Regelwerk, EU 2015

Entsch. 2015/790
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Teil III
Horizontale Vorschriften
Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020

1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Anwendungsbereich

1.2. Unter die Leitlinien fallende Beihilfemaßnahmen

1.3. Begriffsbestimmungen

2. Anmeldepflichtige Umwelt- und Energiebeihilfen

3. Prüfung der Vereinbarkeit mit dem EWR-Abkommen nach Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe C des EWR-Abkommens

3.1. Allgemeine Grundsätze für die beihilferechtliche Würdigung

3.2. Allgemeine Vereinbarkeitskriterien

3.2.1. Beitrag zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse
3.2.2. Erforderlichkeit staatlicher Maßnahmen:
3.2.3. Geeignetheit der Beihilfe
3.2.4. Anreizeffekt
3.2.5. Angemessenheit der Beihilfe
3.2.6. Vermeidung übermäßiger negativer Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel
3.2.7. Transparenz

3.3. Beihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien

3.3.1. Allgemeine Voraussetzungen für Investitions- und Betriebsbeihilfen für erneuerbare Energien
3.3.2. Betriebsbeihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien

3.4. Energieeffizienzmaßnahmen einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme und Fernkälte

3.4.1. Ziel von gemeinsamem Interesse
3.4.2. Erforderlichkeit staatlicher Maßnahmen
3.4.3. Anreizeffekt
3.4.4. Geeignetheit der Beihilfe
3.4.5. Angemessenheit

3.5. Beihilfen zur Förderung der Ressourceneffizienz, insbesondere Beihilfen für die Abfallbewirtschaftung

3.5.1. Ressourceneffizienz
3.5.2. Beihilfen für die Abfallbewirtschaftung

3.6. Beihilfen für die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS)

3.7. Beihilfen in Form von Umweltsteuerermäßigungen oder -befreiungen und in Form von Ermäßigungen der finanziellen Beiträge zur Förderung erneuerbarer Energiequellen

3.7.1. Beihilfen in Form von Umweltsteuerermäßigungen oder -befreiungen
3.7.2. Beihilfen in Form von Ermäßigungen des Beitrags zur Finanzierung erneuerbarer Energien
3.7.3. Übergangsbestimmungen für Beihilfen zur Entlastung von Kosten in Verbindung mit der finanziellen Förderung erneuerbarer Energien

3.8. Beihilfen für Energieinfrastrukturen

3.8.1. Ziel von gemeinsamem Interesse
3.8.2. Erforderlichkeit staatlicher Maßnahmen
3.8.3. Geeignetheit
3.8.4. Anreizeffekt
3.8.5. Angemessenheit
3.8.6. Vermeidung übermäßiger negativer Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel

3.9. Beihilfen zur Förderung einer angemessenen Stromerzeugung

3.9.1. Ziel von gemeinsamem Interesse
3.9.2. Erforderlichkeit staatlicher Maßnahmen
3.9.3. Geeignetheit
3.9.4. Anreizeffekt

3.9.5. Angemessenheit
3.9.6. Vermeidung übermäßiger negativer Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel

3.10. Beihilfen in Form handelbarer Umweltzertifikate

3.11. Beihilfen für Standortverlagerungen

4. Evaluierung

5. Anwendung

6. Berichterstattung und Monitoring

7. Überarbeitung

Anhang 1 Beihilfeintensitäten für Investitionsbeihilfen, ausgedrückt als Anteil an den beihilfefähigen Kosten

Anhang 2 Typische Staatliche Massnahmen

Anhang 3 Liste 1 der nach Abschnitt 3.7.2 beihilfefähigen Wirtschaftszweige

Anhang 4 Berechnung der Bruttowertschöpfung und der Stromintensität auf ebene des Unternehmens nach Abschnitt 3.7.2

Anhang 5