Regelwerk, EU 2013

VO (EU) 390/2013
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Leistungsüberprüfungsgremium

Artikel 4 Nationale Aufsichtsbehörden

Artikel 5 Funktionale Luftraumblöcke

Artikel 6 Netzmanager

Artikel 7 Koordinierung mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit

Artikel 8 Dauer der Bezugszeiträume

Artikel 9 Wesentliche Leistungsbereiche und Leistungsindikatoren

Kapitel II
Aufstellung von Leistungsplänen

Artikel 10 Unionsweit geltende Leistungsziele

Artikel 11 Erstellung von Leistungsplänen

Artikel 12 Anreizregelungen

Kapitel III
Annahme von Leistungsplänen

Artikel 13 Erste Annahme von Leistungsplänen

Artikel 14 Bewertung und Überarbeitung von Leistungsplänen und Zielen

Artikel 15 Bewertung der überarbeiteten Leistungspläne und Ziele und Annahme von Behebungsmaßnahmen

Artikel 16 Leistungspläne oder Behebungsmaßnahmen, die nach Beginn des Bezugszeitraums angenommen werden

Artikel 17 Überarbeitung der Leistungsziele

Artikel 18 Fortlaufende Überwachung und Berichterstattung

Artikel 19 Warnverfahren

Artikel 20 Erleichterung der Aufsicht

Kapitel V
Erhebung, Validierung, Prüfung, Bewertung und Verbreitung von Informationen bezüglich der Leistung der Flugsicherung für den einheitlichen europäischen Luftraum

Artikel 21 Erhebung und Validierung von Daten für die Leistungsüberprüfung

Artikel 22 Verbreitung der Informationen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 23 Ausnahmen

Artikel 24 Widerspruch

Artikel 25 Überprüfung des Systems

Artikel 26 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 677/2011

Artikel 27 Inkrafttreten

Artikel 28 Aufhebung

Anhang I Wesentliche Leistungsindikatoren (KPI) und Leistungsindikatoren (PI)

Abschnitt 1
Festlegung von Zielen, die für die gesamte Europäische Union gelten, und Leistungsüberwachung auf Unionsebene

1. Sicherheit

1.1. Wesentliche Leistungsindikatoren

2. Umwelt

2.1. Wesentliche Leistungsindikatoren

2.2. Leistungsindikatoren

3. Kapazität

3.1. Wesentlicher Leistungsindikator

3.2. Leistungsindikator

4. Kosteneffizienz

4.1. Wesentliche Leistungsindikatoren

4.2. Leistungsindikator

Abschnitt 2
Festlegung lokaler Ziele und Leistungsüberwachung auf lokaler Ebene

1. Sicherheit

1.1. Wesentliche Leistungsindikatoren

1.2. Leistungsindikatoren

2. Umwelt

2.1. Wesentlicher Leistungsindikator

2.2. Leistungsindikatoren

3. Kapazität

3.1. Wesentliche Leistungsindikatoren

3.2. Leistungsindikatoren

4. Kosteneffizienz

4.1. Wesentliche Leistungsindikatoren

Anhang II Muster für Leistungspläne

1. Einleitung

2. Investitionen

3. Leistungsziele auf lokaler Ebene

4. Anreizregelungen

5. Militärische Dimension des Plans

6. Sensitivitätsanalyse und Vergleich mit dem vorhergehenden Leistungsplan

7. Durchführung des Leistungsplans

Anhang III Muster des Netzleistungsplans

1. Einleitung

2. Leistungsziele

3. Beitrag der einzelnen Funktionen

4. Militärische Dimension

5. Sensitivitätsanalyse und Vergleich mit dem vorhergehenden Leistungsplan

6. Durchführung des Leistungsplans

Anhang IV Grundsätze für die Beurteilung der Leistungspläne und -Ziele

1. Allgemeine Kriterien

2. Sicherheit

3. Umwelt

4. Kapazität

5. Kosteneffizienz

Anhang V Liste der für die Zwecke dieser Verordnung bereitzustellenden Daten

1. Von nationalen Aufsichtsbehörden bereitzustellende Daten

1.1. Datensatzspezifikation

1.2. Periodizität und Fristen der Datenbereitstellung

2. Von Flugsicherungsorganisationen bereitzustellende Daten

2.1. Datensatzspezifikation

2.2. Periodizität und Fristen der Datenbereitstellung

3. Von Flughafenbetreibern bereitzustellende Daten

3.1. Begriffsbestimmungen

3.2. Datensatzspezifikation

3.3. Periodizität und Fristen der Datenbereitstellung

4. Von Flughafenkoordinatoren bereitzustellende Daten

5. Von Flughafenbetreibern bereitzustellende Daten

5.1. Begriffsbestimmungen

5.2. Datensatzspezifikation

5.3. Periodizität der Datenbereitstellung