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"Agentur"
Drucksache 273/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
... es stammen und bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder beschäftigt sind oder in einer Berufsausbildung im Sinne von § 57 Absatz 1 des
Drucksache 382/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... Bundesnetzagentur
Drucksache 8/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
... dürfen Ausländerinnen und Ausländer, die sich erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Tätigkeit als Leiharbeitnehmer/-innen aufnehmen. In den Bezirken der Agenturen für Arbeit, für die die Vorrangprüfung ausgesetzt wurde, gilt dies bereits nach drei Monaten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 48 Absatz 1 Satz 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu -, Nummer 2 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 1 Satz Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2 AufenthG , Nummer 8 § 104 Absatz 17 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60c Absatz 1 Nummer 3 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 2 Nummer 4a - neu -, Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 2 Nummer 5 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 Satz 1, 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 Satz 5 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 Satz 3, Absatz 5, § 87 Absatz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60c Absatz 4a - neu - AufenthG
16. Zu Artikel 3 Satz 2 Außerkrafttreten
Drucksache 322/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Eisenbahnen 2017/2018
... Bundesnetzagentur
Drucksache 22/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika - Antrag des Freistaates Bayern -Drucksache: 22/19
... agentur ECHA beauftragt, Beschränkungen von bewusst zugesetzten Mikroplastikpartikeln zu prüfen. Nach dem Vorsorgeprinzip ist es erforderlich, dass der Einsatz vollständig beendet wird. Hierfür sind weitere Anstrengungen notwendig. Sollten entsprechende Absprachen im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung nicht zum Erfolg führen, sind regulatori-sche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.
Drucksache 528/19
... Britische Staatsangehörige, die sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufgehalten haben, dürfen nach einem Austritt ohne Austrittsabkommen weiterhin unabhängig von ihrer Qualifikation und dem Sitz des Arbeitgebers jede Beschäftigung ausüben. Die Bundesagentur für Arbeit muss nicht zustimmen.
Drucksache 157/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2370
vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU
/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
... , wonach die Dynamik des Anstiegs der Infrastrukturentgelte, insbesondere der Stations- und Trassenentgelte im Schienenpersonennahverkehr der bundeseigenen Eisen-bahninfrastrukturunternehmen, nach Maßgabe des Eisenbahnregulierungs-rechts zu begrenzen ist. Die Möglichkeit der Aushebelung der Trassen- und Stationspreisbremse auf dem Wege der institutionellen Trennung von Teilnetzen widerspricht zudem in Hinblick auf die Planungssicherheit der Länder dem Ansinnen des § 37 ERegG i.V.m. mit der Dynamisierung der Regionali-sierungsmittel. Die Einigung mit dem Bund sah gerade vor, sowohl hinsichtlich der Regionalisierungsmittel als auch hinsichtlich der Trassen- und Stationspreise einen langfristigen Entwicklungspfad zu entwickeln, um der Langläufigkeit von Verkehrsverträgen und somit den Planungshorizonten der Länder gerecht zu werden. Da die Länder keine Möglichkeit haben, Einfluss auf mögliche Entscheidungen der DB Netz zur Herauslösung von Teilnetzen zu nehmen, unterliegen sie faktisch einer ständigen Unsicherheit hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 37 ERegG. Da der § 2 Absatz 9 zudem eine "Soll"-Bestimmung ist, besteht nicht einmal die Möglichkeit, dass die Bundesnetz-agentur eine behördliche Entscheidung zur Anwendbarkeit des § 37 ERegG trifft.
Drucksache 672/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Telekommunikation der Monopolkommission - Staatliches Augenmaß beim Netzausbau
... Bundesnetzagentur
Drucksache 22/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
... agentur ECHA beauftragt, Beschränkungen von bewusst zugesetzten Mikroplastikpartikeln zu prüfen. Nach dem Vorsorgeprinzip ist es erforderlich, dass der Einsatz vollständig beendet wird. Hierfür sind weitere Anstrengungen notwendig. Sollten entsprechende Absprachen im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung nicht zum Erfolg führen, sind regulatori-sche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.
