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Regelwerk

Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand

Vom 30. Juli 2009
(BAnz. Nr. 133 vom 08.09.2009 S. 3139aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv: 2007

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden folgende Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ersetzt die "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand" vom 26. Juli 2007 (BAnz, S. 7528).

Allgemeiner Hinweis

Wenn in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der Energieeinsparverordnung ( EnEV) verwiesen wird, ist damit die jeweils geltende EnEV gemeint, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Fassung der EnEV zitiert. Wenn in dieser Bekanntmachung auf die Berechnungsregeln zur EnEV verwiesen wird, ist

gemeint.

1 Anwendungsbereich

Die Bekanntmachung enthält Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen und die Ermittlung energetischer Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten sowie gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten von bestehenden Wohngebäuden.

Die Bekanntmachung findet Anwendung, wenn

  1. der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust H'T, ermittelt werden sollen, bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 4108-6 und den Berechnungsansätzen gemäß Kapitel 4 der DIN V 4701-10
    aa) im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV an Wohngebäuden (§ 9 Absatz 2 EnEV) oder
    bb) zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Wohngebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (§ 18 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 EnEV),
  2. ermittelt werden soll, ob ein Wohngebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 entspricht (§ 17 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 2 EnEV),
    oder
  3. Modernisierungsempfehlungen für Wohngebäude ausgestellt werden sollen (§ 20 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 2 EnEV).
    Die Vereinfachungen in den Nummern 2 und 3 dieser Bekanntmachung dürfen auch bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 18599 bei bestehenden Wohngebäuden verwendet werden (siehe Anlage 1 Nummer 2.1 EnEV).
    Voraussetzung für die Anwendung dieser Bekanntmachung in den oben genannten Fällen ist, dass im Rahmen des in § 9 Absatz 2 Satz 1 EnEV bezeichneten Berechnungsverfahrens oder in den Fällen des § 17 Absatz 2 Satz 4 EnEV (Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977) im Rahmen des Berechnungsverfahrens nach Nummer 10 dieser Bekanntmachung
    aa) Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt werden sollen oder
    bb) energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen verwendet werden sollen.

Hierbei können gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 EnEV anerkannte Regeln der Technik verwendet werden. Werden die in dieser Bekanntmachung zugelassenen Vereinfachungen und Erfahrungswerte verwendet, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vermutet (§ 9 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 3 EnEV).

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

Beim Aufmaß können Vereinfachungen gemäß Tabelle 1 genutzt werden. Fotometrische Methoden dürfen zum Einsatz kommen.

Tabelle 1 : Geometrische Vereinfachungen und Korrekturen für den Rechengang

Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung
1a Fensteraufmaß Die Fensterfläche darf mit 20 v. H. der Wohnfläche (§ 2 Nr. 12 EnEV) angenommen werden; die Fenster sind Ost/West orientiert anzunehmen.
1b Aufmaß Außentüren nicht erforderlich im Falle der Anwendung von Zeile 1a
(Türen sind in dem Pauschalwert für die Fensterfläche - siehe Zeile 1a - enthalten).
1c Rollladenkästen Fläche: 10 v.H. der Fensterfläche
2 opake Vor- und Rück-Sprünge in den Fassaden bis zu 0,5 m dürfen übermessen werden
(Fensterbänder müssen aufgemessen werden)
3 innenliegende Treppenauf- und -abgänge zu unbeheizten Zonen dürfen übermessen werden
4 Flächen der Heizkörpernischen Fläche: ein Drittel der Fensterfläche
5 Lüftungsschächte dürfen übermessen werden
6 Orientierung Abweichungen von der Senkrechten auf die betrachtete Bauteilfläche von nicht mehr als 22,5 Grad von der jeweiligen Himmelsrichtung sind zulässig. In Grenzfällen ist die Haupthimmelsrichtung (Nord, Ost, Süd, West) zu wählen.
7 Neigung Die Neigung von Flächen darf mathematisch auf 0°; 30°; 45°; 60°; 90° gerundet werden

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen

Die Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen können durch Verwendung von pauschalen Werten gemäß Tabelle 2 ermittelt werden. Wärmebrücken sind dabei zusätzlich gemäß EnEV * über einen pauschalen Zuschlag ΔUWB zu berücksichtigen.

Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vereinfacht angenommen werden:

UHeizkörpernische = 2 ⋅ UAußenwand

Tabelle 2 : Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten nicht nachträglich gedämmter Bauteile im Urzustand

