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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abgabenbefreiung"


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Drucksache 828/08

... 2. Hauptquartiere oder Mitglieder der Hauptquartiere frei von Einfuhrabgaben nach den Artikeln 2 und 8 des Hauptquartierprotokolls, Artikel 15 des Ergänzungsabkommens, Artikel 2 des Statutsübereinkommens, auch in Verbindung mit Artikel 5 des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll oder nach § 11 dieses Gesetzes, zu ihrem ausschließlichen Gebrauch oder Verbrauch aus einem Drittland einführen, aus einem Mitgliedstaat in einem Versandverfahren einführen oder aus Freizonen oder einem Nichterhebungsverfahren beziehen, sind in die Truppenverwendung zu überführen. Waren, die nach den vorstehend genannten Vorschriften nicht abgabenbefreit sind, können nicht in die Truppenverwendung übergeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung

§ 3
Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 4
Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung

§ 5
Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 6
Vereinfachte Zollanmeldung

§ 7
Einfuhr - Höchstmengen

§ 8
Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 9
Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 10
Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 11
Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen

§ 12
Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung

§ 13
Beendigung der Truppenverwendung

§ 14
Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland

§ 15
Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 16
Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung

§ 17
Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung

§ 18
Rationsmengen

§ 19
Abgabenschuld, Abgabenschuldner

§ 20
Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung

§ 21
Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere

§ 22
Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 23
Vertretung

§ 24
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 25
Ermächtigungen

§ 26
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll

Artikel 3
Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 3 § 2

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung

§ 105a
Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 711/08

... (4) Die Abgabenbefreiung im Seeverkehr hängt davon ab, ob das Wasserfahrzeug zuletzt aus einem Hafen ausgelaufen ist, der sich in einem Drittland oder Drittlandsgebiet befindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 711/08




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten – Auswirkungen auf die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen

§ 2
Höchstmengen und Wertgrenzen

§ 3
Sonderfälle

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 703: Entwurf einer Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 335/08

... Nach Absatz 2 findet das gesamte Verfahren der §§ 53 bis 55 mit einem entsprechend angepassten Produktionszeitraum und daran orientierten sonstigen Zeitpunkten Anwendung. Absatz 3 betrifft die Konstellation, dass für einen Zeitpunkt zwischen dem 01.04.2008 und 31.07.2008 eine Quotenübertragung vereinbart wird und die betreffende Quote bereits zum vereinbarten Übertragungszeitpunkt ganz oder teilweise zur Vermarktung von Milch genutzt worden ist. In einem solchen Fall verbleibt nach § 8 Abs. 4 Satz 1 die genutzte Quote bis zum Ende des Zwölfmonatszeitraums 2008/09 bei demjenigen, der sie genutzt hat und sie zur Abgabenbefreiung benötigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 55a
Zusätzliche Zuteilung von Quoten in dem Zwölfmonatszeitraum 2008/09

Artikel 2

Artikel 3

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 510: Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung


 
 
 


Drucksache 782/08

... Die Bewertung finanzieller Auswirkungen wird zusätzlich dadurch erschwert, dass bisher Waren im Reiseverkehr bis zu einem Warenwert von 175 Euro einfuhrabgabenfrei waren. Diese Grenze wird ab dem 1. Dezember 2008 für Flug- bzw. Seereisende ab 15 Jahren auf 430 Euro und für sonstige Reisende ab 15 Jahren auf 300 Euro erhöht. Soweit im Reiseverkehr die völlige Abgabenbefreiung greift, kann nicht pauschaliert werden. Die Auswirkungen der vorgenannten Regelung stehen allerdings nicht in direktem Zusammenhang mit der vorliegenden Änderung und sind daher hier nicht zu bewerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten - Auswirkungen auf die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zollverordnung

Artikel 2
Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993

§ 1a
Sendungen von geringem Wert

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRGesetz: NKR-Nr. 711: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993


 
 
 