Drucksache 461/19
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates: Flüssiges und gelöstes Plastik vermeiden - Für eine umfassende Strategie zur Reduktion schwer abbaubarer Polymere
... agentur ECHA vorgelegten Beschränkungsvorschlag zu Mikroplastik noch in der öffentlichen Diskussion Berücksichtigung.
Drucksache 667/19
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung
... ). Zuständige Erlaubnisbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit, die das
Drucksache 631/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes (EEG)
... Bundesnetzagentur
Drucksache 631/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes (EEG)
... Bundesnetzagentur
Drucksache 13/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
... Bundesnetzagentur
Drucksache 333/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern
... Es wurde in der KAP vereinbart, für die gezielte Gewinnung von Fachkräften insbesondere die die Pflegefachberufe im Rahmen einer Strategie zur Fachkräftegewinnung besonders zu berücksichtigen (Punkt 9). Zusammen mit den Ländern, weiteren Bundesressorts, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden in fünf Arbeitsgruppen hierzu konkrete Ergebnisse erzielt. So wurde vereinbart, die Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland zu erleichtern. Dafür werden eine Zentrale Servicestelle für berufliche Anerkennung aufgebaut, ein Gütesiegel für private Vermittler ausländischer Pflegekräfte entwickelt und Möglichkeiten der Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern geprüft. Die Bedingungen für eine Ausbildung in Deutschland sollen durch Öffnung der Berufsausbildungsbeihilfe für ausländische Auszubildende verbessert werden. Zudem wird durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der rechtliche Rahmen weiterentwickelt.
Drucksache 498/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
... Offener Antisemitismus nimmt zu. Laut einer am 22. Januar 2019 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage halten 61 Prozent der Deutschen Antisemitismus für ein wachsendes Problem. Die Werte für Deutschland liegen damit höher als in vielen anderen Ländern Europas. EU-weit nimmt lediglich jeder Dritte einen Anstieg von Antisemitismus wahr. Noch gravierender ist die Wahrnehmung aus Sicht der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Eine Befragung der EU-Agentur für Grundrechte im Auftrag der Europäischen Kommission Ende des Jahres 2018 ergab, dass für 85 Prozent der deutschen Juden der Antisemitismus das größte soziale oder politische Problem in ihrem Heimatland ist. 41 Prozent der in Deutschland Befragten gaben an, im vergangenen Jahr mindestens einmal belästigt worden zu sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 525/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Kostendeckungsbericht SPNV-Entgelte der Bundesnetzagentur gemäß § 37 Absatz 5 des Eisenbahnergänzungsgesetzes mit Stellungnahme der Bundesregierung
... Bundesnetzagentur
Drucksache 433/19
Antrag der Länder Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten erneuern"
... 2. Deutschkenntnisse werden derzeit in getrennten Angeboten in Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt. Länder und Kommunen ergänzen die Programme durch eigene Angebote. Aus dieser Praxis resultiert eine schwer überschaubare und oftmals wenig wirksame Zusammenstellung an Angeboten des Basis- und berufsbezogenen Spracherwerbs, die eine gelungene Integration erschwert.
Drucksache 42/19
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Der Bundesagentur für Arbeit entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand durch die Anpassung der Zuordnung zu den Kennzahlen und der Dokumentation in Höhe von rund 114 000 Euro. Zudem entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand durch die Anpassung des Online-Kennzahlentools von rund 50 000 Euro.
