Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/772
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

1. Administrative Informationen

1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts

1.2. Zulassungsinhaber

1.3. Hersteller des Produkts

1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

2. Produktzusammensetzung und -Formulierung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

2.2. Art der Formulierung

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise

4. Zugelassene Verwendung(en)

4.1. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 1: Verwendung # 1 - Luftgetragene Desinfektion von leeren Gewächshäusern und leeren Materialräumen

4.2. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 2: Verwendung # 2 - Luftgetragene Desinfektion von leeren Eierlagerräumen (nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt)

4.3. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 3: Verwendung # 3 - Luftgetragene Desinfektion von leeren Gebäuden (Tierhaltungsgebäude, Tierklinik und angrenzende Tierräume) und Materialien

4.4. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 4: Verwendung # 4 - Luftgetragene Desinfektion von leeren Räumlichkeiten und Materialien auf Flächen, die mit Lebens- oder Futtermitteln in Berührung kommen

5. Anweisungen für die Verwendung

5.1. Anwendungsbestimmungen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

6.