlussfolgerung
Anhang Schlüsselbereiche und Rechtsakte, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen
1. Methoden und Kriterien zur Ermittlung jener Bereiche, die für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes als besonders wichtig anzusehen sind
2. Liste der wichtigsten Rechtsakte
Drucksache 611/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
... Im Anschluss an die Vorlage des Zwischenberichts der Kommission6 fanden von Januar bis April 2012 umfassende EU-weite gegenseitige Überprüfungen statt. Das Ergebnis waren ein von ENSREG bestätigter Gesamtbericht des ENSREG-Gremiums für die gegenseitige Überprüfung ("ENSREG Peer Review Board”) sowie siebzehn nationale Berichte7 mit detaillierten Empfehlungen. Im Juli einigte sich die ENSREG auf einen Aktionsplan zur Begleitung der Umsetzung der Empfehlungen der Peer Review. Auf dieser Grundlage werden die in dieser Mitteilung enthaltenen sicherheitstechnischen Ergebnisse und Empfehlungen formuliert. Arbeiten des Rates zur Gefahrenabwehr (Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich - AHGNS/Ad Hoc Group on Nuclear Security)
1. Einleitung
2. Vorgehensweise, wichtigste Ergebnisse der Risiko- Sicherheitsbewertungen sowie unmittelbar im Anschluss Ergriffene Folgemassnahmen
2.1. Überprüfung der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmaß
Sicherheitsbewertungen der ENSREG
Beteiligung von Nachbarländern der EU an den Stresstests
Prüfung des institutionellen und rechtlichen Rahmens durch die Kommission
Folgen von Flugzeugabstürzen
Notfallvorsorge außerhalb des Standorts
Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen
2.2. Ergebnisse der Sicherheitsbewertungen und der institutionellen und rechtlichen Prüfung
2.2.1. Ergebnisse für die sicherheitstechnischen Maßnahmen in bestehenden KKW
Einige wichtige Ergebnisse:
2.2.2. Ergebnisse für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen
2.2.3. Ergebnisse für den Rechtsrahmen für nukleare Sicherheit und dessen Umsetzung
2.3. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der Stresstests
2.3.1. Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen in bestehenden KKW
2.3.2. Empfehlungen für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen
2.4. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen auf der Grundlage der Bewertungen im Bereich der Gefahrenabwehr 14
2.5. Empfehlungen für die Zusammenführung der Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr
3. Stärkung des EU-Rahmens für die Nukleare Sicherheit
3.1. Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
3.2. Verbesserung des Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit
3.2.2. Versicherung und Haftung im Nuklearbereich
3.2.3. Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Nahrungs- und Futtermittel
3.3. Unterstützung der Humanressourcen und Verbesserung der Ausbildung
3.4. Aufbau der internationalen Zusammenarbeit
3.5. Verbesserung des weltweiten Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
4. Stärkung der Gefahrenabwehr IM Nuklearbereich
5. Schlussfolgerungen weitere Schritte
Abkürzungsverzeichnis AHGNS Adhoc Group on Nuclear Security Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich
Anhang 25 Zusammenfassung der wichtigsten Verbesserungsempfehlungen infolge der Stresstests in den Kernkraftwerken der EU-Mitgliedstaaten
Drucksache 340/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt - COM(2012) 238 final
... Entsprechend dem Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzübergreifender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt (COM(2008) 798 final vom 28. November 2008) erstellt, pflegt und veröffentlicht die Kommission ein Verzeichnis der vertrauenswürdigen Listen (sogenannte "trusted lists"), die die Mitgliedstaaten der Kommission auf der Grundlage von Artikel 2 Absatz 3 der Entscheidung
Drucksache 501/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 8. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen, durch die geschlechtsbezogene Gewalt bekämpft und die Rolle der Frau gestärkt werden soll, über ihren Aktionsplan 2010 für die Gleichstellung durchgängig in alle Entwicklungsstrategien und -programme der EU einbezogen werden; betont, wie wichtig Sensibilisierung, Mobilisierung auf kommunaler Ebene, Ausbildung und Schulung sowie die Einbeziehung nationaler, regionaler und lokaler Behörden und der Zivilgesellschaft in Partnerländern sind; weist darauf hin, dass Bemühungen zur Eliminierung von Einstellungen und schädlichen Praktiken, die sich negativ auf Mädchen auswirken, nur Erfolg haben werden, wenn alle Hauptbeteiligten in vollem Umfang einbezogen werden, wozu religiöse Führer und Führer von Gemeinschaften sowie diejenigen gehören, die unmittelbar mit Mädchen arbeiten, einschließlich Eltern, Familien und Gemeinschaften;