Drucksache 401/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
... Bundesnetzagentur
Drucksache 382/1/19
... Bundesnetzagentur
Drucksache 524/19
... Bundesnetzagentur
Drucksache 275/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... 2. die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist,
Drucksache 221/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Bundesnetzagentur
Drucksache 472/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln - Antrag der Länder Berlin und Bremen -
... Die Entschließung ist neu zu fassen, da unter anderem die Einbeziehung von Bioziden als notwendig angesehen wird; dies hat die Kommission in ihrem Mandat vom März 2019 an die EFSA deutlich gemacht und diese zur engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) aufgefordert, da viele Pflanzenschutzmittelwirkstoffe auch in Bioziden enthalten sind. Weiterhin ist auch auf die inhaltlichen Vorgaben im Mandat zur Überarbeitung der EFSA-Leitlinie mit den entsprechenden Maßgaben einzugehen. Auch die Einbeziehung kompetenter wissenschaftlicher Einrichtungen in den Überarbeitungsprozess, wie zum Beispiel das Institut für Bienenschutz des Julius-Kühn-Instituts oder auch die Bienen-Institute der Länder, ist hierbei erforderlich.
Drucksache 230/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
... ‚33a. In § 92 Absatz 3 Satz 3 werden nach den Wörtern "Bundesagentur für Arbeit," die Wörter "der Kultusministerkonferenz," eingefügt.‘
Drucksache 522/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
... über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004, die die Aufgaben und Modalitäten der Eisenbahnagentur regelt,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Für Bürgerinnen und Bürger
4.2. Für die Wirtschaft
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage zur Begründung Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2016/798 und (EU) Nr. 2016/797 durch das Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets
Drucksache 43/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebzehnte Verordnung
Artikel 1
§ 3b
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht
2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht
3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht
4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht
1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht
2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht
3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht
4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht
1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht
2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht
3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht
4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3b
Zu § 3b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 221/19
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Bundesnetzagentur
Drucksache 54/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)
... Das trifft insbesondere die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene, und hier besonders die Sozialarbeit. Bereits in früheren Begründungen zu Gesetzesänderungen des AZRG wurde die Bedeutung des Ausländerzentralregisters (AZR) für den Bereich der Integration hervorgehoben. Dort werden Informationen gespeichert, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind (Daten über Schulbildung, Berufsausbildung, Informationen zur Absolvierung eines Integrationskurses und Sprachkenntnisse, aufenthaltsrechtlicher Status). Der Bundesagentur für Arbeit und den für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeit zuständigen Stellen können die entsprechenden Daten nach § 18b AZRG bereits nach der aktuellen Rechtslage übermittelt werden, damit diese ihre Aufgaben im Bereich der Integration in den Arbeitsmarkt erfüllen können. Die Erwägungen, die zur Aufnahme dieser Regelung ins AZRG geführt haben, gelten gleichermaßen auch für migrations- und integrationsspezifische Beratungs- und Begleitungsangebote der zuständigen Stellen der Länder und Kommunen. Sie tragen wesentlich zur Erfüllung der staatlichen Aufgabe im Bereich der Integration bei. Auch hier ist es für die zügige und korrekte Beratung sowie die Einleitung der jeweils passgenauen Integrationsmaßnahmen notwendig, dass möglichst rasch Klarheit über die für die Integration wesentlichen Aspekte und den Stand behördlicher Entscheidungen in diesem Kontext geschaffen werden kann.
Drucksache 157/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2370
vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU
/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
... Bundesnetzagentur
Drucksache 74/19
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Bundesnetzagentur
Drucksache 395/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
... Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Integrationsämter sich künftig an den Aufwendungen für ein Budget für Ausbildung beteiligen können. Zuständig für die Leistung des Budgets für Ausbildung sind die in § 63 Absatz 1 bestimmten Träger der beruflichen Rehabilitation, in der Regel die Bundesagentur für Arbeit. Diese finanziert die Aufwendungen für diese neuen Leistungen nicht aus originären Haushaltsmitteln, sondern aus Mitteln des aus der Ausgleichsabgabe der Länder bestehenden Ausgleichsfonds (§ 41 Absatz 1 Nummer 1 SchwbAV). Die Leistung ist im Sinne des § 4 Absatz 2 abschließend und in benötigtem Umfang durch den vorrangig zuständigen Rehabilitationsträger zu erbringen. Die Integrationsfachdienste können nach § 193 Absatz 2 Nummer 3 SGB IX von diesen zum Beispiel mit der Durchführung der Ausbildungsbegleitung beauftragt werden, dies aber nicht zu Lasten der Ausgleichsabgabe, sondern im Rahmen der originären Zuständigkeit der Rehabilitationsträger.
