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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abwasserbereich"


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Drucksache 63/16

... Neu eingeführt wird der Begriff des Jahresberichtes. Der Jahresbericht erfüllt die Anforderungen an die Berichtspflicht im Abwasserbereich für Anlagen nach § 1 Absatz 3 der Industriekläranlagen Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV). Hierbei handelt es sich um Anlagen, die der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abwasserverordnung

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4) Inhalt betrieblicher Dokumentationen

1. Betriebliches Abwasserkataster

2. Betriebstagebuch

3. Jahresbericht

B Allgemeine Anforderungen

F Anforderungen für vorhandene Einleitungen

G Abfallrechtliche Anforderungen

H Betreiberpflichten

B Allgemeine Anforderungen

G Abfallrechtliche Anforderungen

H Betreiberpflichten

Artikel 2
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Befristung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

VIII.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

VIII.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

VIII.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nr. 7

Zu Anlage 2 Nr. 1 Betriebliches Abwasserkataster

Zu Anlage 2 Nr. 2 Betriebstagebuch

Zu Anlage 2 Nr. 3 Jahresbericht

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Anlage n
zur Herstellung von Spezialitäten sind aus dem Geltungsbereich des BVT-Merkblatts ausgeschlossen. Dazu gehören neben den Alkoholaten auch die Dithionite. Zu Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (Anhang 42, Teil A) Der neue Absatz 3 konkretisiert den in § 1 Absatz 2 Satz 1 der AbwV genannten Begriff des Emissionsgrenzwertes, indem auf die Werte in den Teilen C, E und F Abschnitt I Absatz 1 und 3 sowie F Abschnitt II Absatz 1 und 2 verwiesen wird.

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Teil
G Zur Aufrechterhaltung der Systematik der Anhänge durch die Einführung eines Teils H (Betreiberpflichten) ist die Einfügung eines Teils G notwendig.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3391: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 496/15

... Die auf der IE-RL beruhenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten für verschiedene Industriebranchen Langzeitmittelwerte wie Jahres- oder Monatsmittelwerte als einzuhaltende Emissionsbandbreiten. Dies weicht jedoch von dem derzeit in Deutschland im Abwasserbereich etablierten Ansatz ab, den Stand der Technik mittels Kurzzeitanforderungen zu definieren (z.B. mittels qualifizierte Stichprobe oder 2-StundenMischprobe). Zur Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in deutsches Recht soll die Abwasserverordnung entsprechend geändert werden. Die ergänzende Einführung von Jahres- oder Monatsmittelwerten kann jedoch Auswirkungen auf die Höhe der Abwassergabe haben, da nach § 4 Absatz 1 Satz 3 AbwAG bei Festlegung von Überwachungswerten für verschiedene Zeiträume der Überwachungswert für den längsten Zeitraum - damit zukünftig der Jahres- oder Monatsmittelwert - zugrunde zu legen ist. Sobald die Einführung von Jahres- oder Monatsmittelwerten also in den Anhängen der Abwasserverordnung erfolgt, kann sich dies auf die Höhe der Abwasserabgabe auswirken. Die Änderung in § 4 Absatz 1 Satz 3 zielt darauf ab, derartige Auswirkungen mit Blick auf vorgesehene entsprechende Änderungen der Abwasserverordnung auszuschließen und damit insoweit die derzeitige Rechtslage und die derzeitige Vollzugspraxis bei der Festsetzung der Abwasserabgabe beizubehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

Artikel 2
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Nachhaltigkeit

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

X. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

XI. Befristung

XII. Evaluierung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 563/08

... " – ist zudem der Gedanke des bisherigen Grundsatzes Nr. 11 enthalten, dass dem Wohnbedarf der Bevölkerung Rechnung zu tragen ist. Zudem soll der neue Grundsatz Nr. 2 angereichert werden durch weitere aktuelle Gesichtspunkte, wie sie nunmehr z.B. in den 2006 von der Ministerkonferenz für Raumordnung beschlossenen Leitbildern aufgeführt sind. Dies betrifft insbesondere die Notwendigkeit, der Unterschiedlichkeit von Teilräumen Rechnung zu tragen und auf großflächige Kooperationen hinzuwirken. Damit sollen zum Beispiel das Zusammenwirken von Stadtregionen mit peripher gelegenen Teilräumen und andere interkommunale Zusammenarbeit gestärkt werden. Hiervon umfasst ist auch die interkommunale Zusammenarbeit etwa auf den Gebieten der interkommunalen Einzelhandelssteuerung, des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Ver- und Entsorgung im Wasser- und Abwasserbereich. Die bei solchen Kooperationen gemeinsam getroffenen Vereinbarungen sind im Sinne einer Steuerung von Unten nach Oben nach dem Gegenstromprinzip, § 1 Abs. 3, auch von der Regionalplanung zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Raumordnungsgesetz (ROG) 1)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2
Grundsätze der Raumordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

