[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

370 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Akkreditierungs"


⇒ Schnellwahl ⇒

0397/20B
0164/20
0121/20
0091/1/20
0088/20
0091/20B
0533/19
0504/19
0098/2/19
0589/1/19
0229/1/19
0589/19B
0670/19B
0505/2/19
0505/19
0636/19
0670/19
0573/19
0098/19B
0066/19
0398/19
0442/1/18
0555/18
0532/18
0467/18B
0533/18
0467/1/18
0250/18B
0208/18
0208/18B
0426/18
0250/1/18
0442/18
0532/18B
0442/18B
0471/17B
0264/17
0771/17B
0164/1/17
0648/17
0429/17
0135/17
0471/17
0242/17B
0700/1/17
0675/17
0700/17B
0242/2/17
0264/17B
0487/17
0350/17
0364/16
0166/1/16
0017/16B
0271/16
0166/16B
0065/16
0492/16
0258/16
0748/16B
0017/1/16
0748/1/16
0490/16
0020/16B
0343/1/15
0343/15B
0537/15B
0619/15
0343/15
0456/15
0068/14
0618/14
0172/14B
0308/14
0544/14
0320/1/14
0320/14B
0233/14
0172/14
0032/13
0758/13
0418/13
0717/13
0623/13
0175/13B
0068/13
0444/13
0055/13
0100/13
0175/1/13
0363/12
0319/12X
0453/12
0315/12
0557/12
0629/12B
0414/12
0525/12
0623/12
0688/12
0671/12
0453/1/12
0575/12
0655/12B
0655/1/12
0808/1/12
0615/12
0629/1/12
0299/12
0808/12B
0214/12
0436/12
0717/12
0371/12
0746/12
0453/12B
0629/11B
0231/11B
0629/1/11
0314/11B
0212/11B
0812/11
0314/1/11
0378/11
0320/11
0314/11
0103/11
0212/1/11
0853/11
0661/11
0265/11
0639/11
0321/11
0088/11
0032/1/11
0142/11
0399/11B
0123/11
0054/11
0867/11
0829/11
0360/11
0323/11B
0580/11
0231/11
0747/11
0323/1/11
0825/11
0069/11
0613/11B
0804/11
0216/11B
0323/11
0231/1/11
0379/11
0841/10
0586/10B
0723/10
0489/1/10
0489/10B
0242/10
0489/10
0662/10
0782/10
0530/1/10
0825/1/10
0242/10B
0586/1/10
0585/10
0242/1/10
0725/10
0133/10
0586/10
0634/10
0693/10
0530/10
0158/10B
0705/1/10
0530/10B
0158/1/10
0645/1/10
0825/10B
0605/1/09
0335/09B
0020/09
0817/09B
0476/09
0022/09
0553/09
0174/1/09
0173/09
0626/09
0577/09
0173/1/09
0373/2/09
0022/09B
0174/09B
0572/09
0190/09
0373/09B
0174/09
0175/1/09
0021/09
0335/1/09
0335/09
0374/09
0022/1/09
0817/09
0688/09
0743/1/09
0004/09
0172/09
0569/09
0009/09
0605/09
0743/09
0284/09
0138/09
0149/09
0817/1/09
0735/09
0605/09B
0743/09B
0578/08
0013/08
0633/08B
0643/08B
0029/08
0318/08B
0400/08
0692/08
0148/08
0633/1/08
0400/08B
0133/08
0401/1/08
0643/1/08
0308/08
0010/08A
0097/08
0532/1/08
0532/08B
0401/08B
0578/08B
0483/08
0102/08
0768/08
0029/1/08
0400/1/08
0318/1/08
0229/08
0578/1/08
0964/08
0532/08
0029/08B
0692/08B
0302/08
0142/08B
0318/08
0692/1/08
0633/08
0142/1/08
0010/08
0378/07B
0697/07
0131/07
0558/07
0136/07B
0378/07
0752/07
0066/07
0824/07
0800/07
0461/07
0135/1/07
0378/1/07
0697/07B
0752/1/07
0136/1/07
0931/07
0252/07
0135/07
0511/07
0752/07B
0136/07
0538/07
0135/07B
0697/1/07
0136/2/07
0161/06
0865/06
0349/06
0677/06
0290/06
0017/06
0131/06
0573/06
0554/1/06
0554/06B
0745/1/06
0745/06B
0080/1/05
0283/05
0616/05B
0319/05
0080/05B
0712/05
0523/05
0609/05
0725/05
0853/05
0080/05
0357/05
0330/05
0616/2/05
0672/05
0795/1/04
0525/04
0622/04
0985/04
0327/04
0732/04
0795/04B
0889/04
0818/04
Drucksache 80/1/05

