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Regelwerk

Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand

Vom 26. Juli 2007
(BAnz. Nr. 174 vom 15.09.2007 S. 7528aufgehoben)


Zur aktuellen Fassung

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden folgende Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand bekannt gemacht.

Allgemeiner Hinweis

Wenn in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der EnEV verwiesen wird, ist damit die am 26. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1519 verkündete Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24. Juli 2007 gemeint, die am 1. Oktober 2007 in Kraft tritt. Es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Fassung der EnEV zitiert. Die Bekanntmachungen können im Zusammenhang mit der Übergangsvorschrift des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 der EnEV in der Fassung des Beschlusses der Bundesregierung vom 25. April 2007 genutzt werden.

1 Anwendungsbereich

Die Bekanntmachung enthält Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen und die Ermittlung energetischer Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten sowie gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten von bestehenden Wohngebäuden.

Die Bekanntmachung findet Anwendung auf

  1. die Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs Qp und des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts HT (Berechnungen nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1 2004-03, und den Berechnungsansätzen gemäß Kapitel 4 der DIN V 4701-10: 2003-08, geändert durch a 1: 2006-12)
    aa) im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 9 Abs. 1 EnEV an Wohngebäuden (§ 9 Abs. 2 EnEV) oder
    bb) zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Wohngebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (§ 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 EnEV),
  2. die Ermittlung, ob ein Wohngebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 entspricht (§ 17 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 2 EnEV),
  3. die Ausstellung von Modernisierungsempfehlungen für Wohngebäude (§ 20 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 2 EnEV) .

Zur Erläuterung hierzu im Einzelnen:

Voraussetzung für die Anwendung dieser Bekanntmachung in den oben genannten Fällen ist, dass im Rahmen des in § 9 Abs. 2 Satz 1 EnEV bezeichneten Berechnungsverfahrens bzw. in den Fällen des § 17 Abs. 2 Satz 4 EnEV (Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977) im Rahmen des Berechnungsverfahrens nach Nummer 5 dieser Bekanntmachung

  1. Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt werden sollen oder
  2. energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen verwendet werden sollen.

Hierbei können gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EnEV anerkannte Regeln der Technik verwendet werden. Werden die in dieser Bekanntmachung zugelassenen Vereinfachungen und Erfahrungswerte verwendet, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vermutet (§ 9 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 3 EnEV).

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

Tabelle 1 : Geometrische Vereinfachungen und Korrekturen für den Rechengang

Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung Korrektur für den Rechengang
1a Fensteraufmaß Die Fensterfläche darf mit 20 v. H. der Wohnfläche (§ 2 Nr. 12 EnEV) angenommen werden. keine Korrektur notwendig
Die Fenster sind bei einer solchen Vereinfachung ost/westorientiert anzunehmen.
Ist die Wohnfläche nicht bekannt, kann sie vereinfacht wie folgt aus der aufgemessenen Gebäudenutzfläche AN nach EnEV ermittelt werden:
für Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller
AWohnfl. = AN/ 1,35
für alle sonstigen Wohngebäude
AWohnfl. = AN/ 1,20
1b Aufmaß Außentüren nicht erforderlich
(Türen sind in dem Pauschalwert für die Fensterfläche - siehe 1a - enthalten)
keine Korrektur notwendig
1c Rollladenkästen Fläche: 10 v. H. der Fensterfläche keine Korrektur notwendig
2 Vor- und Rücksprünge in den Fassaden bis zu 0,5 m dürfen übermessen werden Zuschlag von 5 v. H. auf den Transmissionswärmeverlust HT
3 Dachgauben Die Gaube in ihren tatsächlichen geometrischen Abmessungen darf übermessen werden. Es ist lediglich die Länge der Gaube auf 0,5 m genau zur Korrektur für den Rechengang abzuschätzen. Zuschlag von 10 W /K pro Gaubenseitenwand auf den Transmissionswärmeverlust HT
Volumenerhöhung:
ΔVe= 9 m2 . lGaube
mit
lGaube= auf 0,5 m genau abgeschätzte Länge der Gaube in Metern
4 innenliegende Kellerabgänge dürfen übermessen werden Zuschlag von 50 W /K pro Kellerabgang auf den Transmissionswärmeverlust HT
Volumenerhöhung:
Ve= 35 m3 . je Kellerabgang
5 Flächen der Heizkörnernischen Fläche: 50 v. H. der Fensterflache keine Korrektur notwendig

Die Korrekturen gehen mit absoluten Größen in die Berechnung ein (kWh/a). Erst das Endergebnis kann auf eine Bezugsfläche bezogen werden.

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen

Die Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen können durch Verwendung von pauschalen Werten gemäß Tabelle 2 ermittelt werden. Wärmebrücken sind dabei zusätzlich zu berücksichtigen.

Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vereinfacht angenommen werden:

UHeizkörpernische= 2 × UAußenwand

Tabelle 2 : Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (ohne nachträgliche Dämmung)

Bauteil Konstruktion Baualtersklasse *
bis 1918 1919 bis 1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 ab 1995
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/ (m2 . K)
Dach (auch Wände zwischen beheiztem und unbeheiztem Dachgeschoss) massive Konstruktion (insbes. Flachdächer) 2,1 2,1 2,1 2,1 0,6 0,5 0,4 0,3
Holzkonstruktion
(insbesondere Steildächer)
2,6 1,4 1,4 1,4 0,8 0,5 0,4 0,3
oberste Geschoss decke (auch Fußboden gegen außen, z.B. über Durchfahrten) massive Decke 2,1 2,1 2,1 2,1 0,6 0,5 0,4 0,3
Holzbalkendecke 1,0 0,8 0,8 0,8 0,6 0,4 0,3 0,3
Außenwand (auch Wände zum Erdreich und zu unbeheizten (Keller-) Räumen) massive Konstruktion
(Mauerwerk, Beton, oder ähnlich)
1,7 1,7 1,4 1,4 1,0 0,8 0,6 0,5
Holzkonstruktion
(Fachwerk, Fertighaus, oder ähnlich)
2,0 , 2,0 1,4 1,4 0,6 0,5 0,4 0,4
Bauteile gegen Erdreich oder Keller massive Bauteile 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,8 0,6 0,6
Holzbalkendecke 1,0 13,8 0,8 0,8 0,6 0,6 0,4 0,4
Fenster, Fenstertüren Holzfenster, einfach verglast g = 0,87 *** 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 - -
Holzfenster, zwei Scheiben ** g = 0,75 *** 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 1,8
Kunststofffenster, Isolierverglasung ** g = 0,75 *** - - - 3,0 3,0 3,0 3,0 1,8
Alu- oder Stahlfenster, Isolierverglasung g = 0,75 *** - - - 4,3 4,3 4,3 4,3 1,8
Rollladenkästen neu, gedämmt 1,8
alt, ungedämmt 3,0
Türen   3,5
*) Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei neu eingebauten Bauteilen, insbes. Fenster). Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.

**) Isolierverglasung, Kastenfenster oder Verbundfenster, nach 1995 Wärmeschutzverglasung

***) g = Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten Bauteilen

Wurde ein Bauteil nachträglich gedämmt, kann der pauschale U-Wert aus Tabelle 2 entsprechend korrigiert werden. Dabei wird vereinfacht davon ausgegangen, dass das Dämmmaterial eine Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/ (m ×K) aufweist. Es muss also lediglich die Stärke der nachträglichen Dämmung dD erhoben werden:

 UD = 1   [W / (m2 ⋅K)]

  1      dD

  +
 
  U 0,04 Wm ×K

mit:

UD pauschaler U-Wert für das nachträgliche gedämmte Bauteil [W / (m2 . K)]
U0 pauschaler U-Wert für das Bauteil im Urzustand (z.B. aus Tabelle 2) [W / (m2 . K)]
dD Stärke der nachträglichen Dämmung [W / (m2 . K)]

Alternativ kann die folgende Tabelle verwendet werden:

Tabelle 3 : Wärmedurchgangskoeffizienten für zusätzlich gedämmte Bauteile

Urzustand zusätzliche Dämmung
2 cm 5 cm 8 cm 12 cm 16 cm 20 cm 30 cm 40 cm
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/ (m2 ⋅K)
> 2,5 1,20 0,63 0,43 0,30 0,23 0,19 0,13 0,10
> 2,0 ... 2,5 1,11 0,61 0,42 0,29 0,23 0,19 0,13 0,10
> 1,5 ... 2,0 1,00 0,57 0,40 0,29 0,22 0,18 0,13 0,10
> 1,0 ... 1,5 0,86 0,52 0,38 0,27 0,21 0,18 0,12 0,09
> 0,7 ... 1,0 0,67 0,44 0,33 0,25 0,20 0,17 0,12 0,09
> 0,5 ... 0,7 0,52 0,37 0,29 0,23 0,18 0,16 0,11 0,09
0,5 0,40 0,31 0,25 0,20 0,17 0,14 0,11 0,08

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

Für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach dem in DIN V 4701-10 Abschnitt 4 beschriebenen Verfahren dürfen für die Heizungs-, Lüftungs- und Warmwassersysteme die Pauschalwerte nach Tabelle 4 bis 6 verwendet werden - ggf. auch in Kombination mit nach dieser Norm (Baualter ab 1995) oder nach DIN V 4701-12 in Verbindung mit PAS 1027 (Baualter bis 1994) berechneten Werten. Für ausgewählte, häufig auftretende Systemkombinationen gibt Tabelle 7 pauschalierte Werte an.

