[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1209 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abwicklung"


⇒ Schnellwahl ⇒

0278/20
0166/20
0011/20
0206/20
0105/20B
0088/20B
0351/20
0004/20
0456/20B
0325/1/20
0456/1/20
0278/20B
0196/20
0246/20
0293/20
0509/20
0088/1/20
0085/20
0028/20
0074/20
0337/20
0127/20
0062/20
0098/20B
0098/1/20
0251/20
0074/20B
0002/20
0434/1/20
0105/20
0510/20
0075/20
0325/20
0165/20
0434/20B
0582/19
0055/1/19
0583/1/19
0598/19
0661/19
0357/1/19
0007/19B
0627/19
0533/19
0465/19B
0033/19B
0121/19
0611/19
0004/19B
0517/19
0055/19B
0239/1/19
0630/19
0001/19
0397/19
0120/19
0397/19B
0532/19
0581/19
0004/19
0004/1/19
0128/19
0465/1/19
0630/1/19
0357/19B
0556/19
0098/19B
0084/19
0575/19
0517/1/19
0242/1/19
0347/18
0467/18B
0400/2/18
0375/18B
0475/1/18
0153/18B
0127/18
0313/1/18
0037/18B
0044/18
0375/1/18
0234/18B
0312/18
0304/18
0202/18
0163/18B
0075/18
0400/18
0307/18
0061/18
0563/18
0163/1/18
0246/18B
0131/18
0153/1/18
0459/18B
0227/1/18
0122/18
0467/1/18
0234/1/18
0497/18
0459/1/18
0227/18B
0400/18B
0213/18
0096/18
0442/18
0307/18B
0103/18
0063/18B
0063/1/18
0037/1/18
0246/1/18
0076/18
0418/1/17
0754/1/17
0664/17
0667/17B
0443/1/17
0089/17B
0001/1/17
0750/1/17
0612/17
0189/1/17
0418/17B
0262/17B
0195/17
0047/1/17
0001/17B
0543/17B
0404/17
0697/1/17
0047/17B
0187/17B
0753/1/17
0686/17B
0181/17B
0181/17
0103/17B
0688/17
0290/17
0189/17B
0543/1/17
0256/17
0697/17B
0686/1/17
0181/1/17
0565/17B
0565/1/17
0089/1/17
0750/17B
0187/1/17
0103/1/17
0347/17
0373/17B
0373/1/17
0667/1/17
0436/1/17
0262/1/17
0408/16B
0645/16
0665/16
0406/1/16
0724/16
0812/16
0227/16
0010/16
0777/16B
0769/16
0083/16
0813/16B
0408/16
0320/16
0121/16
0749/16B
0532/16
0222/16
0180/16
0673/1/16
0304/16
0811/16
0349/16
0168/16
0493/1/16
0182/16
0408/1/16
0645/1/16
0126/16
0493/16
0194/16
0545/16
0403/16
0123/1/16
0356/16
0673/16B
0169/16B
0012/16
0204/16
0601/16
0018/16
0435/16
0777/1/16
0482/16
0311/16
0489/16
0334/16
0389/16
0295/16
0110/16
0677/16
0548/16
0169/16
0137/16
0493/16B
0577/16
0415/16
0168/16B
0227/16B
0185/16
0813/1/16
0501/16
0289/16
0407/16
0185/1/16
0310/16
0543/1/15
0364/15
0022/15B
0495/1/15
0009/15B
0610/15B
0260/15
0193/15B
0120/15B
0022/1/15
0193/1/15
0543/15B
0510/1/15
0207/1/15
0629/15B
0137/15B
0022/15
0510/15B
0057/15
0086/15
0239/15
0064/15
0196/15
0509/15
0349/15B
0283/15
0592/15
0419/15B
0419/15
0629/1/15
0009/15
0413/15
0137/15
0226/15
0063/15
0500/15
0137/1/15
0640/15B
0502/1/15
0610/15
0420/15
0640/1/15
0502/15
0207/15
0371/15
0046/15
0278/15
0207/15B
0349/1/15
0495/15B
0420/15B
0495/15
0055/15
0034/15
0502/15B
0321/14
0122/14B
0045/14B
0044/14B
0448/14
0638/14B
0216/14
0638/1/14
0322/14B
0516/14B
0051/14B
0276/1/14
0135/14
0321/1/14
0437/14
0516/1/14
0276/14B
0145/14
0044/1/14
0592/2/14
0357/1/14
0122/1/14
0437/14B
0517/14
0081/14
0517/14B
0322/1/14
0074/14
0357/14B
0541/1/14
0541/14B
0007/14
0429/14
0587/14
0276/14
0321/14B
0017/13B
0216/13
0088/13
0094/13B
0817/1/13
0207/13
0660/13B
0470/13
0067/1/13
0020/13
0006/13
0128/13B
0505/1/13
0029/13
0653/13
0589/13
0677/13
0418/13
0308/13
0275/13B
0665/1/13
0128/1/13
0660/1/13
0524/13
0090/13
0182/13
0294/13
0138/13
0408/1/13
0374/13B
0275/1/13
0775/13
0435/1/13
0544/13
0609/1/13
0493/13
0025/1/13
0094/13
0374/1/13
0435/13B
0067/13B
0590/13
0094/1/13
0498/13
0753/13B
0060/13
0817/13B
0612/13
0592/13B
0408/13B
0408/2/13
0066/13
0663/13
0484/1/13
0376/13
0447/13
0609/13B
0753/1/13
0017/1/13
0100/13
0505/13B
0378/13B
0665/13B
0484/13
0606/12B
0724/12
0752/12B
0090/1/12
0752/12
0701/1/12
0134/12B
0091/5/12
0262/12
0490/12
0777/1/12
0144/12
0356/12
0557/12
0562/12B
0170/12
0413/12
0550/12
0517/1/12
0546/12
0459/12B
0086/1/12
0369/12
0405/1/12
0520/12
0519/12
0356/12B
0308/12B
0635/12
0470/12
0356/1/12
0664/12B
0581/1/12
0815/12
0547/12
0166/12
0250/12
0664/12
0502/12
0224/12
0016/12
0405/12B
0604/12
0175/12
0817/12B
0086/12
0300/12
0563/12
0701/12B
0031/1/12
0581/12B
0664/1/12
0603/12
0395/12
0777/12B
0564/12
0571/12B
0546/12B
0513/1/12
0571/1/12
0165/12
0740/12
0264/12
0279/12
0652/12
0513/12B
0310/12
0590/1/12
0074/12
0607/12
0097/12X
0606/12
0606/1/12
0308/12
0134/1/12
0468/12
0515/12
0517/12B
0817/1/12
0590/12B
0091/2/12
0134/12
0340/12
0546/1/12
0459/1/12
0308/1/12
0439/12
0086/12B
0090/12B
0222/12
0562/12
0629/11B
0113/11B
0709/11B
0409/11
0698/11B
0629/1/11
0343/11B
0854/11
0129/11
0409/11B
0086/11
0378/11
0114/11
0698/1/11
0767/1/11
0271/11
0524/1/11
0157/11
0873/11
0767/11B
0101/11
0632/11B
0774/11B
0805/11
0851/1/11
0164/11B
0571/11
0157/11B
0834/1/11
0271/11B
0260/11
0312/1/11
0650/11
0809/11
0626/11
0216/11X
0312/11
0709/16/11
0288/11
0163/11
0067/11
0158/11
0409/1/11
0834/2/11
0785/11
0207/1/11
0399/11B
0766/11B
0123/11
0766/1/11
0343/1/11
0774/1/11
0851/11B
0834/11B
0054/11
0867/11
0229/11
0566/1/11
0077/11
0051/11
0068/11
0808/11
0157/1/11
0566/11B
0062/11
0723/11
0615/1/11
0747/11
0869/11
0334/11
0733/11
0635/11
0632/1/11
0127/11
0825/11
0315/11
0037/11
0615/11B
0613/11B
0176/11
0190/11
0378/11B
0349/11
0317/11
0774/11
0146/11
0163/11B
0524/11B
0113/1/11
0709/18/11
0140/11
0843/10B
0661/10
0267/10
0856/10B
0702/10
0692/10
0584/10B
0081/10
0831/1/10
0659/10
0553/10B
0553/10
0832/10
0808/10
0413/1/10
0041/3/10
0852/10
0664/10B
0664/1/10
0682/10
0482/10
0003/10
0509/10
0242/10
0850/10B
0215/10
0702/10B
0831/10B
0312/10
0226/10
0662/10
0486/10
0679/1/10
0693/10B
0681/10
0671/10
0534/1/10
0492/10
0431/10
0808/10B
0681/2/10
0461/10
0274/10B
0427/10
0534/2/10
0726/10
0702/1/10
0017/10
0693/1/10
0493/10
0274/1/10
0363/10
0231/10
0854/10
0385/10
0549/10
0319/10
0642/10
0237/10
0850/10
0484/10B
0052/10
0312/10B
0155/10
0856/1/10
0534/10B
0379/10
0681/3/10
0156/10
0664/10
0849/10
0586/10
0681/1/10
0711/10
0270/10
0247/10B
0693/10
0312/1/10
0413/10B
0840/10
0855/10
0657/10
0584/1/10
0781/10
0534/3/10
0829/10
0834/10
0018/10
0084/10
0539/10
0157/10
0534/4/10
0843/1/10
0247/10
0158/10
0518/10
0789/2/10
0830/10B
0645/1/10
0511/10
0177/10
0830/1/10
0850/1/10
0681/10B
0170/09
0140/09
0169/09
0568/09
0797/09B
0280/1/09
0263/09
0168/09B
0004/1/09
0826/09
0895/09
0283/09
0870/09
0325/09
0174/1/09
0839/09
0877/09
0377/09
0173/1/09
0348/09
0152/09
0030/09
0120/1/09
0174/09B
0180/09
0117/1/09
0062/09B
0120/09B
0196/09
0674/09
0634/09
0797/09
0005/09
0192/09
0154/1/09
0174/09
0616/09
0160/09B
0740/09
0168/09
0739/09
0648/09
0797/1/09
0168/1/09
0004/09B
0309/09
0632/09
0822/09
0154/09B
0244/1/09
0167/09
0004/09
0284/09B
0160/1/09
0179/09B
0780/09
0392/09
0284/09
0280/09A
0780/1/09
0521/09
0189/09
0522/09
0738/09
0062/1/09
0012/09
0606/09
0048/09
0591/09
0780/09B
0179/1/09
0277/09
0002/09
0173/09B
0361/09
0821/09
0323/09
0284/1/09
0117/09B
0062/09
0640/3/09
0797/2/09
0563/08
0349/08B
0292/08B
0343/1/08
0389/08
0966/08
0827/1/08
0772/08
0919/08
0342/1/08
0342/08B
0551/08
0315/08B
0560/08
0638/08
0828/08
0486/08B
0635/08
0554/08
0292/1/08
0755/08
0045/08
0001/08
0827/08B
0632/08
0765/08
0095/08
0951/08
0014/08B
0304/08B
0553/08
0615/08
0580/2/08
0004/08
0014/1/08
0631/08
0113/08
0209/08
0755/08B
0010/08A
0168/08
0239/08
0718/08
0548/08B
0716/08
0342/08
0906/08
0580/1/08
0486/1/08
0010/08B
0315/08
0490/08
0965/08
0733/08
0168/1/08
0578/08B
0030/08
0765/1/08
0102/08
0076/08
0265/08
0703/1/08
0580/08B
0525/08B
0959/08
0717/08
0304/08
0930/08
0605/08
0009/08
0180/08
0012/1/08
0642/08
0700/08
0578/1/08
0349/1/08
0279/08
0827/08
0831/08
0404/08
0549/1/08
0017/08
0580/08
0755/1/08
0343/08K
0008/08
0057/08
0349/08
0005/08
0525/1/08
0096/08
0548/1/08
0292/08
0750/08
0703/08B
0957/08
0296/08
0012/08B
0341/08
0197/08
0253/08
0765/08B
0494/08
0010/08
0010/1/08
0482/08
0343/08B
0568/08
0131/08
0598/07B
0714/07
0543/07
0112/07B
0283/07
0277/07
0123/1/07
0598/07
0276/07
0718/07
0674/07
0680/07
0717/07
0443/07
0680/1/07
0331/07
0417/1/07
0643/07B
0666/07
0054/07
0559/07B
0720/07J
0603/07
0075/07
0549/07
0676/07
0824/07
0464/07
0241/1/07
0800/07
0247/07
0170/07
0220/07B
0461/07
0220/1/07
0596/07B
0678/07
0354/07
0417/07B
0712/07
0830/07
0719/07
0546/07
0305/07
0736/07
0508/07
0068/07
0508/07B
0306/07
0432/1/07
0181/07
0819/07
0583/07
0432/07B
0072/07
0064/07
0936/07
0750/07
0559/1/07
0931/07
0112/1/07
0197/07
0241/07B
0860/07
0017/07
0431/07B
0863/07
0663/07
0150/07B
0680/07B
0275/1/07
0633/07
0150/07
0063/07
0661/07
0440/07
0333/07
0534/07
0701/07
0566/07
0566/07B
0826/07
0392/07
0643/07
0508/1/07
0598/1/07
0033/07
0722/07
0328/07
0748/07
0663/1/07
0802/07
0247/1/07
0720/07A
0663/07B
0417/07
0795/07
0444/07
0559/07
0596/07
0555/07
0600/07
0431/1/07
0022/07
0746/07
0662/07
0568/07
0423/07
0720/07H
0094/07
0420/07
0416/06
0152/06
0154/06
0390/06
0030/1/06
0353/06
0555/06
0096/06
0329/06
0303/1/06
0622/06B
0214/06
0306/06B
0259/06
0206/06
0327/06B
0539/06
0928/06
0359/06
0375/06
0151/06
0889/06
0553/06B
0208/06
0778/06
0476/06
0891/06
0866/06
0071/06B
0325/06
0325/06B
0064/06
0549/06
0206/1/06
0179/06
0875/06
0548/06
0250/06
0071/1/06
0258/06
0427/06
0827/06
0006/06
0100/06
0306/1/06
0067/06
0230/06
0867/06
0512/06
0532/06B
0303/06B
0065/06
0065/2/06
0392/06
0206/06B
0944/06
0327/1/06
0623/06
0299/06
0030/06
0030/06B
0472/06
0553/1/06
0693/06
0141/06
0935/06
0153/06
0755/06
0064/06B
0231/06
0367/06
0306/06
0303/06
0606/05
0352/1/05
0088/05
0900/05
0282/05B
0174/1/05
0463/05
0665/1/05
0412/05
0341/05
0294/05
0325/05
0620/05
0248/05
0331/05
0942/1/05
0898/05B
0518/05
0285/05
0286/1/05
0397/05
0482/05
0290/05
0663/1/05
0897/05
0334/05
0911/1/05
0616/05B
0665/05B
0244/05B
0039/05
0706/05
0312/05
0246/05
0898/1/05
0282/1/05
0003/05
0651/05
0361/2/05
0288/05
0065/05
0329/05
0426/05
0013/05
0085/05B
0364/05
0911/05B
0193/1/05
0872/05
0011/05
0616/05
0911/05
0456/05
0477/05
0456/1/05
0286/05B
0249/05
0401/05
0729/05
0727/05
0561/1/05
0748/05
0163/1/05
0243/05
0561/05B
0725/05
0937/05B
0937/1/05
0244/05
0089/05
0728/05
0622/1/05
0244/1/05
0456/05B
0446/05
0289/05
0403/05
0588/05
0572/05
0723/05
0352/05
0246/1/05
0429/05
0332/05
0595/05
0509/05
0615/05
0884/05
0810/05
0193/05
0085/1/05
0569/05
0042/05
0498/05
0726/05
0322/05
0631/05
0897/1/05
0092/05
0622/05B
0193/05B
0361/4/05
0898/05
0341/05B
0614/05
0622/05
0211/05
0174/05B
0942/05B
0234/05
0246/05B
0723/1/05
0616/2/05
0897/05B
0942/05
0665/05
0174/05
0348/05
0943/05
0016/05
0621/04
0873/04
0569/04
0571/04B
0821/04B
0807/04
0917/04
0710/04B
0565/04
0983/04
0610/04
0806/04
0466/04
0590/04
0903/04
0821/1/04
0805/04
0676/2/04
0891/04
0676/04B
0710/04
0565/1/04
0232/04
0683/4/04
0578/04
0571/04
0458/04B
0128/04B
0939/04
0361/04B
0870/04
0804/04
0613/04
0441/04
0850/04
1013/04
0887/04
0244/03
0736/03
0831/03
0485/2/03
Drucksache 304/16

