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"Agentur"
Drucksache 347/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Bundesnetzagentur
Drucksache 350/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV )
... Bundesnetzagentur
Drucksache 75/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
... Bundesnetzagentur
Drucksache 243/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Telekommunikations -Überwachungsverordnung
... Bundesnetzagentur
Drucksache 626/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Bundesnetzagentur
Drucksache 551/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Bundesnetzagentur
Drucksache 140/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU - Republik Albanien sowie EU - Republik Serbien im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007
des Rates
Gesetz zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU - Republik Albanien sowie EU - Republik Serbien im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 334/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/.1I, 2009/934/.1I, 2009/935/.1I, 2009/936/.1I und 2009/968/.1I des Rates (Europol-Gesetz - EuropolG )
Gesetz zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/.1I, 2009/934/.1I, 2009/935/.1I, 2009/936/.1I und 2009/968/.1I des Rates (Europol-Gesetz -
Drucksache 140/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU - Republik Albanien sowie EU - Republik Serbien im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007
des Rates
Gesetz zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU - Republik Albanien sowie EU - Republik Serbien im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 37/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung) - COM(2016) 863 final; Ratsdok. 15149/16
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung) - COM(2016) 863 final; Ratsdok. 15149/16
Drucksache 83/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit über den Sitz der Europäischen Agentur für Flugsicherheit
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit über den Sitz der Europäischen Agentur für Flugsicherheit
Drucksache 402/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2017 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2017 - BBFestV 2017)
... Die Grundlage für die Ermittlung des landesspezifischen Wertes nach § 46 Absatz 9 SGB II bilden die Ergebnisse der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit über Zahlungsansprüche des vierten Quartals 2016 für laufende Unterkunfts- und Heizkosten von Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine erwerbsfähige ausländische Person lebt. Diese ausländische Person muss sich in Deutschland aufgrund einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des
Drucksache 130/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht und Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 2 des Mindestlohngesetz es
... Der Bericht der Bundesregierung verweist auf die Ergebnisse der Evaluation durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das IAB kommt auf der Grundlage von Befragungen, der Aufbereitung von administrativen Arbeitsmarktdaten und qualitativen und quantitativen Analysemethoden zu dem Ergebnis, nur etwa 1,4 Prozent der Langzeitarbeitslosen hätten überhaupt eine Bescheinigung ihrer Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter oder der Arbeitsagentur angefordert. Bei rund 25 000 Beschäftigungseintritten pro Monat im untersuchten Zeitraum ergebe das monatlich rund 350 Anfragen deutschlandweit. Die Zahl der tatsächlich genutzten Bescheinigungen liege nochmals darunter.
Drucksache 692/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - COM(2017) 571 final
... - die Frist für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen für die vorhersehbare Dauer einer ernsthaften Bedrohung auf höchstens ein Jahr (anstelle von sechs Monaten) und die zeitliche Begrenzung der Verlängerungszeiträume von höchstens 30 Tagen auf bis zu 6 Monate erhöht wird. - Die Mitgliedstaaten erstellen und übermitteln eine Risikobewertung, aus der hervorgeht, wie lange die festgestellte Bedrohung voraussichtlich anhalten wird, welche Abschnitte der Binnengrenzen betroffen sind und dass die Verlängerung der Kontrollen an den Binnengrenzen ein letztes Mittel ist. Werden Grenzkontrollen für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten verlängert, hat der Mitgliedstaat außerdem nachträglich zu erläutern, wie die Grenzkontrollen zur Bewältigung der festgestellten Bedrohung beigetragen haben. Damit die Qualität der Risikobewertung garantiert ist, wird die Kommission die zuständigen Agenturen (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache und Europol) mit einbeziehen.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 375/17
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV )
... So waren in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag am 30. September 2014 in Deutschland (Arbeitsort) lediglich 61 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter der Berufsgattung "Berufe für personenbezogene Dienstleistungen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten", die der Prostitution zugeordnet sind, gemeldet. Da die Mehrzahl der Prostituierten ihre Tätigkeit nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, ist diese Zahl kaum aussagekräftig. Laut der Untersuchung "Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes" aus dem Jahr 2007 sind etwa drei Viertel der Prostituierten selbständig tätig. Zudem sind Prostituierte bei der Sozialversicherung oftmals nicht unter der Berufsbezeichnung "Prostituierte" gemeldet, um ihre Tätigkeit anonym zu halten.
