Regelwerk, EU 2015

VO (EU) 2015/288
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Dauer sowie Beginn und Ende des Ausschlusszeitraums

Artikel 3 Unzulässigkeit von Anträgen von Betreibern, die schwere Verstöße gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates oder Artikel 90 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 begangen haben

Artikel 4 Unzulässigkeit von Anträgen von Betreibern, die in der Unionsliste der IUU-Schiffe geführt werden oder deren Schiff die Flagge eines nichtkooperierenden Drittlands führt

Artikel 4a Unzulässigkeit von Anträgen von Betreibern, die Umweltstraftaten begangen haben

Artikel 5 Unzulässigkeit von Anträgen von Betreibern, die im Rahmen des EFF oder des EMFF einen Betrug begangen haben

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 6 Berechnung des Ausschlusszeitraums, wenn der Betreiber Eigner von mehr als einem Fischereifahrzeug ist

Artikel 7 Eigentumsübertragung

Artikel 8 Dauerhafter Entzug der Fanglizenz

Artikel 9 Änderung des Ausschlusszeitraums

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 10