Drucksache 661/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg -
... "f) Förderkredite werden in Deutschland zumeist nicht über die Förderbanken selbst, sondern über die Hausbank des Förderkreditnehmers vergeben. Die Förderkredite werden dabei häufig nicht nur von der Hausbank, sondern auch von anderen Förderbanken sowie von Zentralinstituten des öffentlichrechtlichen oder genossenschaftlichen Verbundes durchgeleitet. Entsprechend halten deutsche Förderbanken in großem Umfang Forderungen an deutsche Banken, von denen viele nicht über ein externes Rating einer Ratingagentur verfügen. Der im Rahmen von Basel IV überarbeitete Kreditrisikostandardansatz sieht für die Ermittlung des Risikogewichts für Forderungen an Institute ohne externes Rating ein neues Verfahren vor (Standardised Credit Risk Assessment, SCRA). Um die Erfüllung des Förderauftrags der deutschen Förderbanken nicht zu gefährden, sollten sämtliche Kredite, die Banken zur Ausreichung oder Durchleitung von Förderkrediten gewährt werden und die sich nicht für eine Nullgewichtung qualifizieren, pauschal ein Risikogewicht von 20 Prozent erhalten."
Drucksache 197/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
... Bundesnetzagentur
Drucksache 592/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht
... Bundesnetzagentur
Drucksache 172/19
Vorschlag an den Bundesrat
Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Drucksache 97/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... II eine praxisgerechte Definition der für den Leistungszugang von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern maßgeblichen Arbeitnehmereigenschaft. Auch enthalten die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum maßgeblichen § 7
Drucksache 54/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)
... Das trifft insbesondere die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene, und hier besonders die Sozialarbeit. Bereits in früheren Begründungen zu Gesetzesänderungen des AZRG wurde die Bedeutung des Ausländerzentralregisters (AZR) für den Bereich der Integration hervorgehoben. Dort werden Informationen gespeichert, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind (Daten über Schulbildung, Berufsausbildung, Informationen zur Absolvierung eines Integrationskurses und Sprachkenntnisse, aufenthaltsrechtlicher Status). Der Bundesagentur für Arbeit und den für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeit zuständigen Stellen können die entsprechenden Daten nach § 18b AZRG bereits nach der aktuellen Rechtslage übermittelt werden, damit diese ihre Aufgaben im Bereich der Integration in den Arbeitsmarkt erfüllen können. Die Erwägungen, die zur Aufnahme dieser Regelung ins AZRG geführt haben, gelten gleichermaßen auch für migrations- und integrationsspezifische Beratungs- und Begleitungsangebote der zuständigen Stellen der Länder und Kommunen. Sie tragen wesentlich zur Erfüllung der staatlichen Aufgabe im Bereich der Integration bei. Auch hier ist es für die zügige und korrekte Beratung sowie die Einleitung der jeweils passgenauen Integrationsmaßnahmen notwendig, dass möglichst rasch Klarheit über die für die Integration wesentlichen Aspekte und den Stand behördlicher Entscheidungen in diesem Kontext geschaffen werden kann.
Drucksache 278/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
... "Fachkräften mit akademischer Ausbildung, die einen Beruf ausüben, der zu den Gruppen 21, 221 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, wird die Blaue Karte EU abweichend von Satz 1 mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, wenn die Höhe des Gehalts mindestens 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt."