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Energieeffizienz ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit. Bei der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie und der Gesetzgebung in den Bereichen Energiekennzeichnung und Ökodesign wird die Kommission intensiver mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Auch die Umsetzung der Strategie in Bezug auf Schlüsseltechnologien wird maßgeblich zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Kommission wird ferner ihre Arbeiten zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, die Probleme bei der Kapitalbeschaffung haben, vertiefen und den Aktionsplan für unternehmerische Initiative umsetzen. Hilfen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem COSME-Programm4 werden mit Beginn des neuen Finanzierungszeitraums 2014 bereitgestellt werden können. Bei der Planung der neuen Programme für den Europäischen Sozialfonds wird unter anderem die Herausbildung von Qualifikationen, die für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in die Arbeitswelt und eine bessere Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind, besonders im Fokus stehen.
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 312/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung das Patientenrechtegesetz als Maßnahme, insbesondere zur Umsetzung von Artikel 25 und 26 der Konvention, ausgewiesen. Die Bundesregierung hat sich völkerrechtlich verpflichtet, die entsprechenden nationalen Umsetzungsvorschriften zu schaffen. Der Bundesrat fordert daher, dass dieser Verpflichtung durch eine Ergänzung des vorliegenden Gesetzentwurfs nachgekommen wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB *
14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB *
16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 3 BGB
26. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB
27. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB
28. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB
§ 630i Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen
29. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB
§ 630i Rücktritt vom Behandlungsvertrag
30. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V
31. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V
32. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V
34. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V
§ 65c Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern
35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V
36. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V
37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V
38. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V
39. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V
40. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V
41. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a -neu-
'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
42. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V
43. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V Dem Artikel 2 ist folgende Nummer 12 anzufügen:
44. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V
45. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention
46. Zur Einrichtung eines Härtefallfonds
47. Zum Patientenentschädigungsfonds*
Drucksache 721/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt - COM(2012) 663 final
... Auf der Grundlage dieser Mitteilung schlägt die Kommission einen Aktionsplan (Anhang 1) zur Gewährleistung des Erfolgs des Energiebinnenmarktes vor. Die Kommission fordert alle EU-Organe, Mitgliedstaaten und betroffenen Akteure auf, gemeinsam auf die Verwirklichung der vorgeschlagenen Maßnahmen gemäß dem vorgeschlagenen Zeitplan hinzuarbeiten. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans im Jahr 2014 überprüfen. Die Kommission wird entschlossen dafür sorgen, dass die Folgemaßnahmen zum Aktionsplan auf Ebene der Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene fest im europäischen Semester verankert sind, vor allem im Jahreswachstumsbericht, im Bericht über die Integration des Binnenmarkts und in den länderspezifischen Empfehlungen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte
2.1. Wir haben schon viel erreicht
Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher
Konkurrenzfähigere Preise
Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte
Eine sicherere Versorgung
2.2. Es kann noch mehr erreicht werden
Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher
Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien
Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen
Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze
3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes
3.1. Durchsetzung
3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets
3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten
3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen
3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher
3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?