Drucksache 935/06

... Satz 2 gibt mit dem ersten Kriterium § 7 Abs. 1 a.F. wieder. Das zweite Kriterium knüpft an das ebenfalls in § 7 Abs. 1 a.F. enthaltene grundsätzliche Verpachtungsverbot an und erklärt die dauerhafte Übertragung zum Regelfall. Durchbrechungen finden sich etwa in § 22 Abs. 2 und § 30. Dauerhaft ist jede Übertragung, die nicht nur zeitweilig erfolgt. § 22 Abs. 1 Satz 1 definiert die Verpachtung als einen Fall der zeitweiligen Übertragung (ebenso § 55 Satz 1). Das dritte Kriterium fasst die zuvor verstreut geregelten Schriftformerfordernisse zusammen. Die Schriftlichkeit ist für die behördliche Nachvollziehung einer Übertragung wesentlich und dient zugleich der Rechtssicherheit. Abs. 2 gibt § 7 Abs. 5 Halbsatz 1 a.F. und damit die so genannte Thomsen-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wieder. Die in Satz 2 geregelten Ausnahmen finden sich bisher in § 7 Abs. 5 und § 12 Abs. 2 a.F. Abs. 3 kodifiziert die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Dahinter steht, dass eine Referenzmenge immer eindeutig einer Person zugeordnet sein muss. Zudem würde sonst das Übernahmerecht des § 49 Abs. 1 ausgehöhlt. Grundsätzlich ausgeschlossen wird durch die Regelung des Abs. 3 eine Unterverpachtung. Eine Ausnahme findet sich etwa in § 30. Abs. 4 baut auf dem Grundsatz auf, dass eine bereits zur Vermarktung genutzte Referenzmenge nicht übertragen werden darf. Denn die Vermarktung löst eine personengebundene und damit nicht übertragbare Abgabenlast aus. Ist diese Last einmal ausgelöst, soll sie nicht von einer zugehörigen Abgabenbefreiung getrennt werden. Dadurch werden zum einen Spekulationen vermieden. Zum anderen führt die Übertragung einer bereits belieferten Referenzmenge zu Problemen bei der Durchführung der Abgabenerhebung. Abs. 4 gibt damit die bisherige Praxis wieder. Gleiches gilt für Abs. 5. Abs. 6 kodifiziert die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass zwar eine Übertragung bereits bei Erfüllung der Übertragungsvoraussetzungen stattfindet, sie jedoch erst mit dem Ausstellen der Übertragungsbescheinigung abgabenrechtlich geltend gemacht werden kann. Die Übertragungsbescheinigung für Übertragungen im Rahmen des Übertragungsstellenverfahrens ist in § 19 Abs. 3 und 6, für besondere Übertragungen in den §§ 27 bis 29 sowie für Übertragungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Pachtverträgen in § 52 geregelt. Eine anderweitige Bestimmung im Sinne des Abs. 6 sind etwa die Registrierung von zeitweiligen Übertragungen nach § 30 Abs. 2 bis 4 sowie das Saldierungsverfahren nach § 34. In diesen Fällen können die jeweiligen Übertragungen ohne die Ausstellung einer Übertragungsbescheinigung geltend gemacht werden. Hinsichtlich § 30 erfüllt die Registrierung diese Funktion, hinsichtlich § 34 erfolgt die Zuteilung der nicht genutzten Referenzmengen von Amts wegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Abgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Referenzmengen

§ 33
Umwandlung von Referenzmengen

§ 34
Saldierung nicht genutzter Referenzmengen

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Aufzeichnungen bei Direktverkäufen

§ 45
Mitwirkungspflichten

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Referenzmengen

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58


 
 
 


Drucksache 897/05

... (17) Es ist erstrebenswert, alle Fälle des Entstehens einer Einfuhrzollschuld, mit Ausnahme der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr oder zur Überführung in die vorübergehende Verwendung unter teilweiser Abgabenbefreiung, zu gruppieren, um Schwierigkeiten bei der Feststellung der Rechtsgrundlage für das Entstehen der Zollschuld zu vermeiden. Das Gleiche gilt für die Fälle des Entstehens einer Ausfuhrzollschuld.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 897/05