... 1. der Kapitän vor Fahrtantritt angemessen unterrichtet wird über die Verfügbarkeit landgestützter Streckenführungssysteme und sonstiger Informationssysteme, die ihm die sichere Abwicklung der Fahrt gestatten, bevor das Ro-Ro-Fahrgastschiff oder Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeug zu fahren beginnt, und dass er die von den Mitgliedstaaten eingerichteten Streckenführungs- und Informationssysteme nutzt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Subsidiarität

2.3 Verhältnismäßigkeit

2.4 Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2 Konsultation der Interessenträger

3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4 Folgenabschätzung

3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

3.6 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2 Erläuternde Dokumente

5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Vorab -Überprüfung

5 Änderungsverfahren

Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

5 Aufhebung

5 Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorab-Überprüfung

Artikel 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung

Artikel 5
Regelmäßige Überprüfungen

Artikel 6
Überprüfungsmeldung und Bericht

Artikel 7
Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung

Artikel 8
Recht auf Widerspruch

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Überprüfungsdatenbank

Artikel 11
Sanktionen

Artikel 12
Änderungsverfahren

Artikel 13
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

Artikel 14a
Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Bewertung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates

Anhang 1
besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)

Anhang 2
Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)

Anhang 3
Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)

Anhang 4
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 811/16

... Auftragsorientierte Forschung und Innovation: Die Kommission wird neue Konzepte prüfen, die auf international bewährte Verfahren zurückgreifen. Dies beinhaltet Konzepte, bei denen Projekte mit hohem Wirkungspotenzial zielgerichtet und auftragsorientiert ermittelt und ausgewählt werden, die direkte Einbeziehung in die tägliche Projektabwicklung und verschiedene Formen gezielter und maßgeschneiderter Hilfen sowie die Befugnis, die Förderung umzustrukturieren oder einzustellen, wenn Zwischenziele nicht erreicht werden (in Anlehnung an das "Catapult"-Programm des Vereinigten Königreichs oder das US-Programm "Advanced Research Projects Agency-Energy").



