Regelwerk, Energienutzung, Strahlenschutz

Messprogramme und Übungen
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1. Zuständigkeiten

2. Routinemessprogramm nach Nummer 4.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. Nr. 244a)

2.1 Probenanforderung
2.2 Probenahme
2.3 Dokumentation
2.4 Untersuchung
2.5 Datenübermittlung

3. Intensivmessprogramm nach Nummer 4.2.2 AVV-IMIS sowie Übungen nach Nummer 19.1 AVV-IMIS

3.1 Grundsätzliche Regelungen
3.2 Alarmhandbuch
3.3 Alarmierung
3.4 Dokumentation
3.5 Datenübermittlung

4. Informationsaustausch zwischen den Radioaktivitätsmessstellen

5. Schlussbestimmung

Anlage 1 Überwachung der Umweltradioaktivität; Planproben im Routinemessprogranun nach § 3 StrVG
(Messungen pro Jahr im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung)
- aufgeschlüsselt nach Messstellen -)

Anlage 2 Überwachung der Umweltradioaktivität; Planproben in Anlehnung
an das Routinemessprogramm nach § 3 StrVG
(Messungen pro Jahr im Rahmen landeseigener Programme)
- aufgeschlüsselt nach Messstellen -

Anlage 3.1a Niederschrift über eine Probenahme Umweltradioaktivität

Anlage 3.1b Niederschrift über eine Probenahme Umweltradioaktivität

Anlage 3.1c Vorschriften über zurückgelassene Proben

Anlage 3.1d Niederschrift über eine Probenahme Umweltradioaktivität

Anlage 3.2 Probenahme Umweltradioaktivität

Anlage 4 Ablaufdiagramm Intensivbetrieb

Anlage 5a

Anlage 5b

Anlage 6a

Anlage 6b

Anlage 7a

Anlage 7b