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"Akkreditierungssystem"


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0327/04
0732/04
0795/04B
Drucksache 252/07

... Darüber hinaus haben viele europäische Forschungseinrichtungen in den letzten Jahren Wissenstransferbüros eingerichtet, mit denen die Zusammenarbeit sowie die Verwertung von Forschungsergebnissen und deren Übernahme durch die Wirtschaft verbessert werden sollen. Deren Erfolg hängt sowohl von den Fähigkeiten und Kompetenzen ihrer Mitarbeiter ab als auch von der strategischen Bedeutung ihrer Funktion und Autonomie des Managements. Die Mitarbeiter, die im Bereich des Wissenstransfers tätig sind, müssen eine breite Palette an Fähigkeiten besitzen, um ihre Aufgaben effektiv durchzuführen. Dennoch werden häufig relativ unerfahrene Mitarbeiter auf solche Positionen gesetzt. In einer begrenzten Anzahl von Ländern gibt es entsprechende Weiterbildungsprogramme, diese sind aber oft in Bezug auf die Kosten und/oder das Angebot unangemessen. Die Kommission untersucht gegenwärtig Möglichkeiten, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Sieben Mitgliedstaaten10 bauen derzeit mit Unterstützung der Kommission11 ein System auf, um neue Wissenstransferbeauftragte mit einer von allen Beteiligten anerkannten Qualifikation auszubilden. Darüber hinaus bemüht sich PROTON Europe12, auf Arbeiten des britischen Institute for Knowledge transfer13 aufbauend, um ein Akkreditierungssystem für bereits tätige Wissenstransferbeauftragte, das sich auf deren Erfahrungen und Leistungsbilanzen stützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/07




1. Der Handlungsbedarf

2. Die Industrie und die Forschungseinrichtungen - Gemeinsam auf dem Weg zu einer Wissenswirtschaft

2.1. Schaffung der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wissenstransfer

2.2. Förderung von unternehmerischem Denken

3. Verwirklichung des Ziels durch die Zusammenarbeit von Mitgliedsataaten und Gemeinschaft

3.1. Das Europäische Technologieinstitut

3.2. Zusammenarbeit

Förderung des Austauschs zwischen Forschungseinrichtungen und KMU

Messung der Fortschritte

3.3. Finanzielle Unterstützung

Staatliche Beihilfen

EU-Kohäsionspolitik

EG-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung RP und für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 135/07

... Die eingegangenen Reaktionen bestätigen, dass mit den vorgeschlagenen Rechtsakten kein neues System geschaffen, sondern auf dem bestehenden aufgebaut werden sollte. Somit soll für das bestehende Akkreditierungssystem eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, anstatt es durch ein anderes System zu ersetzen. Sie bestätigen erneut, dass diese Tätigkeit als staatliche Aufgabe erhalten bleiben und damit keinem gewerblichen Wettbewerb ausgesetzt sein sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Grundsätze für die Ausarbeitung von Rechtsakten der Gemeinschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Öffentliche Interessen: Schutzniveau

Artikel 3
Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 4
EG-Konformitätserklärung

Artikel 5
Konformitätsbewertung

Titel II
Musterbestimmungen für Rechtsakte der Gemeinschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten

Kapitel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Artikel 7
Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 8
Bevollmächtigte

Artikel 9
Verpflichtungen der Importeure

Artikel 10
Verpflichtungen der Händler

Artikel 11
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 12
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel 3
Konformität des Produkts

Artikel 13
Konformitätsvermutung

Artikel 14
Formale Einwände gegen harmonisierte Normen

Artikel 15
EG-Konformitätserklärung

Artikel 16
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 17
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Kapitel 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 18
Notifizierung

Artikel 19
Notifizierende Behörden

Artikel 20
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 21
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 22
Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 23
Konformitätsvermutung

Artikel 24
Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 25
Akkreditierte interne Stellen

Artikel 26
Anträge auf Notifizierung

Artikel 27
Notifizierungsverfahren

Artikel 28
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 29
Änderungen der Notifizierung

Artikel 30
Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

Artikel 31
Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 32
Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 33
Erfahrungsaustausch

Artikel 34
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel 5
Schutzklauselverfahren

Artikel 35
Verfahren zur Behandlung von Produkten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene

Artikel 36
Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 37
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Produkte

Artikel 38
Formale Nichtkonformität

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 39
Aufhebung

Anhang I
Konformitätsbewertungsverfahren

Modul A Interne Fertigungskontrolle

Modul A1 Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen

Modul A2 Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen

Modul B EG-Baumusterprüfung

Modul C Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle

Modul C1 Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen

Modul C2 Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen

Modul D Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess

Modul D1 Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess

Modul E Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt

Modul E1 Qualitätssicherung von Endabnahme und Prüfung der Produkte

Modul F Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Produktprüfung

Modul F1 Konformität auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte

Modul G Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung

Modul H Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung

Modul H1 Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung


 
 
