Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

TierschutztransportV
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Zulassungsnummer

§ 3 Ausnahmen für Straßentransportmittel

§ 4 Befähigungsnachweis

§ 5 Schienentransport

Abschnitt 2
Transport in Behältnissen

§ 6 Besondere Anforderungen an Behältnisse

§ 7 Pflichten des Absenders

§ 8 Nachnahmeversand

Abschnitt 3
Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport

§ 9 Raumbedarf und Pflege

§ 10 Begrenzung von Transporten

§ 11 Eintagsküken

Abschnitt 4
Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren

§ 12 Meeressäugetiere und Vögel

§ 13 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere

Abschnitt 5
Grenzüberschreitender Transport

§ 14 Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 15 Anzeige der Ankunft

§ 16 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 17 Einfuhrdokument

§ 18 Anforderungen an die Einfuhr

§ 19 Einfuhruntersuchung

Abschnitt 6
Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten

§ 20 Befugnisse der Behörde

§ 21 Ordnungswidrigkeiten

§ 22 Unterrichtung

§ 23 Aufheben von Vorschriften Es werden aufgehoben:

§ 24 Inkrafttreten

Anlage 1 Mindestabmessungen der Behältnisse

1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse

2. Eintagsküken

3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen

4. Hunde und Katzen

5 Kaninchen

Anlage 2 Abtrennung und Raumbedarf

1. Einhufer Straßen-, Schienen- und Schiffstransport

2. Rinder Straßen-, Schienen- und Schiffstransport

3. Schafe und Ziegen

Straßen-, Schienen- und Schiffstransport

4. Schweine

Straßen-, Schienen- und Schiffstransport

Anlage 3