Drucksache 349/16

... Festlegungen nach § 47 Absatz 2 Nummer 5 und 7 getroffen hat, müssen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Energielieferanten und Bilanzkreisverantwortliche für Durchführung und Abwicklung des Wechsels des Messstellenbetreibers das festgelegte Verfahren und Format nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/16




§ 14
Wechsel des Messstellenbetreibers

§ 76
Aufsichtsmaßnahmen der Bundesnetzagentur


 
 
 


Drucksache 168/16

... 50. Der Bundesrat bittet klarzustellen bzw. zu prüfen, ob der Anbieter in den Fällen, in denen die Gegenleistung des Verbrauchers darin besteht, dass er dem Anbieter Daten zur Verfügung stellt und ihm deren Nutzung gestattet, bei Vertragsbeendigung (und Rückabwicklung nach Artikel 13) gegebenenfalls Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Bisher verhält sich der Vorschlag nicht zu dieser Frage, obwohl ein Anspruch des Verbrauchers auf Wertersatz für die zurückliegende Nutzungsmöglichkeit seiner Daten sachgerecht ist, wenn - wie in den Fällen des Artikels 13 - der Verbraucher den Vertrag wegen einer nicht vertragsgemäßen Leistung des Anbieters beenden konnte. Anderenfalls wäre der Anbieter trotz seines nicht vertragstreuen Verhaltens um diese Nutzungsmöglichkeit bereichert.



Drucksache 493/1/16

... Im Sinne der Klarheit der Regelung sollte die Anwendbarkeit der Neuregelung des Scheinvaterregresses auf andere übergegangene Unterhaltsansprüche geprüft werden und im Bedarfsfall eine Klarstellung im Gesetz erfolgen. Dabei müsste sowohl die Rückabwicklung des staatlichen Rückgriffs beim Scheinvater als auch der künftige Rückgriff beim tatsächlichen Vater bedacht werden.



Drucksache 182/16

... ‚1a. In § 40 Absatz 1 Nummer 5 werden nach dem Wort "Flughafenbetriebsabwicklung" ein Komma und die Wörter "einschließlich eines Gutachtens zur Luftraumkapazität" eingefügt.‘



Drucksache 408/1/16

... "(8a) Die Abwicklungsanstalten können durch Beschluss ihrer Verlustausgleichsverpflichteten mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und der Anstalt als übertragende Rechtsträger an einer Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung) wie auch an einer Vermögensübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften beteiligt sein:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8b Absatz 2 FMStFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 1 FinDAG


 
 
 


Drucksache 645/1/16

... Um eine effiziente Verfahrensabwicklung zu ermöglichen, ist ein Antragsverfahren mit elektronischer und schriftlicher Übermittlung des Antrags vorgesehen (Dreifachbuchstabe aaa unter Verweis auf § 5 Absatz 3, der die Einzelheiten regelt).



Drucksache 126/16

... Die Ermächtigung zur Regelung des Verwaltungsverfahrens für die Zulassung, die in § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. t geregelt ist, soll an dieser Stelle für die internetbasierte Abwicklung von Zulassungsverfahren erweitert werden und auch die Teile des Verwaltungsverfahrens umfassen, die für die Durchführung anderer Rechtsvorschriften im Rahmen der internetbasierten Zulassung erforderlich sind. Denn die Zulassungsbehörde (nach Landesrecht zuständige Behörde für die Aufgaben der Zulassung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StVG) hat bei der Zulassung auch inhaltliche Maßgaben zu beachten, die in anderen Gesetzen geregelt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb Überwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 493/16

... Eine zeitliche Einschränkung der Geltendmachung des übergegangenen Anspruchs für die Vergangenheit besteht derzeit nicht. In Fällen, in denen die Anfechtung der Vaterschaft sehr spät betrieben wurde, kann dies zu einer unangemessenen monetären Rückabwicklung des Familienlebens für viele Jahre führen. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass möglicherweise die Abstammung des Kindes zunächst nicht hinterfragt und dieses Familienleben tatsächlich gelebt werden konnte.



Drucksache 194/16

... Wie in den letzten Jahreswachstumsberichten hervorgehoben wurde16, müssen moderne und effiziente öffentliche Verwaltungen in der Lage sein, hochwertige Dienste für die Menschen und Unternehmen zügig zu erbringen, und für ein unternehmensfreundliches Umfeld sorgen. Dazu müssen sie ihre Abwicklungssysteme reformieren, vorhandene Verfahren und Dienste überprüfen und überarbeiten und ihre Daten und Dienste für andere öffentliche Einrichtungen sowie - soweit möglich - auch für Unternehmen und die Zivilgesellschaft zugänglich machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/16




1. Einleitung

2. Ziele und Grundsätze

3. Politische SCHWERPUNKTE

3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien

3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste

3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste

4. Umsetzung des Aktionsplans


 
 
 


Drucksache 545/16

... Im Jahr 2018 werden die jeweiligen flüchtlingsinduzierten KdU-Ausgaben des Jahres 2017 eines Landes durch die gesamten KdU-Ausgaben des Jahres 2017 eines Landes dividiert und mit 100 multipliziert (Satz 7). Der sich ergebende landesspezifische Wert dient sowohl der rückwirkenden Anpassung für das laufende Jahr 2018 als auch der - wiederholten - rückwirkenden Anpassung des jeweiligen Wertes für das Vorjahr 2017. Für das Folgejahr 2019 wird hingegen kein Wert festgelegt, da die Entlastung durch den Bund zeitlich befristet ist (Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b). Durch die rückwirkende Anpassung des Wertes für das Jahr 2017 und die damit verbundene Abwicklung im laufenden Erstattungsverfahren des Jahres 2018 soll eine vollständige Kompensation der Kommunen für die flüchtlingsinduzierten KdU-Ausgaben des Jahres 2017 sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Änderungen Finanzausgleichsgesetz

Änderungen Zweites Buch Sozialgesetzbuch

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IX. Nachhaltigkeit

X. Demografie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 403/16

... Für die inhaltlichen Anforderungen und die Abwicklung des Sachkundenachweises werden die für Masthühner geltenden Regelungen herangezogen (§ 17 Abs. 2 bis 6). Nur fachkundiges Personal kann eine ordnungsgemäße Tierkontrolle durchführen und Gesundheits- oder Verhaltensstörungen rechtzeitig erkennen und die erforderlichen Gegenmaßnahmen ergreifen, weshalb auch diese für Masthühner geltende Regelung in übernommen werden soll (vgl. § 17 Abs. 7).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 3
Anforderungen an das Halten von Legehennen und Legehennen-Elterntieren

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Abschnitt 10
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 47
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 48
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 49
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 50
Anwendungsbereich

§ 51
Sachkunde

§ 52
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 53
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Artikel 2

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz :6

Zu Nr. 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 47

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 48

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Satz 1, Nummern 1 und 2:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 123/1/16

... Kurzfristige einseitige Änderungen der vereinbarten Bauleistung durch den Besteller machen eine verlässliche Planung und Abwicklung einer Baumaßnahme sowohl in personeller als auch in maschinen- und materiallogistischer Hinsicht unmöglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356d Satz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB ,

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 und § 650c

17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 -neu BGB

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:

Zu Artikel 1 Nummer 25

Zu Artikel 1 Nummer 25

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:

Zu Artikel 1 Nummer 25

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neuBGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB *

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB **

27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 - neu - BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 25

31. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

32. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB

33. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB

34. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB ,

35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB

§ 650i
Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen

§ 2a
Darstellung der Vergütungsgrundlagen

36. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650l Absatz 2 Satz 1 BGB

37. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB

§ 650m1
Schlussrechnung

38. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB

39. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

40. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 356/16

... -Wärme-Kopplungsgesetzes für bestimmte Letztverbrauchergruppen nicht anzuwenden sind; Näheres zum Belastungsausgleich und zu seiner Abwicklung regelt die Rechtsverordnung nach Satz 1. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können dabei auch Bestimmungen vorgesehen werden, dass die Bundesnetzagentur durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 Entscheidungen trifft über

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/16




§ 13k
Netzstabilitätsanlagen

,Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 26a
Erbringung von Regelleistung durch Letztverbraucher

§ 10
Verfahren bei geplanter endgültiger Stilllegung von Anlagen, Art des Einsatzes, Vergütung


 
 
 


Drucksache 673/16 (Beschluss)

... 25. Das oben genannte Ziel soll insbesondere auch durch die effizientere Nutzung von Finanzierungsinstrumenten erreicht werden. Echte Vereinfachungen in der Abwicklung der Finanzinstrumente, wie sie auch durch die hochrangige Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Überwachung der Vereinfachung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten der ESI gefordert wurden, sind im aktuellen Verordnungsvorschlag aber nicht enthalten. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der Verordnungsvorschlag um die folgenden Aspekte ergänzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