Bauteil Konstruktion Baualtersklasse1
bis 1918 1919 bis 1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 ab 1995
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2 . K)
Dach
(auch Wände zwischen beheiztem und unbeheiztem Dachgeschoss)
Massive Konstruktion
(insbes. Flachdächer)
2,1 2,1 2,1 2,1 0,6 0,5 0,4 0,3
Holzkonstruktion
(insbes. Steildächer)
2,6 1,4 1,4 1,4 0,8 0,5 0,4 0,3
oberste Geschossdecke Massive Decke 2,1 2,1 2,1 2,1 0,6 0,5 0,4 0,3
(auch Fußboden gegen außen, z.B. über Durchfahrten) Holzbalkendecke 1,0 0,8 0,8 0,8 0,6 0,4 0,3 0,3
Außenwand
(auch Wände zum Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-) Räumen)
Massive Konstruktion
(Mauerwerk, Beton oder ähnlich)
1,7 1,7 1,4 1,4 1,0 0,8 0,6 0,5
Holzkonstruktion
(Fachwerk, Fertighaus oder ähnlich)
2,0 2,0 1,4 1,4 0,6 0,5 0,4 0,4
sonstige Bauteile gegen Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-) Räumen Massive Bauteile 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,8 0,6 0,6
Holzbalkendecke 1,0 0,8 0,8 0,8 0,6 0,6 0,4 0,4
Fenster, Fenstertüren Holzfenster, einfach verglast g = 0,873 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 - -
Holzfenster zwei Scheiben2 g = 0,753 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 1,8
Kunststofffenster, Isolierverglasung2 g = 0,752 - - - 3,0 3,0 3,0 3,0 1,8
Alu- oder Stahlfenster, Isolierverglasung2 g = 0,753 - - - 4,3 4,3 4,3 4,3 1,8
Rollladenkästen neu, gedämmt 1,8
alt, ungedämmt 3,0
Türen   3,5
1) Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei neu eingebauten Bauteilen, insbes. Fenster). Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.

2) Isolierverglasung, Kastenfenster oder Verbundfenster, nach 1995 Wärmeschutzverglasung

3) g = Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opakten Bauteilen

Wurde ein opakes Bauteil nachträglich gedämmt, kann der pauschale U-Wert aus Tabelle 2 entsprechend korrigiert werden. Dabei wird vereinfacht davon ausgegangen, dass das Dämmmaterial eine Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/(mK) aufweist. Es muss also lediglich die Stärke der nachträglichen Dämmung dD erhoben werden:

 UD = 1   [W / (m2 ⋅K)]

  1      dD

  +
 
  U0 0,04 WK

mit

UD pauschaler U-Wert für das nachträglich gedämmte Bauteil in WI(m2 ⋅K)
Uo pauschaler U-Wert für das Bauteil im Urzustand aus Tabelle 2 in W/(m2 ⋅K)
dD Dicke der nachträglichen Dämmung in m

Als Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen können alternativ die pauschalen Werte nach Tabelle 3 verwendet werden. Zwischenwerte der Tabelle dürfen nicht interpoliert werden.

Tabelle 3 : Wärmedurchgangskoeffizienten für nachträglich gedämmte opake Bauteile

Urzustand zusätzliche Dämmung
2 cm 5 cm 8 cm 12 cm 16 cm 20 cm 30 cm 40 cm
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2 ⋅K)
> 2,5 1,20 0,63 0,43 0,30 0,23 0,19 0,13 0,10
> 2,0 ... 2,5 1,11 0,61 0,42 0,29 0,23 0,19 0,13 0,10
> 1,5 ... 2,0 1,00 0,57 0,40 0,29 0,22 0,18 0,13 0,10
> 1,0 ... 1,5 0,86 0,52 0,38 0,27 0,21 0,18 0,12 0,09
> 0,7 ... 1,0 0,67 0,44 0,33 0,25 0,20 0,17 0,12 0,09
> 0,5 ... 0,7 0,52 0,37 0,29 0,23 0,18 0,16 0,11 0,09
≤ 0,5 0,40 0,31 0,25 0,20 0,17 0,14 0,11 0,08

3.3 Regionaltypische Bauweisen

Alternativ zu Nummer 3.1 dürfen - auch in Verbindung mit Nummer 3.2 - die Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen regionaltypischer Bauweisen vereinfacht unter Verwendung der Erkenntnisse aus der folgenden Untersuchung ermittelt werden, die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus Mitteln der Wohnungsbauforschung gefördert wurde:

S. Klauß, W. Kirchhof, J. Gissel: "Erfassung regionaltypischer Materialien im Gebäudebestand mit Bezug auf die Baualtersklasse und Ableitung typischer Bauteilaufbauten", ZUB Kassel April 2009 (BBR-Förderkennzeichen Z6 - 10.07.03-06.13 / II 2 - 80 01 06-13)

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

4.1 Allgemeines

Für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach dem in DIN V 4701-10 Abschnitt 4 beschriebenen Verfahren ** dürfen für die Heizungs-, Lüftungs- und Warmwassersysteme die Pauschalwerte nach Tabelle 4 bis 8 verwendet werden. Die Pauschalwerte dürfen auch in Kombination mit nach DIN V 4701-10 (für die Baualtersklasse ab 1995) oder nach DIN V 4701-12 in Verbindung mit PAS 1027 (für alle Baualtersklassen bis 1994) berechneten Werten verwendet werden. Für ausgewählte, häufig auftretende Systemkombinationen gibt Tabelle 7 pauschalierte Werte an.

Die Tabellen enthalten jeweils Werte für drei verschiedene Gebäudenutzflächen AN (150, 500 und 2.500 m2 ). Bei anderen Gebäudenutzflächen zwischen 100 m2 und 10000 m2 sind die Werte durch Interpolation bzw. Extrapolation zu berechnen. In Tabelle 7 ist eine Interpolation auch hinsichtlich des Heizwärmebedarfs zulässig.

