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22 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aktionsfeld"


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Drucksache 280/1/20

... 9. Für den Ernährungsbereich fehlen nach Auffassung des Bundesrates konkrete Zielsetzungen in der vorgelegten Strategie. Die Erhöhung des Anteils pflanzlicher Proteine in der Ernährung ist dabei aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ein wichtiger Baustein, um auf der Erzeugungsseite die Ziele für mehr Tierwohl, weniger Nährstoffüberschüsse und ein Mehr an Biodiversität realisieren zu können. Weitere ernährungspolitische Aktionsfelder sollten aus Sicht des Bundesrates ein gesundes Ernährungsumfeld (inklusive der Möglichkeit, bei der öffentlichen Beschaffung für Kantinen weitere Nachhaltigkeitskriterien festlegen zu können), mögliche Anreize bei Steuern und Abgaben für nachhaltig, regional oder besonders tiergerecht erzeugte Produkte sowie Vorgaben für Fertigprodukte (zum Beispiel Höchstgehalte an Zucker, gesättigten Fettsäuren und Salz in bestimmten verarbeiteten Lebensmitteln) sein.



Drucksache 308/14 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren auf EU-Ebene zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten darauf hinzuwirken, dass die Kommission ihren Richtlinienvorschlag nochmals überdenkt und mit den Mitgliedstaaten intensiv diskutiert. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass die Kommission die Themen Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz im Zusammenhang sieht und mit der vorgelegten Änderungsrichtlinie im ersten Ansatz umsetzen will. Mit der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie läuft die Union jedoch Gefahr, dass der zweite Schritt vor dem ersten getan wird, denn die konsequente, EU-weite Umsetzung des derzeit geltenden Rechts bietet immer noch ein breites Aktionsfeld mit beachtlichen Herausforderungen. Darüber hinaus sind weite Passagen der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie und einige darin enthaltene Ideen hinsichtlich Realisierbarkeit und Sinnhaftigkeit sowie die Verhältnismäßigkeit, insbesondere bezüglich des Verwaltungsaufwands, zu prüfen und intensiv mit den Mitgliedstaaten zu diskutieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 308/1/14

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren auf EU-Ebene zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten darauf hinzuwirken, dass die Kommission ihren Richtlinienvorschlag nochmals überdenkt und mit den Mitgliedstaaten intensiv diskutiert. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass die Kommission die Themen Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz im Zusammenhang sieht und mit der vorgelegten Änderungsrichtlinie im ersten Ansatz umsetzen will. Mit der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie läuft die Union jedoch Gefahr, dass der zweite Schritt vor dem ersten getan wird, denn die konsequente, EU-weite Umsetzung des derzeit geltenden Rechts bietet immer noch ein breites Aktionsfeld mit beachtlichen Herausforderungen. Darüber hinaus sind weite Passagen der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie und einige darin enthaltene Ideen hinsichtlich Realisierbarkeit und Sinnhaftigkeit sowie die Verhältnismäßigkeit, insbesondere bezüglich des Verwaltungsaufwands, zu prüfen und intensiv mit den Mitgliedstaaten zu diskutieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 311/14 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat merkt an, dass aus der Kommissionsmitteilung resultierende Vorhaben sowie darin enthaltene Ideen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit noch geprüft und intensiv mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden müssen. Die vorgelegte Mitteilung, so sie denn konsequent in EU-Recht umgesetzt werden würde, läuft Gefahr, dass der zweite Schritt vor dem ersten getan wird, denn die konsequente, EU-weite Umsetzung des schon derzeit geltenden Rechts bietet immer noch ein breites Aktionsfeld mit beachtlichen Herausforderungen.