Die Tabellen enthalten jeweils Werte für drei verschiedene Gebäudenutzflächen AN (150, 500 und 2500 m2) . Bei anderen Gebäudenutzflächen zwischen 100 m2 und 10.000 m2 sind die Werte durch Interpolation bzw. Extrapolation zu berechnen. In Tabelle 7 ist eine Interpolation auch hinsichtlich des Heizwärmebedarfs zulässig.

Alle Angaben - Erzeuger-Aufwandszahlen, spezifische Verlust-Kennwerte und Heizwärmegutschriften - sind auf Endenergie (unterer Heizwert) bezogen; für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist demzufolge eine Multiplikation mit dem jeweils zutreffenden Primärenergiefaktor erforderlich. Für bestehende Gebäude gelten dieselben Primärenergiefaktoren wie für neue Gebäude, diese finden sich in DIN V 4701-10:2003-8, geändert durch A1:2006-12 (Anhang C 4 sowie Abschnitt 5.4).

4.1 Pauschale Ansätze für die einzelnen Prozessbereiche der Anlagentechnik

Für die Bewertung relevantes Baualter ist das Alter der wesentlichen zum jeweiligen Prozessbereich gehörigen Bauteile.

Tabelle 4 : Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Warmwasser nach Prozessbereichen -

Prozessbereich
Verteilung Warmwasser
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Heizwärmegutschrift Hilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2 ⋅a)] [kWh/ (m2 ⋅a)] [kWh/ (m2 ⋅a)]
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse 150 500 2500 150 500 2500 150 500 2500
1.1 zentrale Verteilung mit Zirkulation 1 bis 1978 68,6 47,4 38,9 12,4 14,6 15,9 1,4 0,8 0,6
1.2 bis 1978, 2 nachtr. gedämmt 41,9 35,4 33,2 12,4 14,6 15,9 1,4 0,8 0,6
1.3 ab 1979 bis 1994 27,3 22,6 21,0 8,2 9,3 9,9 1,4 0,8 0,6
1.4 ab 1995 11,6 7,6 6,6 1,7 1,9 2,2 0,8 0,3 0,1
2.1 zentrale Verteilung ohne Zirkulation 1 bis 1978 17,0 10,4 8,1 3,5 3,5 3,5 0 0 0
2.2 bis 1978, 2 nachtr. gedämmt 12,6 8,8 7,4 3,5 3,5 3,5 0 0 0
2.3 ab 1979 bis 1994 10,8 8,3 7,5 3,7 3,7 3,7 0 0 0
2.4 ab 1995 5,4 3,4 2,8 1,0 1,0 1,0 0 0 0
3.1 dezentrales System bis 1994 3,8 3,8 3,8 2,0 2,0 2,0 0 0 0
3.2 ab 1995 1,5 1,5 1,5 0,7 0,7 0,7 0 0 0


Prozessbereich
Speicherung Warmwasser
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Heizwärmegutschrift Hilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2 . a)] [kWh/ (m2 . a) ] [kWh/ (m2 . a) ]
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse 150 500 2500 150 500 2500 150 500 2500
4 zentrale Warmwasser-Speicher außerhalb thermischer Hülle  alle 5,1 1,8 0,5 0 0 0 0,2 0,2 0,3
5 zentrale Warmwasser-Speicher innerhalb thermischer Hülle 4,2 1,4 0,4 2,2 0,8 0,2 0,2 0,2 0,3
6 gasbefeuerter Speicher 18,0 11,9 3 0 0   0 0  
7 Elektro-Kleinspeicher 4 1,5 1,5 1,5 0,8 0,8 0,8 0 0 0