Drucksache 592/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
... Mit der Verordnung sollen die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb des Luftfahrerscheins zum Führen von Ultraleichthubschraubern festgelegt, die zuständigen Stellen zur Erteilung der notwendigen Lizenzen und für die Verkehrszulassung bestimmt und die Kostenverordnung angepasst werden. Die Erarbeitung der Lufttüchtigkeitsforderungen für die Ultraleichthubschrauber ist hingegen noch nicht abgeschlossen. Sie erfolgt parallel zum Vorhaben durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Luftsportverbände und dem Luftfahrt-Bundesamt. Nach Erarbeitung der Lufttüchtigkeitsforderungen wird das Musterzulassungsverfahren bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) durchgeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Artikel 6 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für Verwaltung
IV. Sonstige Auswirkungen
1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
2. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 812/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
... (3) Mehraufwendungen, die der Bundesagentur für Arbeit durch die Regelung entstehen, erstattet die sekundierende Einrichtung. Verwaltungskosten werden nicht erstattet. Schließt ein Dritter nach § 4 den Vertrag, so hat er Rückstellungen für mögliche Erstattungen zu bilden.
Drucksache 371/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... Bundesnetzagentur
Drucksache 438/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU - Republik Albanien sowie EU - Republik Serbien im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates
Entwurf eines Gesetzes zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU - Republik Albanien sowie EU - Republik Serbien im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 285/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Integrationsgesetz
... Ausländerinnen und Ausländer, über deren Antrag auf humanitären Schutz noch nicht entschieden wurde, haben nach drei Monaten rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung setzt im Regelfall voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat. Die Zustimmung wird erteilt, wenn keine bevorrechtigten inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Ausländerin oder der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt wird (Vergleichbarkeitsprüfung). Die tatsächliche Beschäftigungsaufnahme scheitert in den ersten fünfzehn Monaten des Aufenthaltes häufig daran, dass bevorrechtigte inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Arbeitsplatz zur Verfügung stehen und die Bundesagentur für Arbeit deshalb keine Zustimmung zur Aufnahme der Beschäftigung erteilen darf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 5 Weitere Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung
5. Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
6. Weitere Kosten
7. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3734, 3735: Entwurf eines Integrationsgesetzes und einer Verordnung zum Integrationsgesetz
I. Zusammenfassung
1. Im Einzelnen
2. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
Umstellungsaufwand Verwaltung
Jährlicher Erfüllungsaufwand Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
5. Evaluation
6. Gesamtbetrachtung
Drucksache 453/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz - 6. SGB IV-ÄndG)
... (1) Der Unfallversicherung Bund und Bahn werden befristet bis zum 31. Dezember 2020 für die Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundessozialgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, des Bundesversicherungsamtes, der Bundesagentur für Arbeit sowie für die Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts folgende Aufgaben im Wege des Auftrags übertragen:
Drucksache 601/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Sie ist auch deshalb nicht mehr nötig, da das Erstattungsniveau in Deutschland inzwischen vielfach unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Dies führt dazu, dass sich Deutschland zunehmend vom Import- zum Exportland entwickelt. Die Auswertung von Anmeldungen durch die Europäische Arzneimittel-Agentur von Parallelhändlern zu AMNOG-Arzneimitteln zeigt, dass Deutschland seit dem Jahr 2013 als potenzielles Zielland an Bedeutung gewinnt.
Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 10
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V
§ 132b Versorgung mit Soziotherapie
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V
25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG
26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG
'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 41/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für den Bereich Eisenbahnen mit Stellungnahme der Bundesregierung
... Bundesnetzagentur
Drucksache 302/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/45 /EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe COM(2016) 369 final
... Neben den Daten und der im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführten Konsultation war für die Ausarbeitung dieses Vereinfachungsvorschlags, insbesondere für die konkrete Formulierung der technischen Begriffsbestimmungen und die verständliche Abfassung des Rechtstextes, auch der Beitrag technischer und juristischer Sachverständiger erforderlich. Dieses Fachwissen wurde intern und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) sowie der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Fahrgastschiffen eingeholt. Darüber wird auch in der dem Vorschlag beigefügten Arbeitsunterlage berichtet.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Fahrgastschiffsklassen und Anwendung
5 Sicherheitsanforderungen
Zusätzliche Sicherheitsanforderungen, gleichwertiger Ersatz, Befreiungen und Schutzmaßnahmen
Ausschuss und Änderungsverfahren
5 Zeugnisse
Internationale Dimension
5 Bewertungsbestimmungen
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2009/45/EG
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 10a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Regeln des SOLAS-Übereinkommens von 1974
Artikel 16a Bewertung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 270/16
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Dritte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge
... In Ziffer III wird in der Untergruppe 5 "Stoffwechsel-Modulatoren" in Anpassung an die Verbotsliste 2016 ein weiterer Stoff (Meldonium) aufgenommen. Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat Meldonium in die Verbotsliste aufgenommen, nachdem das WADAMonitoring-Programm 2015 gezeigt hatte, dass dieser Stoff in großem Umfang zu Dopingzwecken eingesetzt wird. So wurde in fast 9% der im Zusammenhang mit den Europaspielen in Baku im Juni 2015 untersuchten Urinproben Meldonium nachgewiesen; 13 Medaillengewinner verschiedener Sportarten dieser Spiele haben angegeben, Meldonium angewendet zu haben. Meldonium ist in sieben osteuropäischen Ländern als Arzneimittel zugelassen, u.a. auch in einem Mitgliedsaat der Europäischen Union. Medizinisch verwendet wird es als durchblutungsförderndes Mittel, was zur Leistungssteigerung und Verkürzung der Regenerationszeit nach körperlicher Aktivität führen soll. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren liegen für die Substanz keine Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit bei der Anwendung als Arzneimittel vor. Bei Meldonium handelt es sich somit um einen Stoff, der zu Dopingzwecken im Sport geeignet ist und dessen Anwendung bei nicht therapeutischer Bestimmung gefährlich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
Artikel 2 Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)
Anlage
I. Anabole Stoffe
1. Anabolandrogene Steroide
a Exogene anabolandrogene Steroide
b Endogene anabolandrogene Steroide
2. Andere anabole Stoffe
II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika
1. Erythropoese stimulierende Stoffe
2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH
3. Corticotropine
4. Wachstumshormon, Releasingfaktoren, Releasingpeptide und Wachstumsfaktoren
III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren
1. Aromatasehemmer
2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs
3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe
4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe Myostatinhemmer
5. Stoffwechsel-Modulatoren
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Ziffer I Anabole Stoffe
Ziffer II Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe
Ziffer III Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren
Zu Artikel 3
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... In manchen Fällen erschwert die Vielfalt der Leistungen, Dienste, Agenturen und Antragsverfahren den Menschen den Zugang zu der von ihnen benötigten Unterstützung. Durch mangelnde Integration von Leistungen und Diensten sinkt auch deren Effizienz bei der Bekämpfung von Armut und bei der Förderung der sozialen Integration und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Sozialleistungen, aktive Unterstützung und soziale Dienste - diese drei Komponenten müssen aufeinander abgestimmt sein, damit die Unterstützung Wirkung zeigt. Diese Abstimmung sollte die Aspekte Berechtigung und Abdeckung, koordinierte Unterstützungsangebote und Beibehaltung bestimmter Ansprüche bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit umfassen. Durch eine bessere Integration von Leistungen und Diensten kann die Kosteneffizienz des Sozialschutzes verbessert werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
Drucksache 328/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Bundesnetzagentur
Drucksache 370/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Bundesnetzagentur
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Dies wird zum Anlass genommen, die Aufgaben der FMSA neu zu ordnen: Wie im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) bereits angelegt (vgl. § 3 Absatz 2 Nummer 2 SAG), soll die NAB als operativ eigenständige Einheit in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegliedert werden. Die Restaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Abwicklung des FMS sollen aus Effizienzgesichtspunkten in die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) überführt werden, die - neben ihren Kernaufgaben im Schuldenwesen - schon bislang die Refinanzierung des FMS für den Bund erbringt.
Drucksache 378/16
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017 - InsoGeldFestV 2017)
... Zu den durch die Umlage zu deckenden Aufwendungen gehören das Insolvenzgeld (§ 165 ff. SGB III) einschließlich des von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 175 SGB III), die Verwaltungskosten und die Kosten für den Einzug der Umlage sowie die Kosten für die Prüfung der Arbeitgeber (§ 358 Absatz 3 SGB III).
