Regelwerk, Bau- und Planungsrecht; Technische Baubestimmungen

LüAR
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1 Geltungsbereich

2 Begriffe

3 Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen

3.1 Grundlegende Anforderungen

3.2 Verwendung brennbarer Baustoffe

3.2.1 Lüftungsleitungen

3.2.2 Beschichtungen und Bekleidungen sowie Dämmschichten

3.2.3 Lokal begrenzte und kleine Bauteile von Lüftungsanlagen

3.2.4 Übrige Bauteile und Einrichtungen von Lüftungsanlagen

4 Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen

4.1 Grundlegende Anforderungen

4.2 Anwendungs- und Ausführungsbestimmungen für die Verwendung

5 Anforderungen an die Installation von Lüftungsleitungen

5.1 Auswahl und Anordnung der Bauteile

5.1.1 Lüftungsleitungen mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr sowie mit chemischer Kontamination

5.1.2 Mündungen von Außenluft- und Fortluftleitungen

5.1.3 Zuluftanlagen

5.1.4 Umluftanlagen

5.1.5 Lüftungsleitungen und andere Installationen

5.2 Verlegung von Lüftungsleitungen

5.2.1 Alle Leitungsabschnitte

5.2.1.1 Begrenzung von Kräften

5.2.1.2 Durchführung durch feuerwiderstandsfähige, raumabschließende Bauteile

5.2.1.3 Abstände zu brennbaren Baustoffen

5.2.2 Leitungsabschnitte, die feuerwiderstandsfähig sein müssen

5.2.3 Leitungen im Freien

5.2.4 Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken

5.2.5 Brandschutz im Dachraum

6 Einrichtungen zur Luftaufbereitung und Lüftungszentralen

6.1 Lufterhitzer

6.2 Filtermedien, Kontaktbefeuchter und Tropfenabscheider

6.3 Wärmerückgewinnungsanlagen

6.4 Lüftungszentralen für Ventilatoren und Luftaufbereitungseinrichtungen

6.4.1 Grundlegende Anforderung

6.4.2 Bauteile, Fußböden und Öffnungen der Lüftungszentralen

6.4.3 Ausgänge von Lüftungszentralen

6.4.4 Lüftungsleitungen in Lüftungszentralen

7 Lüftungsanlagen für besondere Nutzungen

7.1 Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung von Wohnungen sowie abgeschlossenen Nutzungseinheiten max. 200 m

7.2 Lüftungsanlagen mit Ventilatoren für die Lüftung von Bädern und Toilettenräumen (Bad-/ WC-Lüftungsanlagen)

7.3 Lüftung von nichtgewerblichen Küchen

8 Abluftleitungen von gewerblichen oder vergleichbaren Küchen, ausgenommen Kaltküchen

8.1 Baustoffe und Feuerwiderstandsfähigkeit der Abluftleitungen

8.2 Ventilatoren

8.3 Fettdichtheit der Abluftleitungen

8.4 Vermeidung von Verschmutzungen; Reinigungsöffnungen

9 Gemeinsame Abführung von Küchenabluft und Abgas aus Feuerstätten

9.1 Grundlegende Anforderungen

9.2 Küchenabluft und Abgas aus Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe

9.3 Küchenabluft und Abgas aus Kochgeräten für feste Brennstoffe

10 Anforderungen an Lüftungsanlagen in Sonderbauten

Schematische Darstellungen

1 Durchführung von Lüftungsleitungen durch raumabschließende Bauteile

1.1 Durchführung vertikaler Lüftungsleitungen durch raumabschließende Decken, an die Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandsfähigkeit gestellt werden

Bild 1.1: Schottlösung

Bild 1.2: Schachtlösung

Bild 1.3: Lüftungsanlagen mit getrennten Haupt- und getrennten Außenluft- oder Fortluftleitungen ohne Absperrvorrichtungen

Bild 1.4: Lüftungsanlagen mit getrennten Hauptleitungen und gemeinsamer Außenluft- oder Fortluftleitung mit Rauchschutz

1.2 Durchführung horizontaler Lüftungsleitungen durch raumabschließende Wände, an die Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandsfähigkeit gestellt werden

2 Brandschutz im Dachraum

Bild 2.1: Schottlösung

Bild 2.2: Schachtlösung

3 Leitungsführung durch raumabschließende Wände notwendiger Flure, an die Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandsfähigkeit gestellt werden

Bild 3.1: notwendiger Flur unbelüftet

Bild 3.2: notwendiger Flur belüftet

5 Begrenzung der Krafteinleitung durch Lüftungsleitungen in Bauteile des Gebäudes im Brandfall durch Winkel und Verziehungen (siehe auch Abschnitt 5.2.1.1)

Bild 5.1: Begrenzung der Krafteinleitung mit Leitungsverziehung

Bild 5.2: Begrenzung der Krafteinleitung mit Bogen

6 Lüftungsanlagen für besondere Nutzungen

Bild 6.1: Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung von Wohnungen bzw. abgeschlossene Nutzungseinheiten max. 200 m

Bild 6.2: Beispiel für Schottlösung für Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3:2009-09 maximaler Anschlussquerschnitt der Absperrvorrichtungen: 350 cm

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