2 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 169/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass diese Regelung offen lässt, ob sie auch für die Zeit ab dem Gefahrübergang gilt oder insoweit die Regelung in Artikel 8 abschließend ist. Soweit sie auch diesen Zeitraum erfasst, könnte sie einer sachgerechten Abwicklung der Fälle entgegenstehen, in denen eine vertragswidrige Ware durch einen Beitrag des Verbrauchers weiter verschlechtert wird. Anders als nach der gegenwärtigen Rechtslage dürfte es unter Geltung der vorgeschlagenen Norm nicht in Betracht kommen, dass der Verbraucher vom Verkäufer - gegen Zahlung eines angemessenen Wertersatzes - die Ersatzlieferung einer "vollständig vertragsgerechten" Ware oder eine umfassende Nachbesserung verlangen kann. Stattdessen schuldet der Verkäufer nur die Beseitigung der Vertragswidrigkeit, die nicht auf einen Beitrag des Verbrauchers zurückzuführen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Vorlage im Übrigen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 12/16

... Kein spezifisches Umsetzungsbedürfnis besteht ferner hinsichtlich der im neuen Artikel 57a der Berufsanerkennungsrichtlinie statuierten Verpflichtung zur elektronischen Verfahrensabwicklung. Nach dieser Regelung stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass alle Verfahren nach der Richtlinie "leicht aus der Ferne und elektronisch" abgewickelt werden können. Durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (E-Government-Gesetz; BGBl. I S. 2749) wurden bereits die rechtlichen Voraussetzungen einer elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung geschaffen. So besteht namentlich die Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Zugangs für die Übermittlung elektronischer Dokumente.



Drucksache 204/16

... In diesem Zusammenhang möchte die Kommission betonen, dass die Umsetzung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) und der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (DGSD) weiter fortgeschritten ist als der Bundesrat in seiner Stellungnahme annimmt. In Bezug auf die BRRD hatten vier Mitgliedstaaten zum 8. März 2016 mitgeteilt, die Richtlinie nur teilweise umgesetzt zu haben. In Bezug auf die DGSD hatten fünf Mitgliedstaaten der Kommission noch keine Umsetzungsmaßnahmen gemeldet. Alle anderen Mitgliedstaaten haben die vollständige Umsetzung mitgeteilt.



Drucksache 601/16

... "(1a) Bei einer Vereinbarung nach Absatz 1 können insbesondere auch mengenbezogene Aspekte, wie eine mengenbezogene Staffelung oder ein jährliches Gesamtvolumen, vereinbart werden. Eine Vereinbarung nach Absatz 1 kann auch das Gesamtausgabenvolumen des Arzneimittels unter Beachtung seines Stellenwerts in der Versorgung berücksichtigen. Dies kann eine Begrenzung des packungsbezogenen Erstattungsbetrags oder die Berücksichtigung mengenbezogener Aspekte erforderlich machen. Das Nähere zur Abwicklung solcher Vereinbarungen, insbesondere im Verhältnis zu den Krankenkassen und im Hinblick auf deren Mitwirkungspflichten, regelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen in seiner Satzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Anderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Anderung der Arzneimittelpreisverordnung

§ 7
Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 18/16

... Erfüllungsaufwand entsteht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch die Administration der Förderung der Partizipation. Ausgehend von rund 40 Förderfällen mit einem Bearbeitungsumfang von rund je 40 Stunden gehobener Dienst und höherer Dienst je Fall beläuft sich der Erfüllungsaufwand für die Abwicklung der Projektförderung inklusive Sachkosten auf rund 200 000 Euro je Jahr. Im Jahr 2016 beläuft sich der Erfüllungsaufwand bedingt durch das Inkrafttreten auf 100 000 Euro. Der Erfüllungsaufwand wird im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) finanziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 435/16

... Die eingeräumten Zutrittsrechte und Kostentragungsregelungen zur Erleichterung der Abwicklung der Umstellungen führen zu einer moderaten Bürokratieentlastung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:NKR-Nr. 3803: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 777/1/16

... /EU /EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Abwicklungsrichtlinie). Diese Anforderung ist durchaus auslegbar und birgt damit weiterhin Spielraum für eine unterschiedliche Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Bundesrat - zur weiteren Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen - dafür aus, in Artikel 108 Absatz 2 Abwicklungsrichtlinie die Kommission zum Erlass eines Delegierten Rechtsakts zu ermächtigen, in dem diese Anforderung an die Haftungsklasse weitergehend konkretisiert wird.



Drucksache 482/16

... (4) Die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates6 sollte durch Bestimmungen über den Informationsaustausch und das Frühwarnsystem für neue psychoaktive Substanzen sowie über das Risikobewertungsverfahren ergänzt werden. Insbesondere sollten die Bestimmungen über die Frühwarnung vor neuen psychoaktiven Substanzen gestärkt und die Verfahren für die Erstellung des Erstberichts und die Abwicklung des Risikobewertungsverfahrens effizienter gestaltet werden. Es sollten erheblich kürzere Fristen für alle Verfahrensschritte eingeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der FOLGEABSCHÄTZUNG

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006

1. In Artikel 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:

2. Artikel 5 Absatz 2 Unterabsätze 2 und 3 werden gestrichen.

3. Die folgenden Artikel 5a, 5b, 5c und 5d werden eingefügt:

Artikel 5a
Informationsaustausch und Frühwarnsystem für neue psychoaktive Substanzen

Artikel 5b
Erstbericht

Artikel 5c
Risikobewertungsverfahren und -bericht

Artikel 5d
Ausschluss von der Risikobewertung

4. Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 4 erhält folgende Fassung:

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 311/16

... Im Gegensatz dazu kann es auch vorkommen, dass kollaborative Plattformen die Anbieter der zugrunde liegenden Dienstleistungen lediglich unterstützen, indem sie in Ergänzung zu den Kerndiensten der Informationsgesellschaft, die sie im Rahmen der Vermittlung zwischen Anbietern und Nutzern der Dienstleistungen erbringen, weitere Tätigkeiten anbieten (z.B. Zahlungsabwicklung, Versicherungsschutz oder Kundendienst nach dem Verkauf). Dies allein beweist noch nicht Einfluss und Kontrolle auf die zugrunde liegende Dienstleistung, was in ähnlicher Weise auch für Beurteilungs- oder Bewertungsfunktionen gilt22. Dennoch kann im Allgemeinen gesagt werden: Je größer das Ausmaß, in dem kollaborative Plattformen die Auswahl der Anbieter der zugrunde liegenden Dienstleistungen und die Art und Weise der Durchführung regeln und organisieren (z.B. indem sie die Qualität der Dienstleistungen direkt prüfen und darauf einwirken), desto deutlicher wird, dass sie auch als Erbringer der zugrunde liegenden Dienstleistungen betrachtet werden könnten.



Drucksache 489/16

... Das Branntweinmonopolgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Das darin geregelte Branntweinmonopol ist ab diesem Zeitpunkt vollständig abgeschafft. Die der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein durch § 1 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein vom 8. August 1951 (BGBl. I 1951, S. 491) übertragene Aufgabe, das Branntweinmonopol im Bundesgebiet zu verwalten, entfällt damit vollständig. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ist daher, entsprechend ihrer Errichtung, ebenfalls durch Gesetz aufzulösen. Um die geordnete Auflösung und Abwicklung der Behörde zu gewährleisten, ist nach dem Wegfall der ihr übertragenen Aufgabe mit Ablauf des 31. Dezember 2017 ein Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2018 vorgesehen. Bis dahin sind in der alten Verwaltungsstruktur noch Restaufgaben zu erledigen. Mit der gesetzlichen Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ist das Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

§ 6

§ 7

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Branntweinmonopolgesetzes

Artikel 6
Änderung des Alkoholsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Alkopopsteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 11
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung des Weingesetzes

Artikel 13
Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 15
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 16
Änderung von Rechtsverordnungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 334/16

... "(1) Das durchschnittliche Großkundenentgelt, das der Betreiber eines besuchten Netzes dem Roaminganbieter für die Abwicklung eines regulierten Roaminganrufs aus dem betreffenden besuchten Netz berechnet, darf einschließlich unter anderem der Kosten für Verbindungsaufbau, Transit und Anrufzustellung ab dem 15. Juni 2017 eine Schutzobergrenze von 0,04 EUR pro Minute nicht übersteigen und bleibt unbeschadet des Artikels 19 bis zum 30. Juni 2022 bei 0,04 EUR.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 531/2012

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 389/16

... - Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Kreditabwicklungsfonds", Anlage I Kap. IV Sachgebiet B Abschn. II Nr. 47 EinigVtr), § 11 Verteilung der Schulden



Drucksache 295/16

... In dem neuen Absatz 3 Satz 2 bleibt die Pflicht des bisherigen Vertriebspartners zur Übermittlung von im Rahmen der üblichen Geschäftsabwicklung bekannt werdenden Änderungen der Daten in sprachlich angepasster Form erhalten.