Prozessbereich
Wärmeerzeugung Warmwasser
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Erzeuger-Aufwandszahl Heizwärmegutschrift Hilfsenergiebedarf
[-] [kWh/ (m2 . a) ] [kWh/ (m2 . a) ]
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
Nr. Bezeichnung Baualtersklasse 150 500 2500 150 500 2500 150 500 2500
  zentrale Wärmeerzeugung 5
8.1 Konstanttemperatur-Kessel bis 1986 2,05 1,64 1,33 0 0 0 0,1 0,1 0,1
8.2 ab 1987 bis1994 1,90 1,57 1,31 0 0 0 0,2 0,1 0,1
8.3 ab 1995 1,71 1,46 1,26 0 0 0 0,2 0,1 0,1
9.1 NT-Kessel bis 1986 1,30 1,23 1,18 0 0 0 0,1 0,1 0,1
9.2 ab19941.987 bis 1,31 1,23 1,17 0 0 0 0,2 0,1 0,1
9.3 ab 1995 1,19 1,15 1,12 0 0 0 0,2 0,1 0,1
10.1 Brennwert-Kessel bis 1986 1,24 1,17 1,13 0 0 0 0,1 0,1 0,1
10.2 ab 1987 bis 1994 1,25 1,17 1,12 0 0 0 0,2 0,1 0,1
10.3 ab 1995 1,15 1,12 1,09 0 0 0 0,2 0,1 0,1
11 Brennwertkessel verbessert 6 ab 1999 1,13 1,10 1,07 0 0 0 0,2 0,1 0,1
11.1 Elektro-Wärmepumpe
(Luft; mit Heizstab)
ab 1979 bis 1994 0,37 0,37 0,37 0 0 0 0 0 0
11.2 ab 1995 0,34 0,34 0,34 0 0 0 0 0 0
12.1 Elektro-Wärmepumpe
(Erdreich; monovalent)
ab 1979 bis 1994 0,32 0,32 0,32 0 0 0 0,3 0,3 0,2
12.2 ab 1995 0,27 0,27 0,27 0 0 0 0,3 0,3 0,2
13.1 Elektro-Wärmepumpe Grundwasser, monovalent) ab 1979 bis 1994 0,26 0,26 0,26 0 0 0 0,5 0,4 0,4
13.2 ab 1995 0,23 0,23 0,23 0 0 0 0,5 0,4 0,4
14 Fernwärme-Übergabestation
alle
1,14 1,14 1,14 0 0 0 0,4 0,4 0,4
15 zentraler elektr. Speicher 1,0 1,0 1,0 0 0 0 0 0 0
16 gasbefeuerter Speicher 1,22 1,22   0 0   0 0  
  wohnungsweise Warmwasserversorgung ohne Zirkulation                  
17.1 Therme
(Umlaufwasserheizer)
bis 1994 1,32 1,32   0 0   0,2 0,2  
17.2 ab 1995 1,32 1,32   0 0   0,2 0,2  
18 Brennwert-Therme ab 1995 1,28 1,28   0 0   0,2 0,2  
19 dezentraler elektr. Kleinspeicher 4  

alle

1,00 1,00 1,00 0 0 0 0 0 0
20 dezentraler elektr. Durchlauferhitzer 1,00 1,00 1,00 0 0 0 0 0 0
21.1 dezentraler Gas-Durchlauferhitzer bis 1994 1,19 1,19 1,19 0 0 0 0 0  
21.2 ab 1995 1,16 1,16 1,16 0 0 0 0 0  
  solargestützte Warmwasserbereitung von der Solaranlage bereitgestellte Wärme       Hilfsenergiebedarf
      [kWh/ (m2 . a) ]       [kWh/ (m2 . a) ]
22 thermische Solaranlage alle 11,3 8,0 6,0       0,8 0,4 0,3

______________
1) Kann nicht beurteilt werden, ob eine Zirkulation vorhanden ist, so ist bei einer zentralen Anlage vom Vorhandensein einer Zirkulation auszugehen.

2) nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Verordnung versehen

3) graue Tabellenfelder = keine Angaben für diese Ausführung

4) Gilt für das Gesamtgebäude bei Vorhandensein von Kleinspeichern in der Mehrzahl der Wohnungen

5) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, typenschild, o. ä.) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

6) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Abschnitt 5.1.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100 % Leistung können die Angaben auf dem typenschild herangezogen werden.


Tabelle 5 : Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Heizung nach Prozessbereichen -

Prozessbereich
Übergabe Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2⋅a) ] [kWh/ (m2⋅a) ]
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
Nr. Bezeichnung Heizkreis-
temperatur 1
Baualters-
klasse
150 500 2500 150 500 2500
1 Zentralheizung, thermostatisch geregelt alle  

alle

3,3 3,3 3,3 0 0 0
2 Einzelfeuerstätte 2 - 0 0 0 0 0 0


Prozessbereich
Verteilung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2⋅a) ] [kWh/ (m2⋅a) ]
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
Nr. Bezeichnung Heizkreis-
temperatur 1
Baualters-
klasse
150 500 2500 150 500 2500
3.1 zentrale Verteilung 70/55 °C bis 1978 75,1 43,5 32,7 2,3 1,0 0,5
3.2 bis 1978,3 nachtr. gedämmt 40,9 28,2 23,9 2,3 1,0 0,5
3.3 ab 1979 bis 1994 20,2 13,8 11,6 1,9 0,8 0,4
3.4 ab 1995 9,3 5,4 4,1 1,6 0,7 0,3
4.1 zentrale Verteilung 55/45 °C bis 1978 57,4 32,9 24,4 2,5 1,2 0,7
4.2 bis 1978, 3 nachtr. gedämmt 30,8 21,0 17,6 2,5 1,2 0,7
4.3 ab 1979 bis 1994 15,3 10,3 8,5 2,0 0,9 0,5
4.4 ab 1995 9,3 3,9 2,9 1,7 0,8 0,5
5.1 wohnungsweise Verteilung alle bis 1978 8,4 8,4 8,4 3,41 3,41 3,41
5.2 ab 1994 5,4 5,4 5,4 2,73 2,73 2,73
5.3 ab 1995 1,3 1,3 1,3 2,3 2,3 2,3
6 dezentrales System (ohne Verteilung) - alle 0 0 0 0 0 0