Drucksache 382/19 (Beschluss)
... Bundesnetzagentur
Drucksache 72/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und ergänzende Förderung der Mobilfunkversorgung in Deutschland
... Bundesnetzagentur
Drucksache 133/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsberichte 2016/2017 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation und Post mit den Sondergutachten der Monopolkommission Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen und Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten! - Drucksachen 19/168 und 19/169 - Stellungnahme der Bundesregierung *
... Bundesnetzagentur
Drucksache 115/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt
... - in Zusammenarbeit mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur und den Mitgliedstaaten:
Mitteilung
1. Einleitung
2. Problemstellung
2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt
2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen
2.3 Auswirkungen auf die Umwelt
2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz
2.5 Wissenslücken
2.6 Ausblick
3. Die Ziele des strategischen Ansatzes
4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen
4.1 Politik der Union
4.2 Weitere Initiativen
5. Maßnahmen
5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln
5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung
5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung
5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung
5.6 Schließen weiterer Wissenslücken
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 279/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über staatsanleihebesicherte Wertpapiere
... e) Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die vorgesehenen SBBS von Ratingagenturen die Bestnote ("AAA") erhalten würden. Selbst die Senior-Tranchen würden bei einer vorgesehenen Aufteilung der Tranchen von 70 Prozent (Senior) zu 30 Prozent (Junior) wohl nicht mit der Bestnote bewertet. Zur Begründung wird auf die starke Korrelation zwischen den Staatsanleihen und auf das Fehlen gemeinschaftlicher Garantien durch die Eurostaaten hingewiesen.
Drucksache 506/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... Bundesnetzagentur
Drucksache 158/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künstliche Intelligenz für Europa - COM(2018) 237 final
... 54. Auf EU-Ebene wird die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte eine Bewertung der aktuellen Herausforderungen vornehmen, denen sich die Erzeuger und Nutzer neuer Technologien im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte gegenübersehen. Die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien hat darüber hinaus am 9. März 2018 eine einschlägige Erklärung zu KI, Robotik und autonomen Systemen veröffentlicht. Beispiele für internationale Anstrengungen sind: Asilomar AI principles (https://futureoflife.org/ai-principles/), Montréal Declaration for Responsible AI draft principles (https://www.montrealdeclaration-responsibleai.com/), UNI Global Union Top 10 Principles for Ethical AI (http://www.thefutureworldofwork.org/opinions/10-principles-for-ethical-ai/).
Mitteilung
1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen
Was ist künstliche Intelligenz?
Eine europäische KI-Initiative
2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB
Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI
3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU
3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft
Investitionen steigern 2018-2020
Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt
Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa
KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer
Unterstützung von Erprobung und Versuchen
Mobilisierung privater Investitionsmittel
Nach 2020
Bereitstellung von mehr Daten
3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen
Niemanden zurücklassen
3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens
Entwurf
Sicherheit und Haftung
Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen
3.4. Kräfte bündeln
Einbindung der Mitgliedstaaten
Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz
Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI
Internationale Ausrichtung
4. Fazit
Drucksache 444/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt - eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten
... Die Europäische Union geht - unter Wahrung der Grenzen des Vertrags3 - entschlossen gegen terroristische Bedrohungen vor, insbesondere im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von 20154 und der Schaffung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion5. Sie hat Maßnahmen ergriffen, um Terroristen den Spielraum und die Mittel für Anschläge zu nehmen, terroristische Straftaten unionsweit unter Strafe zu stellen, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung zu verbessern, die Radikalisierung zu bekämpfen und den Schutz der Außengrenzen der Union zu verstärken. Die Rolle der Agenturen der Union, insbesondere von Eurojust und Europol, wurde gestärkt, die die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in der EU erleichtern, einschließlich der Koordinierung und des Informationsaustauschs in Terrorismusfällen auf Ersuchen der nationalen Behörden. Zusammen mit dieser Mitteilung wird ein Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Online-Verbreitung terroristischer Inhalte angenommen6.