Alle Angaben - Erzeuger-Aufwandszahlen, spezifische Verlust-Kennwerte und Heizwärmegutschriften - sind auf Endenergie (unterer Heizwert) bezogen; für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist demzufolge eine Multiplikation mit dem jeweils zutreffenden Primärenergiefaktor erforderlich. Für bestehende Gebäude gelten dieselben Primärenergiefaktoren wie für neue Gebäude, diese finden sich in DIN V 4701-10 (Anhang C 4 sowie Abschnitt 5.4), in DIN V 18599 Teil 1 sowie in der Anlage 1 Nummer 2.1.1 und 2.1.2 EnEV für bestimmte Anwendungsfälle nach deren Inkrafttreten.

4.2 Pauschale Ansätze für die einzelnen Prozessbereiche der Anlagentechnik

Die Baualtersklasse ergibt sich aus dem Alter der wesentlichen zum jeweiligen Prozessbereich gehörigen Bauteile.

Tabelle 4: Panschale Ansätze fir die Anlagentechnik - Warmwasser nach Prozessbereichen -

Prozessbereich Verteilung Warmwasser Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Heizwärmegutschrift Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ⋅a)] [kWh/(m2 ⋅a)] [kWh/(m2 ⋅a)]

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2 ] Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2500 150 500 2500 150 500 2500
1.1 zentrale Verteilung mit Zirkulation1 bis 1978 68,6 47,4 38,9 12,4 14,6 15,9 1,4 0,8 0,6
1.2 bis 19782 nachtr. gedämmt 41,9 35,4 33,2 12,4 14,6 15,9 1,4 0,8 0,6
1.3 ab 1979 bis 1994 27,3 22,6 21,0 8,2 9,3 9,9 1,4 0,8 0,6
1.4 ab 1995 11,6 7,6 6,6 1,7 1,9 2,2 0,8 0,3 0,1
2.1 zentrale Verteilung ohne Zirkulation1 bis 1978 17,0 10,4 8,1 3,5 3,5 3,5 0 0 0
2.2 bis 19782 nachtr. gedämmt 12,6 8,8 7,4 3,5 3,5 3,5 0 0 0
2.3 ab 1979 bis 1994 10,8 8,3 7,5 3,7 3,7 3,7 0 0 0
2.4 ab 1995 5,4 3,4 2,8 1,0 1,0 1,0 0 0 0
3.1 dezentrales System bis 1994 3,8 3,8 3,8 2,0 2,0 2,0 0 0 0
3.2 ab 1995 1,5 1,5 1,5 0,7 0,7 0,7 0 0 0
Prozessbereich Speicherung Warmwasser Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Heizwärmegutschrift Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ⋅a)] [kWh/(m2 ⋅a)] [kWh/(m2 ⋅a)]

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2500 150 500 2500 150 500 2500
4 zentrale Warmwasserspeicher außerhalb thermischer Hülle alle 5,1 1,8 0,5 0 0 0 0,2 0,2 0,3
5 zentrale Warmwasserspeicher innerhalb thermischer Hülle 4,2 1,4 0,4 2,2 0,8 0,2 0,2 0,2 0,3
6 gasbefeuerter Speicher 18,0 11,9 3) 0 0   0 0  
7 Elektro-Kleinspeicher4 1,5 1,5 1,5 0,8 0,8 0,8 0 0 0
Prozessbereich Wärmeerzeugung Warmwasser Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Heizwärmegutschrift Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ×a)] [kWh/(m2 ×a)] [kWh/(m2 ×a)]

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2500 150 500 2500 150 500 2500
zentrale Wärmeerzeugung5
8.1 Konstanttemperatur-Kessel bis 1986 2,05 1,64 1,33 0 0 0 0,1 0,1 0,1
8 2 ab 1987 bis 1994 1,90 1,57 1,31 0 0 0 0,2 0,1 0,1
8.3 ab 1995 1,71 1,46 1,26 0 0 0 0,2 0,1 0,1
9.1
NT-Kessel
bis 1986 1,30 1,23 1,18 0 0 0 0,1 0,1 0,1
9.2 ab 1987 bis 1994 1,31 1,23 1,17 0 0 0 0,2 0,1 0,1
9.3 ab 1995 1,19 1,15 1,12 0 0 0 0,2 0,1 0,1
10.1  