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 619/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
... Bundesnetzagentur
Drucksache 587/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
... Der Erfüllungsaufwand der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende steigt in geringem, nicht quantifizierbarem Umfang. Durch die Datenübermittlung an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit kann ein nicht quantifizierbarer erhöhter Erfüllungsaufwand der Verwaltung entstehen. Der gegebenenfalls entstehende Mehrbedarf soll jeweils in den betroffenen Einzelplänen ausgeglichen werden.
Drucksache 73/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... Bundesnetzagentur
Drucksache 436/1/16
... Bundesnetzagentur
Drucksache 627/16
... 1. der Leiharbeitnehmer diese vor ihrer Abgabe persönlich in einer Agentur für Arbeit vorlegt,
Drucksache 180/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FiMaNoG)
... b) der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1; L 350 vom 29.12.2009, S. 59; L 145 vom 31.5.2011, S. 57; L 267 vom 6.9.2014, S. 30), die zuletzt durch die Richtlinie
Drucksache 672/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Bundesnetzagentur
Drucksache 65/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... § 180 Absatz 4 Satz 1 SGB III erklärt die Dauer einer Maßnahme jedoch nur dann für angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Die Regelung in § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III, dass für das dritte, von der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht finanzierte, Ausbildungsjahr bereits vor Beginn der Maßnahme eine Finanzierungszusage - in der Regel des Landes - gegeben werden muss, ist ein bürokratisches Erfordernis, das die berufliche Weiterbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in Gesundheits- und Pflegeberufen stark bremst. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzierung im übernächsten Jahr stehen in den Haushalten der Länder in der Regel nicht zur Verfügung. Angesichts der Finanzsituation der Länder und des Fachkräftemangels in der Altenpflege wurde diese Regelung des § 180 SGB III deshalb mehrfach befristet außer Kraft gesetzt, auch im Rahmen der von der Bundesregierung ins Leben gerufenen "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" (durch § 131b SGB III, dessen Befristung zuletzt bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wurde).
Drucksache 599/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) - COM(2016) 591 final; Ratsdok. 12257/16
... 2. Er ist der Auffassung, dass sich die bisherige Organisationsform GEREK als gemeinsames Dach für den Regulierungsrat, bestehend aus den Vertretern der nationalen Regulierungsbehörden und dem GEREK-Büro, bewährt hat. Hierdurch wird gewährleistet, dass GEREK den Charakter eines Verbunds der nationalen Regulierungsbehörden zur EU-weiten Abstimmung der TK-Regulierung hat und keine bei der Kommission angebundene EU-Agentur mit eigenen Hoheitsrechten ist. Der Bundesrat sieht in diesen Strukturen die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden am besten gewahrt.
Drucksache 68/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... - für die Länder Algerien, Tunesien und Marokko in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Programme zur Qualifizierung und zirkulären Arbeitsmigration nach dem Vorbild der EU-Mobilitätsprogramme geprüft werden,
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... (28) Die von politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern und Fachleuten aus der Praxis benötigte Wissensgrundlage wird umfangreicher, ist jedoch noch lückenhaft. Das Fachwissen von Einrichtungen der Union, insbesondere von Eurostat, der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) und dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP), zur Erstellung entsprechender Forschungsarbeiten und Analysen ist hierbei von wesentlicher Bedeutung und sollte weiter ausgebaut werden.
Drucksache 304/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates - COM(2016) 371 final
... Neben den Daten und der im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführten Konsultation war für die Ausarbeitung dieses Vereinfachungsvorschlags auch der Beitrag technischer und juristischer Sachverständiger für die konkrete Formulierung der technischen Begriffsbestimmungen und die verständliche Abfassung des Rechtstextes erforderlich. Dieses Fachwissen wurde intern und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) sowie der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Fahrgastschiffen eingeholt. Darüber wird auch in der dem Vorschlag beigefügten Arbeitsunterlage berichtet.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Vorab -Überprüfung
5 Änderungsverfahren
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
5 Aufhebung
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorab-Überprüfung
Artikel 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung
Artikel 5 Regelmäßige Überprüfungen
Artikel 6 Überprüfungsmeldung und Bericht
Artikel 7 Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung
Artikel 8 Recht auf Widerspruch
Artikel 9 Kosten
Artikel 10 Überprüfungsdatenbank
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Änderungsverfahren
Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
Artikel 14a Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates
Anhang 1 besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 2 Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 3 Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)
Anhang 4 Entsprechungstabelle
Drucksache 65/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... § 180 Absatz 4 Satz 1 SGB III erklärt die Dauer einer Maßnahme jedoch nur dann für angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Die Regelung in § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III, dass für das dritte, von der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht finanzierte, Ausbildungsjahr bereits vor Beginn der Maßnahme eine Finanzierungszusage - in der Regel des Landes - gegeben werden muss, ist ein bürokratisches Erfordernis, das die berufliche Weiterbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in Gesundheits- und Pflegeberufen stark bremst. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzierung im übernächsten Jahr stehen in den Haushalten der Länder in der Regel nicht zur Verfügung. Angesichts der Finanzsituation der Länder und des Fachkräftemangels in der Altenpflege wurde diese Regelung des § 180 SGB III deshalb mehrfach befristet außer Kraft gesetzt, auch im Rahmen der von der Bundesregierung ins Leben gerufenen "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" (durch § 131b SGB III, dessen Befristung zuletzt bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wurde).