 


Drucksache 136/07

... Die eingegangenen Reaktionen bestätigen, dass mit den vorgeschlagenen Rechtsakten kein neues System geschaffen, sondern auf dem bestehenden aufgebaut werden sollte. Somit soll für das bestehende Akkreditierungssystem eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, anstatt es durch ein anderes System zu ersetzen. Sie bestätigen erneut, dass diese Tätigkeit als staatliche Aufgabe erhalten bleiben und damit keinem gewerblichen Wettbewerb ausgesetzt sein sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen / Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Akkreditierung

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Durchführung der Akkreditierung

Artikel 6
Grenzübergreifende Akkreditierung

Artikel 7
Anforderungen an nationale Akkreditierungsstellen

Artikel 8
Übereinstimmung mit den Anforderungen

Artikel 9
Beurteilung unter Gleichrangigen

Artikel 10
Konformitätsvermutung

Artikel 11
Informationspflicht

Artikel 12
Ersuchen an die EA

Kapitel III
Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung und die Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13
Geltungsbereich

Artikel 14
Allgemeine Anforderungen

Abschnitt 2
Gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für die Marktüberwachung

Artikel 15
Informationspflichten

Artikel 16
Organisatorische Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 17
Marktüberwachungsmaßnahmen

Artikel 18
Mit einer ernsten Gefahr verbundene Produkte

Artikel 19
Beschränkende Maßnahmen

Artikel 20
Informationsaustausch – Schnellinformationssystem der Gemeinschaft

Artikel 21
System für das Informationsmanagement

Artikel 22
Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 23
Gemeinsame Nutzung von Ressourcen

Abschnitt 3
Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten

Artikel 24
Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten

Artikel 25
Freigabe von Produkten

Artikel 26
Nationale Maßnahmen

Kapitel IV
Finanzierung durch die Gemeinschaft

Artikel 27
Stelle mit Ziel von allgemeinem europäischen Interesse

Artikel 28
Förderfähige Tätigkeiten

Artikel 29
Förderfähige Einrichtungen

Artikel 30
Finanzierung

Artikel 31
Finanzierungsmodalitäten

Artikel 32
Verwaltung und Überwachung

Artikel 33
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

2 Schlussbestimmungen

Artikel 34
Technische Leitlinien

Artikel 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 36
Sanktionen

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 135/07 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Anstrengungen der EU zur Harmonisierung des Akkreditierungswesens im Binnenmarkt, durch die eine höhere Wirtschaftlichkeit und internationale Akzeptanz der Akkreditierungen erreicht werden sollen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf zu achten, dass diese Ziele erreicht, die Systemkosten tatsächlich gesenkt und bürokratische Regelungen auf ein Mindestmaß verringert werden.



Drucksache 349/06

... Die Kommission verfügt weder über ein Akkreditierungssystem noch führt sie ein verbindliches Register aller Organisationen, die mit ihr Kontakte pflegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/06




Grünbuch Europäische Transparenzinitiative

I. Einführung

Die Notwendigkeit eines strukturierteren Rahmens für die Lobbyarbeit

Feedback zu den Mindeststandards für die Konsultation

Offenlegungspflicht für Informationen über Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

II. Transparenz und Interessenvertretung Lobbyarbeit

1. Definitionen und Rahmenbestimmungen

2. Mögliche Problembereiche

3. Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung

3.1. Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation

Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Umfassendere Informationen

3.2. Integrität und Lobbyarbeit: Verhaltenskodizes für Lobbyisten

3 Fragen:

III. FEEDBACK zur Anwendung der Mindeststandards für die Konsultation

3 Frage:

IV. OFFENLEGUNG von Informationen über Empfänger von EU-Geldern

3 Fragen:

Anhang 1
Gewährleistung der Integrität: Der EG-Vertrag und das Beamtenstatut Artikel 213 Absatz 2 des EG-Vertrags

Anhang 2
Die Allgemeinen Grundsätze und Mindeststandards im Einzelnen21


 
 
 


Drucksache 554/1/06

... ). Die Bundesregierung plant über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus weitere Privatisierungsmaßnahmen im Eichwesen. In der Diskussion ist zum Beispiel ein Akkreditierungsmodell, wonach Eichungen als rein privatrechtliche Dienstleistungen von entsprechend qualifizierten und zugelassenen (akkreditierten) Privatbetrieben angeboten werden können. Die Länder hätten nach Einführung eines Akkreditierungssystems vor allem noch Marktüberwachungsaufgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 9 Überschrift, Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 EichG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 13 Abs. 1 EichG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c EichG


 
 
 


Drucksache 554/06 (Beschluss)

... ). Die Bundesregierung plant über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus weitere Privatisierungsmaßnahmen im Eichwesen. In der Diskussion ist zum Beispiel ein Akkreditierungsmodell, wonach Eichungen als rein privatrechtliche Dienstleistungen von entsprechend qualifizierten und zugelassenen (akkreditierten) Privatbetrieben angeboten werden können. Die Länder hätten nach Einführung eines Akkreditierungssystems vor allem noch Marktüberwachungsaufgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 9 Überschrift, Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 EichG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 13 Abs. 1 EichG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c EichG


 
 
 


Drucksache 672/05

... c) EN 45003 „Akkreditierungssysteme für Kalibrier- und Prüflaboratorien - allgemeine Anforderungen für Betrieb und Anerkennung”.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/05




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4 Methodik

4 Folgenabschätzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
Überwachung

Artikel 8
Buchführung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchführungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder

Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen

Artikel 31
Einführungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrmaßnahmen

Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten

A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.

