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173 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ablagen"


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Drucksache 208/11 (Beschluss)

... Schon jetzt wird die WASt in Fällen der Statusklärung aufgrund der einmaligen Unterlagen zum genannten Personenkreis am Entscheidungsprozess beteiligt. Zudem besitzt die WASt Aufzeichnungen, die unabdingbar mit der Umsetzung des Gräbergesetzes zusammenhängen: Durch den umfassenden Gräbernachweis, den Originalverlust- und Grabmeldungen der ehemaligen Wehrmacht sowie der Gräberkartei, können die notwendigen Aussagen zu Grablagen und der Bestatteten getroffen werden. Darüber hinaus besitzt die Dienststelle Ausfertigungen der Friedhofs- und Gräberlisten der öffentlich gepflegten Gräber der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für Teilnehmer des Ersten Weltkrieges liegt ebenfalls vergleichbares Schriftgut vor.



Drucksache 208/1/11

... Schon jetzt wird die WASt in Fällen der Statusklärung aufgrund der einmaligen Unterlagen zum genannten Personenkreis am Entscheidungsprozess beteiligt. Zudem besitzt die WASt Aufzeichnungen, die unabdingbar mit der Umsetzung des Gräbergesetzes zusammenhängen: Durch den umfassenden Gräbernachweis, den Originalverlust- und Grabmeldungen der ehemaligen Wehrmacht sowie der Gräberkartei, können die notwendigen Aussagen zu Grablagen und der Bestatteten getroffen werden. Darüber hinaus besitzt die Dienststelle Ausfertigungen der Friedhofs- und Gräberlisten der öffentlich gepflegten Gräber der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für Teilnehmer des Ersten Weltkrieges liegt ebenfalls vergleichbares Schriftgut vor.



Drucksache 121/10

... Nach der geltenden Rechtslage kann sich die Technische Aufsichtsbehörde bei der Ausübung ihrer technischen Aufsicht auch der Betriebsleiter der die Verkehrsablagen bauenden Verkehrsunternehmen bzw. der Träger eines Vorhabens nach § 7 Abs. 6 BOStrab bedienen.



Drucksache 396/06

... Die Ausrüstungspflicht ist zur Vermeidung einer Übermaßregelung auf zwei Warnwesten für Fahrer und einen Beifahrer beschränkt, da es nicht als notwendig erscheint, dass sich mehr als diese Personen im Gefahrenbereich bewegen. Die Warnwesten sind im Handschuhfach oder anderen Ablagen im Innenraum des Fahrzeugs, nicht im Kofferraum mitzuführen. Es ist ganz wesentlich, dass das Anlegen bereits im Fahrzeug bzw. gleich beim Aussteigen möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nr. 1.1 § 53a StVZO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1.2 § 53a StVZO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1.3 § 53a StVZO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 31b StVZO

Zu Artikel 2

1. Zu Artikel 2 Nr. 1.1 § 15 StVO

2. Zu Artikel 2 Nr. 1.3 § 15 StVO

3. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 49 Abs. 1 Ziffer 15 StVO

Zu Artikel 3


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.