Drucksache 311/1/14

... 3. Der Bundesrat merkt an, dass aus der Kommissionsmitteilung resultierende Vorhaben sowie darin enthaltene Ideen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit noch geprüft und intensiv mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden müssen. Die vorgelegte Mitteilung, so sie denn konsequent in EU-Recht umgesetzt werden würde, läuft Gefahr, dass der zweite Schritt vor dem ersten getan wird, denn die konsequente, EU-weite Umsetzung des schon derzeit geltenden Rechts bietet immer noch ein breites Aktionsfeld mit beachtlichen Herausforderungen.



Drucksache 242/12

... Die Förderung der Produktion hochwertiger Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche kommt nicht nur den jungen Leuten, sondern auch der Entwicklung des digitalen Binnenmarktes zugute. Diese Strategie hat zwei Aktionsfelder, die eng miteinander verflochten sind und nur bei paralleler Durchführung zu Ergebnissen führen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/12




1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?

1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten

1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme

1.2.1. Marktfragmentierung

1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten

1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte

1.2.4. Mangelnde Kenntnisse

2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder

2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche

2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder

2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder

2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung

2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen

2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend

2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer

2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder

2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen

2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten

2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen

2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben

2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials

2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 877/11

... Mit der vorliegenden Mitteilung, die auch eine Folgemaßnahme zur Binnenmarktakte5 darstellt, wird ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorgestellt, der drei komplementäre Aktionsfelder umfasst:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 810/1/10

... 6. Die große Bandbreite von Aktionsfeldern und Projekten innerhalb der vorgeschlagenen thematischen Säulen bietet eine gute Grundlage für eine Stärkung der europäischen Integration auf lokaler und regionaler Ebene. Die Verknüpfung von wirtschaftlicher Stärkung mit der Verbesserung der kulturellen Integration, dem Ausbau von Innovation, der Verbesserung bei Fragen der inneren Sicherheit sowie dem Schutz der Umwelt als spezifischem und horizontalem Ziel trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung dieses wichtigen europäischen Großraums bei.



Drucksache 810/10 (Beschluss)

... 5. Die große Bandbreite von Aktionsfeldern und Projekten innerhalb der vorgeschlagenen thematischen Säulen bietet eine gute Grundlage für eine Stärkung der europäischen Integration auf lokaler und regionaler Ebene. Die Verknüpfung von wirtschaftlicher Stärkung mit der Verbesserung der kulturellen Integration, dem Ausbau von Innovation, der Verbesserung bei Fragen der inneren Sicherheit sowie dem Schutz der Umwelt als spezifischem und horizontalem Ziel trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung dieses wichtigen europäischen Großraums bei.



Drucksache 216/09 (Beschluss)

... 2. Von den in der Mitteilung genannten Aktionsfeldern ist primär der Punkt der Verbesserung der Wirksamkeit existierender strategischer Verhütungsinstrumente voranzutreiben. Die erforderlichen praktischen Maßnahmen sind dabei nicht von weiteren wissenschaftlichen oder statistischen Ausarbeitungen abhängig zu machen. Die wissenschaftliche Erkenntnisgewinnung über die Verhütung von Katastrophen hat auf EU-Ebene bereits eine längere Tradition (vgl. Antwort der Kommission auf die Anfrage Nr. 1369/87, ABl. C 244 vom 19. September 1988, S. 6; Antwort auf die Anfrage E-450/94, ABl. C 17 vom 23. Januar 1995, S. 31 bzw. auf die Anfrage 857/87, ABl. C 303 vom 28. November 1988, S. 2; Studie des Europäischen Parlaments "



Drucksache 216/1/09

... 2. Von den in der Mitteilung genannten Aktionsfeldern ist primär der Punkt der Verbesserung der Wirksamkeit existierender strategischer Verhütungsinstrumente voranzutreiben. Die erforderlichen praktischen Maßnahmen sind dabei nicht von weiteren wissenschaftlichen oder statistischen Ausarbeitungen abhängig zu machen. Die wissenschaftliche Erkenntnisgewinnung über die Verhütung von Katastrophen hat auf EU-Ebene bereits eine längere Tradition (vgl. Antwort der Kommission auf die Anfrage Nr. 1369/87, ABl. C 244 vom 19. September 1988, S. 6; Antwort auf die Anfrage E-450/94, ABl. C 17 vom 23. Januar 1995, S. 31 bzw. auf die Anfrage 857/87, ABl. C 303 vom 28. November 1988, S. 2; Studie des Europäischen Parlaments "



