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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Akkreditierungsagentur"


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Drucksache 335/09 (Beschluss)

... 6. Die Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Lernenden, der Unternehmen und anderer Bereiche der Gesellschaft in die Arbeit der Akkreditierungsagenturen wird vom Bundesrat für sinnvoll erachtet. Die Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien der Akkreditierungsagenturen von außerhalb ist aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Organisationsstrukturen allerdings in Deutschland nur im Rahmen konsensualer Prozesse möglich.



Drucksache 335/1/09

... 9. Die Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Lernenden, der Unternehmen und anderer Bereiche der Gesellschaft in die Arbeit der Akkreditierungsagenturen wird vom Bundesrat für sinnvoll erachtet. Die Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien der Akkreditierungsagenturen von außerhalb ist aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Organisationsstrukturen allerdings in Deutschland nur im Rahmen konsensualer Prozesse möglich.



Drucksache 335/09

... Studienplanänderungen in dieser Größenordnung und in zügigem Tempo sind nur möglich, wenn die interne Struktur der Hochschulen einen günstigen und lohnenden Rahmen dafür bietet. Interne Qualitätssicherungs- und externe Akkreditierungssysteme sollten der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung von Lernprogrammen eine größere Bedeutung beimessen. Akkreditierungsagenturen sollten sowohl Vertreter der Lernenden als auch Vertreter von Unternehmen und Gesellschaft allgemein umfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/09




1. Ein Thema von zunehmender Bedeutung

2. Bestandsaufnahme und weiteres Vorgehen: Zweck der Mitteilung

3. Themen und Herausforderungen

3.1. Neue Studienpläne für Beschäftigungsfähigkeit

3.2. Förderung der unternehmerischen Initiative

3.3. Wissenstransfer: Wissen in Arbeit umsetzen

3.4. Mobilität: grenzübergreifend und zwischen Unternehmen und Hochschulen

3.5. Öffnung der Hochschulen für das lebenslange Lernen

3.6. Bessere Leitung der Hochschulen

4. Künftige Massnahmen

Fortsetzung des Dialogs

Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen

Aufbau neuer Partnerschaften


 
 
 


Drucksache 80/05

... Die Akkreditierung des Studiengangs selbst erfolgt durch eine vom Akkreditierungsrat (DAR) akkreditierte Akkreditierungsagentur, gleiches gilt für die Reakkreditierung; diese Agenturen sind "die für die Anerkennung zuständige Stelle" im Sinn des § 8a Abs. 3 Satz 1 WPO. Diese Agenturen müssen die Standards und Kriterien zur "Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen und Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister" des Akkreditierungsrates vom 30. November 1999 erfüllen. Die Bezahlung der Akkreditierungsleistung ist von der Hochschule als Auftraggeberin sicherzustellen. Sofern eine Akkreditierung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 1
Besondere Eignung von Masterstudiengängen

§ 2
Anerkennungsgrundlagen

§ 3
Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung

§ 4
Referenzrahmen

§ 5
Akkreditierung

§ 6
Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren

Teil 2
Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 7
Voraussetzungen der Anrechnung

§ 8
Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule

§ 9
Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen

Teil 3
Schlussbestimmungen

§ 10
Berücksichtigung von Diplomstudiengängen

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten

Amtliche Begründung

I. Zielsetzung

II. Aufbau der Verordnung; Verordnungskompetenz; Gleichstellung

IV. Evaluation

B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12


 
 
 


Drucksache 795/1/04

... 4. Zur Empfehlung B an die Mitgliedstaaten, allen in ihrem Hoheitsgebiet tätigen Qualitätssicherungs- oder Akkreditierungsagenturen vorzuschreiben, bei ihren Bewertungen unabhängig zu sein, die in der Ratsempfehlung vom September 1998 angeführten Qualitätssicherungsaspekte zu berücksichtigen und ein vereinbartes System von Normen, Verfahren und Richtlinien zur Qualitätssicherung anzuwenden weist der Bundesrat darauf hin, dass es im Rahmen des Bologna-Prozesses einen Grundkonsens hinsichtlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit der Agenturen gibt. Zudem unterstreicht der Bundesrat, dass es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, strukturell für eine solche Unabhängigkeit der Agenturen und deren Tätigkeit Sorge zu tragen. Europaweit geht es darum, die Entwicklung dezentraler, gleichwertiger und transparenter Systeme auf der Grundlage der in Netzwerken vereinbarten Standards zu befördern.



Drucksache 795/04 (Beschluss)

... 4. Zur Empfehlung B an die Mitgliedstaaten, allen in ihrem Hoheitsgebiet tätigen Qualitätssicherungs- oder Akkreditierungsagenturen vorzuschreiben, bei ihren Bewertungen unabhängig zu sein, die in der Ratsempfehlung vom September 1998 angeführten Qualitätssicherungsaspekte zu berücksichtigen und ein vereinbartes System von Normen, Verfahren und Richtlinien zur Qualitätssicherung anzuwenden, weist der Bundesrat darauf hin, dass es im Rahmen des Bologna-Prozesses einen Grundkonsens hinsichtlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit der Agenturen gibt. Zudem unterstreicht der Bundesrat, dass es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, strukturell für eine solche Unabhängigkeit der Agenturen und deren Tätigkeit Sorge zu tragen. Europaweit geht es darum, die Entwicklung dezentraler, gleichwertiger und transparenter Systeme auf der Grundlage der in Netzwerken vereinbarten Standards zu befördern. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse ENQA der Bergen-Konferenz bezogen auf Standards, Richtlinien und Verfahren vorlegen wird und was sich aus der Bestandsaufnahme als Handlungsnotwendigkeit ergibt. Die Bindung an die Empfehlung von 1998 hält der Bundesrat für die Festschreibung eines Minimal-Standards aus der Zeit vor dem Bologna-Prozess; nach Auffassung des Bundesrates muss Qualitätssicherung jedoch stets auf der Höhe der Zeit sein und entwicklungsfähig bleiben.



Drucksache 272/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.