... Die bisherige Formulierung setzt voraus, dass die in § 4 Abs. 2 Satz 1 WPAnrV genannten Einrichtungen, also insbesondere der Berufsstand, in der Lage sind, die benötigten Praxisvertreter in ausreichender Zahl zu stellen. Dies wird, obwohl es in den Beratungen zuvor noch als unproblematisch angesehen wurde, nunmehr vom Berufsstand selbst in Frage gestellt. Auch die Länder und die Vertreter der Hochschullehrerkreise hatten in den Vorberatungen Zweifel an der Praktikabilität, an der Sinnhaftigkeit und an der Zulässigkeit dieses externen Einflusses auf Hochschulprüfungen geäußert. Insofern kommt diese Änderung einer Forderung der Länder nach. Als "qualitätssicherndes Instrument" war die Beteiligung von Praxisvertretern in Hochschulprüfungen ohnehin umstritten, da die Prüfungen in den Prüfungsgebieten "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" im Wirtschaftsprüfungsexamen in der Regel nicht von Wirtschaftsprüfern abgenommen werden. Diese Aufgabe fällt Hochschullehrern, Vertretern der Wirtschaft und den Mitgliedern mit der Befähigung zum Richteramt in der Prüfungskommission zu. Die Sicherung der Qualität des Studiengangs durch die Einbeziehung des Sachverstandes insbesondere von Vertretern des Berufsstandes geschieht, wie in Akkreditierungsverfahren üblich, durch den Referenzrahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/1/05




1. Zum Titel der Verordnung, zur Überschrift zu Teil l, zu § 7 Abs. 1 Satz l, § 9 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 Satz 3, § 11 Abs. 2 WPAnrV

2. Zu § 3 Nrn. 1 und 2, § 10 WPAnrV

3. Zu § 3 Nr. 4 WPAnrV

4. Zu § 3 Nr. 5 WPAnrV

5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 WPAnrV

6. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2 WPAnrV

7. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2 WPAnrV

8. Zu § 9 Abs. 5 Satz 2 WPAnrV

9. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 WPAnrV

10. Zu § 10 WPAnrV

11. Zu § 11 Abs. 2, zweiter Halbsatz WPAnrV

12. Zu § 11 Abs. 2, zweiter Halbsatz WPAnrV


 
 
 


Drucksache 283/05

... (1) Bei der Erstellung einer Meldung sind die von der Kommission vorgegebenen Formulare (Meldeformular, Formular für Folgemeldungen, Vertriebslistenformular) in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. Soweit notwendig sind weitere Dokumente (z.B. Begleitdokumente, insbesondere Gesundheitszertifikate, Warenetiketten oder sonstige Papiere, die zur Identifizierung der Ware dienen können, Gutachten, Akkreditierungsurkunden von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/05




A. Problem und Ziel

B. Kosten, Preiswirkung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Teil 1
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Behörden

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Erreichbarkeit der zuständigen Behörden

Teil 2
Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission

§ 5
Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel

§ 6
Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel

§ 7
Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln

§ 8
Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln

§ 9
Erstellung und Übermittlung einer Meldung

§ 10
Bearbeitung der Meldung durch das Bundesamt

§ 11
Weiterleitung der Meldung durch das Bundesamt

Teil 3
Verfahren bei Meldungen von der Kommission an die Bundesrepublik Deutschland

§ 12
Bearbeitung und Weitergabe der Meldungen durch das Bundesamt

Teil 4
Regelungen für Meldungen zu Futtermitteln gemäß Artikel 8 und 16 c der Richtlinie 95/53/EG