B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheitsüberwachung

Aktive Überwachung bedeutet:

Gezielte Überwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:

2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 525/04

... Bis Ende 2007 sollen die Mitgliedstaaten, vorbildlichen Verfahren folgend, Konformitätstests und Akkreditierungssysteme einführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/04




1. Einleitung

2. Herausforderungen und Erwartungen in Bezug auf das europäische Gesundheitswesen und die Rolle der elektronischen Gesundheitsdienste

2.1. Elektronische Gesundheitsdienste: Systeme und Dienste für das Gesundheitswesen

2.2. Stärkung der Gesundheitskunden - Patienten und gesunde Bürger

2.3. Unterstützung von Angehörigen der Heilberufe

2.4. Unterstützung von Gesundheitsbehörden und Gesundheitsmanagern

2.5. Elektronische Gesundheitsdienste: die drittgrößte europäische Gesundheitsbranche

3. Aktueller Stand

3.1. Beispiele für elektronische Gesundheitsdienste und ihre Vorteile

3.2. Wesentliche Herausforderungen auf dem Weg zu einer stärkeren Verbreitung

4. Hin zu einem europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste: Themen und Massnahmen

4.1. Aktionsplan

4.2. Aktionsbereich 1: Gemeinsame Probleme angehen

4.2.1. Führung der Gesundheitsbehörden

4.2.2. Interoperabilität von Gesundheitsinformationssystemen

4.2.2.1. Patientenidentifikation

4.2.2.2. Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdatensätze

4.2.3. Mobilität von Patienten und Angehörigen der Heilberufe

4.2.4. Verbesserung von Infrastrukturen und Technologien

4.2.5. Konformitätstests und Akkreditierung für einen Markt der elektronischen Gesundheitsdienste

4.2.6. Unterstützende Investitionen

4.2.7. Rechts- und Regelungsfragen

4.3. Aktionsbereich 2: Pilotaktionen um eine förderliche Einführung zu beschleunigen

4.3.1. Information der Bürger und Behörden über Gesundheitserziehung und

4.3.2. Hin zu integrierten Gesundheitsinformationsnetzwerken

4.3.3. Förderung der Verwendung von Karten in der Gesundheitsversorgung

4.4. Aktionsbereich 3: Zusammenarbeit und Überwachung der Praxis

4.4.1. Verbreitung vorbildlicher Verfahren

4.4.2. Leistungsbewertung

4.4.3. Internationale Zusammenarbeit

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Überblick über die Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 327/04

... a) Nach Anhang II Buchstabe k) EGSRL ist der Zertifizierungsdiensteanbieter verpflichtet, den Antragsteller über die genauen Bedingungen für die Verwendung des Zertifikats zu unterrichten. Dazu gehören Hinweise über Nutzungsbeschränkungen für das Zertifikat, über die Existenz eines freiwilligen Akkreditierungssystems und über das Vorgehen in Beschwerde- und



Drucksache 732/04

... Manche Labors verfügen aber über ein Prüflaboratorium, das auch die allgemeinen Kriterien für den Betrieb eines Laboratoriums gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/99EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 (Abl EG (Nr.) 290 S. 14) und den allgemeinen Anforderungen der Europäischen Norm EN 45003 über Akkreditierungssysteme erfüllt. Auch in diesen "qualifizierten" Einzelfällen muss bisher ein förmliches Zulassungsverfahren nach den weinrechtlichen Spezialvorschriften durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Lebensmittelrechts und Veterinärwesens

Artikel 1
Änderung des Weingesetzes

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Tierschutzgesetzes

1. § 11 wird wie folgt geändert:

2. § 11a Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

3. § 18 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemein

Änderung des Weingesetzes

Änderung der Weinverordnung

Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Änderung des Tierschutzgesetzes

Änderung des Arzneimittelgesetzes

II. Zu den einzelnen Vorschriften

II. 8 Weinrecht

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

II. 9 Tierschutzgesetz

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

II. 10 Arzneimittelgesetz

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 75/17 PDF-Dokument



Drucksache 143/16 PDF-Dokument



Drucksache 240/16 PDF-Dokument



Drucksache 264/18 PDF-Dokument



Drucksache 398/15 PDF-Dokument



Drucksache 645/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.