Drucksache 452/08

... Außerdem steht die Kommission auf dem Standpunkt, dass sich die EU bei der praktischen Umsetzung ihrer Solidaritätsbekundungen gegenüber Drittländern auf drei im Ansatz verschiedene aber im Kern miteinander verknüpfte Aktionsfelder konzentrieren sollte:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/08




1. Einführung

1.1. Hintergrund

1.2. Tendenzen

2. Übergeordnete Ziele des gemeinsamen Europäischen Asylsystems

3. Qualitativ bessere und stärker vereinheitlichte Standards im Bereich des internationalen Schutzes

3.1. Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern Mindestnormen-Richtlinie

3.2. Asylverfahrensrichtlinie

3.3. Anerkennungsrichtlinie

4. Praktische Zusammenarbeit

5. Förderung von Verantwortung und Solidarität

5.1. Solidarität und gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der EU

5.1.1. Änderung des Dublin-Systems

5.1.2. Solidaritätsmechanismen

5.2. Solidarität nach außen

5.2.1. Regionale Schutzprogramme

5.2.2. Wiederansiedlung

5.2.3. Gut organisierte und regelgerechte Ankunft von Schutzbedürftigen

6. SCHLUSSFOLGERUNG


 
 
 


Drucksache 521/07

... Das anhaltende Lohngefälle zeigt allerdings, dass es notwendig ist, über spezifische Wege nachzudenken, um ungerechtfertigte Lohnunterschiede zu verringern. Vorrangig sind dabei vier Aktionsfelder zu nennen. Soweit es die Gesetzgebung angeht, muss die Kommission darüber wachen, dass der bereits existierende Rahmen in vollem Umfang umgesetzt und angewandt wird, und zugleich Möglichkeiten der Verbesserung ausfindig machen. Auf den Gebieten, die ihre Kompetenzen übersteigen, wird die Kommission auf den aktiven Einsatz aller Akteure zählen, besonders die der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner. Insbesondere geht es darum, die Europäische Strategie für Wachstum und Beschäftigung vollständig auszunutzen und gleiche Gehaltszahlungen durch die Arbeitgeber zu fördern. In der Tat sind es die Arbeitgeber, die in erster Linie das Prinzip von gleicher Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit anwenden müssen. Abschliessend ist zu erwähnen, dass auch der Austausch guter Praktiken auf Gemeinschaftsebene dabei helfen wird, dieses Problem besser zu verstehen und innovative Lösungen bekannt zu machen, um es zu bekämpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern: Ein Komplexes und dauerhaftes Phänomen

2.1. Was ist mit Lohngefälle gemeint?

2.2. Grundzüge des Lohngefälles in der Europäischen Union

3. Bekämpfung der ungleichen Entlohnung von Frauen und Männern

3.1. Die Möglichkeiten zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens und seiner Umsetzung analysieren

3.2. Europäische Strategie für Wachstum und Beschäftigung voll ausschöpfen

3.3. Bei den Arbeitgebern für die Gleichheit des Arbeitsentgelts werben

3.4. Den Austausch bewährter Verfahren auf Gemeinschaftsebene unterstützen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 533/07

... " identifizierten Aktionsfelder –

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/07




Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 – 2008 Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007

Teil I

1. Einleitung

1.1. Institutioneller Rahmen

1.2. Aktuelle Wirtschaftslage

2. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten – soziale Sicherheit wahren