§ 13
Meldungen gemäß Artikel 8 und 16 c der Richtlinie 95/53/EG

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 319/05

... - Bestimmungen und Anreize zur Systemmodernisierung im europäischen Kontext, wie die Anbindung an die Bologna-Reformen und die Abstimmung auf die auf EU-Ebene festgelegten gemeinsamen Referenzsysteme, z.B. für den EQR, die Validierung nichtformalen Lernens, die Europäische Charta für Forscher und den Verhaltenskodex für ihre Einstellung oder die Einrichtung einer Qualitätssicherung/Akkreditierung mit europaweiter Glaubwürdigkeit;



Drucksache 80/05 (Beschluss)

... Die bisherige Formulierung setzt voraus, dass die in § 4 Abs. 2 Satz 1 WPAnrV genannten Einrichtungen, also insbesondere der Berufsstand, in der Lage sind, die benötigten Praxisvertreter in ausreichender Zahl zu stellen. Dies wird, obwohl es in den Beratungen zuvor noch als unproblematisch angesehen wurde, nunmehr vom Berufsstand selbst in Frage gestellt. Auch die Länder und die Vertreter der Hochschullehrerkreise hatten in den Vorberatungen Zweifel an der Praktikabilität, an der Sinnhaftigkeit und an der Zulässigkeit dieses externen Einflusses auf Hochschulprüfungen geäußert. Insofern kommt diese Änderung einer Forderung der Länder nach. Als "qualitätssicherndes Instrument" war die Beteiligung von Praxisvertretern in Hochschulprüfungen ohnehin umstritten, da die Prüfungen in den Prüfungsgebieten "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" im Wirtschaftsprüfungsexamen in der Regel nicht von Wirtschaftsprüfern abgenommen werden. Diese Aufgabe fällt Hochschullehrern, Vertretern der Wirtschaft und den Mitgliedern mit der Befähigung zum Richteramt in der Prüfungskommission zu. Die Sicherung der Qualität des Studiengangs durch die Einbeziehung des Sachverstandes insbesondere von Vertretern des Berufsstandes geschieht, wie in Akkreditierungsverfahren üblich, durch den Referenzrahmen.



Drucksache 712/05

... (1) Bei der Erstellung einer Meldung sind die von der Kommission vorgegebenen Formulare (Meldeformular, Formular für Folgemeldungen, Vertriebslistenformular) in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. Soweit notwendig sind weitere Dokumente (z.B. Begleitdokumente, insbesondere Gesundheitszertifikate, Warenetiketten oder sonstige Papiere, die zur Identifizierung der Ware dienen können, Gutachten, Akkreditierungsurkunden von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Anwendungsbereich Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift soll

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Erreichbarkeit der zuständigen Behörden

§ 5
Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel

§ 6
Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel

§ 7
Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln

§ 8
Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln

§ 9
Erstellung und Übermittlung einer Meldung

§ 10
Bearbeitung der Meldung durch das Bundesamt

§ 11
Weiterleitung der Meldung durch das Bundesamt

§ 12
Bearbeitung und Weitergabe der Meldungen durch das Bundesamt

§ 13
Meldungen gemäß Artikel 8 und 16 c der Richtlinie 95/53/EG

§ 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 523/05

... b) die Akkreditierung von unabhängigen Prüfeinrichtungen in Übereinstimmung mit den in Anhang A enthaltenen Maßstäben und Verfahren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/05




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 (Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Gemeinsame Projektumsetzung

Abschnitt 1
Projekttätigkeiten außerhalb des Bundesgebiets

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

Abschnitt 2
Projekttätigkeiten im Bundesgebiet

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

Abschnitt 3
Sachverständige Stellen

§ 7
Sachverständige Stellen

Teil 3
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Rechtsverordnung zu Zustimmungsvoraussetzungen

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

Anhang

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Aufsichtsausschuss betreffend Artikel 6

D. Voraussetzungen für die Teilnahme

E. Verifizierungsverfahren im Rahmen des Aufsichtsausschusses betreffend Artikel 6

Anhang
A Maßstäbe und Verfahren für die Akkreditierung von unabhängigen Prüfeinrichtungen