Prozessbereich
Speicherung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2⋅a) ] [kWh/ (m2⋅a) ]
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
Nr. Bezeichnung Heizkreis-
temperatur 1
Baualters-
klasse
150 500 2500 150 500 2500
7.1 El.-Zentralspeicher 70/55 °C bis 1994 3,2 1,3 0,4 0,5 0,2 0,1
7.2 ab 1995 2,5 1,0 0,3 0,4 0,2 0,1
8.1 Pufferspeicher El.-Wärmepumpe 55/45 °C bis 1994 2,5 1,0 0,3 0,5 0,2 0,1
8.2 ab 1995 1,9 0,7 0,2 0,4 0,2 0,1
9.1 Pufferspeicher für Holzkessel 70/55 °C bis 1994 4,4 1,8 1,1 0,5 0,2 0,1
9.2 ab 1995 3,4 1,4 0,8 0,4 0,2 0,1


Prozessbereich
Wärmeerzeugung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Erzeuger-Aufwandszahl Hilfsenergiebedarf
[-] [kWh/ (m2⋅a) ]
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
Nr. Bezeichnung Heizkrei-
stemperatur 1
Baualters-
klasse
150 500 2500 150 500 2500
  zentrale Wärmeerzeugung 4            
10.1 Konstanttemperatur-Kessel 70/55 °C bis 1986 1,47 1,36 1,28 1,2 0,5 0,2
10.2 1987-1994 1,34 1,26 1,19 0,8 0,4 0,2
10-3 ab 1995 1,33 1,23 1,16 0,7 0,4 0,2
11.1 NT-Kessel bis 1986 1,24 1,21 1,18 1,2 0,5 0,2
11.2 1987-1994 1,19 1,15 1,13 0,8 0,4 0,2
11.3 ab 1995 1,14 1,11 1,09 0,7 0,4 0,2
12.1 Brennwert Kessel bis 1986 1,11 1,09 1,07 1,2 0,5 0,2
12.2 1987-1994 1,09 1,06 1,04 0,8 0,4 0,2
12.3 ab 1995 1,07 1,05 1,04 0,7 0,4 0,2
13 Brennwertkessel verbessert 5 55/45 °C ab 1999 0,99 0,98 0,97 0,7 0,4 0,2
14 Fernwärme- Übergabestation alle alle 1,02 1,02 1,02 0 0 0
15.1 Elektro-Wärmepumpe, Außenluft 6, 7 55/45 °C 1979 bis 1994 0,41 0,41 0,41 0 0 0
15.2 ab 1995 0,39 0,39 0,39 0 0 0
16.1 Elektro-Wärmepumpe Erdreich 7, 8 1979 bis 1994 0,33 0,33 0,33 1,2 1,0 0,9
16.2 ab 1995 0,27 0,27 0,27 1,2 1,0 0,9
17.1 Elektro-Wärmepumpe, Grundwasser 7, 8 1979 bis 1994 0,27 0,27 0,27 1,9 1,7 1,5
17.2 ab 1995 0,23 0,23 0,23 1,9 1,7 1,5
18 zentraler Elektro-Speicher (Blockspeicher) alle alle 10,2 1,02   0 0  
  wohnungszentrale Wärmeerzeuger            
19.1 Therme (Umlaufwasserheizer) alle bis 1994 1,24 1,24 1,24 1,2 1,2 1,2
19.2 ab 1995 1,14 1,14 1,14 1,5 1,5 1,5
20 Brennwerttherme ab 1995 1,07 1,07 1,07 1,5 1,5 1,5
  Einzelheizgeräte 9            
21 Ölbefeuerte Einzelöfen mit Verdampfungsbrenner alle 1,40 1,40   0 0  
22 Kohle- oder Holzofen 1,60 1,60   0 0  
23 Gasraumheizer 1,47 1,47   0 0  
24.1 Elektro-Nachtspeicherheizung bis 1994 1,12 1,12   0 0  
24.2 ab 1995 1,05 1,05   0 0  
25 Elektro-Direktheizgerät alle 1,02 1,02   0 0  

1) Kann die Heizkreisauslegungstemperatur nicht ermittelt werden, so ist von 70/55°C auszugehen.

2) Abweichend von der Norm wird bei Einzelöfen der Übergabeverlust zu Null gesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass hier die mittlere Raumtemperatur auf einem niedrigeren Temperaturniveau gehalten wird.

3) nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Verordnung versehen.

4) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, typenschild, o..ä.) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

5) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Abschnitt 5.4,2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100 % Leistung können die Angaben auf dem typenschild herangezogen werden.

6) Werden Elektro-Wärmepumpen mit Wärmequelle Außenluft monovalent (ohne elektrischen Zusatzheizeinsatz) betrieben, so vermindert sich die Aufwandszahl um 9 %.

