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"Akkreditierungsagentur"
Drucksache 335/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen - EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft KOM (2009) 158 endg.; Ratsdok. 8511/09
... 6. Die Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Lernenden, der Unternehmen und anderer Bereiche der Gesellschaft in die Arbeit der Akkreditierungsagenturen wird vom Bundesrat für sinnvoll erachtet. Die Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien der Akkreditierungsagenturen von außerhalb ist aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Organisationsstrukturen allerdings in Deutschland nur im Rahmen konsensualer Prozesse möglich.
Drucksache 335/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen - EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft KOM (2009) 158 endg.; Ratsdok. 8511/09
... 9. Die Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Lernenden, der Unternehmen und anderer Bereiche der Gesellschaft in die Arbeit der Akkreditierungsagenturen wird vom Bundesrat für sinnvoll erachtet. Die Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien der Akkreditierungsagenturen von außerhalb ist aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Organisationsstrukturen allerdings in Deutschland nur im Rahmen konsensualer Prozesse möglich.
Drucksache 335/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen - EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft KOM (2009) 158 endg.; Ratsdok. 8511/09
... Studienplanänderungen in dieser Größenordnung und in zügigem Tempo sind nur möglich, wenn die interne Struktur der Hochschulen einen günstigen und lohnenden Rahmen dafür bietet. Interne Qualitätssicherungs- und externe Akkreditierungssysteme sollten der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung von Lernprogrammen eine größere Bedeutung beimessen. Akkreditierungsagenturen sollten sowohl Vertreter der Lernenden als auch Vertreter von Unternehmen und Gesellschaft allgemein umfassen.
1. Ein Thema von zunehmender Bedeutung
2. Bestandsaufnahme und weiteres Vorgehen: Zweck der Mitteilung
3. Themen und Herausforderungen
3.1. Neue Studienpläne für Beschäftigungsfähigkeit
3.2. Förderung der unternehmerischen Initiative
3.3. Wissenstransfer: Wissen in Arbeit umsetzen
3.4. Mobilität: grenzübergreifend und zwischen Unternehmen und Hochschulen
3.5. Öffnung der Hochschulen für das lebenslange Lernen
3.6. Bessere Leitung der Hochschulen
4. Künftige Massnahmen
Fortsetzung des Dialogs
Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen
Aufbau neuer Partnerschaften
Drucksache 80/05
Verordnung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Hochschulausbildungsgängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung (Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung - WPAnrV )
... Die Akkreditierung des Studiengangs selbst erfolgt durch eine vom Akkreditierungsrat (DAR) akkreditierte Akkreditierungsagentur, gleiches gilt für die Reakkreditierung; diese Agenturen sind "die für die Anerkennung zuständige Stelle" im Sinn des § 8a Abs. 3 Satz 1 WPO. Diese Agenturen müssen die Standards und Kriterien zur "Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen und Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister" des Akkreditierungsrates vom 30. November 1999 erfüllen. Die Bezahlung der Akkreditierungsleistung ist von der Hochschule als Auftraggeberin sicherzustellen. Sofern eine Akkreditierung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Teil 1 Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)
§ 1 Besondere Eignung von Masterstudiengängen
§ 2 Anerkennungsgrundlagen
§ 3 Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung
§ 4 Referenzrahmen
§ 5 Akkreditierung
§ 6 Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren
Teil 2 Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)
§ 7 Voraussetzungen der Anrechnung
§ 8 Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule
§ 9 Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen
Teil 3 Schlussbestimmungen
§ 10 Berücksichtigung von Diplomstudiengängen
§ 11 Übergangsvorschriften
§ 12 Inkrafttreten
Amtliche Begründung
I. Zielsetzung
II. Aufbau der Verordnung; Verordnungskompetenz; Gleichstellung
IV. Evaluation
B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Teil 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Teil 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Drucksache 795/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments betreffend die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung KOM (2004) 642 endg.; Ratsdok. 13495/04
... 4. Zur Empfehlung B an die Mitgliedstaaten, allen in ihrem Hoheitsgebiet tätigen Qualitätssicherungs- oder Akkreditierungsagenturen vorzuschreiben, bei ihren Bewertungen unabhängig zu sein, die in der Ratsempfehlung vom September 1998 angeführten Qualitätssicherungsaspekte zu berücksichtigen und ein vereinbartes System von Normen, Verfahren und Richtlinien zur Qualitätssicherung anzuwenden weist der Bundesrat darauf hin, dass es im Rahmen des Bologna-Prozesses einen Grundkonsens hinsichtlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit der Agenturen gibt. Zudem unterstreicht der Bundesrat, dass es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, strukturell für eine solche Unabhängigkeit der Agenturen und deren Tätigkeit Sorge zu tragen. Europaweit geht es darum, die Entwicklung dezentraler, gleichwertiger und transparenter Systeme auf der Grundlage der in Netzwerken vereinbarten Standards zu befördern.
Drucksache 795/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments betreffend die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung
... 4. Zur Empfehlung B an die Mitgliedstaaten, allen in ihrem Hoheitsgebiet tätigen Qualitätssicherungs- oder Akkreditierungsagenturen vorzuschreiben, bei ihren Bewertungen unabhängig zu sein, die in der Ratsempfehlung vom September 1998 angeführten Qualitätssicherungsaspekte zu berücksichtigen und ein vereinbartes System von Normen, Verfahren und Richtlinien zur Qualitätssicherung anzuwenden, weist der Bundesrat darauf hin, dass es im Rahmen des Bologna-Prozesses einen Grundkonsens hinsichtlich der Anforderungen an die
Unabhängigkeit der Agenturen gibt. Zudem unterstreicht der Bundesrat, dass es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, strukturell für eine solche Unabhängigkeit der Agenturen und deren Tätigkeit Sorge zu tragen. Europaweit geht es darum, die Entwicklung dezentraler, gleichwertiger und transparenter Systeme auf der Grundlage der in Netzwerken vereinbarten Standards zu befördern. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse ENQA der Bergen-Konferenz bezogen auf Standards, Richtlinien und Verfahren vorlegen wird und was sich aus der Bestandsaufnahme als Handlungsnotwendigkeit ergibt. Die Bindung an die Empfehlung von 1998 hält der Bundesrat für die Festschreibung eines Minimal-Standards aus der Zeit vor dem Bologna-Prozess; nach Auffassung des Bundesrates muss Qualitätssicherung jedoch stets auf der Höhe der Zeit sein und entwicklungsfähig bleiben.
Drucksache 272/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.