Regelwerk, Boden/Altlasten

LESchVO NRW
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§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Einteilung von Flächen bezüglich ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind

§ 3 Zuordnung der Feldblöcke zu Erosionsgefährdungsklassen

§ 4 Mitteilungspflicht der zuständigen Behörde

§ 5 Festlegung der Hauptwindrichtung

§ 6 Verpflichtungen der Betriebsinhaber

§ 7 Abweichende Anforderungen

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Methodik zur Einteilung von Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen

Anlagse 2 Übersichtskarte der Gebiete auf der Grundlage der Feldblockgrenzen