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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abfallverbrennungsrichtlinie"


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Drucksache 23/09

... -Richtlinie, die Grundregeln für die Zulassung und Kontrolle von Bioabfallbehandlungsanlagen enthält, wird alle Anlagen mit einer Kapazität von über 50 Tonnen pro Tag erfassen. Die Verbrennung von Bioabfall ist in der Abfallverbrennungsrichtlinie geregelt während die Hygieneauflagen für Kompostierungs- und

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Drucksache 23/09




Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union

1. Einleitung

2. Ziele des Grünbuchs

3. Stand der Bioabfallbewirtschaftung

3.1. Derzeitige Techniken

3.2. Derzeitige Bewirtschaftungspraxis in den EU-Mitgliedstaaten

3.3. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Behandlung von Bioabfall

3.4. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Verwendung von Bioabfall

4. Ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte der Bioabfallbewirtschaftung

4.1. Umweltauswirkungen

4.2. Wirtschaftliche Auswirkungen

4.3. Soziale und gesundheitliche Auswirkungen

5. Zu erörternde Fragen

5.1. Verbesserung der Abfallvermeidung

5.2. Begrenzung der Ablagerung auf Deponien

5.3. Behandlungsoptionen für Bioabfall, der nicht auf Deponien gelangt

5.4. Verbesserung der energetischen Verwertung

5.5. Verstärktes Recycling

5.5.1. Gemeinsame Ziele für das Bioabfall-Recycling

5.5.2. Einzelstaatliche Ziele für das Bioabfall-Recycling

5.5.3. Verpflichtung zur getrennten Sammlung

5.6. Beitrag zur Bodenverbesserung

5.6.1. EU-Normen für Qualitätskompost

5.6.2. EU-Normen für behandelte Bioabfälle minderer Qualität

5.6.3. Vorschriften auf nationaler Ebene

5.6.4. Betriebs- Behandlungs- normen für kleine Anlagen

5.7. Andere Verwendungen für Bioabfall


 
 
 


Drucksache 31/08

... Abfallverbrennungsrichtlinie

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Drucksache 31/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Erläuterung der Artikel

Festlegung der Genehmigungsauflagen für die in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten Artikel 14 bis 17

Bestimmungen für die Einhaltung der Vorschriften und für mehr Umweltverbesserungen in Bezug auf die in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten Artikel 22, 24 und 25

Stilllegung und Sanierung in Bezug auf die in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten Artikel 23

Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen Artikel 33 und 35, Teile 1 und 2 des Anhangs V

Vorschriften für die Überwachung von Abfallverbrennungsanlagen und Abfallmitverbrennungsanlagen Artikel 43 und 35, Teil 6 des Anhangs VI

Emissionsgrenzwerte und Vorschriften für die Berichterstattung für Titandioxid produzierende Anlagen Artikel 63 und 64, Teile 1, 3 und 4 des Anhangs VIII

Durchführungsmaßnahmen

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 31/1/08

... Nach Artikel 50 Abs. 1 des Richtlinienvorschlags, der insofern die geltende Regelung in Artikel 12 Abfallverbrennungsrichtlinie aufgreift, müssen Anträge auf neue Genehmigungen für Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlagen für einen angemessenen Zeitraum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Hinblick auf diese Pflicht zur öffentlichen Auslegung legt Artikel 50 Abs. 1 weder bei Abfallverbrennungs- noch bei Abfallmitverbrennungsanlagen eine Kapazitätsuntergrenze fest. Demgegenüber bedürfen einer IVU-Genehmigung nach Artikel 11 des Richtlinienvorschlags lediglich die in Anhang I genannten Tätigkeiten bei Überschreitung der dort genannten Kapazitätsuntergrenzen. So ergibt sich für Anlagen zur Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle nach Nummer 5.2 des Anhangs I zu Artikel 11 erst bei Überschreitung einer Kapazitätsuntergrenze von 3 t pro Stunde eine IVU-Genehmigungspflicht. Dies hat zur Folge, dass bislang im deutschen Recht Anlagen zur Verbrennung von Abfällen auch erst bei Überschreitung dieser Kapazitätsschwelle in einem förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt werden. Wertungswidersprüche bei "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/08




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

22. Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

24. Zu Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe e

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

45. Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

53. Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

55. Zu Artikel 57 i.V.m. Anhang VII Teil 7

56. Zu Artikel 67

57. Zu Artikel 69

Zu Anhang I

66. Zu Anhang V

67. Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 31/08 (Beschluss)

... Nach Artikel 50 Abs. 1 des Richtlinienvorschlags, der insofern die geltende Regelung in Artikel 12 Abfallverbrennungsrichtlinie aufgreift, müssen Anträge auf neue Genehmigungen für Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlagen für einen angemessenen Zeitraum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Hinblick auf diese Pflicht zur öffentlichen Auslegung legt Artikel 50 Abs. 1 weder bei Abfallverbrennungs- noch bei Abfallmitverbrennungsanlagen eine Kapazitätsuntergrenze fest. Demgegenüber bedürfen einer IVU-Genehmigung nach Artikel 11 des Richtlinienvorschlags lediglich die in Anhang I genannten Tätigkeiten bei Überschreitung der dort genannten Kapazitätsuntergrenzen. So ergibt sich für Anlagen zur Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle nach Nummer 5.2 des Anhangs I zu Artikel 11 erst bei Überschreitung einer Kapazitätsuntergrenze von 3 t pro Stunde eine IVU-Genehmigungspflicht. Dies hat zur Folge, dass bislang im deutschen Recht Anlagen zur Verbrennung von Abfällen auch erst bei Überschreitung dieser Kapazitätsschwelle in einem förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt werden. Wertungswidersprüche bei "

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Drucksache 31/08 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

Zu Artikel 57

Zu Artikel 67

Zu Artikel 69

Zu Anhang I

Zu Anhang V

Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 210/07

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Abfallverbren-nung6 (Abfallverbrennungsrichtlinie) Anwendung finden sollte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/07




2 Einleitung

Gegenwärtige Lage

Ziele einer weiter entwickelten EU-Abfallpolitik

Wichtigste Maßnahmen

Vereinfachung und Modernisierung bestehender Rechtsvorschriften

Einführung des Lebenszykluskonzepts in der Abfallpolitik

Ausbau der Wissensgrundlage

2 Abfallvermeidung

2 Wiederverwendung

Wege zu einer europäischen Recycling-Gesellschaft


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.