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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Geodatenzugangsgesetzes

Vom 15. November 2016
(Brem.GBl. Nr. 110 vom 17.11.2016 S. 803)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Bremische Geodatenzugangsgesetz vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 531-64-a-4) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 1 wird nach der Angabe " § 2 Absatz 1" die Angabe "und 2" eingefügt.

2. In § 4 Absatz 2, § 6 Absatz 5, § 7 Absatz 4, § 8 Absatz 2 und § 9 Absatz 3 werden jeweils die Wörter "werden durch Rechtsverordnung nach § 14 geregelt" durch die Wörter "können durch Rechtsverordnung nach § 14 geregelt werden" ersetzt.

3. In § 13 Absatz 6 werden die Wörter "werden in einer Rechtsverordnung nach § 14 geregelt" durch die Wörter "können durch Rechtsverordnung nach § 14 geregelt werden" ersetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID: 16/1816

ENDE

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