Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

VwV GefHunde
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0 Allgemeines

0.1 Ziel

0.2 Bezüge zum Bundesrecht

1 Gefährliche Hunde im Sinne von § 1 GefHundG

1.1 Begriff der abstrakten Gefährlichkeit (§ 1 Abs. 2 GefHundG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 DVOGefHundG )

1.2 Hunderassen/-gruppen, für die die Gefährlichkeitsvermutung gilt (§ 1 Abs. 1 und 2 GefHundG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 DVOGefHundG )

1.2.2

1.2.3 Widerlegbarkeit der Gefährlichkeitsvermutung (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG )

1.3 Im Einzelfall gefährliche Hunde (§ 1 Abs. 3 GefHundG )

1.3.1 § 1 Abs. 3 Nr. 1 GefHundG

1.3.2 § 1 Abs. 3 Nr. 2 GefHundG

1.3.3 § 1 Abs. 3 Nr. 3 GefHundG

1.4 Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall (§ 1 Abs. 4 GefHundG )

1.4.1

1.4.2

1.5 Ausnahmen vom Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 5 GefHundG )

2 Zuchtverbot (§ 2 GefHundG )

2.1

2.2

2.3 Hinweis auf Bundesrecht

3 Handelsverbot (§ 3 GefHundG )

3.1

3.2 Anwendungsbereich

3.3 Hinweis auf Bundesrecht

4 Ausbildungsverbot (§ 4 GefHundG )

5 Haltung gefährlicher Hunde (§ 5 GefHundG )

5.1 Voraussetzungen der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 GefHundG )

5.1.1 Begriff des "Haltens"

5.1.2 erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit

5.1.3 Haftpflichtversicherung

5.1.4 Unterbringung des Hundes

5.1.5 Darstellung der Nebenbestimmungen

5.1.6 Räumliche Geltung der Erlaubnis

5.1.7 Rechtsfolgen einer fehlenden Erlaubnis

5.2 Übergangsregelung (§ 5 Abs. 2 GefHundG )

5.2.1 Anwendungsbereich

5.2.2 Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Halters (§ 5 Abs. 2 Satz 2 GefHundG )

5.3 Verbot der Haltung eines Hundes bei festgestellter Gefährlichkeit im Einzelfall (§ 5 Abs. 3 GefHundG )

5.3.1

5.3.2

5.4 Gefahrvermeidung bei Haltung gefährlicher Hunde (§ 5 Abs. 4 GefHundG )

5.5 Warnschilder (§ 5 Abs. 5 GefHundG )

5.6 Nachschaurecht/Überprüfung der sicheren Haltung gefährlicher Hunde durch die Kreispolizeibehörde (§ 5 Abs. 6 GefHundG )

5.6.1 Umfang

5.6.2 Verfahren

5.6.3 Verfahren bei Weigerung des Halters

6 Anlein- und Maulkorbpflicht (§ 6 GefHundG )

6.1 Reichweite

6.1.1 Maulkorbpflicht (§ 6 Abs. 1 GefHundG )

6.1.2 Anleinpflicht (§ 6 Abs. 1 GefHundG )

6.2 Geeignetheit zum Führen eines Hundes (§ 6 Abs. 2 GefHundG )

6.3 gleichzeitiges Führen von mehreren Hunden (§ 6 Abs. 3 GefHundG)

6.4 weiterführende Regelungen (§ 6 Abs. 4 GefHundG )

7 Mitteilungspflichten (§ 7 GefHundG ) § 7 GefHundG erfasst die Haltung von

7.1 Anzeigepflichten des Halters (§ 7 Abs. 1 GefHundG )

7.1.1 Aufgabe des Hundes und Wohnungswechsel des Halters

7.1.2 Halterwechsel

7.2 Übermittlung von Daten durch die Gemeinde an die Kreispolizeibehörde (§ 7 Abs. 2 GefHundG )

8 Sachkunde (§ 8 GefHundG )

8.1 Themenkatalog (vergleiche §§ 3, 4 Abs. 1 DVOGefHundG )

8.1.1 Theoretische Kenntnisse (§ 4 Abs. 4 DVOGefHundG )

8.1.2 Praktische Kenntnisse (§ 4 Abs. 5 DVOGefHundG )

8.2 Sachkundeprüfung

8.2.1 Einrichtung des Prüfungsausschusses (§ 4 Abs. 2 Satz 1 DVOGefHundG )

8.2.2 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses (§ 4 Abs. 2 DVOGefHundG )

8.2.3 Ablauf der Prüfung (§ 4 Abs. 4 und 5 DVOGefHundG )

8.2.4

8.3 Sachkundenachweis (§§ 4 Abs. 6, 5 DVOGefHundG )

8.3.1

8.3.2

8.3.3

9 Zuverlässigkeit

9.0 Übermittlung von Erkenntnissen, insbesondere personenbezogenen Daten an die Kreispolizeibehörden

9.1 Zwingend zu verneinende Zuverlässigkeit

9.2 Regelmäßig zu verneinende Zuverlässigkeit

10 Sonstige Maßnahmen und Hinweise

11 In-Kraft-Treten

Anlage 1 Rahmenbedingungen der Wesensanalyse (zu Nummer 1.2.3 a)

Anlage 2 Muster Formblatt für Mitteilungen des Halters

Anlage 3 Muster Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Anlage 4 Muster Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes

Anlage 5