Mitteilung
Jean -Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017
1. Einführung
2. Die Initiative der Kommission
3. Lücken bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten
3.1. Unkoordinierte Ermittlungen bei terroristischen Straftaten
3.2. Kein zuverlässiger rechtzeitiger Austausch von Informationen über Terrorismusfälle zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen
3.3. Erhebung, Weitergabe und Nutzung sensibler Beweise
3.4. Bruch zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase
3.5. Ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen
Hypothetischer Fall
4. Die EUStA kann die bestehenden Lücken füllen
Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft
4.1. Eine umfassende europäische Antwort durch Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten
4.2. Rechtzeitiger und ausreichender Informationsaustausch über terroristische Straftaten
4.3. Verknüpfung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase
4.4. Effizienz und Kohärenz der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen
Hypothetischer künftiger Fall
5. Auswirkungen der Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf mehr als einen Mitgliedstaat betreffende Straftaten
5.1. Auswirkungen auf die EUStA
Sachliche Zuständigkeit
Sonstige Anpassungen der Verordnung EU Nr. 2017/1939
Haushalts - und Personalaspekte
5.2. Auswirkungen auf EU-Agenturen und nationale Behörden
6. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament und den Europäischen Rat
Anhang Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 119/18
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Bundesnetzagentur
Drucksache 175/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)
... II sind mit Stand Dezember 2017 im erwerbsfähigen Alter arbeitslos, Quelle: Fluchtmigration: Bundesagentur für Arbeit). Zudem findet weiterhin ein Zuzug von Asylbewerbern statt, der über dem Niveau der Jahre 1994-2013 liegt (im Jahr 2017 186.644 Personen). Gleichzeitig ist sich die Bundesregierung ihrer humanitären Verantwortung gegenüber anerkannten Schutzberechtigten, bei denen eine Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft im Herkunftsstaat nicht möglich ist, bewusst. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung, auch Familienangehörigen der Kernfamilie (Ehegatte, Eltern von minderjährigen Ausländern und minderjährige ledige Ausländer) von subsidiär Schutzberechtigten einen geordneten und gestaffelten Familiennachzug zu ermöglichen. Um einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Aufnahmefähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und den Interessen der subsidiär Schutzberechtigten an der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet unter Berücksichtigung von völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen zu schaffen, wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zunächst mit dem Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges vom 8. März 2018 (BGBl I, 342) weiter bis zum 31. Juli 2018 ausgesetzt und zugleich bestimmt, dass ab dem 1. August 2018 der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus humanitären Gründen für 1.000 Personen pro Monat gewährt wird. Das Nähere soll durch ein weiteres Bundesgesetz geregelt werden. Der Gesetzentwurf dient dieser Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab 1. August 2018. Damit wird eine Regelung zur Steuerung des Familiennachzugs zu diesen Personen für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen.
Drucksache 95/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (Neufassung) - COM(2018) 144 final
... agentur (ECHA) zu übertragen und das derzeitige hohe Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erhalten.
Drucksache 3/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes (EEG) - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) ermittelte auf der Grundlage der vorliegenden Daten bei der BNetzA eine allererste Prognose über das mögliche zu erwartende Ausschreibungsvolumen in den anstehenden Ausschreibungsrunden. Die FA Wind-Prognose bestätigt zwar durchaus die Höhe von insgesamt 2 800 Megawatt zu den beiden fraglichen Ausschreibungsterminen, jedoch müssen dafür auch sämtliche positive Annahmen für die Ausschreibungsrunden eintreten und zudem das angenommene Volumen der jeweils noch zu genehmigenden Megawatt zutreffen. Dabei ist die wirtschaftliche Dynamik in der Branche momentan nur sehr schwierig einzuschätzen. Zwar gibt es etliche zurückgestellte Projekte, aber selbst für den Fall eines höheren Ausschreibungsvolumens könnten diese unter Umständen nicht schnell genug reaktiviert werden. Gründe hierfür sind beispielsweise noch fehlende Gutachten. Diese werden aber nicht fristgerecht mit dem nötigen Vorlauf bis zum dritten Ausschreibungstermin vorliegen, so dass dieses zurückgestellte Potenzial nicht schon in die dritte Ausschreibungsrunde einkalkuliert werden sollte.