2.1. Konsolidierung fortsetzen

2.2. Soziale Sicherungssysteme reformieren

3. Strukturellen Wandel voranbringen

3.1. Wissensgesellschaft ausbauen

3.2. Wettbewerbsfähigkeit und Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit stärken

4. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten

5. Ausblick

Anhang zum
Teil I

Teil II
Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung im Rahmen des Nationalen Reformprogramms 2006 – 2007


 
 
 


Drucksache 500/06

... 2. In den Jahresaktionsprogrammen sind die Ziele, die Aktionsfelder, die erwarteten Ergebnisse, die Managementverfahren und das geplante Finanzierungsvolumen festgelegt. Sie enthalten eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme zugewiesenen Beträge und einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung. Die Ziele sind messbar und haben zeitlich gebundene Benchmarks.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/06




Begründung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Geltungsbereich

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Komplementarität und Kohärenz der Gemeinschaftshilfe

Titel II
Durchführung

Artikel 4
Allgemeiner Durchführungsrahmen

Artikel 5
Strategiepapiere und deren überarbeitete Fassungen

Artikel 6
Jahresaktionsprogramme

Artikel 7
Sondermaßnahmen

Artikel 8
Unterstützende Maßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Mittelbindungen

Artikel 12
Art der Finanzierungsmaßnahmen

Artikel 13
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Jahresbericht

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 97/05

... Die Vorschrift enthält in den Nummern 1 bis 4 die Begriffsbestimmungen, von denen das Gesetz in Bezug auf das Verständnis der gesundheitlichen Prävention ausgeht. Danach gehören zur gesundheitlichen Prävention alle Bereiche von der Primär - über die Sekundär- bis hin zur Tertiärprävention sowie auch die Gesundheitsförderung. Mit der in Nummer 4 vorgenommenen Einbeziehung der Gesundheitsförderung in den Präventionsbegriff des Gesetzes wird das präventive Potenzial, das durch die Stärkung von Gesundheitsressourcen und -fähigkeiten zukünftig stärker ausgeschöpft werden soll, auch angemessen begrifflich erfasst. Die Begriffsbestimmungen gehen damit von einem erweiterten Verständnis der gesundheitlichen Prävention aus, das einerseits der Gesundheitsförderung auf Grund ihrer großen Bedeutung einen eigenständigen Stellenwert beimisst, ohne damit Überschneidungen mit der primären und tertiären Prävention auszublenden. Darüber hinaus grenzen die einzelnen Definitionen die Aktionsfelder der Prävention voneinander ab, sodass eine Einordnung von Präventionsmaßnahmen in die unterschiedlichen Präventionsbereiche erleichtert wird. Die Begriffsbestimmungen sollen die Vielzahl unterschiedlicher Definitionen, mit denen gesundheitliche Prävention in den Gesetzen der Sozialversicherung bisher umschrieben wird, ablösen und bewirken, dass ein einheitliches Verständnis von Prävention entsteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Präventionsgesetz (PrävG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Gesundheitliche Prävention

§ 3
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 4
Vorrang von gesundheitlicher Prävention

§ 5
Eigenverantwortung

§ 6
Verantwortung für die gesundheitliche Prävention

§ 7
Soziale Präventionsträger

§ 8
Vorbehalt abweichender Regelungen

§ 9
Gesundheitsberichterstattung des Bundes

§ 20
Wirksamkeit und Qualitätssicherung

§ 21
Grundsätze

§ 22
Mitwirkung der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung

§ 23
Aufbringung und Verteilung der Mittel für primäre Prävention und Gesundheitsförderung

§ 24
Verwendung nicht abgerufener Mittel

§ 25
Berichterstattung der sozialen Präventionsträger und der gemeinsamen Entscheidungsgremien in den Ländern

§ 26
Präventionsbericht

Artikel 2
Gesetz über die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung(Präventionsstiftungsgesetz - PrävStiftG)

§ 1
Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

§ 2
Zweck der Stiftung

§ 3
Stiftungsvermögen

§ 4
Satzung

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 7
Kuratorium

§ 8
Vorstand

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen

Artikel 3
Gesetz über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA-Gesetz - BZgAG)

