Regelwerk EU 2015

VO (EU) 2015/531
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Kapitel II
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 2 Von der Finanzierung ausgeschlossene Kosten

Kapitel III
Kosten in Bezug auf die Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen für Fischer

Artikel 3 Förderfähige Vorhaben in Bezug auf die Sicherheit

Artikel 4 Förderfähige Vorhaben in Bezug auf die Gesundheit

Artikel 5 Förderfähige Vorhaben in Bezug auf die Hygiene

Artikel 6 Förderfähige Vorhaben in Bezug auf die Arbeitsbedingungen

Kapitel IV
Kosten in Bezug auf Schutz und Wiederherstellung von Meeresbiodiversität und Meeresökosystemen im Rahmen nachhaltiger Fangtätigkeiten

Artikel 7 Förderfähige Kosten für die von Fischern durchgeführte Säuberung von Abfällen

Artikel 8 Förderfähige Kosten für Anlagen zum Schutz und Aufbau der marinen Tier- und Pflanzenwelt

Artikel 9 Förderfähige Kosten für den Beitrag zu einer besseren Bewirtschaftung oder Erhaltung der biologischen Meeresschätze

Artikel 10 Förderfähige Kosten für die Vorbereitungsarbeiten von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für fischereibezogene Tätigkeiten

Artikel 11 Förderfähige Kosten für die Verwaltung, Wiederherstellung und Begleitung von Natura-2000-Gebieten und geschützten Meeresgebieten

Artikel 12 Förderfähige Kosten für die Beteiligung an anderen Aktionen zur Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt und Ökosystemleistungen

Kapitel V
Kosten im Zusammenhang mit der Förderung der Energieeffizienz und der Eindämmung des Klimawandels

Artikel 13 Förderfähige Kosten in Bezug auf die Hydrodynamik des Schiffsrumpfes

Artikel 14 Förderfähige Kosten in Bezug auf das Antriebssystem des Schiffs

Artikel 15 Förderfähige Kosten in Bezug auf Investitionen in Fanggeräte und -ausrüstung

Artikel 16 Förderfähige Kosten in Bezug auf Investitionen zur Senkung des Strom- oder Wärmeenergieverbrauchs

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17