3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen
5 Flexibilität
Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger
Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung
3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU
Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze
Bessere Demand Response in den Verteilernetzen
4. Fazit
Anhang 1 Aktionsplan für Europa
Drucksache 97/12 (Begründung)
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Europäischen Union (Neufassung) - COM(2012) 64 final
... Zur Unterstützung dieser vollständigen Umsetzung und zur Festlegung von Übergangszeiträumen sollte die Kommission zudem innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Neufassung der Verordnung und im Wege einer diesbezüglichen Übertragung von Durchführungsbefugnissen gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Neufassung der Verordnung ein Arbeitsprogramm für die Entwicklung und Einführung aller für die Umsetzung der Verordnung erforderlichen elektronischen Systeme erstellen. Zwischen diesem speziell auf die Umsetzung der Neufassung der Verordnung ausgerichteten IT-Arbeitsprogramm und dem in Artikel 8 Absatz 2 der Entscheidung Nr. 70/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel10 genannten mehrjährigen strategischen Aktionsplan einerseits und dem in Artikel 6 der Entscheidung Nr. 624/2007/EG zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen der Gemeinschaft (Zoll 2013)11 genannten jährlichen Arbeitsprogramm andererseits muss vollständige Übereinstimmung gewährleistet werden.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Hintergrund
Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften
Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Anhörung interessierter Kreise
Methoden der Anhörung, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Die Änderungen am Text zielen auf die Einhaltung der folgenden Kriterien ab:
3.2. Anpassung der Ermächtigungsbestimmungen des MZK an die Anforderungen der Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV
3.3. Aufschub des Datums für die Anwendung des Modernisierten Zollkodex
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Für Bauprodukte und -verfahren werden neue europäische Nachhaltigkeitsnormen erstellt, und die internationale Verbreitung der Eurocodes wird im Rahmen des Aktionsplans für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes in Zusammenarbeit mit dem strategischen Dreier-Forum24 vorangetrieben (2013-14).
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 77/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hochleistungsrechnen - Europas Position im weltweiten Wettlauf - COM(2012) 45 final
... 6. Ein Aktionsplan zur Erreichung einer Spitzenstellung Europas im Bereich HPC
1. Zweck
2. High-Performance Computing: Wozu?
3. Der Europäische Markt für High-Performance Computing
4. Erneuerung des HPC in Europa
5. Die vor uns liegenden Herausforderungen
6. Ein Aktionsplan zur Erreichung einer Spitzenstellung Europas im Bereich HPC
4 Einzelziele
6.1. Leitungsstrukturen auf EU-Ebene
6.2. Finanzausstattung
6.3. Verfahren zur vorkommerziellen Auftragsvergabe und Zusammenlegung von Ressourcen
6.4. Ausbau des europäischen HPC-Ökosystems
6.5. Ausschöpfung des HPC-Potenzials durch die Industrie
6.6. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 655/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... (10) Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen 18 hat der Rat der Europäischen Union die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 30. November 2009 aufgefordert zu gewährleisten, dass bei der Durchführung, Überprüfung und Weiterentwicklung der einschlägigen Initiativen der EU die Belange der Katastrophenverhütung und des Katastrophenmanagements und der UN-Hyogo-Rahmenaktionsplan 2005-2015, in dem auf die Notwendigkeit von Verfahren zur Bewertung von Katastrophenrisiken bei Infrastrukturgroßprojekten hingewiesen wird, berücksichtigt werden.
Drucksache 757/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 - innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert - COM(2012) 736 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 - innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert - COM(2012) 736 final
Drucksache 787/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Digitale Agenda für Europa - digitale Impulse für das Wachstum in Europa - COM(2012) 784 final
... 2. Gleichwohl bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das Verhältnis zwischen Digitaler Agenda und Europäischem eGovernment-Aktionsplan 2011 bis 2015 (COM(2010) 743 final) anzusprechen. Letzterer wurde bislang als maßgebliches Dokument für die Steuerung der europäischen Dimension des eGovernments (im größeren Rahmen der Digitalen Agenda aus dem Jahr 2010 (COM(2010) 245 final)) verstanden. Durch die Nichterwähnung in der aktuellen Mitteilung einerseits und den Hinweis auf den vorrangigen Beginn der neu vorgeschlagenen Maßnahmen andererseits bleibt seine Stellung im Gesamtgefüge der Aktivitäten der Kommission offen. Darüber hinaus ist auch die künftige Funktion der Expertengruppe eGovernment, die für die Begleitung der Umsetzung des Aktionsplans zuständig ist, unklar.