7) Wird über 80 % der beheizten Wohnfläche über eine Flächen- bzw. Fußbodenheizung versorgt, so kann mit einer um 12 % verminderten Aufwandszahl gerechnet werden.

8) Werden Elektro-Wärmepumpen mit Wärmequellen Erdreich und Grundwasser monoenergetisch (mit Zusatzheizeinsatz) betrieben, so erhöht sich die Aufwandszahl um 9 %.

9) Übergabe, Verteilung und Erzeugung sind in einem Wert zusammengefasst

Tabelle 6 : Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Lüftung nach Prozessbereichen -

Prozessbereich
Übergabe Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2⋅a) ] [kWh/ (m2×a) ]
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
Nr. Bezeichnung Baualters-
klasse
150 500 2500 150 500 2500
1 Wohnungslüftungsanlagen mit Zulufttemperaturen < 20°C alle 0 0   0 0  


Prozessbereich
Verteilung Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmeverluste Hilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2×a) ] [kWh/ (m2×a) ]
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
Nr. Bezeichnung Baualters-
klasse
150 500 2500 150 500 2500
2.1 Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung bis 1994 0,0 0,0 0,0 4,0 4,0 4,0
2.2 ab 1995 0,0 0,0 0,0 2,6 2,6 2,6
3 Zu- Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch Wärmeübertrager (WUT) ηWRG≥ 60 %              
3.1 - innerhalb der thermischen Hülle alle 0,0 0,0   0 0  
3.21 - außerhalb der thermischen Hülle im Dach bis 1989 5,2 2,5   0 0  
3.22 ab 1990 bis 1994 4,3 2,1   0 0  
3.23 ab 1995 3,5 1,7   0 0  
3.31 - außerhalb der thermischen Hülle im Keller bis 1989 1,5 0,7   0 0  
3.32 ab 1990 bis 1994 1,2 0,6   0 0  
3.33 ab 1995 1,0 0,5   0 0  


Prozessbereich
Wärmeerzeugung Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmegutschrift * Hilfsenergiebedarf
[kWh/ (m2×a) ] [kWh/ (m2×a) ]
Nutzfläche [m2] Nutzfläche [m2]
Nr. Bezeichnung Baualters-
klasse
150 500 2500 150 500 2500
4.1 Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung
(Wärmegutschrift aus nx-0.05 h-1)
vor 1994 3,5 0 0 0
4.2 ab 1995 3,2 0 0 0
5.1 Zu- Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch WÜT ηWRG ≥ 60 %
(Wärmegutschrift aus na× (1-ηV) bei na= 0,4 h-1)
bis 1989 16,7 5,3 5,3  
5.2 ab 1990 bis 1994 15,3 3,2 3,2  
5.3 ab 1995 13,5 2,2 2,2  

*) Der Jahres-Heizwärmebedarf Q, ist bei einer entsprechend vorliegenden Anlagenkonfiguration für die weitere Berechnung um die angegebene Wärmegutschrift zu reduzieren.

4.2 Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen

Für die Bewertung "relevantes Baualter" ist das Alter der ältesten Bauteile der Anlage; dies ist im Regelfall das Wärmeverteilungssystem. Fußnote 4 (Tabelle 5) gilt entsprechend. Für Baualter nach 1995 sind entsprechende Kennwerte unmittelbar aus Beiblatt 1 der DIN V 4701-10 zu entnehmen - hier jeweils Tabellen/Diagramme "Flächenbezogene Endenergie". Diese Werte sind anwendbar, wenn der Wärmeschutz des Gebäudes nicht wesentlich schlechter ist als bei Gebäuden nach der Wärmeschutzverordnung 1995 und für Heizung und Wassererwärmung derselbe Energieträger verwendet wird.

Hinsichtlich der Berechnung des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs siehe Absatz 3 unter Nummer 4 dieser Bekanntmachung.

