Empf. (EU) 2024/214
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1. Einschlägige Rechtsvorschriften
2. Durchführung
3. Datenerhebung
4. Daten zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die nicht als Güter für digitale Überwachung gemäß Artikel 2 Nummer 20 der Verordnung eingestuft sind
4.1. Arten von Gütern4.2. Informationen über Genehmigungen
5. Zusätzliche Daten für den EU-Jahresbericht
5.1. Übersicht über die Genehmigungen nach Art5.2. Registrierte Verwender allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen der Mitgliedstaaten und der EU
5.3. Daten über die Verwendung von allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen und Globalausfuhrgenehmigungen
6. Ablehnungen und Verbote
7. Daten zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die als Güter für digitale Überwachung gemäß Artikel 2 Nummer 20 der Verordnung eingestuft sind
8. Informationen über Verwaltung und Durchsetzung
9. Vorbereitung des EU-Jahresberichts über Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
9.1. EU-Jahresbericht über Genehmigungen
Tabelle 1: Veröffentlichung der Einzelgenehmigungen (Anzahl und Wert) im EU-Jahresbericht nach Art der Güter
Tabelle 2: Veröffentlichung der Einzelgenehmigungen (Anzahl und Wert) im EU-Jahresbericht nach Bestimmungsziel
Tabelle 3: Bestimmungsziele
Tabelle 4: Art der Güter
Tabelle 5: Wert der Globalausfuhrgenehmigungen
Tabelle 6: Bestimmungsziele
Tabelle 7: Art der Güter
Tabelle 8: Wert der nationalen allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen
Tabelle 9: Veröffentlichung der Genehmigungen (Anzahl und Wert) im EU-Jahresbericht nach Art der Genehmigungen
Tabelle 10: Verwendung von EUGEAs durch Ausführer
Tabelle 11: Gesamtzahl der Ausführer, die von EUGEAs Gebrauch machen
Tabelle 12: Verwendung nationaler allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen nach Ausführer
Tabelle 13: Zusätzliche Daten: Details nach Art der Güter
Tabelle 14: Zusätzliche Daten: Details nach Bestimmungsziel
Tabelle 15: Im EU-Jahresbericht veröffentlichte Daten zu Ablehnungen und Verboten
Tabelle 16: Veröffentlichung von Daten zu Anwendungen für digitale Überwachung im EU-Jahresbericht (Anhang B)
Tabelle 17: Veröffentlichung von Daten zu Genehmigungen, Ablehnungen und Verboten bei Gütern für digitale Überwachung im EU-Jahresbericht (Anhang B)
10. Informationen über die Verwaltung und Durchsetzung der Kontrollen
10.1. Verwaltung der Kontrollen10.2. Durchsetzung der Kontrollen
Anhang A Arten von Gütern gemäß Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2021/821 (ausgenommen Güter für digitale Überwachung)
Kategorie 0 - Kerntechnische Materialien, Anlagen und AusrüstungKategorie 1 - Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
Kategorie 2 - Werkstoffbearbeitung
Kategorie 3 - Allgemeine Elektronik
Kategorie 4 - Rechner
Kategorie 5 - Telekommunikation und Informationssicherheit
Kategorie 6 - Sensoren und Laser
Kategorie 7 - Luftfahrtelektronik und Navigation
Kategorie 8 - Meeres- und Schiffstechnik
Kategorie 9 - Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
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