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... Den Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Internationalen Energieagentur zufolge besteht ein signifikanter Teil der Subventionen aus Steuervergünstigungen für fossile Brennstoffe - ein Sachverhalt, der von der Kommission derzeit im Zusammenhang mit den umfassenderen Überlegungen zur Energiebesteuerung in der EU geprüft wird.
Drucksache 541/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Allerdings reicht die in der Gesetzesbegründung zum Integrationsgesetz in den Blick genommene Sanktionsvorschrift des § 7 Absatz 4a SGB II nicht aus. Ein Leistungsausschluss kommt danach nur in Betracht, wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte für das Jobcenter nicht erreichbar ist. Aufgrund der Erreichbarkeits-Anordnung der Bundesagentur für Arbeit ist entscheidend, dass der Leistungsberechtigte sich im Nahbereich des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhält und in der Lage ist, den Leistungsträger täglich und ohne unzumutbaren Aufwand zu erreichen. Ein auswärtiger Aufenthalt ist unschädlich, wenn der Leistungsberechtigte bis maximal 75 Minuten pro einfache Strecke bzw. 2,5 Stunden für Hin- und Rückweg zum Träger benötigt.
Drucksache 296/1/16
... Bundesnetzagentur
Drucksache 349/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
... Bundesnetzagentur
Drucksache 93/16
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates "Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung"
... - durch die Verbesserung der Qualität und Quantität der Integrationskurse des Bundes. Der Orientierungskurs soll auf 100 Stunden erhöht werden. Im Orientierungskursteil des Integrationskurses soll die Vermittlung von Werten und Regeln des täglichen Miteinanders gestärkt und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie die sexuelle Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung in den Mittelpunkt gestellt werden. Sprach- und Orientierungskurse sind derzeit in modularer Form strikt voneinander getrennt. Eine bessere Verzahnung ist hier geboten. Integrationskurse und Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (insbesondere die Grundkurse für den Spracherwerb und Kurse zum Erlernen berufsbezogener Deutschkenntnisse) müssen zeitnah allen zu integrierenden Asylsuchenden und Flüchtlingen angeboten werden. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt wurde. Um gezielt auch Eltern unter den Flüchtlingen zu erreichen, sollte Kinderbetreuung im Rahmen der Kurse angeboten und beworben werden. Es müssen so viele Kursplätze zur Verfügung stehen, dass die gesetzlich vorgesehenen Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen umgesetzt werden können. - beim räumlichen und personellen Ausbau der Kindertagesbetreuung, weiterer Bildungsangebote sowie dem Einsatz zusätzlicher Fachkräfte und Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter.
Drucksache 365/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 - COM(2016) 271 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 - COM(2016) 271 final
Drucksache 135/16
Vorlage an den Bundesrat
Vorschlag für die Berufung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Vorschlag für die Berufung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Drucksache 233/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Mit dem Ziel einer ausreichenden Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in standardisierter Qualität in Deutschland soll neben dem Import auch der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Übereinstimmung mit den Vorgaben des internationalen Rechts ermöglicht werden. Dazu werden dem BfArM durch den neu eingefügten § 19 Absatz 2a BtMG die Aufgaben einer staatlichen Stelle nach den Artikeln 23 und 28 Absatz 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe übertragen (sog. Cannabisagentur), sofern diese nicht durch das BfArM (Bundesopiumstelle) bereits wahrgenommen werden (Erlaubnis zum Anbau). Nach dem Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe muss ein Vertragsstaat, der den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken gestattet, eine Stelle einrichten, an die alle Anbauer, die eine Genehmigung der Stelle zum Anbau besitzen, die gesamte Ernte abzuliefern haben. Diese Stelle muss die geernteten Mengen aufkaufen und in Besitz nehmen.