Drucksache 296/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Elfte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... Zur Abrundung dieser Regelungen soll in Umsetzung des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erarbeiteten und vom Bundeskabinett zustimmend zur Kenntnis genommenen Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette eine nationale Zulassungspflicht für Betriebe, die bestimmte Fette und Öle und daraus hergestellte Erzeugnisse als Futtermittel in den Verkehr bringen, eingeführt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Elfte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung
§ 3 Analysemethoden
§ 4 Untersuchung von Futtermitteln auf Pestizidrückstände
Artikel 2 Weitere Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 3 Aufhebung der Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-Verordnung
Artikel 4 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
Kosten / Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr: 2040: Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
Drucksache 21/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste KOM (2011) 942 endg.
... Die Steigerung von Online-Handel und -diensten auf europäischer Ebene setzt ein konzertiertes entschlossenes Handeln gemäß der digitalen Agenda für Europa 11 voraus. Die Kommission ist entschlossen, gemeinsam mit allen Beteiligten auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Viele der in der digitalen Agenda angekündigten Initiativen wurden bereits beschlossen oder stehen kurz vor der Annahme. 12 Die vorliegende Mitteilung ist auch als Fortschreibung der Mitteilung des Jahres 2009 13 zu sehen, deren Schlussfolgerungen nach wie vor Gültigkeit besitzen. Durch ihren Aktionsplan zur Weiterentwicklung der Online-Dienste leistet die Mitteilung einen weiteren Beitrag zur Umsetzung der digitalen Agenda und kommt zusammen mit dem Jahreswachstumsbericht 14 der Aufforderung des Europäischen Rates nach, einen Fahrplan für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts bis 2015 vorzulegen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stärkung des Vertrauens in den Digitalen Binnenmarkt
2.1. Erwarteter Nutzen
2.2. Strategie zur Erreichung dieser Ziele bis 2015
3. Die fünf Prioritäten
3.1. Ausweitung des legalen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsangebots
4 Hauptmassnahmen
3.2. Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter und Stärkung des Verbraucherschutzes
4 Hauptmassnahmen
3.3. Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme
4 Hauptmassnahmen
3.4. Wirksamere Missbrauchsbekämpfung und bessere Steitbeilegung
4 Hauptmassnahmen
3.5. Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen
4 Hauptmassnahmen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 662/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
... Illegaler Holzeinschlag ist ein international weit verbreitetes Problem von großer Bedeutung. Um den illegalen Holzeinschlag weltweit zu bekämpfen, wurde im Jahr 2003 der FLEGT-Aktionsplan der EU beschlossen (FLEGT = Forest Law Enforcement, Governance and Trade, also Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor). Zur Erreichung der hiermit verbundenen Ziele sind auf EU-Ebene insbesondere die Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Sachverhalt
III. Alternativen
IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte
V. Gesetzesfolgen
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Bund Länder
4 Kommunen
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Weitere Kosten
VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat
VII. Inkrafttreten und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2232: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 298/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum COM(2012) 225 final
... 5. "Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms", KOM (2010)
Mitteilung
1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020
2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen
3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen
3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit
3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel
• Die digitale Revolution
• Nachhaltiger Verbrauch
• Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit
3.3 Informationsflut - Wissensdefizit
3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert
3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen
4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung
4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen
4.2. Wissen erweitern
4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern
4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen
• Finanzdienstleistungen
• Lebensmittel
• Energie
• Reise und Verkehr
• Nachhaltige Produkte
5. Fazit
Drucksache 787/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Digitale Agenda für Europa - digitale Impulse für das Wachstum in Europa - COM(2012) 784 final
... 2. Gleichwohl bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das Verhältnis zwischen Digitaler Agenda und Europäischem eGovernment-Aktionsplan 2011 bis 2015 (COM(2010) 743 final) anzusprechen. Letzterer wurde bislang als maßgebliches Dokument für die Steuerung der europäischen Dimension des e-Governments (im größeren Rahmen der Digitalen Agenda aus dem Jahr 2010 (COM(2010) 245 final)) verstanden. Durch die Nichterwähnung in der aktuellen Mitteilung einerseits und den Hinweis auf den vorrangigen Beginn der neu vorgeschlagenen Maßnahmen andererseits bleibt seine Stellung im Gesamtgefüge der Aktivitäten der Kommission offen. Darüber hinaus ist auch die künftige Funktion der Expertengruppe eGovernment, die für die Begleitung der Umsetzung des Aktionsplans zuständig ist, unklar.