Brennwert-Kessel

bis 1986 1,24 1,17 1,13 0 0 0 0,1 0,1 0,1
10.2 ab 1987 bis 1994 1,25 1,17 1,12 0 0 0 0,2 0,1 0,1
10.3 ab 1995 1,15 1,12 1,09 0 0 0 0,2 0,1 0,1
11 Brennwertkessel verbessert6 ab 1999 1,13 1,10 1,07 0 0 0 0,2 0,1 0,1
11.1 Elektro-Wärmepumpe (Luft; mit Heizstab) ab 1979 bis 1994 0,37 0,37 0,37 0 0 0 0 0 0
11.2 ab 1995 0,34 0,34 0,34 0 0 0 0 0 0
12.1 Elektro-Wärmepumpe (Erdreich; monovalent) ab 1979 bis 1994 0,32 0,32 0,32 0 0 0 0,3 0,3 0,2
12.2 ab 1995 0,27 0,27 0,27 0 0 0 0,3 0,3 0,2
13.1 Elektro-Wärmepumpe (Grundwasser; monovalent) ab 1979 bis 1994 0,26 0,26 0,26 0 0 0 0,5 0,4 0,4
13.2 ab 1995 0,23 0,23 0,23 0 0 0 0,5 0,4 0,4
14 Fernwärme-Übergabestation alle 1,14 1,14 1,14 0 0 0 0,4 0,4 0,4
15 zentraler elektr. Speicher 1,00 1,00 1,00 0 0 0 0 0 0
16 gasbefeuerter Speicher 1,22 1,22   0 0   0 0  
  wohnungsweise Warmwasserversorgung ohne Zirkulation                  
17.1 Therme (Ummlaufwasserheizer) bis 1994 1,32 1,32   0 0   0,2 0,2  
17.2 ab 1995 1,32 1,32   0 0   0,2 0,2  
18 Brennwert-Therme ab 1995 1,28 1,28   0 0   0,2 0,2  
19 dezentraler elektr. Kleinspeicher4 alle 1,00 1,00 1,00 0 0 0 0 0 0
20 dezentraler elektr. Durchlauferhitzer 1,00 1,00 1,00 0 0 0 0 0 0
21.1 dezentraler Gas-Durchlauferhitzer bis 1994 1,19 1,19 1,19 0 0 0 0 0  
21,2 ab 1995 1,16 1,16 1,16 0 0 0 0 0  
  solargestützte Warmwasserbereitung von der Solaranlage bereitgestellte Wärme   Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ×a)]   [kWh/(m2 ×a)]
22 thermische Solaranlage alle 11,3 8,0 6,0 0,8 0,4 0,3
1) Kann nicht beurteilt werden, ob eine Zirkulation vorhanden ist, so ist bei einer zentralen Anlage vom Vorhandensein einer Zirkulation auszugehen.

2) nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Verordnung versehen

3) graue Tabellenfelder = keine Angaben für diese Ausführung

4) Gilt für das Gesamtgebäude bei Vorhandensein von Kleinspeichern in der Mehrzahl der Wohnungen

5) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, typenschild, o. Ä.) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

6) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Abschnitt 5.1.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100% Leistung können die Angaben auf dem typenschild herangezogen werden.

Tabelle 5 : Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Heizung nach Prozessbereichen -

Prozessbereich Übergabe Heizung Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ×a)] [kWh/(m2 ×a)]

Nr.

Bezeichnung

Heizkreistemperatur 1

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2500 150 500 2500
1 Zentralheizung, thermostatisch geregelt alle alle 3,3 3,3 3,3 0 0 0
2 Einzelfeuerstätte2 - 0 0 0 0 0 0


Prozessbereich Verteilung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ×a)] [kWh/(m2 ×a)]

Nr.

Bezeichnung

Heizkreistemperatur1

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2500 150 500 2500
3.1

zentrale Verteilung


70/55°C
bis 1978 75,1 43,5 32,7 2,3 1,0 0,5
3.2 bis 19783
nachtr. gedämmt
40,9 28,2 23,9 2,3 1,0 0,5
3.3 ab 1979 bis 1994 20,2 13,8 11,6 1,9 0,8 0,4
3.4 ab 1995 9,3 5,4 4,1 1,6 0,7 0,3
4.1

entrale Verteilung


55/45°C
bis 1978 57,4 32,9 24,4 2,5 1,2 0,7
4.2 bis 19783
nachtr. gedämmt
30,8 21,0 17,6 2,5 1,2 0,7
4.3 ab 1979 bis 1994 15,3 10,3 8,5 2,0 0,9 0,5
4.4 ab 1995 9,3 3,9 2,9 1,7 0,8 0,5
5.1
wohnungsweise Verteilung

alle
bis 1978 8,4 8,4 8,4 3,41 3,41 3,41
5.2 ab 1979 bis 1994 5,4 5,4 5,4 2,73 2,73 2,73
5.3 ab 1995 1,3 1,3 1,3 2,3 2,3 2,3
6 dezentrales System (ohne Verteilung)   alle 0 0 0 0 0 0


Prozessbereich Speicherung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 ×a)] [kWh/( m2 ×a)]

Nr.

