Drucksache 210/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... 5. c) Zum einen ist die Abgrenzung zwischen dem Begriff "Zeitung" und "Zeitschrift" rechtlich schwer durchführbar. Es gibt zwar Abgrenzungsversuche, die auf den ersten Blick zweckmäßig erscheinen: Danach fehle bei der Zeitschrift die tagebuchartige Berichterstattung über aktuelle Vorgänge. Für die Zeitschrift sei im Vergleich zur Zeitung vielmehr charakteristisch, dass sie sich nur mit bestimmten besonderen Fragen oder Stoffen beschäftige (vgl. Löffler, Presserecht, 4. Auflage 1997 Einl., Rn. 14 bis 16). Als schwierig gestaltet sich eine derartige pauschalisierende Abgrenzung aber dann, wenn sich Teile einer "Zeitung" mit Teilen einer "Zeitschrift" - wie in der publizistischen Praxis meistens - überschneiden, etwa wenn eine "Zeitung" auch das Charakteristische einer "Zeitschrift" enthält und sich nicht auf die tagebuchartige Berichterstattung beschränkt. So enthalten "Zeitungen" heutzutage oft einen Magazinteil. Umgekehrt ist ein fortlaufender Bericht über aktuelle Vorgänge bei vielen "Zeitschriften"festzustellen.
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