Drucksache 692/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
Drucksache 340/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt - COM(2012) 238 final
... 18. Schlussfolgerungen des Rates zum eGovernment-Aktionsplan 2011-2015, 3093. Tagung des Rates der Europäischen Union (Verkehr, Telekommunikation und Energie), Brüssel, 27. Mai 2011.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit
b Mehrwert Kriterium der Wirksamkeit
3.3 Erläuterung des Vorschlags im Einzelnen
3.3.1 Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
3.3.2 Kapitel II - Elektronische Identifizierung
3.3.3 Kapitel III -Vertrauensdienste 3.3.3.1 Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
3.3.3.2 Abschnitt 2 - Beaufsichtigung
3.3.3.3 Abschnitt 3 - Elektronische Signaturen
3.3.3.4 Abschnitt 4 - Elektronische Siegel
3.3.3.5 Abschnitt 5 - Elektronische Zeitstempel
3.3.3.6 Abschnitt 6 - Elektronische Dokumente
3.3.3.7 Abschnitt 7 - Elektronische Zustelldienste
3.3.4 Kapitel IV - Delegierte Rechtsakte
3.3.5 Kapitel V - D UR CHFÜHR Ungsrechtsakte
3.3.6 Kapitel VI - Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Binnenmarktgrundsatz
Kapitel II ELEKTRONISCHE Identifizierung
Artikel 5 Gegenseitige Anerkennung und Akzeptierung
Artikel 6 Bedingungen für die Notifizierung elektronischer Identifizierungssysteme
Artikel 7 Notifizierung
Artikel 8 Koordinierung
Kapitel III Vertrauensdienste
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 9 Haftung
Artikel 10 Vertrauensdiensteanbieter aus Drittländern
Artikel 11 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 12 Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen
Abschnitt 2 Beaufsichtigung
Artikel 13 Aufsichtsstelle
Artikel 14 Gegenseitige Amtshilfe
Artikel 15 Sicherheitsanforderungen an Vertrauensdiensteanbieter
Artikel 16 Beaufsichtigung qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter
Artikel 17 Beginn der Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste
Artikel 18 Vertrauenslisten
Artikel 19 Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
Abschnitt 3 Elektronische Signaturen
Artikel 20 Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Signaturen
Artikel 21 Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen
Artikel 22 Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten
Artikel 23 Zertifizierung qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten
Artikel 24 Veröffentlichung einer Liste zertifizierter qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten
Artikel 25 Anforderungen an die Validierung qualifizierter elektronischer Signaturen
Artikel 26 Qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen
Artikel 27 Bewahrung qualifizierter elektronischer Signaturen
Abschnitt 4 Elektronische Siegel
Artikel 28 Rechtswirkung elektronischer Siegel
Artikel 29 Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel
Artikel 30 Qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten
Artikel 31 Validierung und Bewahrung qualifizierter elektronischer Siegel
Abschnitt 5 Elektronische Zeitstempel
Artikel 32 Rechtswirkung elektronischer Zeitstempel
Artikel 33 Anforderungen an qualifizierte elektronische Zeitstempel
Abschnitt 6 Elektronische Dokumente
Artikel 34 Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Dokumente
Abschnitt 7 Qualifizierter elektronischer Zustelldienst
Artikel 35 Rechtswirkung des elektronischen Zustelldienstes
Artikel 36 Anforderungen an qualifizierte elektronische Zustelldienste
Abschnitt 8 Website-Authentifizierung
Artikel 37 Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung
Kapitel IV Delegierte Rechtsakte
Artikel 38 Befugnisübertragung
Kapitel V Durchführungsrechtsakte
Artikel 39 Ausschussverfahren
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 40 Berichterstattung
Artikel 41 Aufhebung
Artikel 42 Inkrafttreten
Anhang I Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen enthalten
Anhang II Anforderungen an qualifizierte Signaturerstellungseinheiten
Anhang III Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel enthalten
Anhang IV Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung Qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung enthalten:
