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Regelwerk

DVGMöffD - Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst
- Bremen -

Vom 23. Juni 2009
(Brem.Abl. Nr. 97 vom 14.08.2009 S. 765; 24.09.2012 S. 669)


in Kraft ab: 20.03.2012

Präambel

Mit dieser Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement zielen die Vertragsschließenden darauf ab, die vielschichtigen Bedingungen und Ursachen von Gesundheit positiv zu beeinflussen, um die Gesundheit zu erhalten und zu fördern.

Grundlage ist der umfassende Gesundheitsbegriff nach der "Ottawa-Charta" der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1986. Gesundheitsförderung zielt demnach darauf ab, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit als umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu ermöglichen. Gesundheit und Krankheit sind Bestandteile des Lebens. Es gilt daher auch, Verständnis zu schaffen für kranke Menschen und ihre Situation, um ihre Benachteiligung zu verhindern.

Ein Gesundheitsmanagement auf der Grundlage von Prävention und Arbeitsschutz ist unverzichtbarer Bestandteil eines modernen Personalmanagements. Gerade in Zeiten gewandelter, oft erhöhter Anforderungen an die Beschäftigten werden unterstützende Konzepte und Maßnahmen erforderlich. Insbesondere im Rahmen einer optimalen Personalentwicklung ist ein dienststelleninternes Gesundheitsmanagement von Bedeutung und als wichtiger Baustein der Verwaltungsreform aufzugreifen.

Ein erfolgreiches Gesundheitsmanagement folgt den Grundsätzen der Prävention und trägt dazu bei, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Arbeitsunfähigkeit - einschließlich Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und psychischen Belastungen - vorbeugen. Zudem stärkt es die gesunderhaltenden dienststelleninternen Strukturen und die Kräfte jedes und jeder Einzelnen.

Ein ganzheitliches und vorausschauendes Gesundheitsmanagement in den Dienststellen ist nicht von heute auf morgen zu erreichen, sondern muss langfristig und flexibel angelegt sein. Nur so kann es dem dynamischen Charakter der Gesundheit der Beschäftigten einerseits und den sich wandelnden Arbeitsbedingungen andererseits Rechnung tragen.

Die Führungspraxis spielt bei der Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle. Die Führungskräfte nehmen durch ihr tägliches Handeln direkt oder indirekt Einfluss auf das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Motivation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichzeitig unterliegen auch sie Vorgaben mit Auswirkungen auf ihr eigenes Befinden, ihre eigene Gesundheit und ihre eigene Leistungsfähigkeit. Führungskräfte sind daher sowohl Betroffene als auch wichtige Partner beim Gesundheitsmanagement.

Gesundheitsmanagement ist eine berufsgruppen- und hierarchieübergreifende Aufgabe. Dienststellenleitungen und Führungskräfte wie auch Personalräte, Richterräte und Schwerbehindertenvertretungen, Frauenbeauftragte, Gesundheitsamt Bremen, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie vergleichbare Beteiligte unterstützen gemeinsam die Umsetzung dieser Vereinbarung. Die Beschäftigten sind zu beteiligen.

Die Unterzeichner/-innen sind sich darüber einig, im Interesse der Beschäftigten ein Gesundheitsmanagement umfassend einzuführen und dauerhaft zu gestalten. Ein ganzheitliches und vorausschauendes Gesundheitsmanagement setzt eine feste Verankerung in der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen voraus. Dienststellen und Betriebe, die sich dieser Aufgabe annehmen, können Arbeitszufriedenheit, Motivation und Betriebsklima verbessern und dadurch Arbeitsunfähigkeit und Frühpensionierungen reduzieren und die Produktivität verbessern, denn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der entscheidende Erfolgsfaktor zur Sicherstellung öffentlicher Dienstleistungen. Die Freie Hansestadt Bremen wird sich aus ihrer besonderen Fürsorgepflicht heraus dafür einsetzen, dass diese Vereinbarung auch in Anstalten, Körperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts im Lande Bremen und - soweit rechtlich möglich - auch in die Beteiligungsgesellschaften des Landes und der Stadt übernommen wird.

1. Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für alle Bediensteten (Beschäftigte) im Sinne des § 3 Absatz 1 BremPersVG und § 1 Absatz 1 des Bremischen Richtergesetzes. Der Begriff Dienststelle wird im Sinne von § 7 BremPersVG verwandt.

2. Zielsetzung

Vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses zielt das Gesundheitsmanagement gleichermaßen auf die Stärkung der Handlungskompetenz des/der Einzelnen zur Erhaltung der eigenen Gesundheit (Verhaltensprävention) wie auf die gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsverhältnisse (Verhältnisprävention). Unter dem Fokus "Prävention" tritt neben die Frage nach den gesundheitsbeeinträchtigenden Bedingungen gleichberechtigt die Frage, was ges- und erhält. Damit umfasst Gesundheitsmanagement alle Maßnahmen, durch die Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten erkannt und verändert werden sowie Fähigkeiten und Bedingungen der Arbeitsorganisation gefördert werden, die die Beschäftigungsfähigkeit und Gesundheit unterstützen. Es verbindet den Ansatz der Risikoreduktion mit dem Ausbau von Schutzfaktoren und individuellen Gesundheitspotentialen. Dies ermöglicht im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts zum Gesundheitsmanagement eine Verzahnung unterschiedlicher Handlungsansätze, die im Folgenden näher ausdifferenziert sind.

Ein erfolgreiches Gesundheitsmanagement erfordert eine systematische, auf Nachhaltigkeit angelegte Vorgehensweise mit Bedarfsanalyse, Prioritätensetzung, Planung, Ausführung, kontinuierlicher Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse. Als grundlegende Gestaltungsprinzipien für das Gesundheitsmanagement in der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen gelten deshalb die Qualitätskriterien der "Luxemburger Deklaration zur Gesundheitsförderung in der Europäischen Union" von 1997:

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