Regelwerk

WBR 2020
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I.
Allgemeine Bestimmungen

1 Geltungsbereich

2 Bewertungsobjekte und -fälle

3 Wertermittlungsgrundsatz

II.
Berechnungsgrundlagen

4 Landesdurchschnittswerte

5 Flächen

6 Bestandesdaten

7 Bestandes- und Endnutzungsalter

8 Sortenanteile und Wertklassen

9 Holzpreise

10 Holzerntekosten, Beseitigungskosten

11 Kulturkosten

12 Verwaltungskosten

13 Bodenrenten

III. Wertermittlungsverfahren

14 Begriffe

15 Bodenwert

16 Abtriebswert

17 Abtriebswert als Bestandeswert

18 Bestandeswert nach BLUME

19 Alterswertfaktor-Verfahren

20 Berücksichtigung eines vom Standard abweichenden Endnutzungsalters

21 Berücksichtigung noch nicht aufgewendeter Kulturkosten

22 Überdurchschnittliche Bestandesrisiken

23 Besondere Betriebsarten und Bestandesformen

24 Einzelbäume und Baumgruppen

25 Begriffe

26 Waldrentierungswert bei ausgeglichenem Altersklassenverhältnis

27 Waldrentierungswert bei unausgeglichenem Altersklassenverhältnis

28 Zerschlagungswert

29 Einzelwerte und sonstige Grundlagen

30 Berücksichtigung des Waldrentierungswertes bei größeren Bewertungsobjekten

31 Zu- und Abschläge

32 Sondernutzungen und -belastungen

33 Betriebsanlagen

34 Sozialfunktionen

35 Jagdwert und Jagdwertminderungen

IV.
Bewertungsfälle

36 Wahl der Wertermittlungsverfahren

37 Verkehrswert

38 Entschädigungsgrundsatz bei Enteignungen

39 Erhöhte Aufwendungen

40 Hiebsunreife und zwangsweiser Einschlag

41 Verhinderung der Wiederaufforstung

42 Wertminderungen am Bestand

43 Randschäden

44 Restbetriebsbelastung, Schadensminderung

45 Lagezuschlag

46 Entschädigung des Erwerbsverlustes

47 Vorteilsausgleich, Anrechnung von Erträgen aus der Grundstücksentschädigung

48 Auswirkungen von Schäden und Schadensersatz

49 Bestandeskostenwert

50 Wertfindung für steuerliche Zwecke

51 Flurbereinigungen

52 Ablösung von Forstrechten

53 Ideelle Genossenschaftsanteile und ähnliche Rechte

54 Grundbuchliche Belastungen/ Bodenverkehrswertminderung

55 Pachten, Mieten und ähnliche Rechtsverhältnisse

56 Begründung von Nutzungsverhältnissen für Zwecke der Verteidigung

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