Finanzbogen
Drucksache 136/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final
... (12) Die LULUCF-Aktionspläne der Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen zur Begrenzung oder Verringerung der THG-Emissionen und zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung des THG-Abbaus im LULUCF-Sektor enthalten. Jeder LULUCFAktionsplan sollte auch bestimmte Angaben enthalten, die in diesem Beschluss vorgegeben werden. Um bewährte Praktiken zu fördern, sollte im Anhang zu diesem Beschluss außerdem eine vorläufige Liste von Maßnahmen festgelegt werden, die auch Teil der genannten Aktionspläne sein können. Die Kommission sollte Inhalt und Durchführung der LULUCF-Aktionspläne der Mitgliedstaaten regelmäßig evaluieren und gegebenenfalls Empfehlungen zur Verstärkung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten abgeben.
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
Unmittelbarer Handlungsbedarf
Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel
Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Anhörungen von Interessenträgern
4 Folgenabschätzung
Zusammenfassung des Vorschlags
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit
b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten
Artikel 4 Allgemeine Anrechnungsvorschriften
Artikel 5 Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung
Artikel 6 Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung
Artikel 7 Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte
Artikel 8 Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen
Artikel 9 Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen
Artikel 10 LULUCF-Aktionspläne
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 13
Artikel 14
Anhang I Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1
Anhang II Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten
Anhang III Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7
Anhang IV Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen
Drucksache 577/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen - COM(2012) 537 final
... Damit ein funktionierender digitaler Markt auch neue Chancen für die Kultur- und Kreativwirtschaft bieten kann, wird die Kommission die Umsetzung der Maßnahmen weiter vorantreiben, die im Aktionsplan für den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste25 skizziert werden, darunter Initiativen zu Melde- und Abhilfeverfahren und zur Netzneutralität.
1. Eine weitgehend Ungenutzte Ressource für die Strategie Europa 2020
Wachstumsstarke Sektoren
3 Innovationskatalysator
Ein Schlüsselelement im globalen Wettbewerb und Soft Power
2. Herausforderungen als neue Wachstums- und Beschäftigungschancen Nutzen
3. Notwendigkeit einer vielschichtigen Strategie: Rolle der Mitgliedstaaten
Ein ganzheitlicher Ansatz für integrierte Strategien
Schwerpunkte der Politik
Wandel des Qualifikationsbedarfs
Besserer Zugang zu Kapital
Erweiterung des Marktes: neue Partnerschaften und Geschäftsmodelle
Vergrößerung der internationalen Reichweite
Mehr fruchtbare sektorübergreifende Zusammenarbeit
4. Mehrwert schaffen durch Massnahmen auf EU-Ebene
Ein geeigneter Rechtsrahmen
Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und des Peer Learning
2014 -2020: Mobilisierung einer breiten Palette spezifischer und allgemeiner Förderinstrumente
5. Überwachung der Fortschritte
Drucksache 745/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 19. Die Ergebnisse der Umgebungslärmrichtlinie zeigen, dass EU-weit sehr viele Menschen mit Lärmpegeln oberhalb der WHO-Empfehlungen belastet sind. Die Umgebungslärmrichtlinie fordert eine Lärmaktionsplanung bei Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Zur Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer Verbesserung führen, fehlen aber die Werkzeuge. Anstelle neuer Regelungen wird der bessere Vollzug der Maßnahmen als Schwerpunkt des Umweltaktionsprogramms angegeben. Grundsätzlich wird dieser Ansatz begrüßt, allerdings fehlen u.a. in der Umgebungslärmrichtlinie konkrete Vorgaben für den Vollzug und die Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. So ist eine Kontrolle des Vollzugs der