Bezeichnung

Heizkreistemperatur1

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2500 150 500 2500
7.1
El.-Zentralspeicher

70/55 °C
bis 1994 3,2 1,3 0,4 0,5 0,2 0,1
7.2 ab 1995 2,5 1,0 0,3 0,4 0,2 0,1
8.1 Pufferspeicher
55/45°C
bis 1994 2,5 1,0 0,3 0,5 0,2 0,1
8.2 El.-Wärrnepumpe ab 1995 1,9 0,7 0,2 0,4 0,2 0,1
9.1 Pufferspeicher für
70/55°C
bis 1994 4,4 1,8 1,1 0,5 0,2 0,1
9.2 Holzkessel ab 1995 3,4 1,4 0,8 0,4 0,2 0,1
Nr. Bezeichnung Heizkreistemperatur 1 Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2500 150 500 2500
  zentrale Wärmeerzeugung4  
10.1
Konstanttemperatur-Kessel





70/55°C
bis 1986 1,47 1,36 1,28 1,2 0,5 0,2
10.2 1987 bis 1994 1,34 1,26 1,19 0,8 0,4 0,2
10.3 ab 1995 1,33 1,23 1,16 0,7 0,4 0,2
11.1
NT-Kessel
bis 1986 1,24 1,21 1,18 1,2 0,5 0,2
11.2 1987 bis 1994 1,19 1,15 1,13 0,8 0,4 0,2
11.3 ab 1995 1,14 1,11 1,09 0,7 0,4 0,2
12.1
Brennwert-Kessel
bis 1986 1,11 1,09 1,07 1,2 0,5 0,2
12.2 1987 bis 1994 1,09 1,06 1,04 0,8 0,4 0,2
12.3 ab 1995 1,07 1,05 1,04 0,7 0,4 0,2
13 Brennwertkessel verbessert5 55/45°C ab 1999 0,99 0,98 0,97 0,7 0,4 0,2
14 Fernwärme Übergabestation alle alle 1,02 1,02 1,02 0 0 0
15.1 Elektro-Wärmepumpe, Außenluft6, 7


55/45 °C
1979 bis 1994 0,41 0,41 0,41 0 0 0
15.2 ab 1995 0,39 0,39 0,39 0 0 0
16.1 Elektro-Wärmepumpe, Erdreich7, 8 1979 bis 1994 0,33 0,33 0,33      
16.2 ab 1995 0,27 0,27 0,27 1,2 1,0 0,9
17.1 Elektro-Wärmepumpe, Grundwasser7, 8 1979 bis 1994 0,27 0,27 0,27 1,9 1,7 1,5
17.2 ab 1995 0,23 0,23 0,23 1,9 1,7 1,5
18 zentraler Elektro-Speicher (Blockspeicher) alle alle 1,02 1,02   0 0  
  wohnungszentrale Wärmeerzeuger  
19.1
Therme (Umlaufwasserheizer)

alle
bis 1994 1,24 1,24 1,24 1,2 1,2 1,2
19.2 ab 1995 1,14 1,14 1,14 1,5 1,5 1,5
20 Brennwerttherme ab 1995 1,07 1,07 1,07 1,5 1,5 1,5
Einzelheizgeräte9  
21 ölbefeuerte Einzelöfen mit Verdampfungsbrenner alle 1,40 1,40   0 0  
22 Kohle- oder Holzofen 1,60 1,60   0 0  
23 Gasraumheizer 1,47 1,47   0 0  
24.1
Elektro-Nachtspeicherheizung
bis 1994 1,12 1,12   0 0  
24.2 ab 1995 1,05 1,05   0 0  
25 Elektro-Direktheizgerät alle 1,02 1,02 0 0
1) Kann die Heizkreisauslegungstemperatur nicht ermittelt werden, so ist von 70/55°C auszugehen.

2) Abweichend von der Norm wird bei Einzelöfen der Übergabeverlust zu Null gesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass hier die mittlere Raumtemperatur auf einem niedrigeren Temperaturniveau gehalten wird.

3) nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Verordnung versehen

4) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, typenschild, o. Ä.) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

5) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Abschnitt 5.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100% Leistung können die Angaben auf dem typenschild herangezogen werden.

6) Werden Elektro-Wärmepumpen mit Wärmequelle Außenluft monovalent (ohne elektrischen Zusatzheizeinsatz) betrieben, so vermindert sich die Aufwandszahl um 9 %.

7) Wird über 80% der beheizten Wohnfläche über eine Flächen- bzw. Fußbodenheizung versorgt, so kann mit einer um 12% verminderten Aufwandszahl gerechnet werden.

8) Werden Elektro-Wärmepumpen mit Wärmequellen Erdreich und Grundwasser monoenergetisch (mit Zusatzheizeinsatz) betrieben, so erhöht sich die Aufwandszahl um 9 %.

9) Übergabe, Verteilung und Erzeugung sind in einem Wert zusammengefasst.