Begründung

1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien Methoden der Anhörung, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl der Instrumente Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Titel II
: Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie sonstiger für den Warenverkehr vorgesehener Massnahmen

Titel III
: Zollschuld und Sicherheitsleistung

Titel IV
: ANKUNFT von Waren IM Zollgebiet der Gemeinschaft

Titel V
: allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status und die Zollverfahren

Titel VI
: ÜBERFÜHRUNG IN den zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben

Titel VII
: besondere Verfahren

Titel VIII
: ABGANG von Waren AUS dem Zollgebiet der Gemeinschaft

Titel IX
: Ausschuss für den Zollkodex und Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
allgemeine Vorschriften

Kapitel 1
Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Auftrag der Zollbehörden

Artikel 3
Zollgebiet

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
RECHTE und Pflichten von Personen NACH den zollrechtlichen Vorschriften

Artikel 5
Datenaustausch

Artikel 6
Datenschutz

Artikel 7
Austausch zusätzlicher Informationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten

Artikel 8
Übermittlung von Informationen durch die Zollbehörden

Artikel 9
Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden

Artikel 10
Gemeinsames System der elektronischen Datenverarbeitung

Artikel 11
Zollvertreter

Artikel 12
Vertretungsmacht

Artikel 13
Vertretung in Sonderfällen

Artikel 14
Antrag und Bewilligung

Artikel 15
Bewilligung des Status

Artikel 16
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 17
Allgemeine Vorschriften

Artikel 18
Gemeinschaftsweite Geltung von Entscheidungen

Artikel 19
Rücknahme begünstigender Entscheidungen

Artikel 20
Aufhebung und Änderung begünstigender Entscheidungen

Artikel 21
Besondere Entscheidungen

Artikel 22
Zollsanktionen

Artikel 23
Von einem Gericht erlassene Entscheidungen

Artikel 24
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs

Artikel 25
Aussetzung der Vollziehung

Artikel 26
Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 27
Zollamtliche Prüfungen

Artikel 28
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 29
Nachträgliche Prüfung

Artikel 30
Ausnahmen

Artikel 31
Aufbewahrung der Unterlagen und Speicherung sonstiger Informationen

Artikel 32
Gebühren und Kosten

Kapitel 3
Währungsumrechnung, Fristen und Vereinfachungen

Artikel 33
Währungsumrechnung

Artikel 34
Fristen

Artikel 35
Vereinfachungen

Titel II
Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie sonstiger für den Warenverkehr vorgesehener Massnahmen

Kapitel 1
gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren

Artikel 36
Gemeinsamer Zolltarif

Artikel 37
Zolltarifliche Einreihung von Waren

Kapitel 2
Warenursprung

Artikel 38
Geltungsbereich

Artikel 39
Ursprungserwerb

Artikel 40
Ursprungsnachweis

Artikel 41
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 42
Präferenzieller Ursprung von Waren

Kapitel 3
ZOLLWERT der Waren

Artikel 43
Geltungsbereich

Artikel 44
Transaktionswert

Artikel 45
Nachrangige Methoden der Zollwertbestimmung

Artikel 46
Schlussmethode

Artikel 47
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Zollschuld und Sicherheitsleistung

Kapitel 1
ENTSTEHEN der Zollschuld

Artikel 48
Zollschuld

Artikel 49
Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung

Artikel 50
Besondere Vorschriften über Nichtursprungswaren

Artikel 51
Entstehen der Zollschuld bei Verstößen

Artikel 52
Verrechnung mit bereits entrichteten Abgaben

Artikel 53
Ausfuhranmeldung

Artikel 54
Entstehen der Zollschuld bei Verstößen

Artikel 55
Verbote und Beschränkungen

Artikel 56
Mehrere Zollschuldner

Artikel 57
Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 58
Besondere Vorschriften für die Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 59
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 60
Ort des Entstehens der Zollschuld