Richtlinie, die sich rein auf die Datenerhebung (Lärmkartierung) und Aufstellung von Lärmaktionsplänen bezieht, nur dann sinnvoll, wenn klare Ziele genannt und Instrumente zur Zielerreichung bereitgestellt werden. Um eine Verbesserung der Lärmsituation zu erreichen, sollte sich der Fokus des Umweltaktionsprogramms daher auf konkret bestehende Richtlinien (z.B. Umgebungslärmrichtlinie), die erforderlichen Anpassungen dieser sowie die Synergieeffekte verschiedenen Richtlinien (Umgebungslärm/Luftreinhaltung vs. Verkehr) richten. Folgende Punkte sollten im Rahmen des Umweltaktionsprogramms für eine Verbesserung der Umgebungslärmrichtlinie aufgenommen und überarbeitet werden:
Drucksache 757/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 - innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert - COM(2012) 736 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 - innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert - COM(2012) 736 final
Drucksache 156/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG über die Hafenstaatkontrolle - COM(2012) 129 final
... 1. Konnte eine Beschwerde in Bezug auf Angelegenheiten, die im Seearbeitsübereinkommen geregelt sind, nicht an Bord beigelegt werden, hat der Hafenstaat-Besichtiger unverzüglich den Flaggenstaat zu benachrichtigen und sich darum zu bemühen, dass ihm innerhalb einer vorgeschriebenen Frist Ratschläge und ein Aktionsplan mit Abhilfemaßnahmen übermittelt werden. Ein Bericht über die Überprüfung ist auf elektronischem Wege an die in Artikel 24 genannte Überprüfungsdatenbank zu übermitteln.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Das Seearbeitsübereinkommen
1.2. Die Verantwortlichkeiten des Hafenstaats im Rahmen des Seearbeitsübereinkommens
1.3 Geltende Rechtsvorschriften der EU
1.3.1 Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle6
1.3.2 Richtlinie 2009/13/EG
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Inhalt des Vorschlags
3.1.1 Änderung der Richtlinie über die Hafenstaatkontrolle
3.1.2 Einzelerläuterungen zum Vorschlag
3.1.3 Unterlagen zur Erläuterung der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiaritätsprinzip
3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5 Wahl des Instruments
3.6 Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 2009/16/EG
Artikel 18a Beschwerden im Zusammenhang mit dem Seearbeitsübereinkommen
Artikel 30a Delegierte Rechtsakte
Artikel 30b Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 31 Ausschuss
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 757/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 - innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert - COM(2012) 736 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 - innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert - COM(2012) 736 final
Mitteilung
1. Einleitung
2. elektronische Gesundheitsdienste in Europa - Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen für die europäischen Gesundheitssysteme
2.2. Chancen durch Entfaltung des Marktpotenzials
2.3. Hindernisse beim Ausbau elektronischer Gesundheitsdienste
3. ZIELVORSTELLUNG
4. Herstellung einer breiteren Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste
4.1. Lösung technischer und semantischer Fragen durch Förderung EU-weiter Normung, Interoperabilitätsprüfung und -zertifizierung
4.2. Lösung der organisatorischen Fragen
4.3. Klärung rechtlicher Fragen
5. Unterstützung der Forschung, Entwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste
5.1. Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Innovation
5.2. Förderung der Entwicklung eines wettbewerbsgeprägten Marktes für elektronische Gesundheitsdienste
6. ERLEICHTERUNG der Einführung und Gewährleistung der weiteren Verbreitung elektronischer Gesundheitsdienste
6.1. FazilitätConnecting Europe
6.2. Kohäsionspolitik
6.3. Fähigkeiten und digitale Kompetenzen im Gesundheitsbereich
6.4. Messung des Mehrwerts
7. Förderung des politischen Dialogs und der Internationalen Zusammenarbeit IM Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste auf weltweiter Ebene
8. Schlussfolgerungen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.