Regelwerk, Biotechnologie


SKRG
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Abschnitt 1
Regelungsbereich, Aufgaben, Begriffsbestimmungen

§ 1 Regelungsbereich und Aufgaben

§ 2 Organisation

§ 3 Träger, Kosten

§ 4 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Krebsregister Saarland

§ 5 Meldungen

§ 5a Widerspruchsrecht der Patientin/des Patienten gegen die dauerhafte Speicherung der Identitätsdaten

§ 6 Datenübermittlung durch die Gesundheitsämter

§ 7 Datenübermittlung durch das Statistische Amt

§ 7a Datenübermittlung durch die Gemeinden

§ 8 Datenübermittlung durch die Meldebehörden

§ 8a Datenübermittlung an und durch das Deutsche Kinderkrebsregister

§ 9 Vertrauensstelle

§ 10 Registerstelle Die Registerstelle hat

§ 11 Speicherung

§ 12 Bildung von Kontrollnummern, Datenabgleich

§ 13 Abgleichung, Zusammenführung und Übermittlung von Daten für Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Forschungsvorhaben

§ 13a Mitwirkung bei der Evaluation und Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings zur Früherkennung von Brustkrebs

§ 13b Patientenbezogener Datenabruf durch einzelne Leistungserbringer

§ 13c Befragung von Patientinnen und Patienten im Rahmen von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Forschungsvorhaben

§ 13d Übermittlung klinischepidemiologischer Daten

§ 13e Gruppenabruf durch einzelne Leistungserbringer

§ 14 Auskunft an Patientinnen und Patienten

§ 15 Löschung

§ 16 Wissenschaftlicher Beirat

Abschnitt 3
Maßnahmen zur Krankheitsfrüherkennung

§ 17 Mammographie-Screening

§ 18 Datenübermittlung an die Zentrale Stelle des Mammographie-Screenings durch die Meldebehörden

§ 19 Weitere Krankheitsfrüherkennungsmaßnahmen

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 20 Strafvorschriften

§ 21 Ordnungswidrigkeiten

§ 22 Übergangsbestimmungen

§ 23