Tabelle 6 : Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Lüftung nach Prozessbereichen -





Prozessbereich Übergabe Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 × a)] [kWh/(m2 ×a)]

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2500 150 500 2500
1 Wohnungslüftungsanlagen mit Zulufttemperaturen < 20°C alle 0 0   0 0  



Prozessbereich Verteilung Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 × a)] [kWh/(m2 ×a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2500 150 500 2500
2.1
Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung
bis 1994 0,0 0,0 0,0 4,0 4,0 4,0
2.2 ab 1995 0,0 0,0 0,0 2,6 2,6 2,6
3 Zu- Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch Wärmeübertrager (WÜT) ηWRG≥ 60 %              
3.1 - innerhalb der thermischen Hülle alle 0,0 0,0   0 0  
3.21
- außerhalb der thermischen Hülle im Dach
bis 1989 5,2 2,5   0 0  
3.22 ab 1990 bis 1994 4,3 2,1   0 0  
3.23 ab 1995 3,5 1,7   0 0  
3.31
- außerhalb der thermischen Hülle im Keller
bis 1989 1,5 0,7   0 0  
3.32 ab 1990 bis 1994 1,2 0,6   0 0  
3.33 ab 1995 1,0 0,5   0 0  



Prozessbereich Wärmeerzeugung Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmegutschrift * Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 × a)] [kWh/(m2 ×a)]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
150 500 2500 150 500 2500
4.1 Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung
(Wärmegutschrift aus nx- 0.05 h-1)
vor 1994 3,5 0 0 0
4.2 ab 1995 3,2 0 0 0
5.1
Zu- Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch WÜT ηWRG ≥60 % (Wärmegutschrift aus na(1 - ηv) bei na = 0,4 h-1)
bis 1989 16,7 5,3 5,3  
5.2 ab 1990 bis 1994 15,3 3,2 3,2  
5.3 ab 1995 13,5 2,2 2,2  
 *) Der Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist bei einer entsprechend vorliegenden Anlagenkonfiguration für die weitere Berechnung um die angegebene Wärmegutschrift zu reduzieren.

4.3 Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen

Für die relevante Baualtersklasse ist das Alter der ältesten Bauteile der Anlage anzusetzen; dies ist im Regelfall das Wärmeverteilungssystem. Fußnote 4 (Tabelle 5) gilt entsprechend. Für Baualtersklassen nach 1995 sind entsprechende Kennwerte unmittelbar aus Beiblatt 1 der DIN V 4701-10 zu entnehmen - hier jeweils Tabellen/Diagramme "Flächenbezogene Endenergie". Diese Werte sind anwendbar, wenn der Wärmeschutz des Gebäudes nicht wesentlich schlechter ist als bei Gebäuden nach der Wärmeschutzverordnung 1995 und für Heizung und Wassererwärmung derselbe Energieträger verwendet wird.

Hinsichtlich der Berechnung des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs wird auf den dritten Absatz der Nummer 4.1 dieser Bekanntmachung verwiesen.

Tabelle 7 : Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen

Zentralheizungen mit zentraler Verteilung und Thermostatventilen (Proportionalbereich 2K) Endenergiebedarf des Gebäudes für Heizung und Warmwasser *
[kWh/( m2 ⋅a)]
Gas/Heizöl EL Strom/Hilfsenergie

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse
Heizwärmebedarf qH[kWh/(m2 ⋅a)] des Gebäudes für alle Gebäude
50 100 150 200 250  
Gebäudenutzfläche AN = 150 m2
1.11
NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 1986 256 318 380 442 504 5,3
1.12 ab 1987 136 196 255 315 374 4,5
2.11
NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 1986 157 219 281 342 404 21,3
2.12 ab 1987 85 145 204 264 323 20,5
3.11
Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 1986 215 270 325 380 435 5,3
3.12 ab 1987 121 175 228 282 336 4,5
4.11
Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 1986 120 175 230 285 340 21,3
4.12 ab 1987 72 125 179 233 287 20,5
Gebäudenutzfläche AN = 500 m2
1.21
NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 1986 175 235 296 356 416 2,6
1.22 ab 1987 112 170 228 285 343 2,3
2.21
NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 1986 114 175 235 295 356 19,3
2.22 ab 1987 75 133 191 248 306 19,0
3.21
Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 1986 150 204 258 312 366 2,6
3.22 ab 1987 101 153 206 259 312 2,3
4.21
Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 1986 91 145 199 254 308 19,3
4.22 ab 1987 65 118 171 223 276 19,0
Gebäudenutzfläche AN = 2.500 m2
1.31
NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 1986 144 203 262 321 380 1,6
1.32 ab 1987 102 158 215 271 328 1,5
2.31
NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 1986 99 158 217 276 336 18,5
2.32 ab 1987 71 128 184 241 297 18,4
3.31
Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation
bis 1986 125 178 232 285 339 1,6
3.32 ab 1987 92 144 196 249 301 1,5
4.31
Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation
bis 1986 81 135 188 241 295 18,5
4.32 ab 1987 62 115 167 219 271  

*) Zugrunde liegt der Wasser-Wärmebedarf nach Anlage 1 Nummer 2.2 EnEV von 12,5 kWh/( m2 ⋅a).

5 Bewertung der Anlagentechnik eines bestehenden Gebäudes im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Energieausweises für einen als Wohngebäude genutzten Gebäudeteil bei Anwendung von § 22 Absatz 2 EnEV

Ist bei der Ausstellung von Energieausweisen auf Grund von § 22 Absatz 2 der EnEV nur ein Teil eines Gebäudes Gegenstand von Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 4701-10, so müssten in Anwendung dieser technischen Regel dennoch zum Zwecke der Bewertung von gemeinsam genutzten Wärmeerzeugern und zentralen Einrichtungen zur Warmwasserbereitung Bedarfsberechnungen für das gesamte Gebäude durchgeführt werden.

