Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

ThürVV-Fleischhygienerechtliche BSE-Vorschriften
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Abschnitt I
Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE

1 Allgemeines

2 Probenahme und Probentransport

3 Maßnahmen bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses

4 Untersuchung von geschlachteten Rindern im Rahmen betriebseigener Kontrollen

5 Übermittlung der Untersuchungsergebnisse

6 Maßnahmen nach Mitteilung des Untersuchungsergebnisses

7 Verfahren bei Hausschlachtungen

8 Mitteilungspflichten

Abschnitt II
Untersuchung von geschlachteten Schafen und Ziegen auf TSE

1 Allgemeines

2 Probenahme und Probentransport

3 Sicherstellung bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses

4 Berichterstattung

Abschnitt III
Entfernung und Beseitigung von spezifiziertem Risikomaterial im Zusammenhang mit der Fleischgewinnung

1 Entfernung, Kennzeichnung und Aufbewahrung des Risikomaterials im Schlachtbetrieb

2 Behandlung der Köpfe von über 12 Monate alten Rindern

3 Verfahren bei Hausschlachtungen

4 Entfernen der Wirbelsäule bei der Zerlegung

5 Sonstiges

Abschnitt IV
Schlussbestimmungen

Anlage 1 (zu Abschnitt I Nr. 6.2 bis 6.4)
Maßnahmen im Schlachtbetrieb nach Mitteilung eines nicht negativen Ergebnisses der Untersuchung
von geschlachteten Rindern auf BSE

Kapitel I

1 Unterbrechung der Schlachttätigkeit

2 Sicherstellung

3 Freigabe

Kapitel II

1 Beurteilung der sichergestellten Tierkörper, Nebenprodukte, Häute und des Blutes

2 Reinigung und Desinfektion

Kapitel III

Anlage 2 (zu Abschnitt III Nr. 2.8)
Begleitschein zur unmittelbaren Beförderung von Rinderköpfen aus einem Schlachtbetrieb in einen Zerlegungsbetrieb nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 EG-TSE-Ausnahmeverordnung

Anlage 3 (zu Abschnitt III Nr. 3.1)