Drucksache 110/16

... Für den Bund entsteht Erfüllungsaufwand durch die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in der vorliegenden Verordnung zugewiesenen Aufgaben. Es handelt sich um die Annahme und Bearbeitung der Beihilfeanträge, Auszahlung der Beihilfe sowie Abwicklung und weitere Kontrolle der Maßnahme. Unter der Annahme, dass die Verausgabung der Mittel bis maximal zum 30. Juni 2016 stattfindet, fällt bei der BLE für die Bearbeitung der schätzungsweise 10.000 Beihilfeanträge ein Zeitaufwand von 23.100 Stunden für Mitarbeiter an. Dabei wurde eine durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Antrag von ca. 2,3 Stunden zugrunde gelegt. Für vergleichbare Maßnahmen ist für die BLE ein durchschnittlicher Stundensatz in Höhe von ca. 39 €/Stunde ermittelt worden. Zusätzlich sind für die Abwicklung der Maßnahme Änderungen der IT-Programmierung notwendig, für die etwa 100.000 Euro zu veranschlagen sind. Damit ergibt sich insgesamt für diese Maßnahme, die durch die Eilverordnung vom 17. November 2015 eröffnet wurde, ein Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 1 Mio. €.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 12
Absatz 2 der Tiersonderbeihilfenverordnung vom 17. November 2015 (BAnz AT 19.11.2015 V1) wird wie folgt gefasst:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit Unionsrecht und völkerrechtlichen Verträgen

V. Nachhaltigkeitsprüfung

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 677/16

... Die Vollendung der Bankenunion sollte nun zügig vorangebracht werden. Dies erfordert Verbesserungen bei der Risikominderung und Risikoteilung. Die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Trotzdem standen die Bank-Aktienkurse im Jahr 2016 wiederholt unter akutem Stress, was unter anderem auf Entwicklungen auf den internationalen Märkten, beispielsweise Turbulenzen in China, oder auf das Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich zurückzuführen ist. Es ist unbedingt erforderlich, den Bankensektor zu schützen und das Vertrauen in ihn weiter zu stärken. Mit der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und den EU-Beihilfevorschriften besteht ein Rahmen, der es ermöglicht, die Finanzstabilität zu stützen und gleichzeitig die Interessen der Steuerzahler zu schützen. Die Arbeiten an einer gemeinsamen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds sollten beschleunigt werden. Die Diskussionen über ein Europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) sollten fortgesetzt werden, um so rasch wie möglich eine Einigung der gesetzgebenden Organe herbeizuführen, und auch der Annahme der erwarteten Vorschläge zur Risikominderung sollte Vorrang eingeräumt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 548/16

... Mit dem Entwurf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert. Anlass für diese Klarstellungen und Präzisierungen gibt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2016 (IX ZR 314/14), nach dem Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam sind, soweit sie für den Fall der Insolvenz einer Vertragspartei Rechtsfolgen vorsehen, die von § 104 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 104
Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting.

Artikel 2
Weitere Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 105a
Überleitungsvorschrift zum Dritten Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Klarstellung der Reichweite der Gestaltungsspielräume für vertragliche Beendigungs- und Abwicklungsmechanismen Artikel 1

2. Weitere Änderungen des § 104 InsO Artikel 2

a Vereinfachung der Binnenstruktur und -systematik des § 104 InsO

b Modernisierung des Beispielkatalogs für Finanzleistungen § 104 Absatz 1 Satz 3 InsO-E

c Klarstellungen zur Zusammenfassung von Einzelgeschäften in Rahmenverträgen § 104 Absatz 3 InsO-E

3. Bezeichnung des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 104

Zu § 104

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 169/16

... 32. Der Bundesrat weist darauf hin, dass diese Regelung offen lässt, ob sie auch für die Zeit ab dem Gefahrübergang gilt oder insoweit die Regelung in Artikel 8 abschließend ist. Soweit sie auch diesen Zeitraum erfasst, könnte sie einer sachgerechten Abwicklung der Fälle entgegenstehen, in denen eine vertragswidrige Ware durch einen Beitrag des Verbrauchers weiter verschlechtert wird. Anders als nach der gegenwärtigen Rechtslage dürfte es unter Geltung der vorgeschlagenen Norm nicht in Betracht kommen, dass der Verbraucher vom Verkäufer - gegen Zahlung eines angemessenen Wertersatzes - die Ersatzlieferung einer "vollständig vertragsgerechten" Ware oder eine umfassende Nachbesserung verlangen kann. Stattdessen schuldet der Verkäufer nur die Beseitigung der Vertragswidrigkeit, die nicht auf einen Beitrag des Verbrauchers zurückzuführen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/16




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Vorlage im Übrigen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 137/16

... Damit im Falle des Ablebens eines Partners das zuständige Gericht sowohl die Abwicklung des Nachlasses als auch die Auseinandersetzung des Güterstands regeln kann, ist in diesem Artikel vorgesehen, dass das Nachlassgericht, das nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 zuständig ist, auch die güterrechtliche Auseinandersetzung nach Eintritt des Erbfalls vornehmen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund

1.2. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Konsultationen - Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1. Auswirkungen auf den Haushalt

4.2. Vereinfachung

4.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 3

5.2. Kapitel II: Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 9

Artikel 10

5.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23 bis 25

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29

5.4. Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Zuständigkeit für Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften innerhalb der Mitgliedstaaten

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 5
Zuständigkeit im Fall der Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

Artikel 6
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 7
Gerichtsstand

Artikel 8
Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung

Artikel 9
Alternative Zuständigkeit

Artikel 10
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 11
Notzuständigkeit (forum necessitatis)

Artikel 12
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 13
Beschränkung des Verfahrens

Artikel 14
Anrufung eines Gerichts

Artikel 15
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 16
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 17
Rechtshängigkeit

Artikel 18
Im Zusammenhang stehende Verfahren

Artikel 19
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 20
Universelle Anwendung

Artikel 21
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 22
Rechtswahl

Artikel 23
Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung

Artikel 24
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 25
Formgültigkeit einer Vereinbarung über den Güterstand einer eingetragenen Partnerschaft

Artikel 26
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 27
Reichweite des anzuwendenden Rechts

Artikel 28
Wirkungen gegenüber Dritten

Artikel 29
Anpassung dinglicher Rechte

Artikel 30
Eingriffsnormen

Artikel 31
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 32
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 33
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interlokale Kollisionsvorschriften

Artikel 34
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interpersonale Kollisionsvorschriften

Artikel 35
Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Artikel 36
Anerkennung

Artikel 37
Gründe für die Nichtanerkennung

Artikel 38
Grundrechte

Artikel 39
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 40
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 41
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Artikel 42
Vollstreckbarkeit

Artikel 43
Bestimmung des Wohnsitzes

Artikel 44
Örtlich zuständiges Gericht

Artikel 45
Verfahren

Artikel 46
Nichtvorlage der Bescheinigung

Artikel 47
Vollstreckbarerklärung

Artikel 48
Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 49
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 50
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 51
Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung

Artikel 52
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 53
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Artikel 54
Teilvollstreckbarkeit

Artikel 55
Prozesskostenhilfe

Artikel 56
Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Artikel 57
Keine Stempelabgaben oder Gebühren

Kapitel V
Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche

Artikel 58
Annahme öffentlicher Urkunden

Artikel 59
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 60
Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 61
Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten

Artikel 62
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 63
Informationen für die Öffentlichkeit

Artikel 64
Angaben zu Kontaktdaten und Verfahren

Artikel 65
Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Angaben

Artikel 66
Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formulare nach Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b und den Artikeln 58, 59 und 60

Artikel 67
Ausschussverfahren

Artikel 68
Überprüfungsklausel

Artikel 69
Übergangsbestimmungen

Artikel 70
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 493/16 (Beschluss)

... Im Sinne der Klarheit der Regelung sollte die Anwendbarkeit der Neuregelung des Scheinvaterregresses auf andere übergegangene Unterhaltsansprüche geprüft werden und im Bedarfsfall eine Klarstellung im Gesetz erfolgen. Dabei müsste sowohl die Rückabwicklung des staatlichen Rückgriffs beim Scheinvater als auch der künftige Rückgriff beim tatsächlichen Vater bedacht werden.



Drucksache 577/16

... - Die für Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlichen und für den jeweiligen Vertrag relevanten Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Beginn des Bedingungstextes zu platzieren oder diesem in klarer und knapper Form voranzustellen und bedeutende Passagen zusätzlich hervorzuheben. Hierbei werden insbesondere das Zustandekommen eines Vertrages und dessen Rückabwicklung (Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen; Rücktrittsrecht; Widerrufsbelehrung; im Kaufrecht: mögliche Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts) sowie die Punkte "Zusatzkosten des Vertrages" und "Datenschutz" als wesentlich und relevant erachtet.



Drucksache 415/16

... "(2) Erfolgt die Einzahlung von Gebühren oder die Begleichung sonstiger Forderungen durch ein elektronisches Zahlungsabwicklungsverfahren des Bundes, sollen Rechnungen oder Quittungen elektronisch angezeigt werden. Dies gilt auch, wenn die sonstige Forderung außerhalb eines Verwaltungsverfahrens erhoben wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 4a
Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung

§ 18
Anwendungsregelung

Artikel 2
Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 168/16 (Beschluss)

... 45. Der Bundesrat bittet klarzustellen bzw. zu prüfen, ob der Anbieter in den Fällen, in denen die Gegenleistung des Verbrauchers darin besteht, dass er dem Anbieter Daten zur Verfügung stellt und ihm deren Nutzung gestattet, bei Vertragsbeendigung (und Rückabwicklung nach Artikel 13) gegebenenfalls Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Bisher verhält sich der Vorschlag nicht zu dieser Frage, obwohl ein Anspruch des Verbrauchers auf Wertersatz für die zurückliegende Nutzungsmöglichkeit seiner Daten sachgerecht ist, wenn - wie in den Fällen des Artikels 13 - der Verbraucher den Vertrag wegen einer nicht vertragsgemäßen Leistung des Anbieters beenden konnte. Anderenfalls wäre der Anbieter trotz seines nicht vertragstreuen Verhaltens um diese Nutzungsmöglichkeit bereichert.