In diesen Fällen kann vereinfacht wie folgt vorgegangen werden:

Für den Gebäudeteil, für den die getrennte Berechnung als Wohngebäude durchgeführt werden soll, sind rein rechnerisch eigene zentrale Einrichtungen der Wärmeerzeugung (Wärmeerzeuger, Wärmespeicher, zentrale Warmwasserbereitung) anzunehmen, die hinsichtlich ihrer Bauart, ihres Baualters und ihrer Betriebsweise den gemeinsam genutzten Einrichtungen entsprechen, hinsichtlich ihrer Größe und Leistung jedoch nur auf den zu berechnenden Gebäudeteil ausgelegt sind. Die Eigenschaften dieser fiktiven zentralen Einrichtungen sind - auch unter Anwendung der Nummer 4 dieser Bekanntmachung - nach DIN V 4701-10 zu bestimmen.

6 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

Sicherheitstechnische Einrichtungen (z.B. Überdruckbelüftungen für den Brandfall, Entrauchungsanlagen) sowie Lüfter zur Vermeidung von Überhitzungen der Gebäudetechnik (z.B. Aufzugstechnik) dürfen unberücksichtigt bleiben.

7 Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977

Ein Wohngebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (vgl. § 17 Absatz 2 Satz 3 und 4 EnEV), wenn

  1. bei einer Änderung des Gebäudes die Anforderungen des § 8 Absatz 2 der EnEV 2002/2004, des § 9 Absatz 1 der EnEV 2007 oder des § 9 Absatz 1 Satz 2 der EnEV 2009 erfüllt wurden; dazu sind die geführten Berechnungen und Nachweise heranzuziehen,
  2. der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes den Höchstwert nach Tabelle 9 nicht überschreitet oder
  3. die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 10 nicht überschreiten.

Die Wärmedurchgangskoeffizienten von opaken Bauteilen sind unter sinngemäßer Anwendung der Fußnoten zur Tabelle 1 der Anlage 3 der EnEV zu ermitteln. Bei der Ermittlung von Wärmedurchgangskoeffizienten können die Vereinfachungen gemäß Nummer 3 dieser Bekanntmachung (vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile) und die Tabelle 11 dieser Bekanntmachung verwendet werden.

Das Erreichen des Anforderungsniveaus der Wärmeschutzverordnung 1977 gemäß Buchstabe c kann bei Gebäuden, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, für verschiedene seinerzeit gebräuchliche Ausführungen nach Tabelle 11 festgestellt werden. Liegen bei einem Gebäude nach Tabelle 11

gilt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 als erreicht. In Spalte 3 der Tabelle 11 ist jeweils der maximale U-Wert angegeben, der bei der Konstruktion unter den Voraussetzungen der Spalte 2 auftreten kann.

Tabelle 9 : Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten des Gebäudes

A/Ve(in m-1) Höchstwert der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten Um,max(in W/m2 ⋅k)
≤ 0,24 1,40
0,30 1,24
0,40 1,09
0,50 0,99
0,60 0,93
0,70 0,88
0,80 0,85
0,90 0,82
1,00 0,80
1,10 0,78
1,20 0,77

Zwischenwerte dürfen nach folgender Gleichung ermittelt werden:

  1
Um,max = 0,61 + 0,19
  A/Ve

Der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes ist wie folgt zu ermitteln:

  UAW× AAW+ Uw ⋅ Aw + 0,8 × UD ⋅ AD+ 0,5 × UG ⋅ AG + UDL ⋅ ADL+ 0,5 × UAB × UAB
Um =
  A

mit

Ui Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils i in kWh/(m2 ⋅a)
Ai Wärmeübertragende Fläche des Bauteils i in m2
Um Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient in kWh/(m2 ⋅a)
Ve Bruttogebäudevolumen in m3
i Bauteilindex i
AW Außenwand an Außenluft grenzend
W Fenster (window)
D Dach, oberste Geschossdecke
G Grundfläche (Bodenfläche auf Erdreich, Kellerdecke zum unbeheizten Keller, erdberührte Wandflächen bei beheizten Räumen)
DL Deckenfläche nach unten gegen Außenluft
AB Beheizte Räume gegen Räume mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen (z.B. Lagerräume etc.)

Tabelle 10 : Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile

Lfd. Nr. Bauteil Umax(in W/m2 ⋅K)
1a) Fassade 1 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 1 Um,AW+w≤ 1,45
1b) Fassade 2 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 2 Um,AW+w ≤ 1,55
1c) Fassade 3 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 3 Um,AW+w≤ 1,75
2 oberste Geschossdecke, Dächer UD ≤0,45
3 Kellerdecken, Bauteile gegen unbeheizte Räume UG≤ 0,80
4 Decke, Wände gegen Erdreich UG ≤ 0,90
5 Fenster Mindestens Doppel- oder Isolierverglasung

Abb. 1 bis 3: Grundrissformen zur Bestimmung der Höchstwerte für Fassaden nach Tabelle 10


Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3
     

Tabelle 11 : Beispiele zur Unterschreitung der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile nach Tabelle 10

