Regelwerk, EU 2015, Chemikalien

VO (EU) 2015/1011
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Bedingungen für die Erteilung von Erlaubnissen

Artikel 4 Fälle, in denen keine Erlaubnis erforderlich ist

Artikel 5 Bedingungen für die Registrierung

Artikel 6 Fälle, in denen keine Registrierung erforderlich ist

Artikel 7 Bedingungen für Ausnahmen von bestimmten Anforderungen

Artikel 8 Kriterien für die Bestimmung der legalen Zwecke eines Vorgangs

Artikel 9 Für die Überwachung des Handels erforderliche Informationen

Artikel 10 Bedingungen für die Festlegung der Listen der Bestimmungsländer für Ausfuhren von erfassten Stoffen der Kategorien 2 und 3

Artikel 11 Kriterien für die Festlegung von vereinfachten Verfahren für Vorausfuhrunterrichtungen

Artikel 12 Kriterien für die Festlegung von vereinfachten Verfahren für Ausfuhrgenehmigungen

Artikel 13 Anforderungen für die Angaben über die Anwendung von Überwachungsmaßnahmen

Artikel 14 Aufhebung

Artikel 15

Anhang I

Anhang II

Anhang III