§ 5
Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes

§ 6
Ausnahmen und Zielabweichung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

Abschnitt 2
Raumordnung in den Ländern

§ 8
Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne

§ 9
Umweltprüfung

§ 10
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 11
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 12
Planerhaltung

§ 13
Raumordnerische Zusammenarbeit

§ 14
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 15
Raumordnungsverfahren

§ 16
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren

Abschnitt 3
Raumordnung im Bund

§ 17
Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone

§ 18
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes

§ 19
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 20
Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 21
Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 22
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 23
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 24
Beirat für Raumentwicklung

§ 25
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 26
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 27
Verwaltungsgebühren

§ 28
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern

§ 29
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 9 Abs. 2)

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 6
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 8
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

4. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:

1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz

2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen

3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr

4. Grundsatz Wirtschaft

5. Grundsatz Kulturlandschaften

6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz

7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz

8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zur Anlage 1

Zur Anlage 2

2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch

3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz

4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz

7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz

9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)


 
 
 


Drucksache 194/1/05

... Die zur Erfüllung der genannten Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission erforderlichen Daten werden durch die Länder dem Umweltbundesamt oder einer von diesem beauftragten Stelle zugeleitet und stehen damit der Bundesregierung bereits zur Verfügung. Der Bund ist damit in der Lage, die Entwicklung des Abwasserbereichs zu beobachten und sich eine Grundlage für wasserwirtschaftliche Analysen sowie die Planung und Erfolgskontrolle von Maßnahmen zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/1/05




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

3. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz l

10. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 3 - neu -

11. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Nr. 1

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz l

13. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 3

16. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1

17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c,

19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c

20. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2

21. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2

22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Nr. 2

23. Zu Artikel 1 § 10

24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2

25. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und 5 UStatG

26. Zu Artikel 1 § 12

27. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 Satz l

28. Zu Artikel 1 § 13

29. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2

30. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 bis 14

31. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - und Satz 2

32. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 - neu -

33. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 und 2

34. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2

35. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2

36. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1

37. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3

38. Zu Artikel 1 § 16

39. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

40. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

41. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 1

42. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 2

43. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1

44. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4

45. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 194/05

... die Basis für die Ermittlung der Beschäftigten im Umweltschutz und im Bereich der erneuerbaren Energien verbessert werden. Dazu bleibt die Erhebung der Beschäftigten im Abwasserbereich erhalten. Zusätzliche Erhebungen der Beschäftigten erfolgen im Abfallbereich sowie bei der Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz. Weiterhin bleibt eine Vielzahl von Berechnungen, Schätzungen, Befragungen sowie die Nutzung anderer Statistiken erforderlich, um diese Zahlen zu ermitteln. Insgesamt werden die Datenbereitstellung und die Qualität der Aussagen zu den Beschäftigten deutlich verbessert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 194/05 (Beschluss)

... Die zur Erfüllung der genannten Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission erforderlichen Daten werden durch die Länder dem Umweltbundesamt oder einer von diesem beauftragten Stelle zugeleitet und stehen damit der Bundesregierung bereits zur Verfügung. Der Bund ist damit in der Lage, die Entwicklung des Abwasserbereichs zu beobachten und sich eine Grundlage für wasserwirtschaftliche Analysen sowie die Planung und Erfolgskontrolle von Maßnahmen zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1

8. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

11. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 3

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 und 2

14. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Nr. 2

15. Zu Artikel 1 § 10

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und 5 UStatG

18. Zu Artikel 1 § 12

19. Zu Artikel 1 § 13

20. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 und 2

21. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3

24. Zu Artikel 1 § 16

25. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 1

27. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 2

28. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1

29. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4

30. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 199/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.