Zeile Bauteil Aufbau des Bauteils (in W/m2 ⋅k)
  1 2 3
1 Beispielfassade 1
(80 % massive Außenwand und 20% Fenster)

Außenwand:

Außenputz

38 cm Vollziegel-Mauerwerk
(1800 kg/m3) λ= 0,81 W/( mK)

Innenputz

Fenster:

Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder
Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk
(Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine)
siehe Zeile 5

Um,AW+w = 1,73
2 Beispielfassade 2
(80% massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:

Außenputz

30 cm Hochlochziegel-Mauerwerk
(1400 kg/m3) λ= 0,58 W/(mK)

Innenputz

Fenster:

Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk (Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine)
siehe Zeile 5

Um,AW+w = 1,65
3 Beispielfassade 3
(80% massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:

Außenputz

24 cm Bimsstein-Mauerwerk
λ= 0,30 W/(mK)

Innenputz

Fenster:

Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Um,AW+w = 1,37
4 Beispielfassade 4
(80 % massive Außenwand und 20% Fenster)

Außenwand:

Außenputz

24 cm Porenbeton-Mauerwerk
(700 kg/m3)

Blocksteine mit Normalmörtel
λ= 0,27 W/(mK)

Innenputz

Fenster:

Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Um,AW+w = 1,35
5 Beispielfassade 5
(80 % massive Außenwand und 20% Fenster)

Außenwand:

Außenputz

38 cm Kalksandstein-Mauerwerk
(1800 kg/m3) λ= 0,81 W/(mK)
mit äußerer Dämmschicht mit einer Dicke von 6 cm (λ= 0,04 W/(mK))

Innenputz

Fenster:

Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Bemerkung:
Ziegel- und Leichtbetonmauerwerke mit zusätzlicher Dämmung erreichen in der Regel noch kleinere U-Werte

Um,AW+w = 0,97
6 Beispielfassade 6
(80 % massive Außenwand und 20% Fenster)

Außenwand:zweischalig
2 cm Außenputz mit λ= 0,87 W/(mK)
12 cm Mauerwerk mit λ= 0,68 W/(mK)

Variante 1
8 cm Luftschicht
(R = 0,13 (m2 ⋅K)/W) oder

Variante 2
8 cm Dämmung
λ= 0,04 W/(mK))

12 cm Mauerwerk mit 2 = 0,68 W/(mK)
1,5 cm Innenputz mit 9 = 0,7 W/(mK)

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw = 3,0 W/m2 ⋅K

Variante 1:
Um,AW+w = 1,74

Variante 2:
Um,AW+w = 0,91

7 Steildach

Dacheindeckung

Dachlattung

Unterspannbahn

Variante 1:
Dämmung / zwischen den Sparren (z.B. 15 cm)

Variante 2:
Aufdopplung des Sparrens bei zu geringem Hohlraum mit Dämmung (z.B. insgesamt 18 cm)

Luftdichtheitsschicht

Lattung

Gipskartonplatte

Bemerkung:
ist eine Dämmung von mindestens 10 cm zwischen den Sparren notwendig, dies gilt ebenfalls für Auf- oder Untersparrendämmungen und für Flachdächer.

Variante 1:
UD = 0,25

Variante 2:
UD = 0,17

8 Oberste Geschossdecke

Spanplatte

Dämmstoff (8 cm)

Betondecke (14 cm)

Putzschicht (1,5 cm)

Bemerkung:
Ungedämmte oberste Geschossdecken
(Beton- als auch Holzdecken) können den Höchstwert nach Tabelle 9 nicht unterschreiten, eine Dämmung von 8 cm ist mindestens erforderlich.

UD = 0,44
9 Kellerdecke - Beispiel 1

Linoleum

Magnesit-Estrich (4 cm)

Mineralfasermatte (1,5 cm)

Betondecke (15 cm)

Putzschicht (1,5 cm)

Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)

UG = 0,53
10 Kellerdecke - Beispiel 2

Linoleum

Asphalt-Estrich (2 cm)

Mineralfasermatte (1 cm)

Rippendecke mit Füllkörpern aus Bimsbeton und Aufbeton (19 cm)

Putzschicht (1,5 cm)

Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)

UG = 0,52
11 Kellerdecke - Beispiel 3

Hobeldielen

Kohleschlackefüllung

Gemauertes Kappengewölbe

Stahlträger

Zusätzlicher Dammstoff
(ca. 8 cm zur Ausfüllung der Kappen)

UG = 0,34

_____________
*) EnEV 2007: Anlage 1 Nr. 2.5 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 8.1.1;
EnEV 2009: § 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 8.1 und DIN V 4108-6 oder in Verbindung mit DIN V 18599

**) Werden die Berechnungen nach DIN V 18599 durchgeführt, so sind die in den Abschnitten 4.2 und 4.3 angegebenen pauschalen Ansätze aus systematischen Gründen nicht anwendbar. Die energetischen Eigenschaften der Komponenten bestehender Anlagen sind unmittelbar den entsprechenden Teilen der DIN V 18599 zu entnehmen.
ENDE

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