Regelwerk, Energienutzung

Erl. SPaEfV
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1. Begriffsbestimmungen

2. Ausstellung des Nachweises und Beteiligung externer Auditoren

3. Relevante Zeitpunkte für die Ausstellung des Nachweises

4. Relevanter Zeitraum für die Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger

7. Nachweisführung bei Unternehmensneugründungen

8. Nachweisführung bei Umzug im Antragsjahr

9. Nachweisführung bei Umwandlungen i. S. d. Umwandlungsgesetzes

10. Nachweisführung in Abhängigkeit von der Energierelevanz (Wesentlichkeit)

11. Nachweisführung im Regelverfahren (§ 4 SpaEfV) bei Mischsystemen

12. Nachweisführung nur für das jeweilige Antragsjahr

13. Berichtspflichten

Annex 1 Erläuterung zur Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV)

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1 (Zweck, Anwendungsbereich)

Zu § 2 (Begriffsbestimmungen)

Zu § 3 (Alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen)

Zu § 4 (Nachweisführung im Regelverfahren):

Zu § 5 (Nachweisführung in der Einführungsphase)

Zu § 6 (Überwachung und Kontrolle)

Zu § 7 (Datenübermittlung)

Zu § 8 (Berichtspflicht der zuständigen Stelle)

Zu § 9 (Ordnungswidrigkeiten)

Zu § 10 (Inkrafttreten)

Zur