§ 1
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

§ 2
Aufgaben der Bundeszentrale

§ 3
Aufklärung zur gesundheitlichen Prävention

§ 4
Aufklärung zur Suchtprävention

§ 5
Aufklärung zur Prävention von Infektionskrankheiten

§ 6
Umfang der Tätigkeit, Zielsetzung, Qualitätssicherung

§ 7
Forschung

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

§ 9
Aufgabendurchführung

§ 10
Zusammenarbeit

§ 11
Aufträge Dritter

§ 12
Aufsicht im besonderen Fall

§ 13
Beschäftigte

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 20b
Betriebliche Gesundheitsförderung

§ 20c
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

§ 20d
Förderung der Selbsthilfe

§ 21
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)

§ 22
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)

§ 23
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten

§ 24
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter

Vierter Abschnitt

§ 25
Untersuchungen zur sekundären Prävention von Krankheiten

§ 26
Kinderuntersuchung zur sekundären Prävention von Krankheiten

Artikel 7
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Artikel 8
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention.

Zweites Kapitel Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ 1a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

Artikel 9
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Sechster Abschnitt

§ 45d
Grundsätze

§ 45e
Leistungen zur Verhaltensprävention

§ 45f
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 14
Vorrang der Prävention von Behinderungen und Rehabilitation

Artikel 12
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Potenziale der gesundheitlichen Prävention

II. Instrumente und Maßnahmen des Gesetzes

III. Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Informationsgrundlagen für gesundheitliche Prävention Zu § 9 Gesundheitsberichterstattung des Bundes

Zu Abschnitt 3 Zielorientierung und Koordinierung der primären Prävention und Gesundheitsförderung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Gesundheitliche Aufklärung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 5 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung Zu § 15 Verhaltensprävention

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Modellvorhaben Zu § 21 Grundsätze

Zu § 22

Zu Abschnitt 7 Umfang und Verteilung der Mittel

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 8 Weiterentwicklung der gesundheitlichen Prävention

Zu § 25

Zu § 26

Zu Artikel 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 20a

Zu § 20c

Zu § 20d

Zu den Nummern 7 bis 20

Zu Artikel 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 12

Zu Artikel 8

Zu § 1a

Zu § 1b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 9

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

C. Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 605/05

... Ein Grundsatz der Gemeinschaft, der im Interesse einer wirksamen Hilfe zu den wichtigsten zählt, besteht darin, Schwerpunkte zu legen. Hierzu wird im Zuge der Programmierung der Gemeinschaftshilfe eine begrenzte Anzahl an Aktionsfeldern ausgewählt, statt die Anstrengungen auf zu viele Sektoren zu verteilen. Diese Auswahl erfolgt in den einzelnen Ländern und Regionen, um den Verpflichtungen in punkto Partnerschaft, Eigenverantwortung und Anpassung nachzukommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/05




1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5

2. Gemeinsame Grundsätze 8

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24

„Der Europäische Konsens“ Einleitung

Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.

ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union

1. eine gemeinsame Entwicklungsvision

1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik

1.2. Werte, die die EU verbinden

1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda

1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich

1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung

1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit

1.5.2. ... von Entwicklung und Migration

1.5.3. ... von Entwicklung und Handel

1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt

1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung

2. gemeinsame Grundsätze

2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit

2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft

2.3. Ein vertiefter politischer Dialog

2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie

4.1. Aufstockung der Finanzmittel

4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe

4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung

4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen

4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung

ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft

Anhang

1. Die besondere ROLLE der Kommission

2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept

2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit

2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern

3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität

3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens

3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts

3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit


 
 
 


Drucksache 352/1/05

... 5. Nach Auffassung des Bundesrates ist dringend zu prüfen, ob insbesondere unter den Aspekten Subsidiarität und Mehrwert für die EU die Einrichtung der verschiedenen Fonds notwendig ist. Der Bundesrat sieht auch keinen Anlass für eine pauschale, im Fall der neuen Mitgliedstaaten sogar höhere Mittelausstattung, die unabhängig von tatsächlichen Leistungen in den Aktionsfeldern des jeweiligen Fonds erfolgt. Darüber hinaus begegnen die Vorgaben zur Verteilung der restlichen Fondsmittel Bedenken, zumal sie auf statistische Merkmale gestützt werden sollen, die EU-einheitlich vielfach nicht zweifelsfrei zu ermitteln sind.

