Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/1470
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Häuserpreisindex

Artikel 3 Aufgliederung des Häuserpreisindexes

Artikel 4 Gewichte, die die Struktur der Ausgaben für Käufe von Wohnraum widerspiegeln

Artikel 5 Gewichte, die die Höhe der Ausgaben für Käufe von Wohnraum widerspiegeln

Artikel 6 Erhebung von Preisen und preisbestimmenden Merkmalen

Artikel 7 Repräsentativität

Artikel 8 Behandlung von Preisen

Artikel 9 Indexerstellung

Artikel 10 Schätzungen

Kapitel 3
Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum

Artikel 11 Aufgliederung des Preisindexes für selbst genutztes Wohneigentum

Artikel 12 Erstellung des Preisindexes für selbst genutztes Wohneigentum

Artikel 13 Gewichte, die die Struktur der Wohnraumausgaben der Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum widerspiegeln

Artikel 14 Gewichte, die die Höhe der Wohnraumausgaben der Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum widerspiegeln

Artikel 15 Käufe von neu gebautem Wohnraum und bestehendem Wohnraum, neu von Haushalten gekauft

Artikel 16 Selbstgebauter Wohnraum und größere Renovierungen

Artikel 17 Sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Wohnraum

Artikel 18 Anwendung der Artikel 19 bis 25

Artikel 19 Stichprobenziehung und Repräsentativität

Artikel 20 Behandlung von Preisen

Artikel 21 Rabatte und verkaufsfördernde Leistungen

Artikel 22 Schätzung von Preisen

Artikel 23 Ersetzungen

Artikel 24 Qualitätsanpassung

Artikel 25 Elementarpreisindex

Artikel 26 Integration von Teilindizes nach dem Bezugszeitraum für den Index

Kapitel 4
Revisionen

Artikel 27 Revisionen aufgrund von Fehlern

Artikel 28 Revisionen vorläufiger Daten

Artikel 29 Sonstige Revisionen

Kapitel 5
Standards und Fristen für den Austausch von Daten und Metadaten

Artikel 30 Standards für den Austausch von Daten und Metadaten

Artikel 31 Fristen für den Austausch von Metadaten

Kapitel 6
Schlussbestimmungen

Artikel 32 Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1148

Artikel 33 Inkrafttreten

Anhang