Drucksache 3/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... Indem der Entwurf die Haftungsklage nicht jedem Aktionär mit einer Aktie eröffnet, folgt er der Erkenntnis, dass sich die Aktionärsstruktur moderner börsennotierter Aktiengesellschaften erheblich gewandelt hat. Der langfristig unternehmerisch beteiligte Aktionär wird in der modernen Aktiengesellschaft zunehmend durch Anlegeraktionäre ergänzt oder von ihnen abgelöst, die ihre Beteiligung zum Zwecke der Kapitalanlage erwerben, unter Renditegesichtspunkten halten und aufgrund ihrer geringen Beteiligungsquote keine unternehmerischen Ziele in der Gesellschaft verfolgen wollen und auch objektiv nicht verfolgen können. Dieser Trend ist erwünscht. Die Verbesserung der Kapitalmarktkultur in Deutschland und die Verbreitung der Aktie als Anlageinstrument in weiten Bevölkerungsschichten ist durch eine umfangreiche und erfolgreiche Aktienrechtsnovellierung und Finanzmarktförderungsgesetzgebung in den letzten Jahren bewusst gefördert worden. Die Beteiligung möglichst weiter Teile der Bevölkerung am Produktivvermögen ist ein gesellschaftspolitisches Anliegen des Gesetzgebers. Große börsennotierte Gesellschaften haben heute mehrere Hunderttausend, teilweise über eine Million Aktionäre weltweit. Es ist eine logische Konsequenz dieser strukturellen Veränderungen, auch die aktienrechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. Der Gesetzentwurf versucht daher durch eine typisierende Betrachtung Aktionäre mit eher unternehmerischem Interesse und solche mit vorrangiger Anlageorientierung anhand des ökonomischen Gewichts ihrer Beteiligung zu unterscheiden. Er hält daher an Quoren-Regelungen fest, gibt aber zugleich den Aktionären die Möglichkeit, untereinander zu kommunizieren und durch Zusammenschluss eine Minderheit von wirtschaftlichem Gewicht zu bilden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
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