Tabelle 7 : Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen

Zentralheizungen mit zentraler Verteilung und Thermostatventilen (Proportionalbereich 2K) Endenergiebedarf des Gebäudes für Heizung und Warmwasser * [kWh/ ((m2×a)]
Gas /Heizöl EL Strom/
Hilfsenergie
Nr. Bezeichnung Baualters-
klasse
Heizwärmebedarf qH[kWh/ (m2 ×a)] des Gebäudes für alle Gebäude
50 100 150 200 250
Gebäudenutzfläche AN= 150 m2
1.11 NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation bis 1986 256 318 380 442 504 5,3
1.12 ab 1987 136 196 255 315 374 4,5
2.11 NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation bis 1986 157 219 281 342 404 21,3
2.12 ab 1987 85 145 204 264 323 20,5
3.11 Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation bis 1986 215 270 325 380 435 5,3
3.12 ab 1987 121 175 228 282 336 4,5
4.11 Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation bis 1986 120 175 230 285 340 21,3
4.12 ab 1987 72 125 179 233 287 20,5
Gebäudenutzfläche AN= 500 m2
1.21 NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation bis 1986 175 235 296 356 416 2,6
1.22 ab 1987 112 170 228 285 343 2,3
2.21 NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation bis 1986 114 175 235 295 356 19,3
2.22 ab 1987 75 133 191 248 306 19,0
3.21 Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation bis 1986 150 204 258 312 366 2,6
3.22 ab 1987 101 153 206 259 312 2,3
4.21 Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation bis 1986 91 145 199 254 308 19,3
4.22 ab 1987 65 118 171 223 276 19,0
Gebäudenutzfläche AN= 2500 m2
1.31 NT-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation bis 1986 144 203 262 321 380 1,6
1.32 ab 1987 102 158 215 271 328 1,5
2.31 NT-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation bis 1986 99 158 217 276 336 18,5
2.32 ab 1987 71 128 184 241 297 18,4
3.31 Brennwert-Kessel mit zentraler Wasserbereitung mit Zirkulation bis 1986 125 178 232 285 339 1,6
3.32 ab 1987 92 144 196 249 301 1,5
4.31 Brennwert-Kessel mit dezentraler elektrischer Wasserbereitung ohne Zirkulation bis 1986 81 135 188 241 295 18,5
4.32 ab 1987 62 115 167 219 271 18,4

*) Zugrunde liegt der Wasser-Wärmebedarf nach Anlage 1 Nr. 2.2 EnEV von 12,5 kWh/ (m2 × a) .

5 Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977

Zur Ermittlung, ob ein Wohngebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entspricht (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 3 und 4 EnEV), können die folgenden Regeln verwendet werden.

Das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gilt als erfüllt, wenn bei einer Änderung des Gebäudes die Anforderungen des § 8 Abs. 2 der Energieeinsparverordnung 2002/2004 oder des § 9 Abs. 1 der Energieeinsparverordnung 2007 erfüllt wurden. Dazu sind die geführten Berechnungen und Nachweise heranzuziehen.

Das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 ist außerdem erreicht, wenn

  1. der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes den Höchstwert nach Tabelle 8 nicht überschreitet
  2. die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 9 nicht überschreiten.

Die Wärmedurchgangskoeffizienten von opaken Bauteilen sind nach DIN EN ISO 6946: 2003-10 zu ermitteln, die Wärmedurchgangskoeffizienten von transparenten Bauteilen, Türen und Toren nach DIN V 4108-4: 2004-07.

Bei der Ermittlung von Wärmedurchgangskoeffizienten können die Vereinfachungen gemäß Nr. 3 dieser Bekanntmachung (vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile) und die Tabelle 10 dieser Bekanntmachung verwendet werden.

Das Erreichen des Anforderungsniveaus der Wärmeschutzverordnung 1977 gemäß oben genannter Alternative 2 (betreffend Feststellung, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 9 nicht überschreiten) kann bei Gebäuden, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, für verschiedene seinerzeit gebräuchliche Ausführungen nach Tabelle 10 festgestellt werden. In Spalte 3 der Tabelle 10 ist jeweils der maximale U-Wert angegeben, der bei der Konstruktion unter den Voraussetzungen der Spalte 2 auftreten kann.

Liegen bei einem Gebäude

Tabelle 8: Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten des Gebäudes

A/Ve
(in m -1)
Höchstwert der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten
Um,max
(in W/m2 × K)
≤ 0,24 1,40
0,30 1,24
0,40 1,09
0,50 0,99
0,60 0,93
0,70 0,88
0,80 0,85
0,90 0,82
1,00 0,80
1,10 0,78
≥ 1,20 0,77

Zwischenwerte dürfen nach folgender Gleichung ermittelt werden:

Um,max= 0,61 + 0,19 ×1 / (A/Ve)

Der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes ist wie folgt zu ermitteln:

Um= (UAW× AAW+ UW× AW+ 0,8 ×UD ×AD+ 0,5 ×UG ×AG + UDL ×ADL+ 0,5 ×UAB ×AAB)/ A

Diese Symbole bedeuten:

Ui Wärmedurchgangskoffizient Fläche des Bauteils i
Ai Wärmeübertragende Fläche des Bauteils i
Um mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient
Indizes  
AW Außenwand an Außenluft grenzend
W Fenster (window)
D Dach, oberste Geschossdecke
G Grundfläche (Bodenfläche auf Erdreich, Kellerdecke zum unbeheizten Keller, erdberührte Wandflächen bei beheizten Räumen)
DL Deckenfläche nach unten gegen Außenluft
AB Beheizte Räume gegen Räume mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen (z.B. Lagerräume etc.)

