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"Aktien- und Stimmrechtskonten"


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Drucksache 28/06

... Absatz 1 untersagt jegliche Art der Aktiensperrung. Durch die Sperrung ihres Aktienbestands werden Aktionäre von der Ausübung ihrer Stimmrechte abgehalten, da sie ihre Aktien während eines Zeitraums von mehreren Tagen vor einer Hauptversammlung nicht veräußern können. Aufgrund möglicher Marktschwankungen während der Sperrfrist ist die Aktiensperrung mit einem sehr hohen finanziellen Risiko verbunden. Es hat sich gezeigt, dass auch Regelungen, die vorbehaltlich einer anschließenden Neuabstimmung von Aktien- und Stimmrechtskonten eine Veräußerung von Aktien während der Sperrfrist zulassen, keine befriedigende Lösung darstellen. Ein Grund dafür liegt darin, dass den Anlegern häufig nicht bekannt ist, dass sie ihre Aktien während der Sperrfrist doch veräußern können, und derartige Regelungen deshalb nicht begreifen. Außerdem ist die Neuabstimmung von Aktienbestand und Stimmrechten aufwändig und fehleranfällig, was dazu führen kann, dass abgegebene Stimmen nicht berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/06




Begründung

1. Einführung

1.1. Kontext

1.2. Ziele dieses Vorschlags

2. ERLÄUTERUNG der Artikel

2.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

2.1.1. Artikel 1 - Gegenstand und Anwendungsbereich

2.1.2. Artikel 2 - Begriffsbestimmungen

2.1.3. Artikel 3 - Strengere Anforderungen auf nationaler Ebene

2.1.4. Artikel 4 - Gleichbehandlung der Aktionäre

2.2. Kapitel II: Hauptversammlung

2.2.1. Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung

2.2.2. Artikel 6 - Recht zur Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung und zur

2.2.3. Artikel 7 - Zugang zur Hauptversammlung

2.2.4. Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

2.2.5. Artikel 9 - Fragerecht

2.2.6. Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung

2.2.7. Artikel 11 - Bestellung des Stimmrechtsvertreters

2.2.8. Artikel 12 - Abstimmung in Abwesenheit

2.2.9. Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung

2.2.10. Artikel 14 - Auszählung der Stimmen

2.2.11. Artikel 15 - Informationen nach der Hauptversammlung

2.3. Kapitel III: Schlussbestimmungen

2.3.1. Artikel 17 - Änderungen

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Strengere Anforderungen auf nationaler Ebene

Kapitel II
: HAUPTVERSAMMLUNGEN

Artikel 4
Gleichbehandlung der Aktionäre

Artikel 5
Einladung zur Hauptversammlung

Artikel 6
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen

Artikel 7
Zugang zur Hauptversammlung

Artikel 8
Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

Artikel 9
Fragerecht

Artikel 10
Stimmrechtsvertretung

Artikel 11
Bestellung des Stimmrechtsvertreters

Artikel 12
Abstimmung in Abwesenheit

Artikel 13
Weisungsgebundene Abstimmung

Artikel 14
Auszählung der Stimmen

Artikel 15
Informationen nach der Hauptversammlung

Kapitel III
: Schlussbestimmungen

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Änderungen

Artikel 18

Artikel 19


 
 
 


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