Kapitel 2
Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder entstandene Zollschuld

Artikel 61
Allgemeine Vorschriften

Artikel 62
Zwingend vorgeschriebene Sicherheitsleistung

Artikel 63
Fakultative Sicherheitsleistung

Artikel 64
Leistung der Sicherheit

Artikel 65
Wahl der Sicherheitsleistung

Artikel 66
Bürge

Artikel 67
Gesamtsicherheit

Artikel 68
Zusätzliche Vorschriften über die Verwendung von Sicherheitsleistungen

Artikel 69
Zusätzliche Sicherheitsleistung oder Ersetzung der geleisteten Sicherheit

Artikel 70
Freigabe der Sicherheit

Kapitel 3
ERHEBUNG und Entrichtung der Abgaben sowie Erstattung und Erlass der Abgaben

Artikel 71
Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 72
Mitteilung der Zollschuld

Artikel 73
Frist für die Mitteilung einer Zollschuld

Artikel 74
Buchmäßige Erfassung

Artikel 75
Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung

Artikel 76
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 77
Allgemeine Zahlungsfristen, Überwachung der Abgabenentrichtung

Artikel 78
Abgabenentrichtung

Artikel 79
Zahlungsaufschub

Artikel 80
Aufschubfrist

Artikel 81
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 82
Sonstige Zahlungserleichterungen

Artikel 83
Zwangsvollstreckung, Verzugszinsen

Artikel 84
Allgemeine Vorschriften

Artikel 85
Erstattung und Erlass

Artikel 86
Erstattung und Erlass zu hoch bemessener Abgabenbeträge

Artikel 87
Schadhafte Waren

Artikel 88
Erstattung und Erlass aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden

Artikel 89
Erstattung und Erlass der Abgaben aus Billigkeitsgründen

Artikel 90
Verfahren für die Erstattung und den Erlass

Artikel 91
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel 4
ERLÖSCHEN der Zollschuld

Artikel 92
Erlöschen

Titel IV
ANKUNFT von Waren IM Zollgebiet der Gemeinschaft

Kapitel 1
VERBRINGEN von Waren IN das Zollgebiet

Artikel 93
Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung

Artikel 94
Abgabe und Verantwortlicher

Artikel 95
Änderung einer summarischen Anmeldung

Artikel 96
Zollanmeldung anstelle der summarischen Anmeldung

Kapitel 2
ANKUNFT der Waren

Artikel 97
Zollamtliche Überwachung

Artikel 98
Beförderung zum zugelassenen Ort

Artikel 99
Innergemeinschaftlicher Luft- und Seeverkehr

Artikel 100
Beförderung unter besonderen Umständen

Artikel 101
Gestellung der Waren

Artikel 102
Entladung und Beschau der Waren

Artikel 103
Verpflichtung zur Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in ein Zollverfahren

Artikel 104
Waren, die als in die vorübergehende Verwahrung übergeführt gelten

Artikel 105
Ausnahmeregelung für im Versand eintreffende Waren

Artikel 106
Vorschriften für Nichtgemeinschaftswaren nach Beendigung eines Versands

Titel V
allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status und die Zollverfahren

Kapitel 1
ZOLLRECHTLICHER Status von Waren

Artikel 107
Vermutung des Gemeinschaftsstatus

Artikel 108
Verlust des Gemeinschaftsstatus Gemeinschaftswaren werden zu Nichtgemeinschaftswaren,

Artikel 109
Das Zollgebiet vorübergehend verlassende Waren

Kapitel 2
Zollanmeldung

Artikel 110
Zollanmeldung von Waren und zollamtliche Überwachung von Gemeinschaftswaren

Artikel 111
Zuständige Zollstellen

Artikel 112
Arten der Zollanmeldung

Artikel 113
Inhalt einer Zollanmeldung und Begleitunterlagen


 
 
 


Suchbeispiele:


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