Regelwerk, Gefahrenabwehr

Arbeitshilfe He
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Arbeitshilfe
Berücksichtigung des Art. 12 Seveso-II-Richtlinie im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (§§ 4 und 16 BImSchG)

Vorwort

Aussagen der Entscheidung des EuGH vom 15. September 2011

Konsequenzen für Genehmigungsbehörden

Vorgehensweise

Schritt 1: Bewertung der beantragten Änderungen hinsichtlich einer möglichen Vergrößerung des Gefährdungsbereichs

Schritt 2: Ermittlung des angemessenen Abstandes bezogen auf den Antragsgegenstand

Schritt 3: Vergleich der angemessenen Abstände Antragsgegenstand/Anlage vorher

Schritt 4: Vergleich der angemessenen Abstände Anlage/Betriebsbereich

Schritt 5: Konsultation und Beurteilung

Abbildung Ablaufplan