Regelwerk, EU 2014

VO (EU) 620/2014
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Meldetermin und Häufigkeit des Informationsaustauschs über Institute, die über eine Zweigstelle tätig sind

Artikel 3 Praktischer Ablauf der Informationsübermittlung zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 4 Formulare und Bögen für den Informationsaustausch über Institute, die über eine Zweigstelle tätig sind

Artikel 5 Ad-hoc-Informationsanfrage zuständiger Behörden

Artikel 6 Informationsaustausch über grenzübergreifend tätige Dienstleistungsunternehmen

Artikel 7 Informationsaustausch über Institute, die über eine Zweigstelle tätig sind, bei Liquiditätsengpässen mit Auswirkungen auf das Institut oder die Zweigstelle selbst

Artikel 8 Inkrafttreten

Anhang I

Teil 1
Zweimal jährlich - Institut

Teil 2
Jährlich - Institut

Teil 3
Jährlich - Dienstleistungen

Teil 4
Zweigstelle - vom Aufnahmemitgliedstaat

Teil 5
Jährlich - Einlagensicherungssysteme

Teil 6
Jährlich - Zusatzinformationen

Anhang II Meldebogen für den Informationsaustausch im Falle von Liquiditätsengpässen

Abschnitt 1
Beschreibung des Liquiditätsengpasses

Abschnitt 2