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Drucksache 352/1/05




Einzelheiten zum Europäischen Fonds für Integration

Einzelheiten zum Europäischen Flüchtlingsfonds EFF III

Einzelheiten zum Außengrenzenfonds

Einzelheiten zum Europäischen Rückkehrfonds


 
 
 


Drucksache 285/05

... Es bieten sich mehrere Bereiche an, in denen Synergien zwischen Verbraucherschutz und Gesundheitspolitik der EU erzielt werden können, so dass sich ein weites Feld für komplementäres Handeln auf folgenden Aktionsfeldern auftut:

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Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


Drucksache 285/1/05

... 3. Ferner begrüßt der Bundesrat das mit dem Vorschlag für ein neues gemeinschaftliches Aktionsprogramm in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007 bis 2013) verfolgte Ziel, die EU insgesamt bürgernäher zu gestalten und den gemeinsamen Herausforderungen in beiden Politikfeldern durch ein komplementäres Handeln auf verschiedenen Aktionsfeldern zu begegnen. Er unterstützt den Ansatz der Kommission, Themen und Aktivitäten des Gesundheits- und Verbraucherschutzes soweit sachlich geboten zusammenzuführen und möglichst effektiv und effizient auszurichten.



Drucksache 285/05 (Beschluss)

... 2. Ferner begrüßt der Bundesrat das mit dem Vorschlag für ein neues gemeinschaftliches Aktionsprogramm in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007 bis 2013) verfolgte Ziel, die EU insgesamt bürgernäher zu gestalten und den gemeinsamen Herausforderungen in beiden Politikfeldern durch ein komplementäres Handeln auf verschiedenen Aktionsfeldern zu begegnen. Er unterstützt den Ansatz der Kommission, Themen und Aktivitäten des Gesundheits- und Verbraucherschutzes, soweit sachlich geboten, zusammenzuführen und möglichst effektiv und effizient auszurichten.



Drucksache 907/04

... Mit der Bezugnahme auf die Charta würde sich für die Agentur ein sehr weites Aktionsfeld eröffnen; dies gilt umso mehr, wenn sie den Aspekt der Achtung der Grundrechte nicht nur in den Beziehungen zwischen Einzelpersonen und den EU-Organen oder den Mitgliedstaaten, sondern auch in allen sozialen Beziehungen zwischen Einzelnen, wie dies derzeit in Bezug auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit der Fall ist, behandeln soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 907/04




Mitteilung

1. Einleitung

2. Handlungsfeld der Agentur

2.1. Auf den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts bzw. des EU-Rechts beschränkter Auftrag

2.2. Artikel 7 EU-Vertrag umfassender Auftrag

3. mit welchen Rechten und Themen wird SICH die Agentur befassen?

4. RÄUMLICHER Geltungsbereich

5. der Agentur ZU übertragende Aufgaben

5.1. Informationssammlung und -analyse

5.2. Stellungnahmen für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten

5.3. Eine Strategie für Kommunikation und Dialog

6. VERBINDUNGEN mit der Zivilgesellschaft festigen

7. Synergien mit anderen Organen

7.1. Mit dem Europarat

7.2. Mit den einzelstaatlichen Menschenrechtsorganisationen

7.3. Mit dem Netz unabhängiger Sachverständiger im Bereich Grundrechte

8. Struktur der Agentur

Anlage
: Quellenangaben


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.