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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Agrarstatistischen"


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Drucksache 96/19

... aaa) In Nummer 1 werden die Wörter "agrarstatistischen Erhebungen" durch die Angabe "Bundesstatistiken nach § 1" ersetzt.



Drucksache 754/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat befürwortet das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, die Flexibilität der agrarstatistischen Systeme zu erhöhen und die Belastung der Auskunftspflichtigen sowie der Statistischen Ämter zu verringern.



Drucksache 754/1/16

... 1. Der Bundesrat befürwortet das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, die Flexibilität der agrarstatistischen Systeme zu erhöhen und die Belastung der Auskunftspflichtigen sowie der Statistischen Ämter zu verringern.



Drucksache 541/09

... 4), ist es Ziel der Neuregelung, die bereits bei den Statistikbehörden der Länder vorhandenen agrarstatistischen Daten möglichst umfassend und flexibel für statistische Zwecke zu nutzen. Da diese Daten für Zwecke der Bundesstatistik erhoben wurden, soll dem Statistischen Bundesamt eine Nutzung im Rahmen seiner Aufgaben ermöglicht werden.



Drucksache 694/1/08

... Mit der neuen Vorschrift zur Übermittlung von agrarstatistischen Ergebnissen vom Statistischen Bundesamt an das Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut (Bundesforschungsinstitut im Geschäftsbereich des BMELV) sollen die Verwendungsmöglichkeiten erhobener Daten erweitert werden. Die erweiterte Datennutzung für Forschungszwecke wird befürwortet. Allerdings ist die Regelung nicht mit den Geheimhaltungsvorschriften des Bundesstatistikgesetzes vereinbar, da gemäß § 16 Abs. 4 BStatG die Übermittlung von Tabellen, die auch Einzelfälle enthalten, nur an oberste Bundes- und Landesbehörden zulässig ist. Beim Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut handelt es sich aber nicht um eine oberste Bundesbehörde, sondern um eine Bundesoberbehörde. Auch die Vorgabe der räumlichen, organisatorischen und personellen Abschottung derjenigen Organisationseinheiten dieser Behörde, die die Daten erhalten sollen, ändert am Status dieser Behörde nichts. Es bedarf daher einer entsprechenden Änderung des Bundesstatistikgesetzes, um dem Anliegen nachkommen zu können.



Drucksache 293/08

... Der Vorschlag wurde mit den Datenproduzenten (Vertreter der nationalen statistischen Ämter) und den Kommissionsdienststellen (GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, GFS) im Rahmen von Arbeitsgruppen und des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses erörtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 293/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, wichtigste angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevantes Fachwissen

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 5
Genauigkeit

Artikel 6
Übermittlung an die Kommission

Artikel 7
Regionalstatistik

Artikel 8
Qualitätsbewertung und Bericht

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übergangszeitraum

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang I
Definitionen

A Tabellen 1, 2 und 3 von Anhang II

B Tabelle 4 von Anhang II

1. Regelfall:

2. Sonderfälle

2.1. Fruchtwechselwirtschaft

2.2. Vergesellschaftete Kulturen

2.3. Kombinierte Nutzung für Fruchtwechselwirtschaft und vergesellschaftete Kulturen

Anhang II
Übermittlungstabellen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 694/08 (Beschluss)

... Mit der neuen Vorschrift zur Übermittlung von agrarstatistischen Ergebnissen vom Statistischen Bundesamt an das Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut (Bundesforschungsinstitut im Geschäftsbereich des BMELV) sollen die Verwendungsmöglichkeiten erhobener Daten erweitert werden. Die erweiterte Datennutzung für Forschungszwecke wird befürwortet. Allerdings ist die Regelung nicht mit den Geheimhaltungsvorschriften des Bundesstatistikgesetzes vereinbar, da gemäß § 16 Abs. 4 BStatG die Übermittlung von Tabellen, die auch Einzelfälle enthalten, nur an oberste Bundes- und Landesbehörden zulässig ist. Beim Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut handelt es sich aber nicht um eine oberste Bundesbehörde, sondern um eine Bundesoberbehörde. Auch die Vorgabe der räumlichen, organisatorischen und personellen Abschottung derjenigen Organisationseinheiten dieser Behörde, die die Daten erhalten sollen, ändert am Status dieser Behörde nichts. Es bedarf daher einer entsprechenden Änderung des Bundesstatistikgesetzes, um dem Anliegen nachkommen zu können.