1. Eine unabhängige Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als unabhängige Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums und die Überwachung Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums

1. Das Referenzszenarium für ein Projekt nach Artikel 6

2. Die Bestimmung eines Referenzszenariums erfolgt

3. Die Projektteilnehmer begründen die von ihnen getroffene Wahl des Referenzszenariums.

4. Die Projektteilnehmer nehmen in die Projektdokumentation einen Überwachungsplan auf, der Folgendes vorsieht:

5. Etwaige Überarbeitungen des Überwachungsplans

6. Die Umsetzung des Überwachungsplans und etwaiger Überarbeitungen

Beschluss 17/CP.7 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 12 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Exekutivrat

D. Akkreditierung und Benennung von Prüfeinrichtungen

E. Benannte Prüfeinrichtungen

F. Voraussetzungen für die Teilnahme

G. Validierung und Registrierung

H. Überwachung

I. Verifizierung und Zertifizierung

J. Ausstellung von zertifizierten Emissionsreduktionen CER

Anhang
A Maßstäbe für die Akkreditierung von Prüfeinrichtungen

1. Eine Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Projektdokumentation

Anhang
C Grundsätze für die Festlegung von Leitlinien für Methoden bezüglich der Referenzszenarien und der Überwachung

Anhang
D Anforderungen im Hinblick auf das Register des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

Beschluss 18/CP.7 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für .den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 17 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto6

Beschluss 19/CP.7 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

I. Modalitäten

A. Begriffsbestimmungen

B. Berechnung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

C. Erfassung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

D. Additionen zu und Subtraktionen von der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8 für die Rechenschaftslegung über die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

E. Grundlage für die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

F. Übertrag

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

A. Nationale Register

B. Ausstellung von ERU, AAU und RMU

C. Übertragung, Erwerb, Löschung, Ausbuchung und Übertrag

D. Transaktionsverfahren

E. Öffentlich zugängliche Informationen

III. BILANZIERUNG der Emissionsverzeichnisse und zugeteilten Mengen

A. Berichterstattung nach Ablauf der Verlängerung für die Erfüllung der Verpflichtungen

B. Bilanzdatenbank für die Verbuchung der Emissionsrechte

C. Bilanzierungsberichte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 Abs. 1 werden folgende Absätze 1 a bis lc eingefügt:

4. § 13 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

5. § 14 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 609/05

... „1. Akkreditierung entsprechend DIN EN ISO / IEC 17025 (2001)') durch eine staatlich anerkannte Akkreditierungsstelle,".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 609/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Begründung

Zu Nummer l

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 725/05

... - Stärkung der europäischen Infrastruktur des Messwesens durch laborübergreifende Vergleiche zur Unterstützung von Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1
ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang
- EG-Programm

1. ZIEL

2. Ansatz

3. Tätigkeiten

3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft

3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum

3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr

3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft

3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie

3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen

3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei

3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen

3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit

3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung

3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit

3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit

3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen

3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln

3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner

3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit

3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit

Ethische Aspekte


 
 
 


Drucksache 80/05

... Für die Hochschulen, die einen Studiengang nach § 8a WPO anbieten möchten, fallen die Kosten für Akkreditierung und Reakkreditierung an; für Hochschulen, die sich auf das Anrechnungsverfahren nach § 13b WPO beschränken, fallen voraussichtlich Gebühren zur Bestätigung der Gleichwertigkeit an. Auswirkungen auf Einzelpreise, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, entstehen keine Kosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 1
Besondere Eignung von Masterstudiengängen

§ 2
Anerkennungsgrundlagen

§ 3
Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung

§ 4
Referenzrahmen

§ 5
Akkreditierung

§ 6
Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren

Teil 2
Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 7
Voraussetzungen der Anrechnung

§ 8
Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule

§ 9
Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen

Teil 3
Schlussbestimmungen

§ 10
Berücksichtigung von Diplomstudiengängen

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten

Amtliche Begründung

I. Zielsetzung

II. Aufbau der Verordnung; Verordnungskompetenz; Gleichstellung

IV. Evaluation

B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12


 
 