Drucksache 244/16
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... ), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung der Fallzahlen
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4 Bürokratiekosten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3511: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung
1. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 172/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... "Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU"
Drucksache 618/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds - COM(2016) 586 final
... (c) internationale Organisationen oder deren Agenturen,
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Fachwissen
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I EINLEITENDE Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung
Artikel 3 Zweck
Artikel 4 Struktur des EFSD
Artikel 5 Strategieausschuss des EFSD
Kapitel III EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS
Artikel 6 EFSD-Garantie
Artikel 7 Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 8 Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 9 Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie
Artikel 10 Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen
Artikel 11 Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 12 Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 13 EFSD-Garantiefonds
Artikel 14 Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung
Artikel 15 Berichterstattung und Rechnungslegung
Artikel 16 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 17 Transparenz und Offenlegung von Informationen
Artikel 18 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 19 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 20 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 62/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Sanktionsverordnung
... Chemikalienagentur (ECHA) geführten Liste nach Artikel 95 Absatz 1 aufgeführt zu sein. Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist insbesondere die Einreichung eines vollständigen Wirkstoffdossiers nach Artikel 95 Absatz 1 Unterabsatz 2.
Drucksache 473/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates - COM(2016) 528 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates - COM(2016) 528 final
Drucksache 369/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 - COM(2016) 442 final
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 - COM(2016) 442 final
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Dieser Vorschlag bedeutet daher eine Weiterentwicklung des Europasses von einem Angebot von Dokumenten hin zu einer Dienstleistungsplattform; er erweitert das Aktivitätsspektrum und gewährleistet, dass die Nutzerbedürfnisse Ausgangspunkt für die Dienste des Rahmens bilden. Der neue Europass-Rahmen wird Informationen bündeln, die derzeit mithilfe verschiedener Instrumente bereitgestellt werden: des Portals "Learning Opportunities and Qualifications in Europe" (das Informationen über Lernmöglichkeiten und Qualifikationen bietet), des EU-Kompetenzpanoramas (das Informationen über Kompetenzen u.a. auf nationaler und europäischer Ebene, aber auch für bestimmte Berufe und Wirtschaftszweige umfasst) sowie des ESCO-Portals (europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe, die eine gemeinsame Terminologie für die Beschreibung einzelner Fähigkeiten und zugehöriger Begriffe für Beschäftigungs- und Bildungszwecke bietet). Bisher unterstützt das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), eine Agentur der Europäischen Union, die Entwicklung und Umsetzung dieser Instrumente. Zweitens wird der neue Europass-Rahmen lokale Dienste umfassen, die gewährleisten sollen, dass die Angebote möglichst breite Zielgruppen erreichen, auch diejenigen, die möglicherweise Schwierigkeiten beim Zugang zu digitalen Diensten und bei ihrer Nutzung haben.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 31/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen - COM(2015) 670 final
... Um dem Passagieraufkommen und der Infrastruktur an den verschiedenen Arten von Außengrenzen Rechnung zu tragen, unterscheidet der Vorschlag zwischen Luftaußengrenzen und anderen Außengrenzen. Sollte eine systematische Überprüfung beispielsweise aufgrund der Infrastruktur und des Passagieraufkommens unverhältnismäßig große Auswirkungen auf den Verkehrsfluss an den Grenzen haben, so könnte an den Land- und Seegrenzen auf den systematischen Abgleich mit Datenbanken verzichtet werden, sofern eine Risikobewertung zeigt, dass die innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die internationalen Beziehungen der Mitgliedstaaten oder die öffentliche Gesundheit hierdurch nicht gefährdet werden. Die Risikoanalyse sollte der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Folgenden Frontex) mitgeteilt werden und Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung an die Kommission und an Frontex sein. Frontex kann die Anwendung dieser Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten dann einer Risiko- und Gefährdungsanalyse unterziehen. Außerdem wird die Kommission in ihren halbjährlichen Berichten über das Funktionieren des Schengen-Raums besonderes Augenmerk auf mögliche Lockerungen der systematischen Grenzkontrollen an bestimmten Grenzübergangsstellen an Land und auf See richten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnis der Konsultationen
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Weitere Angaben
• Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.