Drucksache 694/08

... Zur Straffung von Verwaltungsaufgaben werden zwei kleinere agrarstatistische Erhebungen künftig zentral durchgeführt und der Aufgabenzuschnitt bei der Durchführung einer Statistik optimiert.



Drucksache 209/07

... Der Vorschlag wurde mit den Datenlieferanten (Vertretern der nationalen statistischen Ämter) und den Kommissionsdienststellen (GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) im Rahmen von Arbeitsgruppen und des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses erörtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevantes Fachwissen

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Abschnitt I

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 5
Kategorien

Artikel 6
Anforderungen an die Genauigkeit

Artikel 7
Übermittlungsfristen

Artikel 8
Regionalstatistik

Abschnitt II
Schlachtungsstatistik

Artikel 9
Erfassungsbereich

Artikel 10
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 11
Kategorien

Artikel 12
Übermittlungsfristen

Abschnitt III
VORAUSSCHÄTZUNG DER Fleischerzeugung

Artikel 13
Erfassungsbereich

Artikel 14
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 15
Kategorien

Artikel 16
Übermittlungsfristen

Abschnitt IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Berichte

Artikel 18
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Kategorien für die Viehbestandsstatistik

Anhang III
Anforderungen an die Genauigkeit

Anhang IV
Kategorien für die Schlachtungsstatistik

Anhang V
Kategorien für die Vorausschätzung der Fleischerzeugung


 
 
 


Drucksache 834/05

... Durch die Verordnung wird die Koordinierung und Harmonisierung der Daten auf EU-Ebene und die Übermittlung von Berichten über die bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten genutzten Methoden durch die Mitgliedstaaten gewährleistet. Diese Berichte sind hinsichtlich Inhalt und Qualität der übermittelten Daten durch die Arbeitsgruppe „Fischereistatistik“ des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses zu prüfen. Sofern die Methodenberichte gebilligt werden, können die einzelstaatlichen Behörden die Datenerhebungstechniken verwenden, die angesichts der Struktur der Fischerei im jeweiligen Hoheitsgebiet geeignet sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Ergänzende Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 3
Verarbeitung der Statistiken

Artikel 4
Daten

Artikel 5
Übermittlung von statistischen Daten

Artikel 6
Methodik

Artikel 7
Übergangsfrist

Artikel 8
Ausnahmeregelungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Aufhebung

Artikel 11
Inkrafttreten

Anhang I
Format der übermittelten Daten

Anhang II
Liste der Länderkodes

Anhang III
Kodeliste für die Handelsformen

Teil
A Liste

Teil
B Anmerkungen

Anhang IV
Liste des Kodes für den Verwendungszweck

Teil
A Liste

Teil
B Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 936/05

... Durch die Vereinfachung und Straffung agrarstatistischer Erhebungen wird der Verwaltungsaufwand in den Statistikbehörden verringert. Zugleich werden die auskunftsgebenden Personen bzw. Stellen von statistischen Berichtspflichten entlastet. Dies gilt in besonderem Maße für die Erhebung über die Viehbestände, sobald für diese hinsichtlich der Rinderbestände Daten aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) genutzt werden und somit die Befragung von Auskunftspersonen insoweit durch die Verwendung von Verwaltungsdaten ersetzt wird.



Drucksache 515/16 PDF-Dokument



Drucksache 515/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.