Regelwerk, Bau und Planung

SÄchsIngG
Inhalt =>

Abschnitt 1
Führen der geschützten Berufsbezeichnungen, Berufsaufgaben, Verzeichnisse und Listen

§ 1 Berufsbezeichnungen

§ 2 Berufsaufgabe des Beratenden Ingenieurs

§ 3 Berufspflichten der Beratenden Ingenieure

§ 3a Bauvorlageberechtigung

§ 4 Pflichten von Bauvorlageberechtigten, qualifizierten Tragwerksplanern und qualifizierten Brandschutzplanern

§ 5 Liste der Beratenden Ingenieure, andere Listen und Verzeichnisse

§ 5a Liste der Bauvorlageberechtigten

§ 6 Listen- und Verzeichnisführung

§ 7 Versagung der Eintragung

§ 8 Löschung der Eintragung, Ausschlussgründe

Abschnitt 2
Gesellschaften Beratender Ingenieure

§ 9 Gesellschaftsverzeichnis, Eintragungsvoraussetzungen

§ 10 Partnerschaftsgesellschaften

§ 11 Auswärtige Gesellschaften

Abschnitt 3
Ingenieurkammer Sachsen

§ 12 Ingenieurkammer Sachsen

§ 13 Mitgliedschaft

§ 14 Aufgaben der Ingenieurkammer Sachsen

§ 15 Organe und Ausschüsse der Ingenieurkammer Sachsen

§ 16 Vertreterversammlung

§ 17 Aufgaben der Vertreterversammlung

§ 18 Vorstand

§ 19 Eintragungsausschuss

§ 20 Schlichtungsausschuss

§ 21 Ehrenausschuss

§ 22 Satzungen

§ 22a Besondere Anforderungen an berufsreglementierende Satzungen

§ 23 Schweigepflicht

§ 24 Datenverarbeitung, Auskunft

§ 25 Finanzwesen der Ingenieurkammer Sachsen

§ 26 Versorgungswerk

§ 27 Aufsicht

§ 28 Zusammenarbeit mit anderen Kammern

Abschnitt 4
Ahndung von Berufsvergehen

§ 29 Ehrenverfahren

§ 30 Verfahrensvorschriften

§ 31 Maßnahmen im Ehrenverfahren, Einstellung

§ 32 Ehrenverfahren gegenüber Gesellschaften Beratender Ingenieure

Abschnitt 5
Besondere Regelungen für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelung, Berufsaufgabe des Ingenieurs

§ 33 Allgemeine Regelung, typische Berufsaufgabe des Ingenieurs

Unterabschnitt 2
Ingenieure

§ 34 Voraussetzungen für das Führen der Berufsbezeichnung

§ 35 Eintragungsverfahren

§ 36 Ausgleichsmaßnahmen

Unterabschnitt 3
Beratende Ingenieure

§ 37 Voraussetzung für das Führen der Berufsbezeichnung

§ 38 Eintragungsverfahren

§ 39 Ausgleichsmaßnahmen

§ 40 Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung, Führen der Berufsbezeichnung durch auswärtige Beratende Ingenieure ohne Listeneintragung

§ 41 Anzeigeverfahren, Verzeichniseintragung, Berufspflichten

Unterabschnitt 3a
Bauvorlageberechtigte

§ 41a Berechtigungen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

§ 41b Verzeichnis für Bauvorlageberechtigte nach § 41a

§ 41c Ausländische Berufsqualifikationen aus Drittstaaten

§ 41d Verzeichnis für Bauvorlageberechtigte nach § 41c

§ 41e Ausgleichsmaßnahmen

§ 41f Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung

§ 41g Anzeigeverfahren bei Dienstleistungen nach § 41f

Unterabschnitt 4
Europäischer Berufsausweis, gemeinsamer Ausbildungsrahmen,
gemeinsame Ausbildungsprüfungen und Europäischer Vorwarnmechanismus

§ 42 Europäischer Berufsausweis

§ 43 Gemeinsamer Ausbildungsrahmen und gemeinsame Ausbildungsprüfungen

§ 44 Europäischer Vorwarnmechanismus, Beschwerdeverfahren im europäischen Dienstleistungsverkehr

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsverordnungen, Übergangsvorschriften

§ 45 Ordnungswidrigkeiten

§ 46 Verordnungsermächtigungen

§ 47 Übergangsvorschriften

Anlage 1
Leitlinien zu Ausbildungsinhalten
(zu § 3a Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 2
(zu § 22a Absatz 2)