 


Drucksache 330/05

... b) die Akkreditierung von unabhängigen Prüforganisationen gemäß den Normen und Verfahren in Anhang A;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997(Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

§ 7
Sachverständige Stellen

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

Zu Artikel 6

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

III. VERBUCHUNG der Emissionsrechte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nr. 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

II. Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Zu Nr. 1 § 1 Satz 2 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

III. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 672/05

... und auf die Tätigkeit und Akkreditierung von Kontrollstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/05




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4 Methodik

4 Folgenabschätzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
Überwachung

Artikel 8
Buchführung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchführungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder

Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen

Artikel 31
Einführungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrmaßnahmen

Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten

A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.

B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheitsüberwachung

Aktive Überwachung bedeutet:

Gezielte Überwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:

2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 795/1/04

... 4. Zur Empfehlung B an die Mitgliedstaaten, allen in ihrem Hoheitsgebiet tätigen Qualitätssicherungs- oder Akkreditierungsagenturen vorzuschreiben, bei ihren Bewertungen unabhängig zu sein, die in der Ratsempfehlung vom September 1998 angeführten Qualitätssicherungsaspekte zu berücksichtigen und ein vereinbartes System von Normen, Verfahren und Richtlinien zur Qualitätssicherung anzuwenden weist der Bundesrat darauf hin, dass es im Rahmen des Bologna-Prozesses einen Grundkonsens hinsichtlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit der Agenturen gibt. Zudem unterstreicht der Bundesrat, dass es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, strukturell für eine solche Unabhängigkeit der Agenturen und deren Tätigkeit Sorge zu tragen. Europaweit geht es darum, die Entwicklung dezentraler, gleichwertiger und transparenter Systeme auf der Grundlage der in Netzwerken vereinbarten Standards zu befördern.



Drucksache 525/04

... 4.2.5. Konformitätstests und Akkreditierung für einen Markt der elektronischen Gesundheitsdienste

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/04




1. Einleitung

2. Herausforderungen und Erwartungen in Bezug auf das europäische Gesundheitswesen und die Rolle der elektronischen Gesundheitsdienste

2.1. Elektronische Gesundheitsdienste: Systeme und Dienste für das Gesundheitswesen

2.2. Stärkung der Gesundheitskunden - Patienten und gesunde Bürger

2.3. Unterstützung von Angehörigen der Heilberufe

2.4. Unterstützung von Gesundheitsbehörden und Gesundheitsmanagern

2.5. Elektronische Gesundheitsdienste: die drittgrößte europäische Gesundheitsbranche

3. Aktueller Stand

3.1. Beispiele für elektronische Gesundheitsdienste und ihre Vorteile

3.2. Wesentliche Herausforderungen auf dem Weg zu einer stärkeren Verbreitung

4. Hin zu einem europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste: Themen und Massnahmen

4.1. Aktionsplan

4.2. Aktionsbereich 1: Gemeinsame Probleme angehen

4.2.1. Führung der Gesundheitsbehörden

4.2.2. Interoperabilität von Gesundheitsinformationssystemen

4.2.2.1. Patientenidentifikation

4.2.2.2. Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdatensätze

4.2.3. Mobilität von Patienten und Angehörigen der Heilberufe

4.2.4. Verbesserung von Infrastrukturen und Technologien

4.2.5. Konformitätstests und Akkreditierung für einen Markt der elektronischen Gesundheitsdienste

4.2.6. Unterstützende Investitionen

4.2.7. Rechts- und Regelungsfragen

4.3. Aktionsbereich 2: Pilotaktionen um eine förderliche Einführung zu beschleunigen

4.3.1. Information der Bürger und Behörden über Gesundheitserziehung und

4.3.2. Hin zu integrierten Gesundheitsinformationsnetzwerken

4.3.3. Förderung der Verwendung von Karten in der Gesundheitsversorgung

4.4. Aktionsbereich 3: Zusammenarbeit und Überwachung der Praxis

4.4.1. Verbreitung vorbildlicher Verfahren

4.4.2. Leistungsbewertung

4.4.3. Internationale Zusammenarbeit

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Überblick über die Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 327/04