Drucksache 515/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Bundesnetzagentur
Drucksache 391/1/18
... Bundesnetzagentur
Drucksache 219/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten - COM(2018) 244 final
... /EG /EG18 und der Verordnung (EG) Nr. 726/200419 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur erhalten Regulierungsbehörden den Auftrag, die öffentliche Gesundheit zu fördern und zu schützen, indem sie die Verwendung sicherer und wirksamer Impfstoffe genehmigen und nach Erteilung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen deren Nutzen/Risiko-Profil kontinuierlich bewerten.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:
BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,
Drucksache 391/18 (Beschluss)
... Bundesnetzagentur
Drucksache 261/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... Die bisherige Vergabe von Exzellenzsiegeln hat aus Sicht des Bunderates bislang keinen evidenten synergetischen Effekt gezeigt. Der Bundesrat bittet die Kommission, das Synergiepotenzial bei der Ausgestaltung der Verwaltungsmodalitäten durch die Kommission und die von ihr beauftragten Agenturen umzusetzen.
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... Sollten sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf den Entwurf des Austrittsabkommens einigen, ist eine Übergangsphase zwischen dem Austrittsdatum (30. März 2019) und dem 31. Dezember 2020 vorgesehen. Während der Übergangsphase würden prinzipiell die Vorschriften der Union (der sogenannte "Besitzstand" der Union, einschließlich internationaler Übereinkommen8) in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet Anwendung finden, wenngleich das Vereinigte Königreich nicht mehr an der Verwaltung und Beschlussfassung der Organe, Einrichtungen oder Agenturen der EU mitwirken würde. Durch eine solche Übergangsphase wären weitere 21 Monate Zeit gewonnen, um sich auf den Tag vorzubereiten, an dem das EU-Recht keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet findet.... aber wir müssen uns auf alle Szenarien vorbereiten
Mitteilung
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183
4 Zusammenfassung:
1. Hintergrund
2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge
a Vorbereitungsmaßnahmen
b Notfallmaßnahmen
3. Wer sollte sich vorbereiten?
a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente
b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen
d Sonstige Arbeitsbereiche
4. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
Drucksache 98/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
... 2. Es sollte allerdings geprüft und dargelegt werden, welchen Mehrwert eine supranationale EU-Behörde, insbesondere vor dem Hintergrund bereits auf EU-Ebene vorhandener Einrichtungen und Gremien, hat. Aus Sicht des Bundesrates ist es im Rahmen einer solchen Prüfung wichtig, konkreter herauszustellen, inwieweit die Arbeit bereits bestehender Strukturen ergänzt bzw. in die Arbeitsbehörde überführt werden kann. Hierbei sollte insbesondere die Berücksichtigung der EU-Agentur für Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der der Arbeit (OSHA), des Europäischen Netzwerks für öffentliche Arbeitsverwaltungen (PES-Netzwerk) sowie der von der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD Regio) eingerichteten Anlaufstelle Grenze dargelegt werden. Zudem muss geprüft werden, wie eine Abgrenzung zur Arbeit der EURES-Grenzpartnerschaften erfolgt, damit Dopplungen vermieden werden können.
Drucksache 467/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
... "Die Bundesagentur für Arbeit soll in der Beratung nach Absatz 1 auch auf Maßnahmen, Angebote und Leistungen außerhalb der Arbeitsförderung nach diesem Buch und der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch verweisen und dabei im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen eng zusammenarbeiten, insbesondere mit
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.