Drucksache 227/16 (Beschluss)

... - Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, sollten standardisierte, online gestützte Antragsverfahren gewählt werden. Beim Bearbeitungs-, Bewilligungs- und Abwicklungsverfahren sollte auf die Erfahrungen des ZIM zurückgegriffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungsprämie) für den Mittelstand in Deutschland


 
 
 


Drucksache 185/16

... Durch die realitätsgerechte Anpassung der Fristen für die Abwicklung des bisherigen Ausgleichssystems entsteht beim Bundesverwaltungsamt für den Zeitraum der Verlängerung (6 Monate) zusätzlicher Personalaufwand. Weitere zusätzliche Kosten entstehen nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungskosten

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 813/1/16

... bb) In dem neuen Satz 4 sind nach dem Wort "Börsengeschäftsabwicklung" die Wörter ", einschließlich der Daten gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 501/16

... Was die praktische Abwicklung, insbesondere die Durchführung von Orientierungsprogrammen vor der Ausreise, ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Reisetauglichkeit sowie die Reise- und sonstigen Vorkehrungen anbelangt, können die Mitgliedstaaten auch andere Partner wie beispielsweise die IOM oder zivilgesellschaftliche Organisationen um Hilfe ersuchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Neuansiedlung

- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll

- Neu anzusiedelnde Personen

a Zulassungskriterien

b Ausschluss

a Regelverfahren

b Eilverfahren

c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren

- Beschlussfassungsverfahren

a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union

c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union

- Zusammenarbeit

- Assoziierte Staaten

- Finanzielle Unterstützung

- Evaluierung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Neuansiedlung

Artikel 3
Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 4
Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausschlussgründe

Artikel 7
Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union

Artikel 8
Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union

Artikel 9
Einwilligung

Artikel 10
Regelverfahren

Artikel 11
Eilverfahren

Artikel 12
Operative Zusammenarbeit

Artikel 13
Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

Artikel 14
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Artikel 17
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

Artikel 17
Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 18
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 289/16

... (25) Durch die Richtlinie 2015/2366/EU des Europäischen Parlaments und des Rates28 wurden für die Beauftragung und Abwicklung elektronischer Zahlungen strenge Sicherheitsanforderungen eingeführt, wodurch die Gefahr von Betrug bei allen neuen und herkömmlichen Zahlungsmitteln, insbesondere bei Online-Zahlungen, verringert wurde. Die Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, die sogenannte starke Kundenauthentifizierung anzuwenden, einen Authentifizierungsprozess, durch den die Identität der Nutzer von Zahlungsdienstleistungen bzw. von Zahlungsvorgängen validiert wird. Für Fernzahlungsvorgänge, wie etwa Online-Zahlungen, gelten sogar noch höhere Sicherheitsanforderungen, die eine dynamische Verknüpfung mit dem Zahlungsbetrag und dem Konto des Zahlungsempfängers voraussetzen, um die Nutzer durch die Minimierung der Risiken im Falle von Fehlern oder betrügerischer Angriffe noch besser zu schützen. Durch diese Bestimmungen wird das Risiko von Betrugsfällen bei innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Einkäufen auf das gleiche Niveau gebracht, so dass dieses nicht als Argument für eine Verweigerung oder Diskriminierung von Handelsgeschäften innerhalb der Union gelten sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zugang zu Online-Schnittstellen

Artikel 4
Zugang zu Waren oder Dienstleistungen

Artikel 5
Nichtdiskriminierung aus Gründen im Zusammenhang mit der Zahlung

Artikel 6
Vereinbarungen über den passiven Verkauf

Artikel 7
Durchsetzung durch die Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 8
Unterstützung für Verbraucher

Artikel 9
Überprüfungsklausel

Artikel 10
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG

Artikel 11
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 407/16

... Zur Klarstellung wird die Einzelaufzeichnungspflicht in § 146 Absatz 1 Satz 1 AO ergänzt. Die Einzelaufzeichnungspflicht bedeutet, dass aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle laufend zu erfassen, einzeln festzuhalten sowie aufzuzeichnen und aufzubewahren sind, so dass sich die einzelnen Vorgänge in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen können. Damit gilt auch für elektronische Aufzeichnungssysteme die fortlaufende Einzelaufzeichnung sämtlicher aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfälle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem

2. Einführung einer Kassen-Nachschau

3. Sanktionierung von Verstößen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 146a
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

§ 146b
Kassen-Nachschau

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 30
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem

2. Einführung einer Kassen-Nachschau

3. Sanktionierung von Verstößen

III. Alternativen

1. Null-Option

2. INSIKA INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme

a INSIKA-Infrastruktur

b INSIKA-Technik INSIKA-Smartcard

3. Zertifizierungsverfahren

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 146b
- neu - AO

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

§ 147
Absatz 6 Satz 3 - neu - AO

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

§ 379
Absatz 1 AO

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3286: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Lösung des Gesetzentwurfs

Darstellung von Alternativen

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 185/1/16

... Eine gesetzliche Anpassung der Erstattungsvoraussetzungen ist auch erforderlich, um gerichtliche Auseinandersetzungen darüber zu vermeiden, wie angesichts der krisenhaften Fallzahlentwicklungen die Regelung von § 89f Absatz 1 Satz 2 SGB VIII zu interpretieren ist, dass die Grundsätze gelten, die im Bereich des tätig gewordenen örtlichen Trägers zur Zeit des Tätigwerdens angewandt wurden. Angesichts der für die endgültige Abwicklung des Kostenerstattungssystems geltenden Fristen und der erheblichen finanziellen Risiken für Länder - die gegebenenfalls Kosten erstatten müssen, ohne diese noch in den bundesweiten Länderausgleich einbringen zu können - und für örtliche Träger der Jugendhilfe bedarf es hierzu einer an die tatsächlichen Verhältnisse angepassten verbindlichen Regelung durch den Gesetzgeber. Ziel des Kostenerstattungsverfahrens nach § 89d SGB VIII war es, dass Jugendämtern, die gemäß ihrer Bedingungen in Umsetzung der Gewährleistungsverpflichtung des § 42 SGB VIII in stärkeren Umfange tätig werden müssen als andere, die damit verbundenen Ausgaben erstattet werden und diese solidarisch von den Ländern getragen werden. Das Ziel der solidarischen Tragung der Lasten kann nur erreicht werden, wenn die Voraussetzungen für die Kostenerstattung an die krisenhafte Situation realitätsgerecht angepasst werden um zu vermeiden, dass das komplex entwickelte Kostenerstattungsverfahren sich in Zeiten besonderer Herausforderungen wie im Jahr 2015 gegen diesen Grundgedanken kehrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 42d Absatz 4 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 89d Absatz 1a Satz 3 SGB VIII

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 89d Absatz 1b Satz 2 - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89d Absatz 3 Satz 3 SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 89d Absatz 3a und Absatz 3 In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b ist Doppelbuchstabe cc wie folgt zu fassen: 'cc Nach Absatz 3 werden die folgenden Absätze 3a und 3b eingefügt:


 
 
 


Drucksache 310/16

... (3) Soweit die Bundesnetzagentur eine Festlegung nach § 85 Absatz 2 Nummer 3 getroffen hat, müssen Netzbetreiber, Direktvermarkter und Anlagenbetreiber für die Abwicklung der Zuordnung und des Wechsels der Veräußerungsform das festgelegte Verfahren und Format nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Grundsätze des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Ausbaupfad

§ 5
Ausbau im In- und Ausland

§ 6
Erfassung des Ausbaus

§ 7
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 3
Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung

Abschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs

§ 19
Zahlungsanspruch

§ 20
Marktprämie

§ 21
Einspeisevergütung

§ 21a
Sonstige Direktvermarktung

§ 21b
Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21c
Verfahren für den Wechsel

Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung

§ 22
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 22a
Prototypen

§ 23
Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung

§ 23a
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

§ 23b
Anteilige Zahlung

§ 24
Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 25
Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

§ 26
Abschläge und Fälligkeit

§ 27
Aufrechnung

§ 27a
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung

Abschnitt 3
Ausschreibungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

§ 28
Ausschreibungsvolumen

§ 29
Bekanntmachung

§ 30
Anforderungen an Gebote

§ 30a
Ausschreibungsverfahren

§ 31
Sicherheiten

§ 32
Zuschlagsverfahren

§ 33
Ausschluss von Geboten

§ 34
Ausschluss von Bietern

§ 35
Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert

§ 35a
Entwertung von Zuschlägen

Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

§ 36
Gebote für Windenergieenergieanlagen an Land

§ 36a
Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

§ 36b
Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 36c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet

§ 36d
Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

§ 36e
Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 36f
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land

§ 36g
Besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften

§ 36h
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 36i
Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land

Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 37
Gebote für Solaranlagen

§ 37a
Sicherheiten für Solaranlagen

§ 37b
Höchstwert für Solaranlagen

§ 37c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder

§ 37d
Rückgabe und Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen

§ 38
Zahlungsberechtigung für Solaranlagen

§ 38a
Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 38b
Anzulegender Wert für Solaranlagen

Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Biomasseanlagen

§ 39
Gebote für Biomasseanlagen

§ 39a
Sicherheiten für Biomasseanlagen

§ 39b
Höchstwert für Biomasseanlagen

§ 39c
Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

§ 39d
Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen

§ 39e
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen

§ 39f
Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen

§ 39g
Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen

§ 39h
Besondere Zahlungsvoraussetzungen für Biomasseanlagen

Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der Zahlung

Unterabschnitt 1
Anzulegende Werte

§ 40
Wasserkraft

§ 41
Deponie-, Klär- und Grubengas

§ 42
Biomasse

§ 43
Vergärung von Bioabfällen

§ 44
Vergärung von Gülle

§ 44a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse

§ 44b
Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen

§ 44c
Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse

§ 45
Geothermie

§ 46
Windenergie an Land bis 2018

§ 46a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergieanlagen an Land bis 2018

§ 46b
Windenergie an Land ab 2019

§ 47
Windenergie auf See

§ 48
Solare Strahlungsenergie

§ 49
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität

§ 50
Zahlungsanspruch für Flexibilität

§ 50a
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen

§ 50b
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen

Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen

§ 51
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

§ 52
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen

§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung

§ 53a
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land

§ 53b
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

§ 54
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 55
Pönalen

§ 55a
Erstattung von Sicherheiten

§ 60a
EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 61a
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

§ 69
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

§ 69a
Mitteilungspflicht der Behörden der Zollverwaltung

§ 79
Herkunftsnachweise

§ 79a
Regionalnachweise

§ 80a
Kumulierungsverbot

§ 83a
Rechtsschutz bei Ausschreibungen

§ 85a
Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen

§ 85b
Auskunftsrecht und Datenübermittlung

§ 88
Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse

§ 88a
Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen

§ 88b
Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten

§ 92
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 97
Erfahrungsbericht

§ 98
Monitoringbericht

§ 100
Allgemeine Übergangsvorschriften

Artikel 2
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergieauf-See-Gesetz - WindSeeG)

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

§ 4
Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5
Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6
Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7
Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan Für Festlegungen ab dem Jahr 2025 werden

§ 8
Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2
Voruntersuchung von Flächen

§ 9
Ziel der Voruntersuchung von Flächen

§ 10
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen

§ 11
Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen

§ 12
Verfahren zur Voruntersuchung von Flächen

§ 13
Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 15
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen

§ 16
Gegenstand der Ausschreibungen

§ 17
Ausschreibungsvolumen

§ 18
Veränderung des Ausschreibungsvolumens

§ 19
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 20
Anforderungen an Gebote

§ 21
Sicherheit

§ 22
Höchstwert

§ 23
Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 24
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27
Ausschreibungsvolumen

§ 28
Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31
Anforderungen an Gebote

§ 32
Sicherheit

§ 33
Höchstwert

§ 34
Zuschlagsverfahren

§ 35
Flächenbezug des Zuschlags

§ 36
Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 39
Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 40
Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 41
Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 42
Ausübung des Eintrittsrechts

§ 43
Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms

§ 44
Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

§ 45
Planfeststellung

§ 46
Verhältnis der Planfeststellung zu den Ausschreibungen

§ 47
Planfeststellungsverfahren

§ 48
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 49
Vorläufige Anordnung

§ 50
Einvernehmensregelung

§ 51
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 52
Veränderungssperre

§ 53
Sicherheitszonen

§ 54
Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 55
Pflichten der verantwortlichen Personen

§ 56
Verantwortliche Personen

§ 57
Überwachung der Einrichtungen

§ 58
Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 59
Realisierungsfristen

§ 60
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 61
Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 62
Rückgabe von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 63
Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 64
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 65
Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 66
Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 67
Nutzung von Unterlagen

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Prototypen

§ 68
Feststellung eines Prototypen

§ 69
Zahlungsanspruch für Strom aus Prototypen

§ 70
Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6
Sonstige Bestimmungen

§ 71
Verordnungsermächtigung

§ 72
Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 73
Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 74
Verwaltungsvollstreckung

§ 75
Bußgeldvorschriften

§ 76
Gebühren und Auslagen

§ 77
Übergangsbestimmung für Veränderungssperren

§ 78
Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 79
Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 6
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 17d
Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 9
Änderung der Biomasseverordnung

Artikel 10
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 13
Änderung der Herkunftsnachweisverordnung

§ 1a
Regionalnachweisregister

§ 2a
Mindestinhalt von Regionalnachweisen

§ 3
Grundsätze für Herkunftsnachweise

§ 4
Grundsätze für Regionalnachweise

§ 5
Übertragung der Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gebührenverordnung zur Herkunftsnachweisverordnung

Artikel 16
Änderung der Anlagenregisterverordnung

Artikel 17
Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung

Anlage
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis

Artikel 18
Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung

Artikel 19
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 20
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 21
Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Artikel 22
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 543/1/15

... Die Änderung dient dem Erhalt eines einheitlichen, im Markt etablierten und bewährten Verfahrens zur Weitergabe von Bilanzkreissummenzeitreihen zum Zwecke der Bilanzkreisabrechnung. Sie verringert die Komplexität der Abrechnungs- und Clearingprozesse und dient somit einer effizienten und kostengünstigen Abwicklung der Bilanzkreisabrechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/15




Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 - neu - und § 36 Absatz 3 sowie Absatz 4 - neu - MsbG

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1a - neu -, § 21 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG * **

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

23. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

24. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

25. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 MsbG

26. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

28. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 5 und 6, Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3, Absatz 3 Nummern 1, 2, 3 und 4 sowie § 32 Satz 1 MsbG

30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4 MsbG

31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

39. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

40. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

41. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

42. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

43. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

44. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

45. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

Zur Übermittlung von Messdaten

49. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

50. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

51. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

52. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

Zu Artikel 1

56. Zu Artikel 1 allgemein

57. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

58. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

59. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 364/15

... Für den Bund entsteht neben den unter Punkt "D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand" dargestellten Kosten ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Abwicklung der Anträge der circa 8 000 Bezirksschornsteinfeger auf Kostenerstattung für das Anbringen der Etiketten. Daraus leitet sich ein Personalbedarf für sechs Bürosachbearbeiter des mittleren Dienstes, einen Sachbearbeiter des gehobenen und einen Referatsleiter des höheren Dienstes ab. Die jährlichen Gesamtkosten betragen für die Bundesverwaltung circa 735 000 Euro, was für den Zeitraum von 2017 bis 2023

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Anlage 1
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Gebrauchte Produkte

§ 16
Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 17
Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 18
Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung

§ 19
Kostenfreiheit und Duldungspflicht

Anlage 1
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019

Anlage 2
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019

Anlage 3
(zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 16
(Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 17
(Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 18
(Verfahren zu Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung)

§ 19
(Kostenfreiheit und Duldungspflicht)

Anlage 1
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019)

Anlage 2
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019)

Anlage 3
(Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung)

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3340: Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erstattungskosten

2. Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung der Erstattungskosten


 
 
 


Drucksache 22/15 (Beschluss)

... Für Inhaberaktien eignet sich der gewählte Bestandsstichtag durchaus. Inhaberaktionäre werden von ihren Depotbanken über die Hauptversammlung informiert und erhalten mit gleicher Post die Bestandsbestätigung, so dass die Depotbanken nur einmal versenden müssen. Bei Namensaktien ist die Ausgangslage anders. Hier ist weder eine Bestandsbestätigung noch eine Mitwirkung der Depotbank erforderlich. Da sich die Aktionärseigenschaft unmittelbar aus der Eintragung im Aktienregister ergibt, werden Namensaktionäre regelmäßig von der Gesellschaft selbst angeschrieben. Folglich besteht keine Notwendigkeit, die Feststellung der Teilnahme- und Stimmberechtigung durch Einführung eines weit vor der Hauptversammlung liegenden Bestandsstichtags von der Registereintragung künstlich abzukoppeln. Vielmehr sollte es dabei bleiben, dass die Aktionärseigenschaft anhand der Eintragung im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung geprüft wird. Aus technischen Abwicklungsgründen ist dies meist auch der Bestand am Tag des Anmeldeschlusses, der in der Regel zwischen dem siebten und dem dritten Tag vor der Hauptversammlung liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 139 Absatz 1 Satz 1 , Nummer 17 Buchstabe a § 140 Absatz 2 Satz 2 AktG

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 394 Satz 4 - neu - AktG

4. Zu Artikel 5a - neu - § 94 Absatz 1 und Absatz 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 5a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 1
94

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 495/1/15

... Das kann nicht gewollt sein. Ziel ist, Zahlungsvereinbarungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gebräuchlich sind, tatsächlich auf rechtssicheren Boden zu stellen. Zahlungserleichterungen werden insbesondere dann beantragt, wenn (vorübergehende) Liquiditätslücken bestehen. Die Zahlungserleichterung soll die Zeit bis zum Zufluss neuer Mittel (beispielsweise ausstehende Forderungen, Abwicklung von Aufträgen) überbrücken. Hierzu sollte man die Möglichkeit, die Vermutungsregelung zu widerlegen, auf die Fälle beschränken, bei denen ein kollusives Zusammenwirken zwischen Gläubiger und Schuldner nachweisbar ist. Denn in ähnlicher Weise setzt auch das Bargeschäftsprivileg in § 142 Absatz 1 InsO-E die Kenntnis eines "unlauteren" Handelns des Schuldners als weitere Anforderung voraus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 17 Absatz 2 Satz 2, 3 und 4 - neu - InsO , Nummer 1b - neu - § 18 Absatz 2 Satz 2, 3 - neu - InsO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 35 Absatz 2 Satz 2 InsO , Nummer 6 - neu - § 303a Satz 2 InsO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 InsO