Tabelle 9 : Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile

Lfd. Nr. Bauteil Umax(in W/m2⋅K)
1 a) Fassade 1 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 1 Um,AW +w ≤ 1,45
1 b) Fassade 2 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 2 Um,AW+w ≤ 1,55
1 c) Fassade 3 (Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 3 Um,AW +w ≤ 1,75
2 oberste Geschossdecke, Dächer UD ≤ 0,45
3 Kellerdecken, Bauteile gegen unbeheizte Räume UG ≤ 0,80
4 Decke, Wände gegen Erdreich UG ≤ 0,90
5 Fenster Mindestens Doppel- oder Isolierverglasung


Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3
     

Tabelle 10 : Beispiele zur Unterschreitung der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile nach Tabelle 9:

Zeile Bauteil Aufbau des Bauteils Umax
(in W/m2×K)
  1 2 3
1 Beispielfassade 1
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
Außenputz
38 cm Vollziegel-Mauerwerk
(1800 kg/m3)
λ = 0,81 W/ (m × K)

Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
UW= 3,0 W/m2 ⋅K

Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk
(Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine) siehe Zeile 5

Um,AW + w= 1,73
2 Beispielfassade 2
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
Außenputz
30 cm Hochlochziegel-Mauerwerk
(1400 kg/m3)
λ= 0,58 W/(m × K)

Innenputz

Fenster:
Holz- Kunststofffenster, oder Doppel- oder Isolierverlgasung
UW = 3,0 W/m2 ⋅ K

Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk
(Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine) siehe Zeile 5

Um,AW + w= 1,65
3 Beispielfassade 3
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
Außenputz
24 cm Bimsstein-Mauerwerk
λ= 0,30 W/(m × K)

Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
UW= 3,0 W/m2 ⋅K

Um,AW + w= 1,37
4 Beispielfassade 4
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
Außenputz
24 cm Porenbeton-Mauerwerk
(700 kg/m3)
Blocksteine mit Normalmörtel
λ= 0,27 W/(m × K)

Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
UW= 3,0 W/m2⋅K

Um,AW + w= 1,35
5 Beispielfassade 5
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
Außenputz
38 cm Kalksandstein-Mauerwerk
(1800 kg/m3)
λ = 0,81 W/ (m × K)
mit äußerer Dämmschicht mit einer Dicke von 6 cm
(λ = 0,04 W/(m × K))

Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw= 3,0 W/m2⋅K

Bemerkung:
Ziegel und Leichtbetonmauerwerke mit zusätzlicher Dämmung erreichen in
der Regel noch kleinere U-Werte

Um,AW + w= 0,97
6 Beispielfassade 6
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Außenwand:
zweischalig 2 cm Außenputz mit
λ= 0,87 W/ (m × K)
12 cm Mauerwerk mit
λ = 0,68 W/ (m × K)

Variante 1
8 cm Luftschicht
(R = 0,13 (m2×K)/W oder

Variante 2
8 cm Dämmung
(λ= 0,04W/(m × K))
12 cm Mauerwerk mit
λ = 0,68 W/(m × K)
1,5 cm Innenputz mit
λ= 0,7 W/(m × K)

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
Uw= 3,0 W/m2⋅K

 
7 Steildach

Dacheindeckung
Dachlattung
Unterspannbahn

Variante 1:
Dämmung/ zwischen den Sparren
(z.B. 15 cm)

Variante 2:
Aufdopplung des Sparrens bei zu geringem Hohlraum mit Dämmung
(z.B. insgesamt 18 cm)
Luftdichtheitsschicht
Lattung
Gipskartonplatte

Bemerkung:
Es ist eine Dämmung von mindesten 10 cm zwischen den Sparren
notwendig, dies gilt ebenfalls für Auf- und Untersparrendämmungen und für Flachdächer

Variante 1
UD= 0,25

Variante 2
UD= 0,17

8 Oberste Geschossdecke

Spanplatte
Dämmstoff (8 cm)
Betondecke (14 cm)
Putzschicht (1,5 cm)

Bemerkung:
ungedämmte oberste Geschossdecken (Beton- als auch Holzdecken)
können den Höchstwert nach Tabelle 9 nicht unterschreiten, eine Dämmung
von 8 cm ist mindestens erforderlich

UD= 0,44
9 Kellerdecke Beispiel 1

Linoleum
Magnesit-Estrich (4 cm)
Mineralfasermatte (1,5 cm)
Betondecke (15 cm)
Putzschicht (1,5 cm)
Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)
UG= 0,53
10 Kellerdecke Beispiel 1

Linoleum
Asphalt-Estrich (2 cm)
Mineralfasermatte (1 cm)
Rippendecke mit Füllkörpern aus Bimsbeton und Aufbeton (19 cm)
Putzschicht (1,5 cm)
Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)
UG= 0,52
11 Kellerdecke Beispiel 1

Hobeldielen
Kohleschlackefüllung
Gemauertes Kappengewölbe Stahlträger
Zusätzlicher Dämmstoff 8 cm zur Ausfüllung der Kappen)
UG= 0,34


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