Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

TierNebV
- Inhalt Þ

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung

§ 3 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen

§ 4 Sonstige Küchen- und Speiseabfälle

§ 5 Betriebe mit Nutztierhaltung

Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen

§ 6 Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle

§ 7 Anzeige und Betriebsregistrierung

§ 8 Reinigung und Desinfektion

§ 9 Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten

§ 9a Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen

Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 1
Verarbeitungsmethoden

§ 10 Verarbeitungsmethoden

Abschnitt 2
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten

§ 11 Anlagen zur Pasteurisierung

Abschnitt 3
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten

Unterabschnitt 1
Anforderungen an Biogasanlagen

§ 12 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage

§ 13 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 14 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 15 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 2
Anforderungen an Kompostierungsanlagen

§ 16 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage

§ 17 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 18 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 19 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle,Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 3
Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen

§ 20 Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 21 Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 22 Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung

Unterabschnitt 4
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

§ 23 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

Abschnitt 4
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall

§ 24 Verbrennungsanlagen

§ 25 Ablagerung auf Deponien

Teil 5
Registrierung und Zulassung

§ 26 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen

Teil 6
Ausnahmen

§ 27 Ausnahmen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 28 Ordnungswidrigkeiten

§ 29 Inkrafttreten

Anlage 1 Handelspapiere

Anlage 2 Muster für Aufzeichnungen

Anlage 3 Probenahme

1. Begriffsbestimmungen

2. Probenahmegeräte

3. Anzahl und Umfang der erforderlichen Einzelproben

4. Anzahl der erforderlichen Sammelproben

5. Anzahl und Umfang der erforderlichen Endproben

6. Entnahme und Bildung der Proben

7. Verwendung der Endproben

Anlage 4 Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind

Anlage 5 Nummernschlüssel für die Betriebsart

1. Zugelassene Betriebe

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