... a) Nach Anhang II Buchstabe k) EGSRL ist der Zertifizierungsdiensteanbieter verpflichtet, den Antragsteller über die genauen Bedingungen für die Verwendung des Zertifikats zu unterrichten. Dazu gehören Hinweise über Nutzungsbeschränkungen für das Zertifikat, über die Existenz eines freiwilligen Akkreditierungssystems und über das Vorgehen in Beschwerde- und



Drucksache 732/04

... , die über hinreichend qualifiziertes Personal verfügen und eine Akkreditierung durch eine hierfür allgemein anerkannte Stelle erhalten haben; sie sind der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Lebensmittelrechts und Veterinärwesens

Artikel 1
Änderung des Weingesetzes

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Tierschutzgesetzes

1. § 11 wird wie folgt geändert:

2. § 11a Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

3. § 18 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemein

Änderung des Weingesetzes

Änderung der Weinverordnung

Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Änderung des Tierschutzgesetzes

Änderung des Arzneimittelgesetzes

II. Zu den einzelnen Vorschriften

II. 8 Weinrecht

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

II. 9 Tierschutzgesetz

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

II. 10 Arzneimittelgesetz

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 795/04 (Beschluss)

... 4. Zur Empfehlung B an die Mitgliedstaaten, allen in ihrem Hoheitsgebiet tätigen Qualitätssicherungs- oder Akkreditierungsagenturen vorzuschreiben, bei ihren Bewertungen unabhängig zu sein, die in der Ratsempfehlung vom September 1998 angeführten Qualitätssicherungsaspekte zu berücksichtigen und ein vereinbartes System von Normen, Verfahren und Richtlinien zur Qualitätssicherung anzuwenden, weist der Bundesrat darauf hin, dass es im Rahmen des Bologna-Prozesses einen Grundkonsens hinsichtlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit der Agenturen gibt. Zudem unterstreicht der Bundesrat, dass es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, strukturell für eine solche Unabhängigkeit der Agenturen und deren Tätigkeit Sorge zu tragen. Europaweit geht es darum, die Entwicklung dezentraler, gleichwertiger und transparenter Systeme auf der Grundlage der in Netzwerken vereinbarten Standards zu befördern. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse ENQA der Bergen-Konferenz bezogen auf Standards, Richtlinien und Verfahren vorlegen wird und was sich aus der Bestandsaufnahme als Handlungsnotwendigkeit ergibt. Die Bindung an die Empfehlung von 1998 hält der Bundesrat für die Festschreibung eines Minimal-Standards aus der Zeit vor dem Bologna-Prozess; nach Auffassung des Bundesrates muss Qualitätssicherung jedoch stets auf der Höhe der Zeit sein und entwicklungsfähig bleiben.



Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 17/16 PDF-Dokument



Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 20/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 49/16 PDF-Dokument



Drucksache 52/17 PDF-Dokument



Drucksache 61/17 PDF-Dokument



Drucksache 66/16 PDF-Dokument



Drucksache 69/16 PDF-Dokument



Drucksache 75/17 PDF-Dokument



Drucksache 99/20 PDF-Dokument



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 143/16 PDF-Dokument



Drucksache 200/18 PDF-Dokument



Drucksache 210/18 PDF-Dokument



Drucksache 213/17 PDF-Dokument



Drucksache 229/19 PDF-Dokument



Drucksache 240/16 PDF-Dokument



Drucksache 242/17 PDF-Dokument



Drucksache 242/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 264/18 PDF-Dokument



Drucksache 266/17 PDF-Dokument



Drucksache 272/18 PDF-Dokument



Drucksache 372/07 PDF-Dokument



Drucksache 398/15 PDF-Dokument



Drucksache 441/14 PDF-Dokument



Drucksache 477/16 PDF-Dokument



Drucksache 493/14 PDF-Dokument



Drucksache 494/15 PDF-Dokument



Drucksache 537/15 PDF-Dokument



Drucksache 543/15 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 578/06 PDF-Dokument



Drucksache 614/10 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.