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 133 Absatz 2 InsO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AnfG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 133 Absatz 3 Satz 2 InsO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 2 AnfG

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 133 Absatz 3 Satz 3 - neu - InsO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 3 - neu - AnfG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 1 InsO

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 1 InsO

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 1 InsO

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 1 InsO

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 142 Absatz 2 Satz 2 InsO

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 143 Absatz 1 Satz 4 -neuInsO

15. Zum Gesetzentwurf insgesamt Evaluationsklausel


 
 
 


Drucksache 9/15 (Beschluss)

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. März 2009 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die zentrale Zollabwicklung hinsichtlich der Aufteilung der nationalen Erhebungskosten, die bei der Bereitstellung der traditionellen Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union einbehalten werden



Drucksache 610/15 (Beschluss)

... 5. Eine Zentrale Stelle mit hoheitlichen Befugnissen ist einzurichten. Diese zeichnet verantwortlich für die Registrierung der Produktverantwortlichen, einheitliche Lizenzierungsregelungen sowie gegebenenfalls für die Lizenzierung der Inverkehrbringer und Überwachung im Rahmen einer Beleihung unter maßgeblicher Beteiligung der Länder und des Bundes sowie für die Ausschreibung der Sortierung und Verwertung. Die nähere Ausgestaltung sollte nach der Entscheidung über die Grundsatzfrage detailliert diskutiert werden. Mit der damit möglichen Abschaffung der Dualen Systeme wäre ein gewichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung bis in die Vollzugsaufgaben hinein und eine Kostenentlastung der Unternehmen erreichbar. Hierzu besteht Prüfungsbedarf im Rahmen der Ausgestaltung eines Wertstoffgesetzes. Dieses Organisationsmodell erfordert keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zwischen Herstellern und den einzelnen Kommunen (ca. 430 öffentlichrechtliche Entsorgungsträger), da die Abwicklung über die Zentrale Stelle erfolgen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz


 
 
 


Drucksache 260/15

... Ferner entstehen für den Bund Kosten für die durch die Richtlinie vorgegebenen und in § 24b neu festgelegte Selbstbewertungspflicht durch den Bund sowie für die durch internationale Experten durchzuführende Prüfung. Diese beiden Pflichten werden alle zehn Jahre beim Bund zu geschätzten Fremdkosten für durch Auftragnehmer auszuführende Sacharbeiten, insbesondere umfangreiche Sachverständigentätigkeiten, in Höhe von ca. 4 Millionen Euro führen, verteilt ist dies pro Jahr ein Betrag von ca. 400 000 Euro. Hinzu kommt - jeweils auf einen zeitlichen Umfang von 5 Jahren befristet - für die alle zehn Jahre durch den Bund vorzunehmende Selbstbewertung und die Abwicklung sowie Betreuung der durch internationale Experten durchzuführenden Prüfungen ein Stellenbedarf pro Jahr von:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/15




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 2c
Nationales Entsorgungsprogramm

§ 2d
Grundsätze der nuklearen Entsorgung

§ 9h
Pflichten des Zulassungsinhabers

§ 9i
Bestandsaufnahme und Schätzung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

III.1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III.2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

III.3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

§ 7c
Die in § 9h normierte Ausweitung der Pflichten aus § 7c - Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen - auf die in § 9h genannten Inhaber einer Zulassung verursacht keine wesentliche Änderung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft, da die Inhaber diese Pflichten weitestgehend bereits aufgrund ihrer jeweiligen atom- oder strahlenschutzrechtlichen Zulassung sowie aufgrund der einschlägigen Vorschriften des bestehenden Atom- und Strahlenschutzrechts erfüllen müssen.

III.4. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

§ 7c
Die in § 9h vorgesehene Ausweitung der Pflichten aus § 7c (Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen) auf die dort genannten Inhaber einer Zulassung für Anlagen und Einrichtungen führt für den Bereich der öffentlichen Verwaltung des Bundes nicht zu erhöhtem Erfüllungsaufwand.

b Länder

Im Einzelnen:

Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. 7c

Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. § 19a Absatz 3 und 4

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Vereinbarkeit mit Europarecht

VI. Nachhaltige Entwicklung

VII. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3270: Entwurf für ein 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (BMUB)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1 Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 193/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 60a Absatz 2 Nummer 1 SAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe d und f § 25d Absatz 8, 9, 11 und 12 KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 23 § 46f Absatz 5, 6, 7 und 8 KWG

4. Zu Artikel 3 Nummer 27 Buchstabe e - neu - § 12j Absatz 4 - neu RStruktFG


 
 
 


Drucksache 120/15 (Beschluss)

... Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung das Verfahren zum Abruf der Fördermittel sowie zum Nachweis der sachgerechten Mittelverwendung möglichst unbürokratisch und kommunalfreundlich zu gestalten. Dazu zählen u.a. eine einfache Abwicklung auch für bereits begonnene Maßnahmen sowie ausreichende Fristen zwischen dem Abschluss der Maßnahmen und der Vorlage eines Verwendungsnachweises.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zur Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 KInvFErrG

7. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b KInvFG

8. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - KInvFG

9. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c KInvFG

10. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d KInvFG

11. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a KInvFG

12. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b KlnvFG

13. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c KlnvFG

14. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 3 KlnvFG

15. Zu Artikel 2 § 4 Absatz 1 KInvFG

16. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 KInvFG

17. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 Satz 1 KInvFG

18. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 1 AufbHG

19. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 2 AufbHG


 
 
 


Drucksache 22/1/15

... Für Inhaberaktien eignet sich der gewählte Bestandsstichtag durchaus. Inhaberaktionäre werden von ihren Depotbanken über die Hauptversammlung informiert und erhalten mit gleicher Post die Bestandsbestätigung, so dass die Depotbanken nur einmal versenden müssen. Bei Namensaktien ist die Ausgangslage anders. Hier ist weder eine Bestandsbestätigung noch eine Mitwirkung der Depotbank erforderlich. Da sich die Aktionärseigenschaft unmittelbar aus der Eintragung im Aktienregister ergibt, werden Namensaktionäre regelmäßig von der Gesellschaft selbst angeschrieben. Folglich besteht keine Notwendigkeit, die Feststellung der Teilnahme- und Stimmberechtigung durch Einführung eines weit vor der Hauptversammlung liegenden Bestandsstichtags von der Registereintragung künstlich abzukoppeln. Vielmehr sollte es dabei bleiben, dass die Aktionärseigenschaft anhand der Eintragung im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung geprüft wird. Aus technischen Abwicklungsgründen ist dies meist auch der Bestand am Tag des Anmeldeschlusses, der in der Regel zwischen dem siebten und dem dritten Tag vor der Hauptversammlung liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

3. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 139 Absatz 1 Satz 1 , Nummer 17 Buchstabe a § 140 Absatz 2 Satz 2 AktG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 394 Satz 4 - neu - AktG

6. Zu Artikel 5a - neu - § 94 Absatz 1 und Absatz 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 5a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 94

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 193/1/15

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 60a Absatz 2 Nummer 1 SAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe d und f § 25d Absatz 8, 9, 11 und 12 KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 23 § 46f Absatz 5, 6, 7 und 8 KWG

4. Zu Artikel 3 Nummer 27 § 12j ReStruktFG

5. Zu Artikel 3 Nummer 27 Buchstabe e - neu - § 12j Absatz 4 - neu RStruktFG


 
 
 


Drucksache 543/15 (Beschluss)

... Die Änderung dient dem Erhalt eines einheitlichen, im Markt etablierten und bewährten Verfahrens zur Weitergabe von Bilanzkreissummenzeitreihen zum Zwecke der Bilanzkreisabrechnung. Sie verringert die Komplexität der Abrechnungs- und Clearingprozesse und dient somit einer effizienten und kostengünstigen Abwicklung der Bilanzkreisabrechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

7. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG

11. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

12. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

14. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

15. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

16. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummern 3, 4, 6 und 7 sowie Absatz 2 Satz 3 Nummern 6 und 7 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

18. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

19. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

21. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

23. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

24. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

25. Zur Übermittlung von Messdaten

26. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

27. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

28. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

30. Zu Artikel 1 allgemein MsbG

31. Zu Artikel 1 allgemein

32. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

33. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

34. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 106. Ferner lehnt der Bundesrat die Einführung eines vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherungssystems ab. Er ist der Auffassung, dass es vorrangige Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, die Abwicklungsrichtlinie BRRD und die Einlagensicherungsrichtlinie DGSD vollständig und fristgerecht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 207/1/15

... Die Abwicklungsbehörde bewertet das Risikoprofil von Instituten anhand der in Artikel 6 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/15




1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV

3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV

4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV

Zur Verordnung allgemein


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.