Regelwerk, Naturschutz,

FUL - 2000
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1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

2 Gegenstand der Förderung Förderfähig sind

2.1.1 im Ackerbau (Nummer 4.1.1)

2.1.2 im Obstbau (Nummer 4.1.2)

2.1.3 im Weinbau (Nummer 4.1.3)

3 Zuwendungsberechtigte und allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

3.1 Gefördert werden

3.2 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

4 Spezielle Zuwendungsvoraussetzungen

4.1.1 beim umweltschonenden Ackerbau (Nummer 2.1.1)

4.1.2 beim umweltschonenden Obstbau (Nummer 2.1.2)

4.1.3 beim umweltschonenden (integriertkontrollierten) Weinbau (Nummer 2.1.3)

4.2 Programmteil II: Einführung und/oder Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Landbau (Nummer 2.2)

4.3 Programmteil III: Einführung und Beibehaltung der umweltschonenden Rebflächenbewirtschaftung in Steil- und Steilstlagen (Nummer 2.3)

4.4 Programmteil IV: Einführung und Beibehaltung der extensiven Grünlandbewirtschaftung im gesamten Unternehmen und Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland - Grünlandvariante 1 - (Nummer 2.4)

4.5 Programmteil V: Einführung und Beibehaltung der Extensivierung ausgewählter Dauergrünlandflächen - Grünlandvariante 2 - (Nummer 2.5)

4.6 Programmteil VI: Erhaltung, Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen - Grünlandvariante 3 - (Nummer 2.6)

4.7 Programmteil VII: Umwandlung von einzelnen Ackerflächen in Dauergrünland und dessen extensive Nutzung
4.8 Programmteil VIII: Extensive Bewirtschaftung einzelner Dauergrünlandflächen in den Talauen der Südpfalz - Grünlandvariante 5 - (Nummer 2.8)

4.9 Programmteil IX: Einführung und Beibehaltung von Mulchsaatverfahren bei Mais und Zuckerrüben (Nummer 2.9), bei einer Antragstellung auf erstmalige Förderung bis 2003.

4.10 Programmteil X: Einführung und Beibehaltung der Anlage von Ackerrandstreifen (Nummer 2.10)

4.11 Programmteil XI: Einführung und Beibehaltung der Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen und deren extensive Nutzung (Nummer 2.11)

4.12 Programmteil XII: Einführung und Beibehaltung von biotechnischen Pflanzenschutzverfahren im Obst- und Weinbau (Nummer 2.12)

4.13 Programmteil XIII: Stilllegung und Pflege ausgewählter bisher ackerbaulich genutzter landwirtschaftlicher Flächen, 10-jährige ökologische Ackerflächenstilllegung (Nummer 2.13)

4.14 Programmteil XIV: Pflege ausgewählter, brachgefallener Rebflächen (Biotopsicherungsprogramm "Weinbergsbrachen") (Nummer 2.14)

4.15 Programmteil XV: Anwendung von umweltschonenden Ausbringtechniken für Pflanzenschutzmittel im Obst- und Weinbau (Nummer 2.15)

4.16 Programmteil XVI: Einführung und Beibehaltung von Mulchsaat-/Mulchpflanzverfahren mit und ohne Bodenbearbeitung (Nummer 2.16), bei einer Antragstellung auf erstmalige Förderung ab 2004

5 Art, Form und Höhe der Förderung

5.1 Die Zuwendung muss jährlich beantragt werden (Nummer 7.1.1).

5.2 Die Höhe der jährlichen Zuwendung beträgt bei

5.3 Die Höhe der einmaligen Zuwendung beträgt

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

7 Verfahrensregelungen

7.1 Antragstellung

7.2 Grund- und Bewilligungsbescheid

7.3 Bewilligung und Auszahlung

7.4 Anerkennung der Erzeugerzusammenschlüsse

7.5 Kontrolle

7.6 Rückforderungen und Sanktionen

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